Artikel-Schlagworte: „Jahresabschlussanalyse“

Goldene Finanzierungsregel

Montag, 24. Januar 2011

Eine “goldene Finanzierungsregel“ der Unternehmensfinanzierung besagt, dass das betriebliche Anlagevermögen durch langfristiges Kapital finanziert werden sollte, also durch langfristiges Fremdkapital und Eigenkapital des Unternehmens. Zum betrieblichen Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen langfristig dienen sollen. Man unterscheidet zwischen Sachanlagevermögen und Finanzanlagevermögen. Der Quotient aus langfristigem Kapital und Anlagevermögen wird als Anlagendeckung bezeichnet. Diese zählt zu den gängigen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen bei der Analyse eines Jahresabschlusses bzw. der Unternehmensanalyse.
Um die Anlagendeckung konstant zu halten, müssen unter sonst gleichen Umständen den Abschreibungen auf das Anlagevermögen entsprechende Tilgungen auf die aufgenommenen Fremdmittel gegenüberstehen. Bei der Finanzierung des Anlagevermögens auf Fremdkapitalbasis ist zu beachten, dass sich Kreditinstitute grundsätzlich schwer damit tun, Gegenstände des Sachanlagevermögens über einen längeren Zeitraum als den steuerlichen AfA-Satz zu finanzieren.

Zinsbelastung

Montag, 20. Dezember 2010

Der Zinsaufwand eines Unternehmens verzehrt in der Praxis häufig einen wesentlichen Teil des Rohertrags. Die absolute Höhe ist im Wesentlichen abhängig von den Volumina an aufgenommenem Fremdkapital und der Durchschnittsverzinsung. Im Rahmen einer Unternehmensanalyse, die von Kreditinstituten oder von einer beauftragten Unternehmensberatung durchgeführt wird, spielt insbesondere die relative Höhe im Branchenvergleich und im Zeitablauf eine Rolle.
Im Rahmen der Prüfung der Finanzierungsstruktur eines Unternehmens ist darüber hinaus zu prüfen, inwieweit neben dem ausgewiesenen Zinsaufwand weitere Finanzierungskosten die Ertragslage beeinträchtigen. Dies betrifft vorwiegend Leasingverträge und Lieferantenkredite, die ebenfalls – wenn auch verdeckte – Zinsbestandteile enthalten.
Im Rahmen einer Neustrukturierung der Unternehmensfinanzierung stellt der Zinsaufwand nicht selten eine wesentliche Stellschraube dar, beispielsweise durch die Ablösung in Anspruch genommener kurzfristiger und teurer Kredite durch Konsolidierungsdarlehen.

BilMoG

Donnerstag, 7. Oktober 2010

Die neue handelsrechtliche Bilanzierung nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) bringt erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss von Unternehmen mit sich, die nach dem HGB bilanzieren. Betroffen sind somit auch kleinere Mittelständler. In aller Regel ergeben sich deutliche Veränderungen durch eine höhere Dotierung der Pensionsrückstellungen für die Betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dies geht grundsätzlich mit Verschlechterungen von Bilanzkennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote) und Auswirkungen auf das Rating des Unternehmens einher. Die Unternehmensfinanzierung insgesamt bleibt somit auch nicht unberührt.

Was bedeutet bonitätsabhängig?

Montag, 23. August 2010

Der Umstand, dass Kredite bonitätsabhängig vergeben werden, ist ein uralter Hut. Lediglich in jüngerer Zeit ist die Vokabel “bonitätsabhängig” in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt, da Kreditinstitute auch im Privatkundengeschäft für Ratenkredite individuelle Konditionen eingeführt haben. Diese werden grundsätzlich anhand des EDV-gestützten Scorings ermittelt und weichen in der Regel nicht unerheblich von den mit Fußnoten und/oder Sternchen versehenen Top-Konditionen aus der Werbung ab. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie diese Praxis eindämmen wird.
Für Unternehmen und beruflich Selbstständige ändert sich an der bisherigen Handhabung nichts, wonach die Bonität als Zusammenspiel von wirtschaftlicher und persönlicher Kreditwürdigkeit kontinuierlich durch das jährliche Rating neu unter Beweis gestellt werden muss. Die Konditionen für bereitgestellte Kredite sowie die Bereitschaft der Banken, das Unternehmen durch die Bereitstellung von Finanzierungen weiterhin zu begleiten, werden weiterhin von den Ergebnissen der Jahresabschlussanalyse, der Kontoführung und der Qualität der zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten abhängen. Werden Probleme bei der Unternehmensfinanzierung unübersehbar, die sich beispielsweise durch eine zunehmende Ausschöpfung der Kreditlinie äußern, empfliehlt es sich, beizeiten eine Unternehmensberatung zur Ursachen- und Schwachstellenanalyse einzuschalten.

