Artikel-Schlagworte: „Kreditsicherheiten“
Freitag, 10. Dezember 2010
Anders als im Geschäft mit Privatkunden ist im Geschäft der Kreditinstitute mit Unternehmen und Selbstständigen die Kreditsicherung generell ein Thema. Die Höhe und Werthaltigkeit der vom Kreditnehmer zur Verfügung gestellten Sicherheiten hat regelmäßig einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über die Kreditvergabe und auch auf die Konditionen der bereitgestellten Finanzierungen. Blanko, also ungesichert, werden Kredite im Firmenkundengeschäft in der Regel nur als Kontokorrentkredite in begrenztem Umfang vergeben, eine entsprechende Bonität des Kunden vorausgesetzt.
Unternehmen mit einer Rechtsform, die die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wie GmbH, Ltd. oder UG (haftungsbeschränkt), dürfen davon ausgehen, dass grundsätzlich für eine Kreditvergabe selbstschuldnerische Bürgschaften durch den/die Gesellschafter zur Voraussetzung gemacht werden. Weitere gängige Kreditsicherheiten sind Grundschulden im Zuge einer Immobilienfinanzierung, die Sicherungsübereignung beispielsweise eines finanzierten Fahrzeugs, die Abtretung insbesondere von Forderungen sowie die Verpfändung von Guthaben. Da die Bereitstellung werthaltiger Kreditsicherheiten die Vermögenslage des Unternehmens und/oder der Gesellschafter beeinträchtigt, bietet es sich im Zweifel an, bei der Strukturierung der Unternehmensfinanzierung auch unter diesem Aspekt eine Unternehmensberatung zu konsultieren.
Schlagworte:Bürgschaft, Finanzierung, Finanzierungen, Grundschuld, Immobilienfinanzierung, Kredit, Kredite, Kreditsicherheiten, Sicherheiten, SÜ, Unternehmensberatung, Unternehmensfinanzierung, Vermögen, Vermögenslage
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Freitag, 1. Oktober 2010
Unter einer Vollfinanzierung versteht man eine Investition, die vollständig durch Aufnahme von Fremdkapital durchgeführt wird. In der Praxis erfolgt hierbei eine Finanzierung, bei der der Kaufpreis in voller Höhe durch neu valutierte Kredite oder Darlehen durch Kreditinstitute beglichen wird.
Für ein Unternehmen hat eine Vollfinanzierung den Vorteil, dass das bestehende Eigenkapital geschont wird. Unter der Maßgabe, dass die Investition sich als rentabel herausstellen soll, muss diese rechnerisch jedoch eine höhere Rendite erwirtschaften als die Finanzierungskosten, bemessen nach dem Effektiven Jahreszins. Auch ist zu beachten, dass die Eigenkapitalquote sinkt, was sich negativ auf das Rating des Unternehmens auswirken kann. Überdies steigt im Vergleich zu einer Mischfinanzierung mit einem teilweisen Eigenkapitalanteil der Kapitaldienst an.
Für gewöhnlich üben Kreditinstitute bei der Durchführung von Vollfinanzierungen für Unternehmen und beruflich Selbstständige eine größere Zurückhaltung als im Privatkundengeschäft. Sofern eine anstehende betriebliche Investition vollständig durch Fremdkapitalaufnahme realisiert werden soll, kann in der Bereitstellung zusätzlicher Kreditsicherheiten seitens des Unternehmens gegebenenfalls eine Verhandlungsmasse liegen. Im Übrigen kann eine ortsansässige und unabhängige Unternehmensberatung aufgrund ihrer lokalen Marktkenntnis bei der Wahl geeigneter Finanzierungspartner hilfreich sein.
