Die Mindesttilgung bestimmt grundsätzlich bei einer Finanzierung deren längstmögliche Laufzeit. Während im Geschäft mit Privatkunden auch Darlehen zur freien Verwendung – meist allerdings als Ratenkredit – vergeben werden, ist dies im Kreditgeschäft an Unternehmen und beruflich Selbstständige vergleichsweise unüblich. So wird sich ein Finanzierungsangebot eines Kreditinstituts stets an der vorgesehenen Investition orientieren; gegebenenfalls stellt sich heraus, dass die vom Kunden favorisierte Darlehenslaufzeit schwerlich zu realisieren ist. Bei einer kürzeren Laufzeit steigt aufgrund der schnelleren Tilgung entsprechend der zu erbringende Kapitaldienst in Form der Darlehensannuität an.
Bei einer privaten Baufinanzierung hat sich eine Mindesttilgung von einem Prozent der Darlehenssumme zuzüglich ersparter Zinsen branchenweit als Standard herausgebildet. Bei gewerblichen Finanzierungen hingegen orientieren sich Kreditinstitute hinsichtlich der maximalen Darlehenslaufzeit bisweilen an den steuerlichen AfA-Sätzen.
Eine Besonderheit ergibt sich bei Umstrukturierungen der Unternehmensfinanzierung im Zuge der Konsolidierung. Für aufgelaufene Kontokorrentkredite, die in ein grundsätzlich zinsgünstigeres Konsolidierungsdarlehen umgeschuldet werden, sind bislang im Ergebnis keine Tilgungsleistungen erbracht worden. Die Darlehenslaufzeit entscheidet somit wesentlich über den – trotz des Zinsvorteils – höheren zu erbringenden Kapitaldienst infolge der einsetzenden Tilgung. Bei beabsichtigten betrieblichen Konsolidierungsdarlehen wird in der Praxis im Vorfeld häufig eine bankenunabhängige Unternehmensberatung eingebunden.
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Tilgung von betrieblichen Finanzierungen
Donnerstag, 5. Januar 2012Konsolidierung
Montag, 14. November 2011Sofern auf dem Geschäftskonto eines Unternehmens oder beruflich Selbstständigen Sollsalden mit steigender Tendenz auf dem Kontokorrentkonto auftreten, besteht Handlungsbedarf. Grundsätzlich ist es für den Betrieb anzuraten, sich einer intensiven Ursachenforschung zu widmen, um aktiv an einer Lösung mitarbeiten zu können und nicht das Heft des Handelns den Kreditgebern überlassen zu müssen. Sofern die überhöhte Inanspruchnahme lediglich auf einer Ausweitung des betrieblichen Geschäftsumfangs, verbunden mit einem erhöhten Bedarf an einer Finanzierung von Betriebsmitteln beruht, kann eine dauerhafte, bei Saisonbetrieben gegebenenfalls auch befristete Erhöhung des Kontokorrentkredites bereits die ideale Lösung für Kreditgeber und Kreditnehmer sein.
Nicht selten jedoch zeigt eine tiefergehende Analyse, die vorzugsweise von einer bankenunabhängigen und somit neutralen Unternehmensberatung vorgenommen werden sollte, dass der kurzfristige Finanzierungsbedarf, der sich durch die überhöhte Inanspruchnahme der Kreditlinie manifestiert, nicht im Einklang mit den Umsatzzahlen steht und vielmehr Ausdruck einer nicht ausreichenden Finanzplanung, mangelnder betrieblicher Rentabilität und/oder einer nicht fristenkongruenten Finanzierung des betrieblichen Anlagevermögens ist.
In diesen Fällen gilt es, eine Konsolidierung der Kredite des Betriebes in die Wege zu leiten. Häufig zeigt sich hierbei in der Praxis, dass die Konsolidierung nicht nur die Verbindlichkeiten gegenüber der Hausbank und Lieferanten berücksichtigen muss, sondern auch darüber hinausgehende private Verbindlichkeiten der Geschäftsinhaber, da mit zunehmendem Liquiditätsdruck keine strikte Trennung von betrieblicher und privater Finanzsphäre mehr vorgenommen wurde.
Unabhängigkeit
Dienstag, 30. August 2011Wer die Dienste einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich vergewissern, dass diese unabhängig agieren kann und im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung und bei der Abarbeitung des Auftrags frei von Interessenkonflikten agieren kann. Wenn beispielsweise ein Konsolidierungskonzept erarbeitet werden soll und die betraute Unternehmensberatungsgesellschaft zur Unternehmensgruppe der Hausbank des Unternehmens gehört, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass lediglich und ausschließlich die Interessen des Auftragnehmers vertreten werden. Hellhörig sollten Unternehmen insoweit werden, wenn ihnen bei Verhandlungen über die Konditionen für eine anstehende Anschlussfinanzierung oder bei der Bilanzbesprechung empfohlen wird, externe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, hierbei jedoch just eine Beratungsgesellschaft mehr oder minder dringend nahegelegt wird.
