Selbstständige, die von der gesetzlichen Rentenversicherung abgekoppelt sind, müssen ihre Altersvorsorge selbst auf die Beine stellen, sofern sie nicht einem berufsständischen Versorgungswerk angehören oder ohnehin über hinreichendes freies Vermögen verfügen. Traditionell findet ein wesentlicher Teil des entsprechenden Kapital- und Vermögensaufbaus über Versicherungen statt, denen für eine sichere Kapitalanlage und Abdeckung des biometrischen Risikos die notwendige Expertise zugestanden wird. Vor dem Hintergrund, dass es diese Sicherheit nicht zum Nulltarif gibt (Stichworte: Kosten und Intransparenz) und diese maßgeblich darauf fußt, dass die Rendite des gebundenen Kapitals über kurzfristig risikolose Anlageformen – Anleihen bester Bonität – erwirtschaftet wird, erklären sich die seit Längerem rückläufigen Überschussbeteiligungen. Ebenso erklärt sich hierdurch der traurige Effekt, dass weit mehr als die Hälfte der kapitalbildenden Versicherungen ihr ursprünglich geplantes Ende nicht erlebt, weil der Versicherungsnehmer die Reißleine zieht. Die im historischen Vergleich überaus niedrigen Zinsen während der letzten Jahre führen nunmehr auch dazu, dass der aufsichtsrechtlich zulässige Garantiezins ab kommendem Jahr sinkt. Hierbei wird lediglich die Zinsentwicklung der letzten Jahre ex post nachvollzogen, während die Kredit- und Darlehenszinsen bereits wieder im Anstieg begriffen sind und die durchschnittlichen Kapitalkosten im Rahmen der Unternehmensfinanzierung aktuell ihren Tiefpunkt somit bereits hinter sich gelassen haben. Vor diesem Hintergrund lohnen Neuabschlüsse bei klassischen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen künftig noch weniger als aktuell. Bestehende Lücken als Differenz zwischen bei Abschluss in Aussicht gestellten Entwicklungen der Überschüsse und tatsächlich erfolgten Gutschriften sollte man jedoch eher sofort als später als solche erkennen und nicht auf eine Besserung hoffen. Alternativen zu klassischen kapitalbildenden Versicherungen bestehen in speziellen Fondspolicen, die das Kapitalanlagerisiko nicht alleine dem Versicherungsnehmer aufbürden, sondern dieses durch Kapitalgarantien und darüber hinaus gehende garantierte Mindestverzinsungen wesentlich abmildern, dennoch eine Aktien- und damit chancenorientierte Form der Geldanlage darstellen. Diese sog. UWP-Policen sind in allen drei Schichten der Altersvorsorge (Rürup, Betriebliche Altersvorsorge, Privatrente) in vielen Fällen, nicht nur für Selbstständige, eine vermutlich bessere Alternative zur klassischen Lebens- oder Rentenversicherung.
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Die Folgen der Niedrigzinsphase
Mittwoch, 4. Mai 2011Privatvermögen von Existenzgründern
Dienstag, 26. April 2011Versicherungen kosten in jedem Fall Geld. Bisweilen retten sie auch welches, in mitunter existenziellem Ausmaß. Bei einer Existenzgründung ist aus diesem Grunde eine intensive Auseinandersetzung mit Haftung im Allgemeinen und finanziellen Risiken im Besonderen dringend anzuraten. Der prämierte Business Plan nützt wenig, wenn Haftungsgefahren übersehen oder aus falschem Geiz heraus unzureichend abgedeckt wurden.
