Artikel-Schlagworte: „Kapitaldienst“

Privatentnahmen

Montag, 17. Januar 2011

Bei Problemen hinsichtlich der Unternehmensfinanzierung, die auf einer zunehmenden Zurückhaltung seitens der finanzierenden Kreditinstitute beruhen, sind grundsätzlich Zweifel an der Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens ursächlich, im schlimmeren Fall bereits offensichtliche Mängel.
Neben Maßnahmen, die zu einer Kapitaldienstentlastung führen, gilt es, Optionen zu einer Steigerung der Kapitaldienstgrenze zu prüfen. Hierunter fallen einerseits Möglichkeiten, Umsatzsteigerungen zu realisieren, andererseits ist auszuloten, inwieweit Kostensenkungen vorgenommen werden können. Für beide Zielrichtungen bietet sich die Einbindung einer Unternehmensberatung mit Know-how in der jeweiligen Branche an. Ebenso betrifft dies den dritten zentralen Punkt, der geeignet ist, eine Steigerung der Kapitaldienstgrenze herbeizuführen: Die Bindung des betrieblichen Cashflows durch Privatentnahmen des Inhabers bzw. entsprechend Geschäftsführergehälter. Eine Konsolidierung der privaten Finanzen, beispielsweise durch Umschuldungen privat aufgenommener Kredite, kann insoweit auch zu einer merklichen Entlastung der betrieblichen Sphäre beitragen.

Vollfinanzierung

Freitag, 1. Oktober 2010

Unter einer Vollfinanzierung versteht man eine Investition, die vollständig durch Aufnahme von Fremdkapital durchgeführt wird. In der Praxis erfolgt hierbei eine Finanzierung, bei der der Kaufpreis in voller Höhe durch neu valutierte Kredite oder Darlehen durch Kreditinstitute beglichen wird.
Für ein Unternehmen hat eine Vollfinanzierung den Vorteil, dass das bestehende Eigenkapital geschont wird. Unter der Maßgabe, dass die Investition sich als rentabel herausstellen soll, muss diese rechnerisch jedoch eine höhere Rendite erwirtschaften als die Finanzierungskosten, bemessen nach dem Effektiven Jahreszins. Auch ist zu beachten, dass die Eigenkapitalquote sinkt, was sich negativ auf das Rating des Unternehmens auswirken kann. Überdies steigt im Vergleich zu einer Mischfinanzierung mit einem teilweisen Eigenkapitalanteil der Kapitaldienst an.
Für gewöhnlich üben Kreditinstitute bei der Durchführung von Vollfinanzierungen für Unternehmen und beruflich Selbstständige eine größere Zurückhaltung als im Privatkundengeschäft. Sofern eine anstehende betriebliche Investition vollständig durch Fremdkapitalaufnahme realisiert werden soll, kann in der Bereitstellung zusätzlicher Kreditsicherheiten seitens des Unternehmens gegebenenfalls eine Verhandlungsmasse liegen. Im Übrigen kann eine ortsansässige und unabhängige Unternehmensberatung aufgrund ihrer lokalen Marktkenntnis bei der Wahl geeigneter Finanzierungspartner hilfreich sein.

Was bedeutet Bonität?

Dienstag, 28. September 2010

Der Begriff Bonität kann als Synonym für Kreditwürdigkeit angesehen werden. Neben der persönlichen Kreditwürdigkeit, die schwer quantifizierbar ist, da sie die Vertrauenswürdigkeit bzw. Integrität des Kreditnehmers betrifft, spielt insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der Bonitätsprüfung eine Rolle. Hierbei gehen Kreditinstitute bei der Prüfung eines Antrags auf eine Finanzierung der Frage nach, inwieweit der Kunde “gut“ für den jeweiligen Betrag ist.
Während im Geschäft mit Privatkunden heutzutage die Bonitätsprüfung grundsätzlich standardisierten und EDV-gestützten Prozessen folgt, stellt sich das Kreditgeschäft im Firmenkundenbereich mit Unternehmen und beruflich Selbstständigen komplexer dar. Die Bonitätsprüfung erfolgt grundsätzlich nicht nur bei Antragstellung, sondern fortlaufend durch Auswertung der einzureichenden Jahresabschlüsse und gegebenenfalls unterjähriger betriebswirtschaftlicher Auswertungen. In Verbindung mit dem Rating des Kunden entscheiden auch Sicherheiten, die vom Kreditnehmer zur Risikobegrenzung zur Verfügung gestellt werden, über die Bewilligung, Prolongation und/oder Konditionen bereitgestellter Kredite. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Finanzierungen auf Blankobasis, also ohne eine gesonderte Vereinbarung von Kreditsicherheiten, eine sehr gute Bonität des Kunden erfordern. Dies gilt gleichermaßen für eine Vollfinanzierung, bei der seitens des Kunden kein Eigenkapital eingesetzt wird. Bei einer verschlechterten Bonität eines Unternehmens, die ihn zumindest seitens des Ratings seiner Hausbank attestiert wird, kann es zielführend sein, eine bankenunabhängige und somit neutrale Unternehmensberatung zu konsultieren, um Alternativen bei der künftigen Finanzierung auszuloten.