Schlagworte:Darlehen, Eigenkapital, Finanzierung, Finanzierungen, Fremdkapital, Investition, Kapitaldienst, Konditionen, Kredit, Kredite, Kreditsicherheiten, Rating, Unternehmensberatung, Unternehmensfinanzierung, Vollfinanzierung, Zinsaufwand, Zinsen
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Dienstag, 28. September 2010
Der Begriff Bonität kann als Synonym für Kreditwürdigkeit angesehen werden. Neben der persönlichen Kreditwürdigkeit, die schwer quantifizierbar ist, da sie die Vertrauenswürdigkeit bzw. Integrität des Kreditnehmers betrifft, spielt insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der Bonitätsprüfung eine Rolle. Hierbei gehen Kreditinstitute bei der Prüfung eines Antrags auf eine Finanzierung der Frage nach, inwieweit der Kunde “gut“ für den jeweiligen Betrag ist.
Während im Geschäft mit Privatkunden heutzutage die Bonitätsprüfung grundsätzlich standardisierten und EDV-gestützten Prozessen folgt, stellt sich das Kreditgeschäft im Firmenkundenbereich mit Unternehmen und beruflich Selbstständigen komplexer dar. Die Bonitätsprüfung erfolgt grundsätzlich nicht nur bei Antragstellung, sondern fortlaufend durch Auswertung der einzureichenden Jahresabschlüsse und gegebenenfalls unterjähriger betriebswirtschaftlicher Auswertungen. In Verbindung mit dem Rating des Kunden entscheiden auch Sicherheiten, die vom Kreditnehmer zur Risikobegrenzung zur Verfügung gestellt werden, über die Bewilligung, Prolongation und/oder Konditionen bereitgestellter Kredite. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Finanzierungen auf Blankobasis, also ohne eine gesonderte Vereinbarung von Kreditsicherheiten, eine sehr gute Bonität des Kunden erfordern. Dies gilt gleichermaßen für eine Vollfinanzierung, bei der seitens des Kunden kein Eigenkapital eingesetzt wird. Bei einer verschlechterten Bonität eines Unternehmens, die ihn zumindest seitens des Ratings seiner Hausbank attestiert wird, kann es zielführend sein, eine bankenunabhängige und somit neutrale Unternehmensberatung zu konsultieren, um Alternativen bei der künftigen Finanzierung auszuloten.
Schlagworte:Bonität, Bonitätsprüfung, Eigenkapital, Finanzierung, Finanzierungen, Jahresabschluss, Kapitaldienst, Kapitaldienstfähigkeit, Kredit, Kredite, Kreditsicherheiten, Rating, Unternehmen, Unternehmensfinanzierung, Vollfinanzierung
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Mittwoch, 15. September 2010
Wenn in Zusammenhang mit dem Dispo auf dem privaten Girokonto bisweilen von einer Kostenfalle die Rede ist, gilt dies nicht selten auch für Kontokorrentkredite. Anders als im Privatkundengeschäft lässt sich, etwa über die Bereitstellung von Kreditsicherheiten, mitunter zwar über die Konditionen verhandeln, dennoch sind die Angebote der Kreditinstitute in aller Regel kaum als günstig zu bezeichnen, insbesondere nicht im Vergleich zu mittel- und langfristigen Finanzierungen. Ohnehin stellt eine KK-Inanspruchnahme, die über Dispositionsspitzen hinausgeht, ein latentes Risiko für die Unternehmensfinanzierung dar. Neben der Belastung der Ertragslage durch die Finanzierungskosten geht mit einer Dauerinanspruchnahme des KK-Kredits auch eine Verschlechterung der Bilanzrelationen einher, die sich in einem verschlechterten Rating und damit künftig eingeschränkteren Finanzierungsmöglichkeiten äußern kann. Ein Investitionsbedarf, der fremdfinanziert werden soll, sollte somit über Kredite, die sich in ihrer Laufzeit an der geplanten Nutzungsdauer orientieren, abgedeckt werden.
