Eine immense Wirkung auf die Höhe des insgesamt zu leistenden Kapitaldienstes entfalten Sondertilgungen insbesondere bei niedrigen Zinssätzen, wie sie heutzutage vorzufinden sind. Der zunehmende Wettbewerb unter den Banken und Sparkassen hat dazu geführt, dass die Flexibilität der Kreditinstitute zugenommen hat, bei einer privaten Baufinanzierung auch für Selbstständige in den Darlehensverträgen, die mit einer Festzinsvereinbarung ausgestattet sind, dem Kunden auch in einem begrenzten Maße das Recht einräumen, Sondertilgungen zu leisten, ohne dass hierfür Entgelte in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden. Anders ausgedrückt, verzichtet die Bank in diesem Fall für einen meist gedeckelten Betrag je Kalenderjahr auf eine Kündigungsfrist seitens des Kunden. Dieser kann also nach eigenem Ermessen flexibel zusätzlich zu den regelmäßigen Darlehensraten, die Zinsen und sukzessive steigende Tilgungsanteile beinhalten, Sondertilgungen leisten.
Die kostensparende Wirkung einer Sondertilgung ist zu Beginn der Finanzierung am höchsten, da sich durch die zusätzliche Tilgung die Restschuld unmittelbar reduziert. Entsprechend werden zum nächsten Fälligkeitstermin der regelmäßigen Darlehensrate weniger Zinsen berechnet, so dass der Tilgungsanteil automatisch sprunghaft ansteigt. Der Zinseszinseffekt macht sich somit zum Vorteil des Kunden bemerkbar. Besonders interessant sind Sondertilgungen bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital, die beispielsweise vom Kunden abgeschlossen wurde, um zeitnah sein individuelles Traumhaus finanzieren zu können, aber durch größere Geldeingänge wie Tantiemen oder auch fällige Sparverträge einen schnelleren Abbau der Schulden vornehmen möchte.
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Sondertilgungen bei niedrigen Zinsen
Montag, 7. November 2011Sonderzahlungen
Donnerstag, 19. August 2010Sonderzahlungen, die beim Leasing häufig zum Einsatz gelangen, reduzieren die monatliche Belastung. Anders als Sondertilgungen bei einem Kredit sind Leasing-Sonderzahlungen jedoch nur zu Vertragsbeginn möglich. Mitunter liegen sie im Interesse des Leasingnehmers, teilweise werden sie auch von der finanzierenden Leasinggesellschaft zur Auflage gemacht, wenn eine Vollfinanzierung nicht darstellbar ist.
Nicht unproblematisch ist es, wenn eine Sonderzahlung zur Senkung des Risikos von Seiten der Leasinggesellschaft gefordert wird, der entsprechende Betrag jedoch nicht vom Kunden aus eigenen Mitteln aufgebracht werden kann. Die hierzu notwendige Fremdfinanzierung verteuert die gesamte Finanzierung insbesondere dann, wenn sie zu Lasten des Kontokorrentkontos erfolgt. In diesen Fällen sollte das Für und Wider des Abschlusses eines Leasingvertrages überdacht werden, beispielsweise indem hierzu eine Unternehmensberatung zu Rate gezogen wird. Ein klassischer Kredit als Alternative kann insbesondere hinsichtlich der vom Kunden zu stellenden Sicherheiten als flexibler angesehen werden. Während Leasinggesellschaften in aller Regel nicht mit weiteren Sicherheiten über das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt arbeiten und etwaige zu hohe kalkulierte Risiken über eine Reduzierung des Obligos durch geforderte Sonderzahlungen abdecken, sind Kreditinstitute in dieser Hinsicht flexibler. Dies kann unter Umständen bei einer knapp kalkulierten Finanzierung den Ausschlag für eine Bewilligung geben.