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Kreditkonditionen

Montag, 28. Juni 2010

Das derzeitige Zinsniveau zeichnet sich durch Rekordtiefstände im langfristigen Darlehensbereich aus. Profitieren sollten nicht nur private Bauherren im Rahmen ihrer Baufinanzierung, sondern auch Unternehmen. Nicht nur anlässlich von Prolongationen oder der Besprechung des Ratings nach der Jahresabschlussanalyse empfiehlt es sich, den Kontakt zu den finanzierenden Banken aufzunehmen, um Zinssenkungsspielräume auszuloten. Bestehen variabel verzinsliche Darlehen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens, kann es in dem zurzeit herrschenden Umfeld Sinn machen, eine Festzinsvereinbarung zu treffen, um sich die attraktiven Konditionen mittel- bis langfristig zu sichern und das Zinsänderungsrisiko zu reduzieren. Sieht sich die Hausbank zu keinerlei Entgegenkommen in der Lage, hilft bisweilen die Einschaltung einer Unternehmensberatung, etwa um im Rahmen von Umschuldungen aufgelaufener KK-Inanspruchnahmen koordinierend tätig zu werden.

Verzehr des Cashflows

Dienstag, 8. Juni 2010

Um die Kapitaldienstfähigkeit seines Betriebes nachhaltig aufrecht zu erhalten, ist für den Unternehmer bzw. Geschäftsinhaber eine ganzheitliche Betrachtungsweise sowohl der betrieblichen als auch der privaten Finanzsphäre notwendig. Die privaten Finanzen haben über den Verzehr des betrieblichen Cashflows für private Verbindlichkeiten und Lebenshaltung indirekt einen nicht unerheblichen Einfluss auf die betriebliche Kapitaldienstfähigkeit. Insbesondere eine private Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung stellt hinsichtlich Konditionen und Tilgungssatz eine wesentliche Stellschraube dar. Die Nutzung übriger Sparpotenziale in der privaten Finanzsphäre entlastet die Unternehmensfinanzierung entsprechend.

Möglichkeiten zur Senkung des Kapitaldienstes

Freitag, 21. Mai 2010

Bei einer nicht mehr oder nicht mehr zweifelsfrei gegebenen Kapitaldienstfähigkeit besteht für ein Unternehmen Handlungsbedarf. Einerseits gilt es, Möglichkeiten zur Steigerung der Kapitaldienstgrenze zu eruieren. Andererseits gilt es, unter Hinzuziehung einer mit Fragen der Unternehmensfinanzierung vertrauten Unternehmensberatung Optionen hinsichtlich einer Kapitaldienstentlastung zu untersuchen. Hierzu zählen beispielsweise die Veräußerung nicht betriebsnotwendigen Vermögens, die Veräußerung betriebsnotwendigen Vermögens (gleichbedeutend mit der Hebung stiller Reserven), der Abbau von Vermögensgegenständen (insbesondere des Lagerbestands), die Einbringung frischen Kapitals aus dem Gesellschafter- bzw. Inhaberkreis, die Streckung Verbindlichkeiten bzw. allgemein Umschuldungen sowie die Zurverfügungstellung von Kreditsicherheiten aus dem Privatvermögen (zur Senkung der Kreditkonditionen bzw. Aufrechterhaltung bestehender Kreditlinien).

Cashflow-Analyse

Freitag, 7. Mai 2010

Viele Unternehmen kranken daran, dass sie eigentlich rentabel arbeiten, dennoch mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben: Die (handelsrechtliche) Gewinn- und Verlustrechnung ist (noch) durch Überschüsse geprägt, während die Liquidität nachhaltig abnehmende Tendenzen zeigt. Während die Debitoren des Betriebes längere Zahlungsziele in Anspruch nehmen und ggf. auch die Forderungsausfallrate des Unternehmens steigt, besteht umgekehrt geringer Spielraum, von den Lieferanten längere Zahlungsziele zu vertretbaren Konditionen zu erhalten. Skonto kann kaum mehr genutzt werden, was gleichbedeutend mit der Inanspruchnahme sehr teurer Lieferantenkredite ist. Die Kontokorrentverbindlichkeiten weisen eine nachhaltig steigende Tendenz auf, verbunden mit einem markanten Anstieg der Zinsaufwendungen und damit des negativen Finanzergebnisses. Dies wiederum zieht ein schlechteres Rating verbunden mit Problemen bei der Unternehmensfinanzierung und/oder schlechteren Kreditkonditionen nach sich, da der Cashflow die zentrale Größe schlechthin darstellt, auf die Kreditinstitute bei der Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens  im Rahmen der Bonitätsprüfung Augenmerk haben.
Eine Unternehmensberatung ist der geeignete Ansprechpartner, um Probleme bei der Cashflow-Generierung zu erkennen, zu analysieren und in Zusammenarbeit mit den Inhabern bzw. der Geschäftsführung durch Einleitung sachgerechter Maßnahmen zu beseitigen.