Artikel-Schlagworte: „Versicherungen“

Vergleichen, aber richtig!

Freitag, 13. Januar 2012

Wer sich fragt, ob er nicht insgesamt zu viel für seine Versicherungen zahlt, liegt vermutlich nicht ganz falsch, falls er dies instinktiv vermutet. Das Problem ist hierbei, dass es alles andere als einfach ist, eine Versicherung hinsichtlich ihrer Preiswürdigkeit mit einer anderen, gleichwertigen zu vergleichen. Bereits die Gleichwertigkeit lässt sich bei näherer Betrachtung nicht ohne Weiteres beurteilen. Die eine Police hat diesen Zusatz, der beitragsfrei mitversichert ist, die andere ein anderes Extra, welches irgendwie nützlich erscheint. So gesehen, ist der Preis einer Versicherung nur begrenzt aussagekräftig. Dies sollte man bedenken, wenn man sich auf Online-Portale begibt. Diese suggerieren, für gewisse Vorgaben die günstigsten Tarife herauszufiltern. Abgesehen davon, dass sich längst nicht alle relevanten Anbieter auf diese Weise in einen Kostenvergleich einbeziehen lassen, stellt sich oftmals die Frage, ob ein wenig mehr Versicherungsumfang zu einem minimalen Aufpreis gegenüber dem nominal günstigeren Angebot einer anderen Gesellschaft nicht womöglich doch eine vorteilhafte Investition ist. Spätestens beim sprichwörtlichen Kleingedruckten wird deutlich, dass Versicherungen schwer zu vergleichende Produkte sind. Bei einem Kredit ist dies grundsätzlich einfacher: Für mehrere Angebote mit gleicher Flexibilität, was die Möglichkeit von kostenlosen Sondertilgungen angeht, kann man relativ einfach ein Ranking erstellen, indem man den Effektivzinssatz als Kriterium heranzieht. Der günstigste Kredit ist insoweit derjenige, um den man sich zuallererst bemühen sollte. Bei Versicherungen gilt dieses Prinzip, dass die günstigste schlicht die empfehlenswerteste ist, im Grunde nur für eine Risiko-Lebensversicherung, wie sie häufig in Zusammenhang mit dem Abschluss einer Baufinanzierung zur finanziellen Absicherung der Angehörigen für den Fall eines Falles abgeschlossen wird. Bei gleicher Versicherungssumme ergibt sich die Höhe der Versicherungsprämie aufgrund der persönlichen Antragsdaten. Lediglich die Höhe des Sofortrabatts ist für die Zukunft schwierig zu beurteilen. Diese hängt im Wesentlichen von der Ertragsentwicklung bzw. der Überschussbeteiligung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Entsprechend sollte man sich bei einem unabhängigen Finanzdienstleister eine zweite Meinung einholen, inwieweit das Risiko unerwarteter Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit einzuschätzen ist. Gegebenenfalls kann also auch das “eigentlich” zweitgünstigste Angebot insgesamt die Nase vorn haben. Bei allen anderen Gattungen von Versicherungen ist dies, wie gesagt, ohnehin der Fall. Der Preis ist hier jeweils ein wichtiges, aber auf keinen Fall das alleinentscheidende Kriterium.

