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Tipps für die Immobilienfinanzierung

Freitag, 3. Februar 2012

Wer sich heute für eine Baufinanzierung entscheidet, der wird whrscheinlich die nächsten 30 Jahre damit seine Zeit verbringen. Dies liegt zum einen natürlich dran, dass eine Finanzierung über viele Jahre abgeschlossen wird, zum anderen aber auch daran, dass mit der Anschaffung einer Immobilie immer weitere Kosten auf einen zukommen. Dennoch ist die Immobilie eine der besten Möglichkeiten einen Aufbau für die Altersvorsorge zu betreiben. Damit die Jahre mit der Baufinanzierung keine Bauchschmerzen verursachen, heißt es vor Abschluss einer Immobilienfinanzierung die Angebote zu vergleichen. Hierfür könnten beispielsweise Baufinanzierungsrechner genutzt werden, die man im Internet findet. Da nicht nur Banken Baufinanzierungen anbieten, sondern auch viele freie Finanzdienstleister, sollten die möglichen Alternativen einer Immobilienfinanzierung genau berechnet werden. Auch eine zusätzliche Absicherung für eine Anschlussfinanzierung ist sinnvoll, sodass die Absicherung der Zinsen bereits zu Vertragsabschluss der Immobilienfinanzierung gemacht werden kann.

Das klassische Bankdarlehen bei der Immobilienfinanzierung!

Vor einer Immobilienfinanzierung heißt es, die genauen Kosten zu berechnen. Hierzu zählen nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Baunebenkosten wie beispielsweise Renovierungsarbeiten oder Behördenkosten. Mit diesem Kostenplan ausgestattet kann eine Bank oder ein freier Finanzdienstleister aufgesucht werden, sodass ein Angebot zur Baufinanzierung erstellt werden kann. Zur klassischen Baufinanzierung zählt das Annuitätendarlehen. Hierbei entscheidet sich der Kreditnehmer für eine Baufinanzierung, welche mithilfe von monatlichen Raten zurückgezahlt wird. In dieser Rate sind die Zins- und Tilgungskosten enthalten. Zu Beginn der Baufinanzierung wird der Zinsanteil höher sein, da die Darlehenssumme größer ist. Je länger die Laufzeit, umso mehr relativiert sich das Verhältnis zwischen Zins und Tilgung, sodass am Ende eine höhere Tilgungsleistung erbracht werden kann. Sinnvoll für die Baufinanzierung ist eine Zinsfestschreibung. So kann man sich beispielsweise für eine Zinsfestschreibung von 10 Jahren entscheiden. Hierbei ist garantiert, dass der Zinssatz der Immobilienfinanzierung während dieser Zeit nicht geändert wird. Mithilfe eines Fowarddarlehens, welches ebenfalls viele Banken anbieten, kann sogar schon eine Zinsabsicherung für die Zukunft getroffen werden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Folgefinanzierung der Baufinanzierung in 2 oder 3 Jahren bevorsteht und abgesichert werden soll.

Eigenkapital mit in die Immobilienfinanzierung einbringen!

Eine wichtige Grundregel für die Immobilienfinanzierung sollte die Einbringung von Eigenkapital sein. Durch dieses Eigenkapital wird die Finanzierungssumme verkleinert und der Kunde hat eine geringe Belastung. Auch für die Bank ist die Einbringung von Eigenkapital in die Immobilienfinanzierung sinnvoll, da der Kunde hier seine Sparfähigkeit unter Beweis gestellt hat. Eigenkapital für eine Immobilienfinanzierung kann in Form von Bargeld aber auch durch Eigenleistungen oder eines bereits bezahlten Grundstücks vorhanden sein bzw. erbracht werden. Sollten die Einkommensverhältnisse aber ausreichend gut sein, ist auch eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital möglich. Bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital sollten aber nicht zu viele, besser sogar keine Kredite bestehen, da dann die Darstellung der Finanzierung immer schwieriger wird. Sollten beispielsweise aber nur ein oder zwei kleine Ratenkredite bestehen, könnten diese im Zusammenhang mit der Baufinanzierung ohne Eigenkapital gleich mit umgeschuldet werden.