Bevor man sich der Frage widmet, welche betrieblichen Versicherungen mit welchem Deckungsumfang benötigt werden, sollte man sich eingehend mit seinem sozialversicherungsrechtlichen Status nach Beginn des Sprungs in die Selbstständigkeit auseinandersetzen. Ein markantes Beispiel ist die Krankenversicherung, die sich ohne gegensteuernde Maßnahmen durch den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses annähernd beitragsmäßig verdoppelt. Entsprechendes gilt für die Pflegeversicherung als weitere Pflichtversicherung. Dieser Kostenblock muss entsprechend im Rahmen der Finanzplanung berücksichtigt werden und im Vorfeld dem geplanten Cashflow gegenübergestellt werden. Grundsätzlich ist eine möglichst detaillierte und sorgfältige Kalkulation sämtlicher anfallender Fixkosten unter besonderer Berücksichtigung der Trennung zwischen betrieblicher und privater Finanzsphäre dringend geboten. Inwieweit es Wahlrechte oder Möglichkeiten zur gegebenenfalls befristeten Befreiung von Pflichtversicherungen in einigen Versicherungszweigen gibt, die im individuellen Einzelfall in Betracht kommen, können angehende Existenzgründer von einem entsprechenden Existenzgründungscoach oder einer spezialisierten Unternehmensberatung in Erfahrung bringen oder sich selbst mit den einzelnen Versicherungsträgern ins Benehmen setzen.
Dass bezogen auf die betrieblichen Versicherungen die Beiträge jedoch nicht nur als Kostenfaktor fungieren, sondern im Schadensfall auch das Betriebs- und Privatvermögen des Unternehmers durch die jeweilige Versicherungsleistung sichern können sollen, ist bei der Vereinbarung der jeweiligen Deckungssumme im Hinterkopf zu behalten. Der Vermögensschutz ist darüber hinaus auch ein Thema, wenn Existenzgründer Kredite benötigen. Im Gegensatz zu Dispositions- oder Konsumentenkrediten an Privatkunden sind Kreditsicherheiten hierbei bei der Antragstellung und Bewilligung grundsätzlich ein nicht unwichtiges Thema. Eine Existenzgründung in der Rechtsform einer juristischen Person mit einer entsprechenden Haftungsbeschränkung auf des Gesellschaftsvermögen sollte niemanden zu der Annahme verleiten lassen, Banken würden in diesen Fällen auf den potenziellen Zugriff auf das Privatvermögen des Gesellschafters durch Hereinnahme selbstschuldnerischer Bürgschaften sowie – bei Eheleuten – Vermögensverschiebenserklärungen verzichten. In der Praxis übliche Konstellationen zur Gestaltung der Unternehmensfinanzierung sollte man in Zweifelsfällen im Vorfeld mit einer Unternehmensberatung besprechen.
Haftungsrisiken: Zentraler Aspekt bei der Existenzgründung
Freitag, 25. März 2011Haftungsrisiken für den angehenden Unternehmer sind ein überaus zentraler Aspekt im Vorfeld seiner Existenzgründung. Es gilt, potenzielle Risiken zu erkennen und abzudecken oder wenigstens zu begrenzen.
Die Haftungsfrage mündet unmittelbar in die Frage, welche Rechtsform das künftige Unternehmen haben soll. Einige Rechtsformen begrenzen die Haftung gegenüber Dritten dergestalt, dass nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen haftet, nicht jedoch der oder die Gesellschafter. Hierunter fallen die GmbH, die Ltd. und die relativ neue Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt). Man sollte sich indessen darüber bewusst sein, dass die haftungsbegrenzende Wirkung durch den Firmenmantel einer juristischen Person grundsätzlich nur eingeschränkt greift. Gegenüber Kreditinstituten, die in aller Regel die Hauptgläubiger eines Unternehmens darstellen, ist in der Praxis keine Beschränkung der Haftung für aufgenommene Verbindlichkeiten gegeben. Banken und Sparkassen als Gläubiger verlangen bei einer GmbH, einer Ltd. und einer UG (haftungsbeschränkt) grundsätzlich zur Sicherung ihrer Kredite eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter.