Kreditkonditionen

Montag, 28. Juni 2010

Das derzeitige Zinsniveau zeichnet sich durch Rekordtiefstände im langfristigen Darlehensbereich aus. Profitieren sollten nicht nur private Bauherren im Rahmen ihrer Baufinanzierung, sondern auch Unternehmen. Nicht nur anlässlich von Prolongationen oder der Besprechung des Ratings nach der Jahresabschlussanalyse empfiehlt es sich, den Kontakt zu den finanzierenden Banken aufzunehmen, um Zinssenkungsspielräume auszuloten. Bestehen variabel verzinsliche Darlehen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens, kann es in dem zurzeit herrschenden Umfeld Sinn machen, eine Festzinsvereinbarung zu treffen, um sich die attraktiven Konditionen mittel- bis langfristig zu sichern und das Zinsänderungsrisiko zu reduzieren. Sieht sich die Hausbank zu keinerlei Entgegenkommen in der Lage, hilft bisweilen die Einschaltung einer Unternehmensberatung, etwa um im Rahmen von Umschuldungen aufgelaufener KK-Inanspruchnahmen koordinierend tätig zu werden.

Bilanzpolitik

Mittwoch, 2. Juni 2010

Ein Wechsel der Bilanzpolitik von konservativ nach progressiv bleibt im Zuge der Jahresabschlussanalyse durch die kreditgebenden Banken nicht unbeobachtet. Beispiele hierfür, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Vergleich zur bisherigen Handhabung tendenziell “stärker“ darzustellen, sind die Aktivierung von Bilanzierungshilfen, die Realisierung stiller Reserven, Sale-and-lease-back sowie die Einbeziehung von Verwaltungs- und Fremdkapitalkosten in die Herstellungskosten. Seitens des Unternehmens sollte erwogen werden, eine Unternehmensberatung bei derartigen Maßnahmen parallel zu Rate zu ziehen, damit die Einmaleffekte durch eine geänderte Bilanzpolitik nicht verpuffen, und um ein vorzeigbares Konzept für die nachhaltige Unternehmensentwicklung zu erarbeiten.

Wiederherstellung der Kapitaldienstfähigkeit

Montag, 17. Mai 2010

Kreditinstitute stellen bei der Kreditvergabe an Unternehmen maßgeblich auf die Kapitaldienstfähigkeit ab, also im Kern die Fähigkeit, aus dem Cashflow die Zins- und Tilgungsleistungen planmäßig und vertragsgemäß zu erbringen. Ist die Kapitaldienstfähigkeit anhand der Ergebnisse der Jahresabschlussanalyse fraglich oder zwar rechnerisch gegeben, die Kontoführung jedoch durch Überziehungen gekennzeichnet, gilt es dringend, vorzugsweise mit Hilfe einer vom Kreditgeber unabhängigen Unternehmensberatung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den gegebenen Finanzierungsproblemen frühzeitig zu begegnen. Ansatzpunkte betreffen einerseits Möglichkeiten zur Steigerung der Kapitaldienstgrenze, andererseits Optionen hinsichtlich einer Kapitaldienstentlastung.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Mittwoch, 5. Mai 2010

Bei der Analyse der Kapitaldienstfähigkeit im Rahmen der anlassbezogenen und turnusmäßigen Bonitätsprüfung nehmen Kreditinstitute u.a. einen Einblick in die Einkommensteuerunterlagen der Kreditnehmer. Die Anlage V (Vermietung und Verpachtung) gibt detailliert Auskunft über wesentliche Aspekte der privaten Vermögensverhältnisse. Enthalten sind Informationen über Einnahmen aus Immobilien, Absetzungen für Abnutzungen, Sonderabschreibungen, Schuldzinsen im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, Werbungskosten und Erhaltungsaufwendungen. Unstimmigkeiten mit den korrespondierenden Angaben in der Vermögensaufstellung wären seitens des Kreditnehmers erläuterungsbedürftig, ebenso eine fehlende Rentabilität aus einer fremdvermieteten Immobilie.