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Leasing für Existenzgründer

Mittwoch, 17. November 2010

Ratenkredite als Alternative zum Leasing werden oftmals, auch wegen der in aller Regel höheren monatlichen Belastung durch die Kreditrate im Vergleich zur Leasingrate, als teurer empfunden. Für einen aussagefähigen Vergleich sollten jedoch die Gesamtkosten jeder Finanzierung miteinander verglichen werden, um sich für die günstigere Variante zu entscheiden. Auch mögliche vertragliche Nutzungseinschränkungen aufgrund der begrenzten Laufzeit des Leasingvertrages und einer möglicherweise vereinbarten Fahrleistung, die nicht ohne zusätzliche Kosten überschritten werden darf, sind hierbei zu bedenken.
Im Rahmen einer Existenzgründung kommt Leasing, nicht nur für Kraftfahrzeuge, relativ häufig zur Anwendung. Der entscheidende Vorteil im Vergleich zur Kreditfinanzierung, die in aller Regel geringere monatliche Belastung, gibt hier häufig den Ausschlag bei der Wahl der Finanzierung. Im Vergleich zu einem Kredit kann beim Leasing im Übrigen unter Umständen eine weniger intensive Bonitätsprüfung seitens der Leasinggesellschaft den Ausschlag geben. Zu bedenken sind für Unternehmen in der Phase der Existenzgründung jedoch, dass die Geschäftsinhaber hierbei noch als Privatpersonen, auch in Bezug auf die Schufa, gelten. Dies sollte wie auch die Frage nach bilanziellen Auswirkungen bei den unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten mit einer auf Finanzierung und Existenzgründung spezialisierten und von Kreditinstituten unabhängigen Unternehmensberatung besprochen werden.

Ist Leasing besser als Kredit?

Freitag, 5. November 2010

Die klassischen (Verkaufs-)Argumente pro Leasing und contra Kredit bei betrieblichen Investitionen sind Bilanzneutralität und “steuerliche Gründe“. Beides kann und sollte kritisch hinterfragt werden. Grundsätzlich vorteilhaft stellt sich Leasing meist im Hinblick auf eine niedrigere monatliche Belastung im Vergleich zu einer klassischen Finanzierung dar. Sofern man nicht zufällig ein Schnäppchen in Form eines besonders günstigen Angebots im Rahmen einer Sonderaktion ergattern kann, ist es dennoch möglich, dass sich Leasing insgesamt gesehen als teurer herausstellt. Das Für und Wider der jeweiligen Finanzierungsalternative sollte in Zweifelsfällen mit einer unabhängigen, neutralen Unternehmensberatung besprochen werden.

Sonderzahlungen

Donnerstag, 19. August 2010

Sonderzahlungen, die beim Leasing häufig zum Einsatz gelangen, reduzieren die monatliche Belastung. Anders als Sondertilgungen bei einem Kredit sind Leasing-Sonderzahlungen jedoch nur zu Vertragsbeginn möglich. Mitunter liegen sie im Interesse des Leasingnehmers, teilweise werden sie auch von der finanzierenden Leasinggesellschaft zur Auflage gemacht, wenn eine Vollfinanzierung nicht darstellbar ist.

Nicht unproblematisch ist es, wenn eine Sonderzahlung zur Senkung des Risikos von Seiten der Leasinggesellschaft gefordert wird, der entsprechende Betrag jedoch nicht vom Kunden aus eigenen Mitteln aufgebracht werden kann. Die hierzu notwendige Fremdfinanzierung verteuert die gesamte Finanzierung insbesondere dann, wenn sie zu Lasten des Kontokorrentkontos erfolgt. In diesen Fällen sollte das Für und Wider des Abschlusses eines Leasingvertrages überdacht werden, beispielsweise indem hierzu eine Unternehmensberatung zu Rate gezogen wird. Ein klassischer Kredit als Alternative kann insbesondere hinsichtlich der vom Kunden zu stellenden Sicherheiten als flexibler angesehen werden. Während Leasinggesellschaften in aller Regel nicht mit weiteren Sicherheiten über das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt arbeiten und etwaige zu hohe kalkulierte Risiken über eine Reduzierung des Obligos durch geforderte Sonderzahlungen abdecken, sind Kreditinstitute in dieser Hinsicht flexibler. Dies kann unter Umständen bei einer knapp kalkulierten Finanzierung den Ausschlag für eine Bewilligung geben.