Schlagworte:Bilanz, Bilanzkennzahlen, Bilanzrelationen, Dispo, Dispositionskredit, Finanzierung, Finanzierungen, Fremdfinanzierung, Investition, KK, Konditionen, Kontokorrent, Kontokorrentkredit, Kontokorrentlinie, Kredit, Kredite, Kreditsicherheiten, Rating, Tilgung, Unternehmensberatung, Unternehmensfinanzierung, Verschuldung, Verschuldungsgrad, Zinsaufwand, Zinsbelastung, Zinsen
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Montag, 23. August 2010
Der Umstand, dass Kredite bonitätsabhängig vergeben werden, ist ein uralter Hut. Lediglich in jüngerer Zeit ist die Vokabel “bonitätsabhängig” in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt, da Kreditinstitute auch im Privatkundengeschäft für Ratenkredite individuelle Konditionen eingeführt haben. Diese werden grundsätzlich anhand des EDV-gestützten Scorings ermittelt und weichen in der Regel nicht unerheblich von den mit Fußnoten und/oder Sternchen versehenen Top-Konditionen aus der Werbung ab. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie diese Praxis eindämmen wird.
Für Unternehmen und beruflich Selbstständige ändert sich an der bisherigen Handhabung nichts, wonach die Bonität als Zusammenspiel von wirtschaftlicher und persönlicher Kreditwürdigkeit kontinuierlich durch das jährliche Rating neu unter Beweis gestellt werden muss. Die Konditionen für bereitgestellte Kredite sowie die Bereitschaft der Banken, das Unternehmen durch die Bereitstellung von Finanzierungen weiterhin zu begleiten, werden weiterhin von den Ergebnissen der Jahresabschlussanalyse, der Kontoführung und der Qualität der zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten abhängen. Werden Probleme bei der Unternehmensfinanzierung unübersehbar, die sich beispielsweise durch eine zunehmende Ausschöpfung der Kreditlinie äußern, empfliehlt es sich, beizeiten eine Unternehmensberatung zur Ursachen- und Schwachstellenanalyse einzuschalten.
Schlagworte:Bonität, bonitätsabhängig, Finanzierung, Finanzierungen, Jahresabschluss, Jahresabschlussanalyse, Konditionen, Kredit, Kredite, Kreditsicherheiten, Kreditvergabe, Kreditwürdigkeit, Rating, Verbraucherkredit, Verbraucherkreditrichtlinie
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Freitag, 13. August 2010
Die Sicherungsübereignung (kurz auch SÜ) von beweglichen Wirtschaftsgütern ist eine weit verbreitete Form der Kreditsicherung. Hierbei wird ein Gegenstand, der durch die bereitgestellte Finanzierung erworben werden soll, dem jeweiligen Kreditinstitut sicherungshalber übereignet. Dies bedeutet, dass die finanzierende Bank juristische Eigentümerin ist, die Rechte hieraus jedoch nur geltend machen kann, wenn der zugrunde liegende Kredit nicht vereinbarungsgemäß bedient wird und nachhaltige Zahlungsstörungen vorliegen.
Ein sehr häufiger Anwendungsfall für eine Sicherungsübereignung ist die PKW-Finanzierung über einen Ratenkredit oder ein Darlehen. Dadurch, dass das Kreditinstitut sicherungshalber Eigentümer wird, ist der Kreditnehmer rein rechtlich lediglich Fahrzeugbesitzer, wie beispielsweise auch beim Leasing. Im Zuge einer Baufinanzierung spielt eine SÜ selten eine Rolle. Mitunter kann es jedoch fraglich sein, inwieweit bewegliche Gegenstände in bzw. auf dem Objekt wesentliche Bestandteile sind oder der Zubehörhaftung unterliegen, also im Verwertungsfall der Immobilie herangezogen werden können, so dass gegebenenfalls zur Sicherheit ein ergänzender SÜ-Vertrag geschlossen wird.
Eine vergleichbare Problematik ergibt sich für Unternehmen nicht selten dahingehend, dass ihr Umlaufvermögen einerseits als Kreditsicherheit gegenüber der Hausbank fungieren soll, andererseits noch Eigentumsvorbehalten von Lieferanten unterliegen kann. Dieses Problem bei der Unternehmensfinanzierung begleitet Unternehmen von der Existenzgründung an.
