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Haftung bei der Existenzgründung

Donnerstag, 26. August 2010

Einer der wichtigsten Aspekte im Rahmen einer Existenzgründung sind Haftungsgefahren. Dies beginnt bei der Frage nach der Rechtsform, die das künftige Unternehmen haben soll. Bei Rechtsformen, die die Haftung gegenüber Dritten auf das Gesellschaftsvermögen beschränken, sollten sich Existenzgründer im Vorfeld bewusst sein, dass die Haftungsbegrenzung in der Praxis gegenüber Kreditinstituten und damit für betriebliche Kredite grundsätzlich nicht greift. Kreditvergaben an eine GmbH, eine Ltd. und eine UG (haftungsbeschränkt) erfolgen grundsätzlich nur, wenn sie zur Sicherung durch selbstschuldnerische Bürgschaften der Gesellschafter unterlegt sind. Der Bedarf an betrieblichen Versicherungen ist in Abhängigkeit vom Risikogehalt der Geschäftstätigkeit zu prüfen. Zumindest eine betriebliche Haftpflichtversicherung wird in aller Regel unumgänglich sein.
Da letztendlich das Privatvermögen des Unternehmers einem Haftungsrisiko unterliegt, sofern es sich nicht um geschütztes Altersvorsorge-Vermögen handelt (Riester, Rürup, Betriebliche Altersvorsorge), empfiehlt es sich, den Gesamtkomplex der Haftung mit einer versierten Unternehmensberatung im Vorfeld der Existenzgründung ganzheitlich zu besprechen.