Zinsgünstige Darlehen für die Immobilienfinanzierung nutzen!

Neben dem Thema Eigenkapital und Bankdarlehen bei der Immobilienfinanzierung sollte auch die Aufnahme eines zinsgünstigen Darlehens bedacht werden. Diese Darlehen haben den Vorteil, dass sie mit einem besonders günstigen Zinssatz und einer niedrigen Tilgung ausgestattet sind. Somit hat der Kunde keine hohe monatliche Belastung zu einem günstigen Preis. Da zinsgünstige Darlehen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden können, muss hier eine genau Kreditprüfung stattfinden. Solche Darlehen für die Baufinanzierung werden von den Ländern oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) angeboten und oftmals einfach nur als Förderdarlehen bezeichnet. Bei der KfW müssen bestimmte Kriterien wie energieeffizientes Bauen oder altersgerechtes Bauen nachgewiesen werden. Das Baugeld bzw. die Konditionen von Förderdarlehen sind meistens subventioniert und liegen daher oftmal unter dem üblichen Kapitalniveau. Besteht noch kein Bausparvertrag, so ist es manchmal sinnvoll diesen mit der Baufinanzierung gemeinsam abzuschließen, da auch dieser für eine spätere Folgefinanzierung genutzt werden kann.

Vergleichen, aber richtig!

Freitag, 13. Januar 2012

Wer sich fragt, ob er nicht insgesamt zu viel für seine Versicherungen zahlt, liegt vermutlich nicht ganz falsch, falls er dies instinktiv vermutet. Das Problem ist hierbei, dass es alles andere als einfach ist, eine Versicherung hinsichtlich ihrer Preiswürdigkeit mit einer anderen, gleichwertigen zu vergleichen. Bereits die Gleichwertigkeit lässt sich bei näherer Betrachtung nicht ohne Weiteres beurteilen. Die eine Police hat diesen Zusatz, der beitragsfrei mitversichert ist, die andere ein anderes Extra, welches irgendwie nützlich erscheint. So gesehen, ist der Preis einer Versicherung nur begrenzt aussagekräftig. Dies sollte man bedenken, wenn man sich auf Online-Portale begibt. Diese suggerieren, für gewisse Vorgaben die günstigsten Tarife herauszufiltern. Abgesehen davon, dass sich längst nicht alle relevanten Anbieter auf diese Weise in einen Kostenvergleich einbeziehen lassen, stellt sich oftmals die Frage, ob ein wenig mehr Versicherungsumfang zu einem minimalen Aufpreis gegenüber dem nominal günstigeren Angebot einer anderen Gesellschaft nicht womöglich doch eine vorteilhafte Investition ist. Spätestens beim sprichwörtlichen Kleingedruckten wird deutlich, dass Versicherungen schwer zu vergleichende Produkte sind. Bei einem Kredit ist dies grundsätzlich einfacher: Für mehrere Angebote mit gleicher Flexibilität, was die Möglichkeit von kostenlosen Sondertilgungen angeht, kann man relativ einfach ein Ranking erstellen, indem man den Effektivzinssatz als Kriterium heranzieht. Der günstigste Kredit ist insoweit derjenige, um den man sich zuallererst bemühen sollte. Bei Versicherungen gilt dieses Prinzip, dass die günstigste schlicht die empfehlenswerteste ist, im Grunde nur für eine Risiko-Lebensversicherung, wie sie häufig in Zusammenhang mit dem Abschluss einer Baufinanzierung zur finanziellen Absicherung der Angehörigen für den Fall eines Falles abgeschlossen wird. Bei gleicher Versicherungssumme ergibt sich die Höhe der Versicherungsprämie aufgrund der persönlichen Antragsdaten. Lediglich die Höhe des Sofortrabatts ist für die Zukunft schwierig zu beurteilen. Diese hängt im Wesentlichen von der Ertragsentwicklung bzw. der Überschussbeteiligung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Entsprechend sollte man sich bei einem unabhängigen Finanzdienstleister eine zweite Meinung einholen, inwieweit das Risiko unerwarteter Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit einzuschätzen ist. Gegebenenfalls kann also auch das “eigentlich” zweitgünstigste Angebot insgesamt die Nase vorn haben. Bei allen anderen Gattungen von Versicherungen ist dies, wie gesagt, ohnehin der Fall. Der Preis ist hier jeweils ein wichtiges, aber auf keinen Fall das alleinentscheidende Kriterium.

