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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Mittwoch, 5. Mai 2010

Bei der Analyse der Kapitaldienstfähigkeit im Rahmen der anlassbezogenen und turnusmäßigen Bonitätsprüfung nehmen Kreditinstitute u.a. einen Einblick in die Einkommensteuerunterlagen der Kreditnehmer. Die Anlage V (Vermietung und Verpachtung) gibt detailliert Auskunft über wesentliche Aspekte der privaten Vermögensverhältnisse. Enthalten sind Informationen über Einnahmen aus Immobilien, Absetzungen für Abnutzungen, Sonderabschreibungen, Schuldzinsen im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, Werbungskosten und Erhaltungsaufwendungen. Unstimmigkeiten mit den korrespondierenden Angaben in der Vermögensaufstellung wären seitens des Kreditnehmers erläuterungsbedürftig, ebenso eine fehlende Rentabilität aus einer fremdvermieteten Immobilie.