Schlagworte:Autofinanzierung, Baufinanzierung, Darlehen, Eigentum, Eigentumsvorbehalt, Existenzgründung, Finanzierung, Finanzierungen, Immobilie, Immobilienfinanzierung, Kredit, Kredite, Kreditsicherheiten, Kreditsicherung, Leasing, PKW, PKW-Finanzierung, Ratenkredit, Ratenkredite, Sicherungsübereignung, SÜ, Umlaufvermögen, Unternehmensberatung, Unternehmensfinanzierung, Verwertung, Zubehör
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Freitag, 6. August 2010
Eine Bürgschaft ist eine klassische Form der Kreditsicherung. Hierbei steht der Bürge dafür ein, dass der vergebene Kredit vom Kreditnehmer entsprechend den Regelungen der zugrunde liegenden Finanzierung zurückgezahlt wird. Im Falle von Zahlungsstörungen kann sich das finanzierende Kreditinstitut somit an den Bürgen halten. Bei einer Begleichung der Forderung durch den Bürgen kann sich dieser als Folge des gesetzlichen Forderungsübergangs an den Kreditnehmer als Hauptschuldner wenden.
Die Bürgschaft spielt im Privatkundengeschäft der Banken und Sparkassen eine vergleichsweise seltene Rolle, sieht man von Mietbürgschaften ab. Bei einer Baufinanzierung treten Kunden mitunter als Bürgschaftsnehmer einer Bürgschaft der Hausbank zugunsten des Bauunternehmens hinsichtlich der Vertragserfüllung auf.
Kredite an juristische Personen, beispielsweise eine GmbH, werden in aller Regel durch Kreditinstitute nur dann vergeben, wenn sie durch Bürgschaften der Gesellschafter abgesichert sind. Die persönliche Haftung der Gesellschafter bei Aufnahme einer Finanzierung lässt sich gegenüber Kreditinstituten kaum vermeiden. Gegenüber Lieferanten mag dies im Zweifelsfall anders zu gestalten sein. Hierbei wiederum sollten die Konditionen für etwaige Lieferantenkredite, gegebenenfalls unter Einbeziehung einer Unternehmensberatung, jedoch unbedingt ins Kalkül gezogen werden.
Schlagworte:Baufinanzierung, Bürgschaft, Finanzierung, haftung, Konditionen, Kredit, Kreditsicherheiten, Lieferantenkredit, Mietbürgschaft, Unternehmensberatung, Unternehmensfinanzierung
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Freitag, 21. Mai 2010
Bei einer nicht mehr oder nicht mehr zweifelsfrei gegebenen Kapitaldienstfähigkeit besteht für ein Unternehmen Handlungsbedarf. Einerseits gilt es, Möglichkeiten zur Steigerung der Kapitaldienstgrenze zu eruieren. Andererseits gilt es, unter Hinzuziehung einer mit Fragen der Unternehmensfinanzierung vertrauten Unternehmensberatung Optionen hinsichtlich einer Kapitaldienstentlastung zu untersuchen. Hierzu zählen beispielsweise die Veräußerung nicht betriebsnotwendigen Vermögens, die Veräußerung betriebsnotwendigen Vermögens (gleichbedeutend mit der Hebung stiller Reserven), der Abbau von Vermögensgegenständen (insbesondere des Lagerbestands), die Einbringung frischen Kapitals aus dem Gesellschafter- bzw. Inhaberkreis, die Streckung Verbindlichkeiten bzw. allgemein Umschuldungen sowie die Zurverfügungstellung von Kreditsicherheiten aus dem Privatvermögen (zur Senkung der Kreditkonditionen bzw. Aufrechterhaltung bestehender Kreditlinien).
Schlagworte:Kapitaldienst, Kapitaldienstfähigkeit, Konditionen, Kredit, Kredite, Kreditlinie, Kreditsicherheiten, Lagerbestand, Reserven, Stille Reserven, Umschuldung, Unternehmensberatung, Unternehmensfinanzierung, Vermögen
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