Für die langfristige Finanzierung

Mittwoch, 23. November 2011

Annuitätendarlehen für die langfristige Finanzierung
Eine Baufinanzierung umfasst einen Zeitraum von bisweilen über 40 Jahren. Dies ergibt sich aus der hohen Darlehenssumme, die es zu tilgen gilt. Die Mindesttilgung, die Banken und Sparkassen bei der Vergabe von Darlehen für eine Immobilienfinanzierung voraussetzen, beläuft sich auf jährlich 1 Prozent zuzüglich ersparter Zinsen.
Ohne die Tilgung ersparter Zinsen beliefe sich der Darlehenszeitraum bei einer jährlich Tilgung von einem Prozent des Darlehensbetrages auf 100 Jahre. Die ersparten Zinsen erhöhen jedoch die Tilgungsleistung dadurch, dass die Darlehensrate während der Dauer der Festzinsbindung konstant bleibt, der Zinsanteil jedoch mit jeder geleisteten Tilgung sinkt. Der Zinsanteil sinkt, da sich die ausstehende Darlehensschuld als Bemessungsgrundlage für die Zinsberechnung mit jeder Tilgungsleistung reduziert.
Dadurch, dass bei einem Annuitätendarlehen, der klassischen Finanzierungsvariante für eine Immobilie, die ersparten Zinsen nicht die Darlehensrate reduzieren, sondern gewissermaßen durch zusätzliche Tilgungsanteile ersetzt werden, bleibt die Darlehensrate konstant. Der in der Darlehensrate enthaltene Tilgungsanteil steigt sukzessive an; die Tilgung der ausstehenden Darlehensvaluta erhöht sich mit jeder Darlehensrate, und zwar absolut und prozentual. Dies beschleunigt die Tilgung der Baufinanzierung und führt zu einer deutlich schnelleren Entschuldung, als es eine Tilgung von jährlich einem Prozent vermuten lässt. In Abhängigkeit von den Darlehenszinsen ergibt sich somit eine Laufzeit der Immobilienfinanzierung von rund 40 Jahren. Die Wirkungsweise einer höheren Tilgung oder einer einprozentigen Tilgung bei unterschiedlichen Darlehenszinssätzen kann man mit einem Baufinanzierungsrechner, wie er beispielsweise im Internet vielfach angeboten wird, leicht nachvollziehen.

Laufzeit von Finanzierungen

Mittwoch, 9. November 2011

Die Laufzeiten von Finanzierungen orientieren sich grundsätzlich an dem Verwendungszweck bzw. an der Art der Investition. Entsprechend kann die Kreditlaufzeit nur wenige Tage betragen, im anderen Extrem auch unbefristet bzw. sehr langfristig vereinbart werden. Unbefristet bzw. “bis auf Weiteres“ vergeben werden insbesondere Dispositionskredite im Privatkundengeschäft der Banken und Sparkassen. Der eingeräumte Dispo steht dem Kontoinhaber damit grundsätzlich unbegrenzt zur Verfügung, solange die Voraussetzungen für die Kreditvergabe – regelmäßiges Einkommen in der aktuellen Höhe, Höhe des Gesamtverschuldungsgrads, keine Beanstandungen in der Kontoführung, keine Negativmerkmale, die dem Kreditinstitut aus externen Quellen bekannt werden – gewahrt bleiben. Befristete Kreditlinien sind hingegen nicht unüblich im Geschäft mit Geschäftskunden, also Unternehmen und Selbstständigen, zumal es sich hierbei oftmals um höhere Kreditbeträge handelt. Die revolvierende Aufrechterhaltung der zur Verfügung gestellten Kreditlinie ist hierbei abhängig von dem Ergebnis der turnusmäßigen Bonitätsprüfung anhand der einzureichenden Geschäftszahlen und damit auch vom Ergebnis des Ratings.
Immobilienfinanzierungen, egal ob zu privaten wohnwirtschaftlichen oder betrieblichen Zwecken, erstrecken sich häufig über eine Zeitspanne von über 30 Jahren. Dies ergibt sich aus den hohen Kreditbeträgen, die über eine entsprechende Laufzeit finanziert werden müssen, um eine monatliche Belastung im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets der Kreditnehmer zu gewährleisten. Bei gleichbleibendem Tilgungssatz verlängert sich die Laufzeit eines Annuitätendarlehens für eine Immobilienfinanzierung, je günstiger sich der Zinssatz darstellt. Bei besonders niedrigen Zinsen, wie sie derzeit für Baugeld verlangt werden, empfiehlt es sich insoweit, nicht an der Tilgung zu sparen, um das Zinsänderungsrisiko zum Ablauf der Festzinsvereinbarungsfrist in Grenzen zu halten.