Einmalanlagen

Dienstag, 6. Dezember 2011

Die Einmalanlage höherer Beträge ist für Selbstständige unter mehreren Aspekten zu prüfen: Liquidität bzw. Verfügbarkeit und Zugriffsschutz Dritter bzw. Eignung als Bestandteil der privaten Altersvorsorge. Darüber hinaus gilt wie bei jeder Geldanlage naturgemäß der Zusammenhang zwischen Rendite und Risiko. Bei Selbstständigen, insbesondere, wenn die Geschäfte gut gehen, ist die Nachsteuerrendite hierbei das primär zu berücksichtigende Kriterium. Allerdings gilt es auch den im Zusammenhang mit Steuern wichtigsten Grundsatz überhaupt zu beherzigen, nämlich den, nichts aus rein steuerlichen Motiven heraus in die Wege zu leiten. Die Transparenz schließlich ist ebenfalls ein nicht zu vernachlässigender Aspekt, nicht nur, aber insbesondere bei höheren Beträgen. Staatliche Fördermöglichkeiten können die Rendite aufpäppeln, beispielsweise durch Anlage von Geldern bei Versicherungen als Basis-Rente. Hier gibt es mittlerweile gut strukturierte Investmentmöglichkeiten zu vertretbaren Kosten, über die man sich bei unabhängigen Finanzdienstleistern, die nicht an das Produktangebot einzelner Gesellschaften gebunden sind, informieren sollte. Inwieweit man auf die noch kürzere Mindestlaufzeit bestimmter Geldanlageformen bis zur frühestmöglichen Verfügbarkeit mit dem 60. Geburtstag (ab 2012 ist dies für Neuabschlüsse der 62. Geburtstag) Wert legt, kann auch von Bedeutung sein.

Garantiezinssenkung und die Folgen

Donnerstag, 13. Oktober 2011

Die ab kommendem Jahr von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent sinkende Garantieverzinsung kapitalbildender Versicherungen hat schon in diesem Jahr Auswirkungen: Es gibt mehr Werbung zum Thema Altersvorsorge. Schlussverkäufe sollten jedoch grundsätzlich einer besonders kritischen Würdigung unterzogen werden. Richtig ist, dass Lebens- und Rentenversicherungen, die ab kommendem Jahr abgeschlossen werden, unattraktiver sind als solche, für die noch in diesem Jahr die Unterschrift unter den Vertrag geleistet wird. Richtig ist aber auch, dass es attraktivere Angebote für den langfristigen Vermögensaufbau bis hin zur privaten Altersvorsorge gibt, die von der Garantiezinssenkung nicht betroffen sind, also aufgrund der gesetzlichen Änderung nicht an Attraktivität verlieren, sondern im Gegenteil noch interessanter werden. Insbesondere Selbstständige, die sich selbst um ihren finanziell auskömmlichen Ruhestand kümmern müssen, sollten Für und Wider eines Neuabschlusses im Schlussverkauf der Lebensversicherungen eingehend überdenken. Fondspolicen mit Kapitalgarantie und Mindestverzinsung bei vergleichsweise niedrigen Kosten sind eine sehr gute Alternative. Dieses und nächstes Jahr.

Basis-Rente – ja oder nein?

Montag, 11. Juli 2011

Die Basis-Rente ist noch vergleichsweise unbekannt, eher noch ist ihr “Spitzname” Rürup-Rente geläufig, benannt nach ihrem geistigen Vater. Konzipiert wurde sie seitens des Gesetzgebers, um jedermann die Möglichkeit zu geben, Einschnitte bei der gesetzlichen Rente durch private Vorsorge kompensieren zu können. Jedermann bedeutet, dass auch Personen, die keine Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Rentenbeiträgen erworben haben, eine solche Basis-Rente abschließen können. Dies sind beispielsweise Hausfrauen (bzw. allgemein Personen ohne Erwerbstätigkeit) und Beamte (deren Altersversorgung auf Pensionsansprüchen fußt). Auch Selbstständige können hierunter fallen: Grob gibt es drei Ausprägungen hinsichtlich des Rentenversicherungsstatus bei beruflich Selbstständigen (Pflichtversicherung, Ersatzweise Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk und Versicherungsfreiheit).