Konsolidierung

Dienstag, 21. September 2010

Wenn die Kapitaldienstfähigkeit offenkundig durch eine ansteigende Verschuldung nicht mehr gegeben ist, da die zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen nicht mehr vollständig erwirtschaftet werden, ist dringender Konsolidierungsbedarf für ein Unternehmen angezeigt. Eine qualifizierte Unternehmensberatung kann sich den beiden zur Verfügung stehenden Stellschrauben eingehend widmen. Dies sind Möglichkeiten zur Steigerung der Kapitaldienstgrenze, insbesondere durch Steigerung des Cashflows, sowie Optionen zur Kapitaldienstentlastung, sprich Reduzierung der zu leistenden Zins- und Tilgungsleistungen, etwa durch eine Umstrukturierung der Unternehmensfinanzierung.

Finanzierungskosten

Mittwoch, 28. Juli 2010

Die Finanzierungskosten, bestehend aus Zinsen, Bearbeitungsgebühren für Kredite und Nebenkosten des Geldverkehrs verzehren in vielen Unternehmen einen wesentlichen Teil des Rohgewinns. Sofern die gesamten Finanzierungskosten eine steigende Tendenz aufweisen, kann dies grundsätzlich mehrer Ursachen haben: Ein Anstieg der in Anspruch genommenen betrieblichen Kredite ist ebenso wie eine Erhöhung der Durchschnittsverzinsung denkbar. Im Hinblick auf eine vielfach seitens der Kreditinstitute praktizierte risikogerechte Bepreissung ist auch eine Wechselwirkung in der Praxis nicht selten anzutreffen: Höher verschuldete Unternehmen erhalten schlechtere Konditionen für beantragte Finanzierungen, da ihr Rating schlechter ausfällt.

Um einer Überschuldung entgegenzuwirken, die sich darin äußert, dass der Kapitaldienst nicht oder nicht mehr vollständig aus dem laufenden Cashflow erbracht werden kann, ist eine rechtzeitige Einleitung einer Konsolidierung der Finanzen geboten. Eine häufige Maßnahme besteht in einer Neustrukturierung der betrieblichen Verbindlichkeiten, unter anderem mit einer Ablösung des Kontokorrentsaldos durch ein längerfristiges Konsolidierungsdarlehen. Im Übrigen zeigt eine Unternehmensberatung häufig Potenziale zur Optimierung der betrieblichen Finanzierung außerhalb der Geschäftsverbindung zu den finanzierenden Banken auf. Eine Verkürzung der Debitorenlaufzeit sowie aktives und passives Nutzen von Skontovereinbarungen stellen in dieser Hinsicht Ansatzpunkte dar, um die Finanzierungskosten eines Unternehmens zu reduzieren.

Sale-and-lease-back

Freitag, 25. Juni 2010

Die Veräußerung von Betriebsvermögen an eine Leasinggesellschaft mit anschließender Miete der jeweiligen Vermögensgegenstände wird als sale-and- lease-back bezeichnet. Durchführbar ist diese Form der Finanzierung mit Mobilien wie z.B. dem Fuhrpark sowie mit Immobilien. Sofern das Sachanlagevermögen stille Reserven enthält, der gemeine Wert also den Restbuchwert übersteigt, lassen sich diese mittels sale-and-lease-back liquiditätswirksam realisieren. Inwieweit die Maßnahme insgesamt zu einer Kapitaldienstentlastung führt, lässt sich ebenso wie die bilanziellen Auswirkungen durch eine Zusammenarbeit mit einer Unternehmensberatung ermitteln. Einzubeziehen in die ratierlich anfallenden Mehrkosten gegenüber der bisherigen Finanzierung sind beim Immobilienleasing etwa Vorfälligkeitsentschädigungen, falls das Kreditinstitut, das die bisherige Baufinanzierung zur Verfügung gestellt hat, nicht die Refinanzierung der Leasinggesellschaft übernimmt, also abgelöst wird.

