Artikel-Schlagworte: „Umsatz“

Ertragsvorschau

Mittwoch, 19. Januar 2011

Man begibt sich aus vielerlei Motiven in die berufliche Selbstständigkeit: Angestrebte Unabhängigkeit ist der vermutlich meistgenannte Beweggrund, um eine Existenzgründung in Angriff zu nehmen.
Letztlich ist bei jeder Existenzgründung jedoch die entscheidende Frage, ob sich das Vorhaben als tragfähig erweist, und zwar nachhaltig. Die Anlaufphase ist nicht selten durch Verluste geprägt: Die Umsätze steigen erst sukzessive an und können zu Beginn die von vorn herein existenten Fixkosten noch nicht abdecken. Sorgsam und realistisch erstellte Ertragsvorschaurechnungen beinhalten nicht selten “geplante Verluste“. Kreditinstitute, die die Existenzgründung durch Bereitstellung eigener Kredite oder Durchleitung staatlicher Fördermittel begleiten, wissen um die Problematik und haben bei der Plausibilitätsprüfung der Ertragsvorschau ein besonderes Augenmerk auf die Darstellung der Anfangsphase. Geplante Verluste, die solide finanziert sind, sind aus diesem Grund grundsätzlich nicht zwangsläufig als Makel des geplanten Existenzgründungsvorhabens zu interpretieren.
Sofern sich zeigt, dass die ursprünglich angestrebten Umsatzzahlen hinter den Erwartungen zurückbleiben, hat dies zweierlei Effekte, die unmittelbar miteinander zusammenhängen: Zum Einen werden die Planzahlen der Ertragsvorschaurechnung verfehlt, zum Anderen entsteht ein Defizit hinsichtlich der Liquiditätsausstattung des Unternehmens. Diese Zusammenhänge aufzuzeigen, ist ein Kernstück des Dienstleistungsangebots einer Unternehmensberatung. Unternehmensberater unterstützen Existenzgründer sowohl bei der Erstellung der für den Business Plan erforderlichen Ertragsvorschau als auch beim Controlling.

Business Plan

Mittwoch, 29. September 2010

Ein Business Plan im Rahmen einer Existenzgründung enthält grundsätzlich eine Darstellung der Geschäftsidee bzw. des Existenzgründungsvorhabens sowie ein häufig umfangreiches Zahlenwerk, das die geplante Geschäftsentwicklung komprimiert darstellt. Hierunter fallen eine Umsatz- und Ertragsvorschau, eine Kapitalbedarfsplanung und eine Liquiditätsvorschau.
Wie umfangreich ein Business Plan im Einzelfall zu sein hat und über welchen Zeitrahmen sich das Zahlenwerk zu erstrecken hat, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dies hängt einerseits von der Komplexität des Geschäftsvorhabens ab, andererseits vom Adressaten. Beispielsweise kann ein und derselbe Business Plan ausreichend für einen Antrag auf den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit sein, für die Gewährung von Finanzierungen durch Kreditinstitute oder öffentliche Förderinstitutionen jedoch als nicht hinreichend in der Tiefe der Darstellung befunden werden.
Wichtig ist grundsätzlich, dass das Zahlenwerk in sich geschlossen und widerspruchsfrei ist und plausibel unter Berücksichtigung der Branchensituation von dem angehenden Existenzgründer erläutert und vertreten werden kann. Insbesondere, wenn dieser über keine einschlägigen kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Kenntnisse verfügt, kann eine Zusammenarbeit mit einer Unternehmensberatung bei der Erstellung des Business Plans überaus hilfreich sein.

Konsolidierung

Dienstag, 27. Juli 2010

Sofern auf dem Geschäftskonto eines Unternehmens oder beruflich Selbstständigen Sollsalden mit steigender Tendenz auf dem Kontokorrentkonto auftreten, besteht Handlungsbedarf. Falls die höhere Inanspruchnahme nachvollziehbar auf einer Ausweitung des Geschäftsumfangs beruht, verbunden mit einem steigenden Bedarf an einer Finanzierung von Betriebsmitteln, kann eine dauerhafte (bei Saisonbetrieben gegebenenfalls auch befristete) Erhöhung des KK-Limits bereits die ideale Lösung für Kreditgeber und Kreditnehmer darstellen.

Falls jedoch eine tiefergehende Analyse durch das finanzierende Kreditinstitut oder eine bankenunabhängige, neutrale Unternehmensberatung zeigt, dass der kurzfristige Finanzierungsbedarf, der sich in der steigenden Inanspruchnahme der Kreditlinie widerspiegelt, nicht im Einklang mit den Umsatzzahlen steht, kommen andere Ursachen in Betracht, beispielsweise eine nicht ausreichende Finanzplanung, rückläufige Rentabilität, steigende Debitorenlaufzeiten und/oder eine nicht fristenkongruente Finanzierung des betrieblichen Anlagevermögens. In diesen Fällen gilt es, eine Konsolidierung der Kredite des Betriebes in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Finanzierungskosten zu senken und die Bilanzrelationen zu verbessern.

Steigerung der Kapitaldienstgrenze

Dienstag, 25. Mai 2010

Bei Problemen hinsichtlich der Unternehmensfinanzierung, die auf einer zunehmenden Zurückhaltung seitens der finanzierenden Kreditinstitute beruhen, sind grundsätzlich Zweifel an der Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens, im schlimmeren Fall bereits offensichtliche Mängel diesbezüglich die Ursache.
Neben Maßnahmen, die zu einer Kapitaldienstentlastung führen, gilt es, Optionen zu einer Steigerung der Kapitaldienstgrenze zu prüfen. Hierunter fallen einerseits Möglichkeiten, Umsatzsteigerungen zu realisieren, andererseits ist auszuloten, inwieweit Kostensenkungen vorgenommen werden können. Für beide Zielrichtungen bietet sich die Einbindung einer Unternehmensberatung mit Know-how in der jeweiligen Branche an. Ebenso betrifft dies den dritten zentralen Punkt, der geeignet ist, eine Steigerung der Kapitaldienstgrenze herbeizuführen: Die Bindung des betrieblichen Cashflows durch den/die Unternehmer/Inhaber in Form von Privatentnahmen bzw. Geschäftsführergehälter. Eine Konsolidierung der privaten Finanzen kann insoweit auch zu einer Entlastung der betrieblichen Sphäre beitragen.