Privatentnahmen
Montag, 17. Januar 2011Bei Problemen hinsichtlich der Unternehmensfinanzierung, die auf einer zunehmenden Zurückhaltung seitens der finanzierenden Kreditinstitute beruhen, sind grundsätzlich Zweifel an der Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens ursächlich, im schlimmeren Fall bereits offensichtliche Mängel.
Neben Maßnahmen, die zu einer Kapitaldienstentlastung führen, gilt es, Optionen zu einer Steigerung der Kapitaldienstgrenze zu prüfen. Hierunter fallen einerseits Möglichkeiten, Umsatzsteigerungen zu realisieren, andererseits ist auszuloten, inwieweit Kostensenkungen vorgenommen werden können. Für beide Zielrichtungen bietet sich die Einbindung einer Unternehmensberatung mit Know-how in der jeweiligen Branche an. Ebenso betrifft dies den dritten zentralen Punkt, der geeignet ist, eine Steigerung der Kapitaldienstgrenze herbeizuführen: Die Bindung des betrieblichen Cashflows durch Privatentnahmen des Inhabers bzw. entsprechend Geschäftsführergehälter. Eine Konsolidierung der privaten Finanzen, beispielsweise durch Umschuldungen privat aufgenommener Kredite, kann insoweit auch zu einer merklichen Entlastung der betrieblichen Sphäre beitragen.
Zinsbelastung
Montag, 20. Dezember 2010Der Zinsaufwand eines Unternehmens verzehrt in der Praxis häufig einen wesentlichen Teil des Rohertrags. Die absolute Höhe ist im Wesentlichen abhängig von den Volumina an aufgenommenem Fremdkapital und der Durchschnittsverzinsung. Im Rahmen einer Unternehmensanalyse, die von Kreditinstituten oder von einer beauftragten Unternehmensberatung durchgeführt wird, spielt insbesondere die relative Höhe im Branchenvergleich und im Zeitablauf eine Rolle.
Im Rahmen der Prüfung der Finanzierungsstruktur eines Unternehmens ist darüber hinaus zu prüfen, inwieweit neben dem ausgewiesenen Zinsaufwand weitere Finanzierungskosten die Ertragslage beeinträchtigen. Dies betrifft vorwiegend Leasingverträge und Lieferantenkredite, die ebenfalls – wenn auch verdeckte – Zinsbestandteile enthalten.
Im Rahmen einer Neustrukturierung der Unternehmensfinanzierung stellt der Zinsaufwand nicht selten eine wesentliche Stellschraube dar, beispielsweise durch die Ablösung in Anspruch genommener kurzfristiger und teurer Kredite durch Konsolidierungsdarlehen.
Liquiditätsstatus
Freitag, 24. September 2010In Krisenzeiten eines Unternehmens gilt es, sowohl Kosten- als auch Erlösstrukturen zu analysieren, zu stabilisieren und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu optimieren. Für eine qualifizierte Unterstützung hierbei bietet es sich an, eine Unternehmensberatung zu Rate zu ziehen. Ein besonderes Augenmerk bei der Konsolidierung ist auf die Finanzsituation bzw. den Liquiditätsstatus des Betriebes zu richten. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Umstand, dass jedes Unternehmen auf das Wohlwollen seiner Kreditgeber angewiesen ist, bestehende Kreditlinien aufrecht zu erhalten oder gegebenenfalls auch kurzfristig auszuweiten. Insbesondere bei kleineren Betrieben, die inhabergeführt sind oder sich noch in der Phase der Existenzgründung befinden, hat die finanzielle Privatsphäre einen wesentlichen Einfluss auf den Verzehr des betrieblichen Cashflows und damit auf die betrieblichen Finanzen insgesamt. Einerseits ist zu prüfen, inwieweit im privaten Bereich Einsparpotenziale gegeben sind, die den Betrieb somit entlasten können, andererseits bestehen bei einer unbefriedigenden Ertragssituation des Betriebes und damit einer unzureichenden Einkommenssituation des oder der Geschäftsinhaber häufig Ansprüche auf staatliche Transferleistungen. In Betracht kommen insbesondere Wohngeld als Mietzuschuss bzw. ein Lastenzuschuss, falls der Antragsteller in eigenen vier Wänden wohnt und eine laufende Baufinanzierung zu bedienen hat.
Konsolidierung
Dienstag, 21. September 2010Wenn die Kapitaldienstfähigkeit offenkundig durch eine ansteigende Verschuldung nicht mehr gegeben ist, da die zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen nicht mehr vollständig erwirtschaftet werden, ist dringender Konsolidierungsbedarf für ein Unternehmen angezeigt. Eine qualifizierte Unternehmensberatung kann sich den beiden zur Verfügung stehenden Stellschrauben eingehend widmen. Dies sind Möglichkeiten zur Steigerung der Kapitaldienstgrenze, insbesondere durch Steigerung des Cashflows, sowie Optionen zur Kapitaldienstentlastung, sprich Reduzierung der zu leistenden Zins- und Tilgungsleistungen, etwa durch eine Umstrukturierung der Unternehmensfinanzierung.