Je nachdem, welche künftigen laufenden Einkünfte für die Altersvorsorge schon durch die gesetzliche Rente abgedeckt werden, kann eine Basis-Rente entweder kompensierend wirken (man sorgt durch eigene Vorsorge dafür, dass man sich bei der Rente so stellt, als wären die Leistungen hieraus nicht im Zuge der Reformen der letzten Dekade gekürzt worden) oder als zentraler Baustein der finanziellen Vorsorge für den Ruhestand privat abgeschlossen werden. Die “Spielregeln” von gesetzlicher Rente und Basis-Rente unterscheiden sich nicht wesentlich. Beide Vorsorgeformen können grundsätzlich als sicher angesehen werden: Die gesetzliche Rente aufgrund entsprechender Aussagen politischer Entscheidungsträger und der aktuellen gesetzlichen Verankerung des Verbots einer Rentenkürzung, die Basis-Rente aufgrund der mehrstufigen Sicherungssysteme, die eine Insolvenz eines Versicherungsunternehmens praktisch unmöglich erscheinen lassen. Sofern man eine Basis-Rente abschließt, bei der man als Anlager auch das Kapitalanlagerisiko übernimmt (indem die Beiträge nicht im gebundenen Vermögen der Versicherung, sondern in Fonds angelegt werden), sind allerdings Verluste dergestalt möglich, dass das aufgebaute Vermögen zum Rentenbeginn die bis dato eingezahlten Beiträge unterschreitet. Hiergegen kann man sich durch Abschluss von guten Fondspolicen wappnen, die neben einer ertragsorientierten Form der Geldanlage auch Garantien in Höhe der eingezahlten Beiträge und gegebenenfalls darüber hinaus auch Mindestrenditen garantieren.

Sicherheit bedeutet auch, dass kein Dritter Zugriff auf das angesparte Vermögen während der Aufschub- bzw. Sparphase hat (Pfändungsschutz, Hartz-IV-Sicherheit). Man selbst ist allerdings auch außen vor (keine voerzeitige Auflösung, Verpfändung oder Veräußerung). Insofern ist Sicherheit teilweise auch gleichbedeutend mit Unflexibilität, dem gravierendsten Nachteil der Basis-Rente: Wer nicht gänzlich sicher sein kann, auf das angesparte Vermögen bis zum Eintritt in den Ruhestand verzichten zu können oder gegebenenfalls größere einmalige Anschaffungen hieraus tätigen muss (Teilauszahlungen sind – genau wie bei der gesetzlichen Rente auch - nicht möglich), für den ist eine Basis-Rente nicht das richtige Produkt. Wer sich hingegen mit den Einschränkungen arrangieren kann, für den ist diese Form der Vorsorge umso interessanter, je größer die Lücke fürs Alter ist und je höher der persönliche Steuersatz liegt. Wie bei allen Versicherungen sollte man allerdings nicht an einen Abschluss denken, bevor man sich umfassend über die gängigen Angebote informiert hat und mindestens eine zweite unabhängige Meinung eingeholt hat. Da ein Anbieterwechsel zwar gesetzlich nicht ausgeschlossen ist, in der Praxis jedoch kaum durchführbar ist, handelt es sich schließlich quasi um eine Entscheidung fürs Leben.

Entlastung durch Gründungszuschuss

Freitag, 24. Juni 2011

Selbstständige haben grundsätzlich die Wahl zwischen dem Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Abschluss einer privaten Versicherung. Die Absicherung durch eine private Krankenversicherung entspricht im sogenannten Basistarif jeweils mindestens dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Selbstständige, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenzgründung anstreben, kann es interessant sein, gegebenenfalls vorläufig gesetzlich versichert zu bleiben, wenn die Existenzgründung durch die Agentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss gefördert wird. Hierbei werden nämlich für den Existenzgründer in der Krankenversicherung (und auch in der Pflegeversicherung) niedrigere Mindestbeiträge zugrunde gelegt. Da zu Beginn der Selbstständigkeit nicht selten rote Zahlen geschrieben werden bzw. sich das Vorhaben noch nicht ohne staatliche Transferleistungen tragen würde, ist die geringere Mindestbemessungsgrundlage insoweit eine willkommene Entlastung. Diese wird auch in der zweiten Phase des Gründungszuschusses (um 6 Monate verlängerte Förderung in Höhe der Sozialversicherungspauschale von 300 €) gewährt. Dass es annähernd unmöglich sei, den Gründungszuschuss für die zweite Phase bewilligt zu bekommen, ist übrigens einer der zahlreichen Mythen rund um die Existenzgründung. Im Zweifelsfall wendet man sich an eine unabhängige Unternehmensberatung.