Betriebliche Versicherungen sind in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens und damit vom Risikogehalt der Geschäftstätigkeit zu prüfen. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung wird in aller Regel unumgänglich sein, um drohende Haftungsrisiken gegenüber Dritten im Umfang zu begrenzen bzw. auszuschließen. Da in letzter Konsequenz das Privatvermögen des Unternehmers bzw. Geschäftsinhabers einem Haftungs- und damit Verlustrisiko unterliegt, bietet es sich an, dem Gesamtkomplex der Haftung einen besonderen Stellenwert bei der Planung und Umsetzung der Existenzgründung einzuräumen und hierfür eine Unternehmensberatung, die in derlei Problemstellungen firm ist, einzubeziehen.
BU für Selbstständige
Montag, 10. Januar 2011Die private Absicherung gegen das Risiko der vorzeitigen Berufsunfähigkeit wird – unisono von Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen – als überaus wichtig angesehen. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf private Initiative hin ist für Selbstständige nach Wegfall bzw. drastischen Kürzungen der staatlichen Absicherung die einzige Möglichkeit, gegen das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben zu können, eine angemessene finanzielle Vorsorge zu treffen, um die entsprechenden Einkommenseinbußen abfedern zu können. Wie bei kaum einer anderen Versicherungsgattung ist es jedoch immens wichtig, sich im Vorfeld durch einen Vergleich der erhältlichen Policen zu informieren, da die Qualitätsunterschiede beträchtlich sind. Auch wenn das Budget begrenzt ist, beispielsweise im Zuge einer Existenzgründung, sollte man sich davor hüten, falschen Geiz walten zu lassen durch Abschluss einer vermeintlich sehr günstigen Police, die bei näherer Betrachtung überaus kundenunfreundliche Versicherungsbedingungen beinhaltet.
Die Prämienhöhe richtet sich neben der individuellen Kalkulation der jeweiligen Versicherungsgesellschaft insbesondere nach dem Eintrittsalter, dem Alter zum Laufzeitende und der ausgeübten Berufstätigkeit. Gegebenenfalls werden individuell Risikozuschläge fällig. Die vorvertraglichen Anzeigepflichten hinsichtlich Vorerkrankungen, Gesundheitszustand etc. sind bei Abschluss der Versicherung genauestens zu beachten, um dem Risiko, dass im eigentlichen Leistungsfalle die Berufsunfähigkeitsrente versagt wird, zu entgehen.
Ist ein vollwertiger Berufsunfähigkeitsschutz nicht oder nicht zu bezahlbaren Konditionen erhältlich, kann eine partielle Absicherung gegen das Risiko, aufgrund von schweren Krankheiten seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, eine Option darstellen. Eine sogenannte Dread Disease Versicherung leistet (anstelle einer Rente) eine steuerfreie Einmalzahlung, um im Schadensfalle hieraus den finanziellen Einbußen begegnen zu können.
Versicherungen für Existenzgründer
Mittwoch, 5. Januar 2011Betriebliche Versicherungen sind in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens und damit vom Risikogehalt der Geschäftstätigkeit zu prüfen. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung wird in aller Regel unumgänglich sein, um drohende Haftungsrisiken gegenüber Dritten im Umfang zu begrenzen bzw. auszuschließen. In einem Zuge kauft man hierdurch auch passiven Rechtsschutz, den Schutz vor unberechtigten Ansprüchen, ein. Welche Risiken in welchem Umfang bestehen und wie bzw. wodurch abzusichern oder zu begrenzen sind, ist grundsätzlich von den individuellen Gegebenheiten abhängig.
Da letztendlich das Privatvermögen des Unternehmers einem Haftungsrisiko unterliegt, sofern es sich nicht um geschütztes Altersvorsorge-Vermögen handelt (Riester, Rürup, erworbene bAV-Ansprüche), sollte jedoch der Gesamtkomplex der Haftung mit einer versierten Unternehmensberatung im Vorfeld einer Existenzgründung ganzheitlich besprochen werden.
