Wenn die Kapitaldienstfähigkeit offenkundig durch eine ansteigende Verschuldung nicht mehr gegeben ist, da die zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen nicht mehr vollständig erwirtschaftet werden, ist dringender Konsolidierungsbedarf für ein Unternehmen angezeigt. Eine qualifizierte Unternehmensberatung kann sich den beiden zur Verfügung stehenden Stellschrauben eingehend widmen. Dies sind Möglichkeiten zur Steigerung der Kapitaldienstgrenze, insbesondere durch Steigerung des Cashflows, sowie Optionen zur Kapitaldienstentlastung, sprich Reduzierung der zu leistenden Zins- und Tilgungsleistungen, etwa durch eine Umstrukturierung der Unternehmensfinanzierung.
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Konsolidierung
Dienstag, 21. September 2010Konsolidierung
Dienstag, 27. Juli 2010Sofern auf dem Geschäftskonto eines Unternehmens oder beruflich Selbstständigen Sollsalden mit steigender Tendenz auf dem Kontokorrentkonto auftreten, besteht Handlungsbedarf. Falls die höhere Inanspruchnahme nachvollziehbar auf einer Ausweitung des Geschäftsumfangs beruht, verbunden mit einem steigenden Bedarf an einer Finanzierung von Betriebsmitteln, kann eine dauerhafte (bei Saisonbetrieben gegebenenfalls auch befristete) Erhöhung des KK-Limits bereits die ideale Lösung für Kreditgeber und Kreditnehmer darstellen.
Falls jedoch eine tiefergehende Analyse durch das finanzierende Kreditinstitut oder eine bankenunabhängige, neutrale Unternehmensberatung zeigt, dass der kurzfristige Finanzierungsbedarf, der sich in der steigenden Inanspruchnahme der Kreditlinie widerspiegelt, nicht im Einklang mit den Umsatzzahlen steht, kommen andere Ursachen in Betracht, beispielsweise eine nicht ausreichende Finanzplanung, rückläufige Rentabilität, steigende Debitorenlaufzeiten und/oder eine nicht fristenkongruente Finanzierung des betrieblichen Anlagevermögens. In diesen Fällen gilt es, eine Konsolidierung der Kredite des Betriebes in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Finanzierungskosten zu senken und die Bilanzrelationen zu verbessern.
Krisenmanagement
Dienstag, 15. Juni 2010Unternehmen in Krisensituationen bedürfen eines Konzepts zur nachhaltigen finanziellen Gesundung des Betriebes. Dieses Konzept sollte unter Mithilfe einer von den Kreditgebern unabhängigen Unternehmensberatung erstellt werden bzw. zumindest von dieser auf Plausibilität geprüft werden. Insbesondere bei inhabergeführten kleineren Betrieben und jungen Unternehmen, die sich noch in der Phase der Existenzgründung befinden, spielen die privaten Finanzen zudem eine wesentliche Rolle bei der Konsolidierung. Eine Entlastung des betrieblichen Cashflows lässt sich durch einen Mietzuschuss (Wohngeld) bewerkstelligen. Bevor bei EFH- oder ETW-Besitzern eine private Baufinanzierung zu platzen droht, empfiehlt es sich, einen Lastenzuschuss (das Pendant zum Wohngeld) zu beantragen.
Steigerung der Kapitaldienstgrenze
Dienstag, 25. Mai 2010Bei Problemen hinsichtlich der Unternehmensfinanzierung, die auf einer zunehmenden Zurückhaltung seitens der finanzierenden Kreditinstitute beruhen, sind grundsätzlich Zweifel an der Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens, im schlimmeren Fall bereits offensichtliche Mängel diesbezüglich die Ursache.
Neben Maßnahmen, die zu einer Kapitaldienstentlastung führen, gilt es, Optionen zu einer Steigerung der Kapitaldienstgrenze zu prüfen. Hierunter fallen einerseits Möglichkeiten, Umsatzsteigerungen zu realisieren, andererseits ist auszuloten, inwieweit Kostensenkungen vorgenommen werden können. Für beide Zielrichtungen bietet sich die Einbindung einer Unternehmensberatung mit Know-how in der jeweiligen Branche an. Ebenso betrifft dies den dritten zentralen Punkt, der geeignet ist, eine Steigerung der Kapitaldienstgrenze herbeizuführen: Die Bindung des betrieblichen Cashflows durch den/die Unternehmer/Inhaber in Form von Privatentnahmen bzw. Geschäftsführergehälter. Eine Konsolidierung der privaten Finanzen kann insoweit auch zu einer Entlastung der betrieblichen Sphäre beitragen.