Haftpflicht plus

Donnerstag, 26. Mai 2011

Anlässlich einer Existenzgründung begnügen sich viele angehende Selbstständige in Punkto Versicherungen mit dem Abschluss einer Betriebshaftpflicht. Dies kann in Bezug auf neu abzuschließende Firmenversicherungen durchaus ausreichend sein, beispielsweise im Dienstleistungsgewerbe. Ob weitere betriebliche Policen über die Haftpflicht hinaus benötigt werden, hängt im Einzelfall vom Tätigkeitsbereich des zu gründenden Unternehmens und den damit verbundenen Risiken ab.
Auch wenn Versicherungen nur für Wenige ein Thema sind, mit dem sie sich gerne auseinandersetzen, sollte bei der Regelung des betrieblichen Versicherungsschutzes in diesem Zusammenhang nicht Schluss sein. Gegebenenfalls können nämlich auch Erfordernisse bestehen, die privaten Versicherungen anzupassen. Mitunter führt eine solche Generalüberprüfung auch dazu, dass sich der betriebliche Versicherungsschutz durch Einsparungen im Privatbereich quasi von selbst finanziert.
Nicht umhin kommt man darüber hinaus, sich mit Fragen rund um die Sozialversicherung auseinanderzusetzen. In jedem Versicherungszweig (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung) ist zu prüfen, was sich wie durch die neue Tätigkeit ändert und welche Optionen gegebenenfalls bestehen. Effizient ist es, dies in Zusammenhang mit dem Business Plan bzw. dem Tragfähigkeitskonzept, das man mit Hilfe einer unabhängigen Unternehmensberatung erarbeitet und durchspricht, zu behandeln, da naturgemäß Wechselwirkungen bestehen.

Wie funktioniert Riester für Selbstständige?

Donnerstag, 19. Mai 2011

Riester ist eigentlich nicht kompliziert. Eigentlich. Diese staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge steht grundsätzlich jedermann offen. Das Salz in der Suppe ist freilich die Förderung in Form von Zulagen und gegebenenfalls weiteren Steuervorteilen. An dieser Stelle kommt es bei Selbstständigen auf den Einzelfall an, inwieweit eine Riester-Rente für sie individuell interessant sein kann. Abgestellt wird grundsätzlich nämlich auf die Rentenversicherungspflicht. Besteht diese, häufig etwa bei Handwerkern, ergibt sich auch eine Förderberechtigung. Liegt diese nicht vor aufgrund einer Befreiung von Pflichtbeiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung oder auch aufgrund der Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk, gibt es keine Riester-Förderung. Es sei denn, man kann mit einem geförderten Ehegatten aufwarten.
Wenn letztlich die Frage der Berechtigung hinsichtlich der Förderung geklärt ist, die sich allerdings Jahr für Jahr entsprechenden persönlichen Verhältnissen ändern kann, fängt die Arbeit für Interessenten dahingehend an, sich erstens für die geeignete Variante (Wohn-Riester zur schnelleren Entschuldung des Eigenheims oder alternativ langfristiger Vermögensaufbau mit Fonds, Versicherungen oder Bausparen) und zweitens für ein gutes Produkt zu entscheiden. Eine unabhängige Finanzberatung kann hinsichtlich der Fördermodalitäten und Produkt- und Anbieterauswahl gute Dienste leisten. Denn: Dass die Riester-Rente trotz der Liebe zum Detail seitens des Gesetzgebers insgesamt viel besser ist als ihr Ruf, wird heuer kaum mehr bestritten.