Krankenversicherung für Selbstständige
Montag, 27. Dezember 2010Die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Sozialversicherung haben auch für Selbstständige in den letzten Jahren grundlegende Veränderungen mit sich gebracht. Beispielsweise steht auch Selbstständigen, die von den Einschnitten bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht betroffen sind, da sie nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, mit Hilfe der staatlich geförderten Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) eine steuerbegünstigte Möglichkeit zur Verfügung, ihre private Altersvorsorge zu verstärken.
Demgegenüber haben sich die Gegebenheiten in der Krankenversicherung durch die Einführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflicht, die sich auch auf die Pflegeversicherung erstreckt, eher zum Nachteil entwickelt. Allerdings haben auch Selbstständige nunmehr einen leichteren Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung und weiterhin die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Die Absicherung in der privaten Krankenversicherung entspricht jeweils mindestens dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Selbstständige, die sich in der Phase der Existenzgründung befinden, kann ein (gegebenenfalls vorläufiger) Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung unter Kostengesichtspunkten attraktiv sein, falls die Existenzgründung durch den staatlichen Gründungszuschuss gefördert wird. In diesem Falle werden für den Existenzgründer in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung niedrigere Mindestbeiträge zugrunde gelegt, was in der Anfangsphase der beruflichen Selbstständigkeit eine nicht unwesentliche Entlastung der privaten Finanzen mit sich bringen kann.
Soziale Absicherung
Montag, 29. November 2010Eine Existenzgründung sollte man als ein Gesamtkunstwerk begreifen. Entsprechend gilt es, nicht nur seinen Business Plan zu verfolgen und seinen Betrieb möglichst schnell zum Laufen zu bringen. Vielmehr sollte man sich im Vorfeld auch eingehend mit dem Umstand auseinandersetzen, dass das soziale Netz für Selbstständige grundsätzlich weitmaschiger gestrickt ist als für abhängig Beschäftigte. Über die Unterschiede und persönlichen Veränderungen in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung sollte man sich, etwa mit Hilfe einer in Fragen rund um die Existenzgründung versierten Unternehmensberatung, informieren, um seine Optionen und Handlungsspielräume auszuloten und auch, um gegebenenfalls bestehenden Pflichten nachzukommen.
Stichwortartig geht es hierbei insgesamt um Folgendes: Wie organisiert man seine Krankenversicherung, privat oder gesetzlich? Sind hierbei Zusatzversicherungen vonnöten? Ist die berufliche Tätigkeit mit einer Pflichtmitgliedschaft in der Rentenversicherung verbunden? Regelt man die private Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft? Unter welchen Umständen empfiehlt sich eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit? Wie sichert man effizient Risiken des Verlustes oder der Einschränkung der Arbeitskraft ab (Schwere Krankheiten bzw. Berufsunfähigkeit)?
Lohnt eine Restschuldversicherung?
Montag, 22. November 2010Bei der Aufnahme einer Finanzierung größeren Ausmaßes, beispielsweise einer Baufinanzierung, werden häufig und sinnvollerweise die Risiken, die darin bestehen, dass die Hinterbliebenen nach dem Tod des Alleinverdieners die Immobilie finanziell nicht halten können, durch eine Risikolebensversicherung abgesichert.
Bei kleineren und mittleren Finanzierungen, zu denen auch eine Existenzgründung zählen kann, wird bisweilen jedoch von Seiten des Kreditinstituts eine sogenannte Restschuldversicherung ins Spiel gebracht. Diese lohnt sich durchaus, jedoch nur für den Anbieter und den Vermittler, nicht für den Kunden. Bei einer Einbeziehung der Versicherungskosten könnte sich im Ergebnis der Effektive Jahreszins in einer Größenordnung von rund 5 Prozentpunkten verteuern. Als preisgünstigere Alternative steht für Kreditnehmer eine klassische Risikolebensversicherung zur Verfügung, deren Versicherungssumme sich degressiv fallend an die planmäßig ausstehende Restschuld der Darlehen bzw. Kredite anpasst.