Sondertilgungen bei niedrigen Zinsen

Montag, 7. November 2011

Eine immense Wirkung auf die Höhe des insgesamt zu leistenden Kapitaldienstes entfalten Sondertilgungen insbesondere bei niedrigen Zinssätzen, wie sie heutzutage vorzufinden sind. Der zunehmende Wettbewerb unter den Banken und Sparkassen hat dazu geführt, dass die Flexibilität der Kreditinstitute zugenommen hat, bei einer privaten Baufinanzierung auch für Selbstständige in den Darlehensverträgen, die mit einer Festzinsvereinbarung ausgestattet sind, dem Kunden auch in einem begrenzten Maße das Recht einräumen, Sondertilgungen zu leisten, ohne dass hierfür Entgelte in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden. Anders ausgedrückt, verzichtet die Bank in diesem Fall für einen meist gedeckelten Betrag je Kalenderjahr auf eine Kündigungsfrist seitens des Kunden. Dieser kann also nach eigenem Ermessen flexibel zusätzlich zu den regelmäßigen Darlehensraten, die Zinsen und sukzessive steigende Tilgungsanteile beinhalten, Sondertilgungen leisten.
Die kostensparende Wirkung einer Sondertilgung ist zu Beginn der Finanzierung am höchsten, da sich durch die zusätzliche Tilgung die Restschuld unmittelbar reduziert. Entsprechend werden zum nächsten Fälligkeitstermin der regelmäßigen Darlehensrate weniger Zinsen berechnet, so dass der Tilgungsanteil automatisch sprunghaft ansteigt. Der Zinseszinseffekt macht sich somit zum Vorteil des Kunden bemerkbar. Besonders interessant sind Sondertilgungen bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital, die beispielsweise vom Kunden abgeschlossen wurde, um zeitnah sein individuelles Traumhaus finanzieren zu können, aber durch größere Geldeingänge wie Tantiemen oder auch fällige Sparverträge einen schnelleren Abbau der Schulden vornehmen möchte.

Eigenheimrente – ja oder nein?

Mittwoch, 2. November 2011

Die Eigenheimrente als die jüngste Variante der Riester-Rente ist landläufig besser belannt unter dem Schlagwort Wohn-Riester. Das Besondere hierbei ist, dass die staatlichen Zulagen als Sondertilgungen direkt in die Immobilienfinanzierung einfließen. Logischerweise kommt diese Variante nur dann zum Einsatz, wenn der Kunde über Wohneigentum verfügt, das teilweise oder vollständig fremdfinanziert ist. Weiterhin muss es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln; das Objekt muss in Deutschland belegen sein. Entsprechend scheiden sowohl Auslandsimmobilien als auch Renditeobjekte von vorn herein für die Riester-Förderung in Zusammenhang mit der Immobilie aus. Zudem müssen die Antragsteller förderberechtigt entsprechend den Regularien der staatlich geförderten Altersvorsorge sein. Die Bedingungen, um die staatliche Riester-Förderung zu erhalten, sind bei Wohn-Riester identisch wie bei den übrigen Varianten der Riester-Rente: Förderberechtigt sind – ohne Einkommensgrenzen – alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer; außerdem Beamte. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige, soweit sie nicht der  Rentenversicherungspflicht unterliegen, kann allerdings auch mittelbar begünstigt werden und erhält jährlich die Altersvorsorgezulage, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt. Detailfragen hierzu können Selbstständige und Unternehmer mit einer unabhängigen Unternehmensberatung besprechen. Die Eigenheimrente lohnt sich als Baustein einer besonders preisgünstigen Immobilienfinanzierung praktisch immer, sofern die beschriebenen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Ersparnis ist tendenziell für Familien aufgrund der zusätzlichen Kinderzulagen, die für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird oder ein Kinderfreibetrag eingeräumt ist, am höchsten.

Günstiges Baugeld vom Staat

Freitag, 21. Oktober 2011

Überaus günstiges Baugeld gibt es vom Staat in Form von Förderdarlehen. Wenig bekannt ist hierbei, dass grundsätzlich auch Selbstständige hiervon für ihre private Immobilienfinanzierung profitieren können. Bedingung ist nur, dass es sich um selbstgenutztes Wohneigentum, das im Inland belegen ist, handeln muss. Dass die Finanzierung der Immobilie durch die Inanspruchnahme der zinssubventionierten Förderdarlehen günstiger darzustellen ist, ist Fakt. Dennoch bleibt für viele Selbstständige das grundsätzliche Problem, dass ihnen nicht immer und zu jeder Zeit Banken die Tür einrennen, um sie mit einer Finanzierung begleiten zu dürfen. In der Praxis wenden sich Selbstständige daher oft an eine unabhängige Unternehmensberatung, die mit hinreichender Kenntnis in Fragen rund um die Immobilienfinanzierung zielgerichtet auch für Selbstständige eine Bewilligung zu günstigen Konditionen in die Wege leiten kann.

Ein anderer Aspekt, der bei der Finanzierung eines Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung auch für Selbstständige interessant sein kann (aber nicht muss), ist die Riester-Förderung durch die sogenannte Eigenheimrente (besser bekannt als Wohn-Riester). Hier kommt es hinsichtlich der Förderung darauf an, ob man als Selbstständiger berechtigt ist oder nicht. Kriterium ist eine bestehende Rentenversicherungspflicht. Ist diese gegeben, ist es dringend zu empfehlen, sich über Vor- und Nachteile dieser staatlichen Förderung in Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung zu informieren. Die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung führt in vielen Fällen zu einer beträchtlichen Ersparnis an Finanzierungskosten. Besteht hingegen keine Rentenversicherungspflicht und kann man als Selbstständiger auch nicht mit einem entsprechenden Ehegatten aufwarten (über den man dann die Förderung mittelbar erhalten könnte), kommt Wohn-Riester leider nicht in Betracht.

Mietähnliche Belastung ist möglich

Mittwoch, 19. Oktober 2011

Insbesondere derzeit kann es angesichts historisch niedriger Zinssätze durchaus darstellbar sein, eine Finanzierung von Wohneigentum unter Dach und Fach zu bringen, die mit einer mietähnlichen Belastung einhergeht bzw. keine zusätzliche Belastung für die frischgebackenen Eigenheim- oder Wohnungsbesitzer mit sich bringt.
Dies gilt auch für beruflich Selbstständige. Gleichwohl stellt sich hierbei in der Praxis die Umsetzung meist ein wenig kniffliger dar als bei einer Immobilienfinanzierung für Arbeitnehmer. Viele Selbstständige kennen die ein oder andere Hürde bereits aus der betrieblichen Finanzierungspraxis heraus. Es ist nun mal so, dass Kreditinstitute tendenziell bei der Kreditvergabe an Selbstständige strengere Anforderungen stellen. Ursache ist insbesondere der Umstand, dass die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit für Zins- und Tilgungsleistungen weniger eindeutig zu beurteilen ist als bei abhängig Beschäftigten. Insofern ist es sinnvoll, eine Immobilienfinanzierung für selbst genutztes Wohneigentum in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Finanzdienstleister, der mit zahlreichen Kreditinstituten in Geschäftsverbindung steht, in die Wege zu leiten. Öffentliche Förderung, beispielsweise durch zinsgünstige Förderdarlehen wie das KfW-Wohneigentumsprogramm, ist auch für beruflich Selbstständige eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit der Ersparnis an Kapitalkosten. Wenn für den nicht förderfähigen Teil der Gesamtfinanzierung auch noch günstiges Baugeld eingekauft werden kann, spricht vieles dafür, dass eine Finanzierung der Immobilie mit einer mietähnlichen Belastung bei gleichzeitiger Zinssicherheit realisiert werden kann.