Wahlrecht

Montag, 16. Mai 2011

Bei der Krankenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Man kann, wenn man eine Existenzgründung in Angriff nimmt und sich somit selbstständig macht, allerdings ein Wahlrecht ausüben. Dieses besteht darin, dass man entweder im System der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt oder sich privat versichert. Bei dieser Variante besteht die Möglichkeit, den gesetzlichen Mindestschutz durch Kombination von zahlreichen zur Verfügung stehenden Tarifbausteinen gezielt den individuellen Bedürfnissen entsprechend auszuweiten bzw. zu ergänzen. Bei der privaten Krankenversicherung bemessen sich die Versicherungsprämien, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Beiträge einkommensabhängig bemessen werden, anhand der individuellen Kalkulation der Versicherungsgesellschaft. Hierbei wird das Risiko unter maßgeblichem Einfluss des Alters und von Vorerkrankungen bzw. anhand bestehender Erkrankungen des Versicherungsnehmers beim Vertragsabschluss für die Höhe der Versicherungsprämie kalkuliert. Privat Krankenversicherte unterliegen im Übrigen dem latenten Risiko von Beitragserhöhungen. Diese lassen sich entweder durch einen Wechsel in einen günstigeren Tarif bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft oder unter bestimmten Voraussetzungen durch den Wechsel zu einer günstigeren Versicherung abmildern. Dennoch sollte man die Beitragsstabilität in der Vergangenheit bei der Auswahl der jeweiligen Versicherungsgesellschaft als Entscheidungskriterium hoch gewichten.

Die Folgen der Niedrigzinsphase

Mittwoch, 4. Mai 2011

Selbstständige, die von der gesetzlichen Rentenversicherung abgekoppelt sind, müssen ihre Altersvorsorge selbst auf die Beine stellen, sofern sie nicht einem berufsständischen Versorgungswerk angehören oder ohnehin über hinreichendes freies Vermögen verfügen. Traditionell findet ein wesentlicher Teil des entsprechenden Kapital- und Vermögensaufbaus über Versicherungen statt, denen für eine sichere Kapitalanlage und Abdeckung des biometrischen Risikos die notwendige Expertise zugestanden wird. Vor dem Hintergrund, dass es diese Sicherheit nicht zum Nulltarif gibt (Stichworte: Kosten und Intransparenz) und diese maßgeblich darauf fußt, dass die Rendite des gebundenen Kapitals über kurzfristig risikolose Anlageformen – Anleihen bester Bonität – erwirtschaftet wird, erklären sich die seit Längerem rückläufigen Überschussbeteiligungen. Ebenso erklärt sich hierdurch der traurige Effekt, dass weit mehr als die Hälfte der kapitalbildenden Versicherungen ihr ursprünglich geplantes Ende nicht erlebt, weil der Versicherungsnehmer die Reißleine zieht. Die im historischen Vergleich überaus niedrigen Zinsen während der letzten Jahre führen nunmehr auch dazu, dass der aufsichtsrechtlich zulässige Garantiezins ab kommendem Jahr sinkt. Hierbei wird lediglich die Zinsentwicklung der letzten Jahre ex post nachvollzogen, während die Kredit- und Darlehenszinsen bereits wieder im Anstieg begriffen sind und die durchschnittlichen Kapitalkosten im Rahmen der Unternehmensfinanzierung aktuell ihren Tiefpunkt somit bereits hinter sich gelassen haben. Vor diesem Hintergrund lohnen Neuabschlüsse bei klassischen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen künftig noch weniger als aktuell. Bestehende Lücken als Differenz zwischen bei Abschluss in Aussicht gestellten Entwicklungen der Überschüsse und tatsächlich erfolgten Gutschriften sollte man jedoch eher sofort als später als solche erkennen und nicht auf eine Besserung hoffen. Alternativen zu klassischen kapitalbildenden Versicherungen bestehen in speziellen Fondspolicen, die das Kapitalanlagerisiko nicht alleine dem Versicherungsnehmer aufbürden, sondern dieses durch Kapitalgarantien und darüber hinaus gehende garantierte Mindestverzinsungen wesentlich abmildern, dennoch eine Aktien- und damit chancenorientierte Form der Geldanlage darstellen. Diese sog. UWP-Policen sind in allen drei Schichten der Altersvorsorge (Rürup, Betriebliche Altersvorsorge, Privatrente) in vielen Fällen, nicht nur für Selbstständige, eine vermutlich bessere Alternative zur klassischen Lebens- oder Rentenversicherung.