Hinsichtlich einer nicht unnötig teuren Finanzierung empfiehlt es sich, auch auf derartige Feinheiten zu achten. Eine bankenunabhängige und neutrale Unternehmensberatung kann hierbei ein wertvoller Ansprechpartner sein.
Gibt es zur Berufsunfähigkeitsversicherung Alternativen?
Montag, 15. November 2010Als alternative Versicherungen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung stehen eine sogenannte Dread Disease Versicherung (Schwere Krankheiten Vorsorge), eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie eine Grundfähigkeitsversicherung zur Auswahl.
Die beiden letztgenannten Policen kommen insbesondere dann in Betracht, wenn eine umfassendere Form der Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erhältlich, nur mit Leistungseinschränkungen erhältlich oder schlicht nicht bezahlbar ist. Diesem Problem stehen nicht wenige Selbstständige gegenüber, beispielsweise Handwerker. Diesbezügliche Marktdaten und Erfahrungswerte liegen beispielsweise bei einer Unternehmensberatung vor, die sich mit Fragen rund um die Existenzgründung befasst.
Die Dread Disease Versicherung verfolgt im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung einen anderen Ansatz, der im Einzelfall gleichwohl zu einem probaten und gleichwertigen Schutz führen kann. Der Leistungsfall tritt im Falle der Diagnose einer von diversen vertraglich fixierten schweren Krankheiten ein. Die Versicherung leistet in diesem Fall keine monatliche Rente, deren Bezug – wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – von dem gesundheitlichen Befinden der versicherten Person abhängig wäre, sondern eine steuerfreie Einmalzahlung. Diese kann bei Fälligkeit nach Belieben für notwendige Verrichtungen, also krankheitsbedingten Einmalaufwand, oder für eine laufende Erhöhung des monatlichen Budgets, beispielsweise durch einen Auszahlplan oder eine Privatrente, genutzt werden.
Versicherungen überprüfen
Donnerstag, 11. November 2010Im Zuge einer Existenzgründung gilt es, sich über den Umfang der benötigten betrieblichen Versicherungen eingehend Gedanken zu machen. Darüber hinaus bietet es sich an, seine bisherigen privaten Policen überprüfen zu lassen. Ein entsprechender Check verhindert gegebenenfalls Mehrfachabsicherungen und führt nicht selten zu einer Kostenentlastung.
Ein reiner Preisvergleich zwischen zwei oder mehreren Versicherungsangeboten wird jedoch grundsätzlich dadurch erschwert, dass Versicherungen insgesamt als vergleichsweise intransparente Produkte anzusehen sind. Entsprechend ist es oftmals schwierig, einen angemessenen Preis-Leistungs-Vergleich durchführen zu können, ohne einen externen Fachmann zu Rate zu ziehen. Der Gesetzgeber hat zwar in jüngerer Zeit mehrere Maßnahmen wie die Vorschrift über die Erstellung eines Versicherungsprotokolls oder die Einführung eines Produktinformationsblattes mit den wesentlichen Bestandteilen des Versicherungsvertrages ergriffen. Dennoch besteht ohne die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen ein gewisses Risiko, quasi Äpfel mit Birnen zu vergleichen und bestehende Sparpotenziale außer Acht zu lassen.
Grundsätzlich sollte man (teure) Ratenzuschläge vermeiden, die bei einigen Versicherungssparten von manchen Versicherungsgesellschaften erhoben werden, sofern die Prämienzahlung nicht jährlich, sondern in einem unterjährigen Turnus erfolgt. Eine vielfach gegebene Möglichkeit, die Versicherungskosten zu senken, besteht in dem Verzicht auf häufig teure und gleichzeitig unnütze Zusatzoptionen zu Versicherungsverträgen wie beispielsweise einen doppelten Unfalltodzusatzschutz.
Wer sich von teuren Versicherungen trennen möchte oder bestehende Policen nicht mehr benötigt, kann auch langlaufende Verträge zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen.