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Fördermittel auch für die ETW

Montag, 19. März 2012

Die Eigenheimrente hat seit ihrer Einführung deutlichen Zulauf und breites Interesse erfahren. Besser bekannt ist dieses Instrument der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge als Wohn-Riester. Hiermit ist eine Möglichkeit geschaffen worden, die attraktive Riester-Förderung bereits in die Finanzierung einer Immobilie einzubauen. Die Verwendung der staatlichen Zulagen als direkte Sondertilgungen führt dadurch zu einer Ersparnis an Darlehenszinsen. Die entsprechende private Immobilienfinanzierung wird dadurch beschleunigt getilgt. Die schnellere Entschuldung durch die Eigenheimrente führt letztlich dazu, dass ein breiterer Teil der Bevölkerung in den Genuss einer bezahlten Wohnimmobilie als Bestandteil der privaten Altersvorsorge gelangt. Durch die sich ergebende niedrigere monatliche Belastung ist in mehr Fällen eine private Immobilienfinanzierung bei kleineren und mittleren Einkommen darstellbar als ohne Einsatz dieses Instruments der staatlichen Wohneigentumsförderung. Irreführend ist mitunter die Bezeichnung Eigenheimrente: Gefördert werden nicht nur Eigenheime, auch eine selbst genutzte Eigentumswohnung kann, soweit sie im Inland belegen ist, gefördert werden. Einkommensgrenzen bestehen nicht. Eine Einschränkung im Hinblick auf den geförderten Personenkreis besteht in Bezug auf ihren beruflichen Status. Angestellte und Beamte erhalten grundsätzlich bei Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags die Riester-Förderung. Bei Selbstständigen kommt es im Einzelfall darauf an, inwieweit sie einer Rentenversicherungspflicht unterliegen. Dieser Personenkreis wendet sich in der Praxis aufgrund der häufig komplexen und durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz zuletzt geänderten Förderbedingungen an eine unabhängige Unternehmensberatung. Wichtig ist grundsätzlich noch zu wissen, dass die direkte Förderung einer Wohnimmobilie über die Eigenheimrente nicht der einzige Weg ist, sich die Riester-Förderung zu sichern. Eine indirekte Förderung besteht dadurch, dass gefördertes Vermögen aus einer Riester-Rentenversicherung oder aus Riester-Fonds zum Kauf, zum Bau oder zur Entschuldung eines Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung verwendet.

Unterstützung bei Konsolidierungen

Donnerstag, 8. März 2012

Im betrieblichen Bereich ergibt sich hierbei mitunter die Situation, dass der Cashflow sich rückläufig darstellt. Auffällig wird dies einerseits innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens, andererseits in der Regel auch durch die Inanspruchnahme der betrieblichen Betriebsmittelkreditlinie. Dieser Kredit für die Finanzierung der Betriebsmittel ist insbesondere für die Hausbank der permanent zur Verfügung stehende Indikator der Liquiditätslage eines Unternehmens. Eine dauerhafte Inanspruchnahme signalisiert somit einen latenten Finanzierungsbedarf. Bei sinkenden Umsatzerlösen und einem nicht in gleichem Maße Absenken der betrieblichen Kosten ist eine steigende Kreditinanspruchnahme die Folge. Die Besprechung der Jahresabschlüsse sowie die unterjährige Durchsicht und Auswertung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen manifestiert im Nachgang das Entstehen von Cashflow-Problemen. Da diese grundsätzlich mit einer verminderten Kapitaldienstfähigkeit einhergehen, bietet es sich aus diesem Grunde für Betriebe an, rechtzeitig im Vorfeld von anstehenden Kreditverhandlungen eine unabhängige Unternehmensberatung zu konsultieren, um branchenübliche Standards bei der Finanzierung auszuloten und darüber hinaus möglicherweise bestehende Optimierungspotenziale im Hinblick auf Strukturen und Konditionen aufgenommener Finanzierungen auszuloten.

Tilgung von betrieblichen Finanzierungen

Donnerstag, 5. Januar 2012

Die Mindesttilgung bestimmt grundsätzlich bei einer Finanzierung deren längstmögliche Laufzeit. Während im Geschäft mit Privatkunden auch Darlehen zur freien Verwendung – meist allerdings als Ratenkredit – vergeben werden, ist dies im Kreditgeschäft an Unternehmen und beruflich Selbstständige vergleichsweise unüblich. So wird sich ein Finanzierungsangebot eines Kreditinstituts stets an der vorgesehenen Investition orientieren; gegebenenfalls stellt sich heraus, dass die vom Kunden favorisierte Darlehenslaufzeit schwerlich zu realisieren ist. Bei einer kürzeren Laufzeit steigt aufgrund der schnelleren Tilgung entsprechend der zu erbringende Kapitaldienst in Form der Darlehensannuität an.
Bei einer privaten Baufinanzierung hat sich eine Mindesttilgung von einem Prozent der Darlehenssumme zuzüglich ersparter Zinsen branchenweit als Standard herausgebildet. Bei gewerblichen Finanzierungen hingegen orientieren sich Kreditinstitute hinsichtlich der maximalen Darlehenslaufzeit bisweilen an den steuerlichen AfA-Sätzen.
Eine Besonderheit ergibt sich bei Umstrukturierungen der Unternehmensfinanzierung im Zuge der Konsolidierung. Für aufgelaufene Kontokorrentkredite, die in ein grundsätzlich zinsgünstigeres Konsolidierungsdarlehen umgeschuldet werden, sind bislang im Ergebnis keine Tilgungsleistungen erbracht worden. Die Darlehenslaufzeit entscheidet somit wesentlich über den – trotz des Zinsvorteils – höheren zu erbringenden Kapitaldienst infolge der einsetzenden Tilgung. Bei beabsichtigten betrieblichen Konsolidierungsdarlehen wird in der Praxis im Vorfeld häufig eine bankenunabhängige Unternehmensberatung eingebunden.

Aufrechterhaltung der Finanzierung

Dienstag, 20. Dezember 2011

Ganz grundsätzlich ist es überaus risikobehaftet, die Finanzierung eines Unternehmens im Wesentlichen auf das Wohlwollen seiner (einen bzw. einzigen) Hausbank abzustellen. Bei drohenden oder sich abzeichnenden Liquiditätsengpässen vergrößert sich die meist ungewollte Bankenabhängigkeit spürbar. Deutlich wird diese insbesondere, wenn sich höhere Auflagen bei der Prolongation bestehender Kreditlinien ergeben und die Gewährung von neuem Kapital zur Finanzierung der Betriebsmittel mit höheren Anforderungen, etwa zusätzlichen geforderten Kreditsicherheiten, verbunden ist. Wenn eingereichte betriebswirtschaftliche Unterlagen signalisieren, dass sich die Bonität des jeweiligen Unternehmens anhand des Ratings seitens der Bank verschlechtert hat, werden grundsätzlich auch bestehende Sonderkonditionen gestrichen, wodurch sich die Finanzierung im Vergleich zur bisherigen Situation verteuert. Die Anschlussfinanzierung wird bisweilen auch mit strengeren Auflagen als bisher versehen, beispielsweise hinsichtlich der Stellung von Kreditsicherheiten. Im Zusammenspiel mit der Geschäftsführung des Unternehmens werden in der Praxis häufig durch eine Unternehmensberatung sachgerechte Maßnahmen eingeleitet, die darauf abzielen, bestehenden Problemen bei der Generierung eines hinreichenden und nachhaltigen Cashflows zu begegnen. Dies stellt im Erfolgsfall sicher, dass das Unternehmen weiterhin die benötigten Kredite erhält.

Rote Zahlen

Mittwoch, 30. November 2011

Letztlich kann ein Unternehmen nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben. Genau dies passiert jedoch, wenn nachhaltig rote Zahlen geschrieben und somit Verluste eingefahren werden. Diese schmälern die Kapitaldecke, so dass die Finanzierung des Betriebes sich zunehmend schwieriger gestaltet, da Kreditgeber wie Banken, Sparkassen und Lieferanten weniger Vertrauen in die Rückführung ihrer Kredite aufbringen bzw. dies nicht mehr aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen oder institutseigener Grundsätze darstellen können.
Entsprechend gilt es, grobe Schnitzer bei der Unternehmensfinanzierung zu vermeiden. Hierzu lässt sich zählen, langfristige Investitionen, die das Sachanlagevermögen betreffen, durch die Inanspruchnahme bereitgestellter Kreditlinien auf dem Kontokorrentkonto zu finanzieren. Im Rahmen einer bis auf weiteres zugesagten Kreditlinie vollzieht sich dies zwar bequem ohne zusätzliche Kreditverhandlungen. Andererseits ist diese Art der Finanzierung auch bei günstigen Konditionen für den Kontokorrentkredit deutlich teurer im Vergleich zu einer Darlehensfinanzierung. Zudem gerät der Betrieb nicht selten in eine Reinvestitionsfalle, wenn im Zuge der Inanspruchnahme der Kreditlinien keine Tilgungsleistungen erbracht werden. Zum Zwecke einer Neustrukturierung der Finanzierung wenden sich Unternehmen in der Praxis häufig an eine bankenunabhängige Unternehmensberatung.

Kostensenkungen

Dienstag, 15. November 2011

Der Effekt, die Finanzierungskosten durch Umschuldung von (ursprünglich) kurzfristigen Verbindlichkeiten in ein längerfristiges Darlehen mit günstigeren Konditionen zu senken, ist grundsätzlich im Unternehmensbereich vorteilhaft. Die Durchführung gestaltet sich in der Praxis jedoch bisweilen schwieriger als bei Privathaushalten, die ihren Dispo durch einen Ratenkredit ablösen lassen möchten. Bei Betrieben wird eine überhöhte Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites bankseitig häufig als Krisenfrühindikator gewertet. Insbesondere kann es problematisch werden, die Finanzierung neu zu strukturieren, wenn Zusammenhänge zwischen der Kreditinanspruchnahme und  rückläufigen Umsätzen und/oder betrieblichen Verlusten zu erkennen sind. Entsprechend kann es angeraten sein, bei den Kreditverhandlungen mit einem in sich geschlossenen Finanzierungskonzept aufzuwarten, welches im Vorfeld unter Einbeziehung einer spezialisierten Unternehmensberatung begleitet bzw. geprüft wurde. Insbesondere für die Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung für neu benötigte Mittel (beispielsweise für die Ablösung der KK-Inanspruchnahme) ist ansonsten in der Praxis nicht mit einer reibungslosen Bewilligung und Abwicklung zu rechnen.

Jetzt Kapitaldienst senken

Freitag, 4. November 2011

Überraschend für viele hat die EZB den Leitzins um 25 Basispunkte auf 1,25% gesenkt. Für Unternehmen mit einem hohen Anteil an kurzfristigem Fremdkapital bedeutet dies – nach der hehren Theorie – die Aussicht auf eine Entlastung beim Kapitaldienst für die entsprechenden Finanzierungen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Kreditgeber dergestalt mitspielen, dass sie ihre geringeren Refinanzierungskosten entsprechend an ihre Kunden weitergeben. Vor dem Hintergrund, dass die Konditionen für KK-Kredite insgesamt auf einem (angesichts des Dauerzinstiefs im langfristigen Darlehensbereich) nach wie vor erstaunlich hohen Niveau befindlich sind, sollten Unternehmen und Selbstständige in jedem Fall die Gesprächsbereitschaft ihrer Hausbank zu einer Konditionssenkung eruieren, sofern diese nicht von sich aus aktiv wird. Vor allem bei einer Dauerinanspruchnahme der betrieblichen Kontokorrentlinie empfiehlt es sich überdies, eine Umschuldung in den mittelfristigen Darlehensbereich ins Auge zu fassen, gegebenenfalls unterstützt durch eine unabhängige Unternehmensberatung mit Expertise in Fragen rund um betriebliche Finanzierungen.

Eigenheimrente – ja oder nein?

Mittwoch, 2. November 2011

Die Eigenheimrente als die jüngste Variante der Riester-Rente ist landläufig besser belannt unter dem Schlagwort Wohn-Riester. Das Besondere hierbei ist, dass die staatlichen Zulagen als Sondertilgungen direkt in die Immobilienfinanzierung einfließen. Logischerweise kommt diese Variante nur dann zum Einsatz, wenn der Kunde über Wohneigentum verfügt, das teilweise oder vollständig fremdfinanziert ist. Weiterhin muss es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln; das Objekt muss in Deutschland belegen sein. Entsprechend scheiden sowohl Auslandsimmobilien als auch Renditeobjekte von vorn herein für die Riester-Förderung in Zusammenhang mit der Immobilie aus. Zudem müssen die Antragsteller förderberechtigt entsprechend den Regularien der staatlich geförderten Altersvorsorge sein. Die Bedingungen, um die staatliche Riester-Förderung zu erhalten, sind bei Wohn-Riester identisch wie bei den übrigen Varianten der Riester-Rente: Förderberechtigt sind – ohne Einkommensgrenzen – alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer; außerdem Beamte. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige, soweit sie nicht der  Rentenversicherungspflicht unterliegen, kann allerdings auch mittelbar begünstigt werden und erhält jährlich die Altersvorsorgezulage, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt. Detailfragen hierzu können Selbstständige und Unternehmer mit einer unabhängigen Unternehmensberatung besprechen. Die Eigenheimrente lohnt sich als Baustein einer besonders preisgünstigen Immobilienfinanzierung praktisch immer, sofern die beschriebenen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Ersparnis ist tendenziell für Familien aufgrund der zusätzlichen Kinderzulagen, die für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird oder ein Kinderfreibetrag eingeräumt ist, am höchsten.

Günstiges Baugeld vom Staat

Freitag, 21. Oktober 2011

Überaus günstiges Baugeld gibt es vom Staat in Form von Förderdarlehen. Wenig bekannt ist hierbei, dass grundsätzlich auch Selbstständige hiervon für ihre private Immobilienfinanzierung profitieren können. Bedingung ist nur, dass es sich um selbstgenutztes Wohneigentum, das im Inland belegen ist, handeln muss. Dass die Finanzierung der Immobilie durch die Inanspruchnahme der zinssubventionierten Förderdarlehen günstiger darzustellen ist, ist Fakt. Dennoch bleibt für viele Selbstständige das grundsätzliche Problem, dass ihnen nicht immer und zu jeder Zeit Banken die Tür einrennen, um sie mit einer Finanzierung begleiten zu dürfen. In der Praxis wenden sich Selbstständige daher oft an eine unabhängige Unternehmensberatung, die mit hinreichender Kenntnis in Fragen rund um die Immobilienfinanzierung zielgerichtet auch für Selbstständige eine Bewilligung zu günstigen Konditionen in die Wege leiten kann.

Ein anderer Aspekt, der bei der Finanzierung eines Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung auch für Selbstständige interessant sein kann (aber nicht muss), ist die Riester-Förderung durch die sogenannte Eigenheimrente (besser bekannt als Wohn-Riester). Hier kommt es hinsichtlich der Förderung darauf an, ob man als Selbstständiger berechtigt ist oder nicht. Kriterium ist eine bestehende Rentenversicherungspflicht. Ist diese gegeben, ist es dringend zu empfehlen, sich über Vor- und Nachteile dieser staatlichen Förderung in Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung zu informieren. Die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung führt in vielen Fällen zu einer beträchtlichen Ersparnis an Finanzierungskosten. Besteht hingegen keine Rentenversicherungspflicht und kann man als Selbstständiger auch nicht mit einem entsprechenden Ehegatten aufwarten (über den man dann die Förderung mittelbar erhalten könnte), kommt Wohn-Riester leider nicht in Betracht.

Gute Einkaufskonditionen sichern

Montag, 10. Oktober 2011

Der Finanz- und Schuldenkrise sei Dank: Die Zinsen in Deutschland, das in Sachen Bonität weiterhin in Europa als der Mercedes gilt, sind außerordentlich gesunken. Die Einkaufskonditionen für Finanzierungen sind dementsprechend hervorragend. Kreditnehmer, die für eine bereits laufende Finanzierung in Kürze eine Anschlussfinanzierung benötigen, können hiervon profitieren. Ebenso ist bei Darlehen mit variabler Zinsvereinbarung, gegebenenfalls mit Verhandlungsgeschick bzw. –druck, eine Besserstellung hinsichtlich der Zinssätze möglich. Bei einer noch etwas länger laufenden Festzinsvereinbarung lässt sich eine Sicherung der derzeit hervorragenden Finanzierungskonditionen durch ein Forward Darlehen bewerkstelligen. Für die folgende Anschlussfinanzierung der laufenden Darlehen lässt sich auf diese Weise im Vorfeld eine Zinsvereinbarung treffen, die dazu führt, dass das Risiko zwischenzeitlicher Zinserhöhungen für den Kreditnehmer ausgeschaltet wird. Unternehmen oder Selbstständige, die Mühe haben, derzeit an Finanzierungsmittel zu den allgemein herrschenden günstigen Bedingungen zu gelangen, weil es etwa Bedenken seitens der jeweiligen Bank hinsichtlich der Bonität oder des Ratings gibt, wenden sich erfahrungsgemäß an eine bankenunabhängige Unternehmensberatung, um Spielräume und alternative Finanzierungsmöglichkeiten auszuloten. Eine Option ist es vielfach, anstelle von Prolongationen auslaufender Finanzierungen darüber hinaus auch Umstrukturierungen der gesamten Unternehmensfinanzierung durchzudiskutieren. Diese können neben einer besseren Teilhabe an den derzeit günstigen Finanzierungskosten auch zu stabileren bilanziellen Verhältnissen führen.