Verzehr des Cashflows

Dienstag, 8. Juni 2010

Um die Kapitaldienstfähigkeit seines Betriebes nachhaltig aufrecht zu erhalten, ist für den Unternehmer bzw. Geschäftsinhaber eine ganzheitliche Betrachtungsweise sowohl der betrieblichen als auch der privaten Finanzsphäre notwendig. Die privaten Finanzen haben über den Verzehr des betrieblichen Cashflows für private Verbindlichkeiten und Lebenshaltung indirekt einen nicht unerheblichen Einfluss auf die betriebliche Kapitaldienstfähigkeit. Insbesondere eine private Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung stellt hinsichtlich Konditionen und Tilgungssatz eine wesentliche Stellschraube dar. Die Nutzung übriger Sparpotenziale in der privaten Finanzsphäre entlastet die Unternehmensfinanzierung entsprechend.

Steigerung der Kapitaldienstgrenze

Dienstag, 25. Mai 2010

Bei Problemen hinsichtlich der Unternehmensfinanzierung, die auf einer zunehmenden Zurückhaltung seitens der finanzierenden Kreditinstitute beruhen, sind grundsätzlich Zweifel an der Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens, im schlimmeren Fall bereits offensichtliche Mängel diesbezüglich die Ursache.
Neben Maßnahmen, die zu einer Kapitaldienstentlastung führen, gilt es, Optionen zu einer Steigerung der Kapitaldienstgrenze zu prüfen. Hierunter fallen einerseits Möglichkeiten, Umsatzsteigerungen zu realisieren, andererseits ist auszuloten, inwieweit Kostensenkungen vorgenommen werden können. Für beide Zielrichtungen bietet sich die Einbindung einer Unternehmensberatung mit Know-how in der jeweiligen Branche an. Ebenso betrifft dies den dritten zentralen Punkt, der geeignet ist, eine Steigerung der Kapitaldienstgrenze herbeizuführen: Die Bindung des betrieblichen Cashflows durch den/die Unternehmer/Inhaber in Form von Privatentnahmen bzw. Geschäftsführergehälter. Eine Konsolidierung der privaten Finanzen kann insoweit auch zu einer Entlastung der betrieblichen Sphäre beitragen.

Möglichkeiten zur Senkung des Kapitaldienstes

Freitag, 21. Mai 2010

Bei einer nicht mehr oder nicht mehr zweifelsfrei gegebenen Kapitaldienstfähigkeit besteht für ein Unternehmen Handlungsbedarf. Einerseits gilt es, Möglichkeiten zur Steigerung der Kapitaldienstgrenze zu eruieren. Andererseits gilt es, unter Hinzuziehung einer mit Fragen der Unternehmensfinanzierung vertrauten Unternehmensberatung Optionen hinsichtlich einer Kapitaldienstentlastung zu untersuchen. Hierzu zählen beispielsweise die Veräußerung nicht betriebsnotwendigen Vermögens, die Veräußerung betriebsnotwendigen Vermögens (gleichbedeutend mit der Hebung stiller Reserven), der Abbau von Vermögensgegenständen (insbesondere des Lagerbestands), die Einbringung frischen Kapitals aus dem Gesellschafter- bzw. Inhaberkreis, die Streckung Verbindlichkeiten bzw. allgemein Umschuldungen sowie die Zurverfügungstellung von Kreditsicherheiten aus dem Privatvermögen (zur Senkung der Kreditkonditionen bzw. Aufrechterhaltung bestehender Kreditlinien).

Wiederherstellung der Kapitaldienstfähigkeit

Montag, 17. Mai 2010

Kreditinstitute stellen bei der Kreditvergabe an Unternehmen maßgeblich auf die Kapitaldienstfähigkeit ab, also im Kern die Fähigkeit, aus dem Cashflow die Zins- und Tilgungsleistungen planmäßig und vertragsgemäß zu erbringen. Ist die Kapitaldienstfähigkeit anhand der Ergebnisse der Jahresabschlussanalyse fraglich oder zwar rechnerisch gegeben, die Kontoführung jedoch durch Überziehungen gekennzeichnet, gilt es dringend, vorzugsweise mit Hilfe einer vom Kreditgeber unabhängigen Unternehmensberatung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den gegebenen Finanzierungsproblemen frühzeitig zu begegnen. Ansatzpunkte betreffen einerseits Möglichkeiten zur Steigerung der Kapitaldienstgrenze, andererseits Optionen hinsichtlich einer Kapitaldienstentlastung.