Zinsersparnis

Montag, 26. September 2011

Eine Immobilienfinanzierung umfasst einen Zeitraum von bisweilen über 40 Jahren. Dies ergibt sich in der Praxis schon aus der hohen Darlehenssumme, die es zu tilgen gilt. Die Mindesttilgung, die Banken und Sparkassen bei der Vergabe von entsprechenden Darlehen voraussetzen, beläuft sich auf jährlich ein Prozent der Darlehenssumme, allerdings zuzüglich ersparter Zinsen. Die ersparten Zinsen erhöhen die Tilgungsleistung dadurch, dass die Darlehensrate während der Dauer der Festzinsbindung konstant bleibt, der Zinsanteil jedoch mit jeder geleisteten Tilgung sinkt. Der Zinsanteil sinkt, da sich die ausstehende Darlehensschuld als Bemessungsgrundlage für die Zinsberechnung mit jeder Tilgungsleistung reduziert. Da bei einem Annuitätendarlehen, der klassischen Darlehensvariante für die Finanzierung einer Immobilie, die ersparten Zinsen nicht die Darlehensrate reduzieren, sondern durch zusätzliche Tilgungsanteile aufgefüllt werden, bleibt die Darlehensrate konstant. Der in der Darlehensrate enthaltene Tilgungsanteil steigt somit sukzessive an: Die Tilgung der ausstehenden Darlehensvaluta erhöht sich mit jeder Darlehensrate, und zwar absolut und prozentual. Dies beschleunigt die Tilgung der Immobilienfinanzierung und führt zu einer deutlich schnelleren Entschuldung, als es eine Tilgung von jährlich einem Prozent zunächst vermuten ließe. Ohne die Tilgung ersparter Zinsen beliefe sich der Darlehenszeitraum bei einer jährlich Tilgung von einem Prozent des Darlehensbetrages auf 100 Jahre. In Abhängigkeit von den Darlehenszinsen ergibt sich somit in der Praxis bei einer einprozentigen Tilgung eine Laufzeit einer gewöhnlichen Immobilienfinanzierung von rund 40 Jahren. Die Auswirkung einer höheren Tilgung, wie sie insbesondere in Zeiten besonders niedriger Zinsen zu empfehlen ist, lässt sich mit einem Baufinanzierungsrechner, wie er im Internet kostenlos zur Nutzung angeboten wird, leicht nachvollziehen.

Sonderkonditionen für Selbstständige

Freitag, 16. September 2011

Sonderkonditionen bei der Baufinanzierung sind grundsätzlich für alle Kunden umsetzbar, sofern die Bewilligung erst einmal unter Dach und Fach ist. Eben dies ist jedoch für Selbstständige bisweilen in der Praxis mitunter etwas kniffliger darzustellen als für Arbeitnehmer im Hinblick auf die schwieriger zu prognostizierende Kapitaldienstfähigkeit. Eine bankenunabhängige Unternehmensberatung mit einer entsprechenden Expertise rund um die Immobilienfinanzierung stellt insoweit eine gute Anlaufstelle dar. Die Sonderkonditionen ergeben sich nicht nur durch den Umstand, dass öffentliche Fördergelder zum Einsatz kommen, die hinsichtlich der Zinssätze aufgrund der enthaltenen Zinssubvention unschlagbar günstige Konditionen beinhalten. Vielmehr lassen sich hierauf – auch für Selbstständige – noch Rabatte erzielen, jedenfalls bei einer Vermittlung der Finanzierung durch qualifizierte unabhängige Finanzdienstleister.