Privatvermögen von Existenzgründern

Dienstag, 26. April 2011

Versicherungen kosten in jedem Fall Geld. Bisweilen retten sie auch welches, in mitunter existenziellem Ausmaß. Bei einer Existenzgründung ist aus diesem Grunde eine intensive Auseinandersetzung mit Haftung im Allgemeinen und finanziellen Risiken im Besonderen dringend anzuraten. Der prämierte Business Plan nützt wenig, wenn Haftungsgefahren übersehen oder aus falschem Geiz heraus unzureichend abgedeckt wurden.
Bevor man sich der Frage widmet, welche betrieblichen Versicherungen mit welchem Deckungsumfang benötigt werden, sollte man sich eingehend mit seinem sozialversicherungsrechtlichen Status nach Beginn des Sprungs in die Selbstständigkeit auseinandersetzen. Ein markantes Beispiel ist die Krankenversicherung, die sich ohne gegensteuernde Maßnahmen durch den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses annähernd beitragsmäßig verdoppelt. Entsprechendes gilt für die Pflegeversicherung als weitere Pflichtversicherung. Dieser Kostenblock muss entsprechend im Rahmen der Finanzplanung berücksichtigt werden und im Vorfeld dem geplanten Cashflow gegenübergestellt werden. Grundsätzlich ist eine möglichst detaillierte und sorgfältige Kalkulation sämtlicher anfallender Fixkosten unter besonderer Berücksichtigung der Trennung zwischen betrieblicher und privater Finanzsphäre dringend geboten. Inwieweit es Wahlrechte oder Möglichkeiten zur gegebenenfalls befristeten Befreiung von Pflichtversicherungen in einigen Versicherungszweigen gibt, die im individuellen Einzelfall in Betracht kommen, können angehende Existenzgründer von einem entsprechenden Existenzgründungscoach oder einer spezialisierten Unternehmensberatung in Erfahrung bringen oder sich selbst mit den einzelnen Versicherungsträgern ins Benehmen setzen.
Dass bezogen auf die betrieblichen Versicherungen die Beiträge jedoch nicht nur als Kostenfaktor fungieren, sondern im Schadensfall auch das Betriebs- und Privatvermögen des Unternehmers durch die jeweilige Versicherungsleistung sichern können sollen, ist bei der Vereinbarung der jeweiligen Deckungssumme im Hinterkopf zu behalten. Der Vermögensschutz ist darüber hinaus auch ein Thema, wenn Existenzgründer Kredite benötigen. Im Gegensatz zu Dispositions- oder Konsumentenkrediten an Privatkunden sind Kreditsicherheiten hierbei bei der Antragstellung und Bewilligung grundsätzlich ein nicht unwichtiges Thema. Eine Existenzgründung in der Rechtsform einer juristischen Person mit einer entsprechenden Haftungsbeschränkung auf des Gesellschaftsvermögen sollte niemanden zu der Annahme verleiten lassen, Banken würden in diesen Fällen auf den potenziellen Zugriff auf das Privatvermögen des Gesellschafters durch Hereinnahme selbstschuldnerischer Bürgschaften sowie – bei Eheleuten – Vermögensverschiebenserklärungen verzichten. In der Praxis übliche Konstellationen zur Gestaltung der Unternehmensfinanzierung sollte man in Zweifelsfällen im Vorfeld mit einer Unternehmensberatung besprechen.