Sicherungsübereignung

Freitag, 13. August 2010

Die Sicherungsübereignung (kurz auch SÜ) von beweglichen Wirtschaftsgütern ist eine weit verbreitete Form der Kreditsicherung. Hierbei wird ein Gegenstand, der durch die bereitgestellte Finanzierung erworben werden soll, dem jeweiligen Kreditinstitut sicherungshalber übereignet. Dies bedeutet, dass die finanzierende Bank juristische Eigentümerin ist, die Rechte hieraus jedoch nur geltend machen kann, wenn der zugrunde liegende Kredit nicht vereinbarungsgemäß bedient wird und nachhaltige Zahlungsstörungen vorliegen.
Ein sehr häufiger Anwendungsfall für eine Sicherungsübereignung ist die PKW-Finanzierung über einen Ratenkredit oder ein Darlehen. Dadurch, dass das Kreditinstitut sicherungshalber Eigentümer wird, ist der Kreditnehmer rein rechtlich lediglich Fahrzeugbesitzer, wie beispielsweise auch beim Leasing. Im Zuge einer Baufinanzierung spielt eine SÜ selten eine Rolle. Mitunter kann es jedoch fraglich sein, inwieweit bewegliche Gegenstände in bzw. auf dem Objekt wesentliche Bestandteile sind oder der Zubehörhaftung unterliegen, also im Verwertungsfall der Immobilie herangezogen werden können, so dass gegebenenfalls zur Sicherheit ein ergänzender SÜ-Vertrag geschlossen wird.
Eine vergleichbare Problematik ergibt sich für Unternehmen nicht selten dahingehend, dass ihr Umlaufvermögen einerseits als Kreditsicherheit gegenüber der Hausbank fungieren soll, andererseits noch Eigentumsvorbehalten von Lieferanten unterliegen kann. Dieses Problem bei der Unternehmensfinanzierung begleitet Unternehmen von der Existenzgründung an.

Sale-and-lease-back

Freitag, 25. Juni 2010

Die Veräußerung von Betriebsvermögen an eine Leasinggesellschaft mit anschließender Miete der jeweiligen Vermögensgegenstände wird als sale-and- lease-back bezeichnet. Durchführbar ist diese Form der Finanzierung mit Mobilien wie z.B. dem Fuhrpark sowie mit Immobilien. Sofern das Sachanlagevermögen stille Reserven enthält, der gemeine Wert also den Restbuchwert übersteigt, lassen sich diese mittels sale-and-lease-back liquiditätswirksam realisieren. Inwieweit die Maßnahme insgesamt zu einer Kapitaldienstentlastung führt, lässt sich ebenso wie die bilanziellen Auswirkungen durch eine Zusammenarbeit mit einer Unternehmensberatung ermitteln. Einzubeziehen in die ratierlich anfallenden Mehrkosten gegenüber der bisherigen Finanzierung sind beim Immobilienleasing etwa Vorfälligkeitsentschädigungen, falls das Kreditinstitut, das die bisherige Baufinanzierung zur Verfügung gestellt hat, nicht die Refinanzierung der Leasinggesellschaft übernimmt, also abgelöst wird.

Leasing vs. Kredit

Freitag, 18. Juni 2010

Die klassischen (Verkaufs-)Argumente pro Leasing und contra Kredit bei betrieblichen Investitionen sind die Bilanzneutralität sowie “steuerliche Gründe“. Beides kann und sollte kritisch hinterfragt werden. Grundsätzlich vorteilhaft stellt sich Leasing jedoch in Bezug auf eine niedrigere monatliche Belastung dar. Sofern man nicht zufällig ein Schnäppchen in Form eines besonders günstigen Angebots im Rahmen einer Sonderaktion ergattern kann, ist es dennoch möglich, dass sich die Finanzierung über Leasing insgesamt gesehen als teurer herausstellt. Das Für und Wider der einzelnen Investitionsentscheidung sowie gegebenenfalls die gesamte Unternehmensfinanzierung sollten in Zweifelsfällen mit einer unabhängigen, neutralen Unternehmensberatung besprochen werden.

Bilanzpolitik

Mittwoch, 2. Juni 2010

Ein Wechsel der Bilanzpolitik von konservativ nach progressiv bleibt im Zuge der Jahresabschlussanalyse durch die kreditgebenden Banken nicht unbeobachtet. Beispiele hierfür, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Vergleich zur bisherigen Handhabung tendenziell “stärker“ darzustellen, sind die Aktivierung von Bilanzierungshilfen, die Realisierung stiller Reserven, Sale-and-lease-back sowie die Einbeziehung von Verwaltungs- und Fremdkapitalkosten in die Herstellungskosten. Seitens des Unternehmens sollte erwogen werden, eine Unternehmensberatung bei derartigen Maßnahmen parallel zu Rate zu ziehen, damit die Einmaleffekte durch eine geänderte Bilanzpolitik nicht verpuffen, und um ein vorzeigbares Konzept für die nachhaltige Unternehmensentwicklung zu erarbeiten.