Eine Bankauskunft (genauer: Bank-an-Bank-Auskunft) dient dazu, vorwiegend allgemein gehaltene Informationen über die finanziellen Verhältnisse eines Dritten zu erhalten. Schon aus Gründen des Datenschutzes sind die damit verbundenen Regularien streng. Auskünfte erteilen nur Kreditinstitute an andere Kreditinstitute aufgrund einer schriftlichen Anfrage. Diese kann aus Eigeninteresse geschehen, etwa weil der (gemeinsame) Kunde einen Antrag auf Durchführung einer Finanzierung gestellt hat, oder für einen Kunden, beispielsweise einen Lieferanten. Dies muss aus der Anfrage eindeutig hervorgehen.
Über wen Auskünfte erteilt werden, ist ebenfalls geregelt. Auskünfte über Privatpersonen werden seitens der Hausbank nur erteilt, wenn diese im Vorfeld für den konkreten Anlass eine Ermächtigung erteilt haben. Bei Unternehmen ist es umgekehrt: Sofern der Kunde nicht zuvor grundsätzlich oder im Einzelfall der Auskunftserteilung widersprochen hat, kann die Hausbank eine Bankauskunft erteilen. Der Anlass der Anfrage muss ebenfalls ersichtlich sein, um das erforderliche berechtigte Interesse des Anfragenden zu dokumentieren. Zu beachten für Unternehmen ist, dass die Häufung bzw. ein Anstieg von Auskunfsanfragen über sie durch Dritte bisweilen als ein Indikator für Zweifel hinsichtlich der Bonität gewertet werden kann. Zahlreiche Auskunftsanfragen von Lieferanten deuten im Übrigen darauf hin, dass ein wesentlicher Anteil der Unternehmensfinanzierung nicht über Kredite von Kreditinstituten, sondern die Inanspruchnahme von gewährten Zahlungszielen der Kreditoren erfolgt.
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Bankauskunft
Montag, 2. August 2010Schlagworte:Auskunft, Auskünfte, Bankauskunft, Berechtigtes Interesse, Bonität, Finanzierung, Kredite, Kreditoren, Unternehmensfinanzierung, Zahlungsziel
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Finanzierungskosten
Mittwoch, 28. Juli 2010Die Finanzierungskosten, bestehend aus Zinsen, Bearbeitungsgebühren für Kredite und Nebenkosten des Geldverkehrs verzehren in vielen Unternehmen einen wesentlichen Teil des Rohgewinns. Sofern die gesamten Finanzierungskosten eine steigende Tendenz aufweisen, kann dies grundsätzlich mehrer Ursachen haben: Ein Anstieg der in Anspruch genommenen betrieblichen Kredite ist ebenso wie eine Erhöhung der Durchschnittsverzinsung denkbar. Im Hinblick auf eine vielfach seitens der Kreditinstitute praktizierte risikogerechte Bepreissung ist auch eine Wechselwirkung in der Praxis nicht selten anzutreffen: Höher verschuldete Unternehmen erhalten schlechtere Konditionen für beantragte Finanzierungen, da ihr Rating schlechter ausfällt.
Um einer Überschuldung entgegenzuwirken, die sich darin äußert, dass der Kapitaldienst nicht oder nicht mehr vollständig aus dem laufenden Cashflow erbracht werden kann, ist eine rechtzeitige Einleitung einer Konsolidierung der Finanzen geboten. Eine häufige Maßnahme besteht in einer Neustrukturierung der betrieblichen Verbindlichkeiten, unter anderem mit einer Ablösung des Kontokorrentsaldos durch ein längerfristiges Konsolidierungsdarlehen. Im Übrigen zeigt eine Unternehmensberatung häufig Potenziale zur Optimierung der betrieblichen Finanzierung außerhalb der Geschäftsverbindung zu den finanzierenden Banken auf. Eine Verkürzung der Debitorenlaufzeit sowie aktives und passives Nutzen von Skontovereinbarungen stellen in dieser Hinsicht Ansatzpunkte dar, um die Finanzierungskosten eines Unternehmens zu reduzieren.
Schlagworte:Cashflow, Darlehen, Debitoren, Finanzierung, Finanzierungskosten, Gebühren, Kapitaldienst, KK, Konditionen, Konsolidierung, Kontokorrent, Kosten, Kredite, Kreditoren, Nebenkosten, Rating, Rohgewinn, Skonto, Überschuldung, Unternehmensberatung, Verbindlichkeiten, Verzinsung, Zinsen
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