Die Kapitaldienstbelastung senken oder die Kapitaldienstgrenze erhöhen: Dies sind die beiden Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, um die Bonität eines Unternehmens aus Bankensicht zu verbessern. Beide Optionen müssen sich im Übrigen nicht ausschließen, sondern können auch parallel beschritten werden, da sie im Hinblick auf das Ziel, die Relation von betrieblichem Cashflow und betrieblichem Kapitaldienst zu verbessern, gleichgerichtet sind. Da die Jahresabschlüsse, die zur Unternehmensanalyse herangezogen werden, von der Geschäftsführung bzw. dem Inhaber zu unterzeichnen sind und diese die maßgebliche Grundlage für das daraus abgeleitete Rating darstellen, ist auch der Kapitaldienst, die Summe von zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen, uneingeschränkt als Chefsache im Unternehmen zu begreifen. Welche Optionen im Einzelfall unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Gegebenheiten zur Verfügung stehen, kann seitens der Entscheidungsträger innerhalb des Unternehmens mit den jeweiligen Kundenbetreuern der Kreditinstitute besprochen werden oder, insbesondere wenn sich Probleme abzeichnen, mit einer bankenneutralen und unabhängigen Unternehmensberatung.
Sich abzeichnende Probleme betreffen einerseits die Anschlussfinanzierung im Falle bislang befristet zur Verfügung gestellter Kredite, andererseits die Konditionen der Fremdfinanzierung. Die Konditionen wiederum beinhalten sowohl die Höhe der Zinssätze für bereitgestellte und/oder in Anspruch genommene Finanzierungen als auch deren Besicherung. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit das private Vermögen der Gesellschafter bzw. Inhaber einer vertraglichen Haftung für betriebliche Verbindlichkeiten unterzogen ist.
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Privatvermögen von Existenzgründern
Dienstag, 26. April 2011Versicherungen kosten in jedem Fall Geld. Bisweilen retten sie auch welches, in mitunter existenziellem Ausmaß. Bei einer Existenzgründung ist aus diesem Grunde eine intensive Auseinandersetzung mit Haftung im Allgemeinen und finanziellen Risiken im Besonderen dringend anzuraten. Der prämierte Business Plan nützt wenig, wenn Haftungsgefahren übersehen oder aus falschem Geiz heraus unzureichend abgedeckt wurden.
Bevor man sich der Frage widmet, welche betrieblichen Versicherungen mit welchem Deckungsumfang benötigt werden, sollte man sich eingehend mit seinem sozialversicherungsrechtlichen Status nach Beginn des Sprungs in die Selbstständigkeit auseinandersetzen. Ein markantes Beispiel ist die Krankenversicherung, die sich ohne gegensteuernde Maßnahmen durch den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses annähernd beitragsmäßig verdoppelt. Entsprechendes gilt für die Pflegeversicherung als weitere Pflichtversicherung. Dieser Kostenblock muss entsprechend im Rahmen der Finanzplanung berücksichtigt werden und im Vorfeld dem geplanten Cashflow gegenübergestellt werden. Grundsätzlich ist eine möglichst detaillierte und sorgfältige Kalkulation sämtlicher anfallender Fixkosten unter besonderer Berücksichtigung der Trennung zwischen betrieblicher und privater Finanzsphäre dringend geboten. Inwieweit es Wahlrechte oder Möglichkeiten zur gegebenenfalls befristeten Befreiung von Pflichtversicherungen in einigen Versicherungszweigen gibt, die im individuellen Einzelfall in Betracht kommen, können angehende Existenzgründer von einem entsprechenden Existenzgründungscoach oder einer spezialisierten Unternehmensberatung in Erfahrung bringen oder sich selbst mit den einzelnen Versicherungsträgern ins Benehmen setzen.
Dass bezogen auf die betrieblichen Versicherungen die Beiträge jedoch nicht nur als Kostenfaktor fungieren, sondern im Schadensfall auch das Betriebs- und Privatvermögen des Unternehmers durch die jeweilige Versicherungsleistung sichern können sollen, ist bei der Vereinbarung der jeweiligen Deckungssumme im Hinterkopf zu behalten. Der Vermögensschutz ist darüber hinaus auch ein Thema, wenn Existenzgründer Kredite benötigen. Im Gegensatz zu Dispositions- oder Konsumentenkrediten an Privatkunden sind Kreditsicherheiten hierbei bei der Antragstellung und Bewilligung grundsätzlich ein nicht unwichtiges Thema. Eine Existenzgründung in der Rechtsform einer juristischen Person mit einer entsprechenden Haftungsbeschränkung auf des Gesellschaftsvermögen sollte niemanden zu der Annahme verleiten lassen, Banken würden in diesen Fällen auf den potenziellen Zugriff auf das Privatvermögen des Gesellschafters durch Hereinnahme selbstschuldnerischer Bürgschaften sowie – bei Eheleuten – Vermögensverschiebenserklärungen verzichten. In der Praxis übliche Konstellationen zur Gestaltung der Unternehmensfinanzierung sollte man in Zweifelsfällen im Vorfeld mit einer Unternehmensberatung besprechen.
Haftungsrisiken: Zentraler Aspekt bei der Existenzgründung
Freitag, 25. März 2011Haftungsrisiken für den angehenden Unternehmer sind ein überaus zentraler Aspekt im Vorfeld seiner Existenzgründung. Es gilt, potenzielle Risiken zu erkennen und abzudecken oder wenigstens zu begrenzen.
Die Haftungsfrage mündet unmittelbar in die Frage, welche Rechtsform das künftige Unternehmen haben soll. Einige Rechtsformen begrenzen die Haftung gegenüber Dritten dergestalt, dass nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen haftet, nicht jedoch der oder die Gesellschafter. Hierunter fallen die GmbH, die Ltd. und die relativ neue Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt). Man sollte sich indessen darüber bewusst sein, dass die haftungsbegrenzende Wirkung durch den Firmenmantel einer juristischen Person grundsätzlich nur eingeschränkt greift. Gegenüber Kreditinstituten, die in aller Regel die Hauptgläubiger eines Unternehmens darstellen, ist in der Praxis keine Beschränkung der Haftung für aufgenommene Verbindlichkeiten gegeben. Banken und Sparkassen als Gläubiger verlangen bei einer GmbH, einer Ltd. und einer UG (haftungsbeschränkt) grundsätzlich zur Sicherung ihrer Kredite eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter.
Betriebliche Versicherungen sind in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens und damit vom Risikogehalt der Geschäftstätigkeit zu prüfen. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung wird in aller Regel unumgänglich sein, um drohende Haftungsrisiken gegenüber Dritten im Umfang zu begrenzen bzw. auszuschließen. Da in letzter Konsequenz das Privatvermögen des Unternehmers bzw. Geschäftsinhabers einem Haftungs- und damit Verlustrisiko unterliegt, bietet es sich an, dem Gesamtkomplex der Haftung einen besonderen Stellenwert bei der Planung und Umsetzung der Existenzgründung einzuräumen und hierfür eine Unternehmensberatung, die in derlei Problemstellungen firm ist, einzubeziehen.
Versicherungen für Existenzgründer
Mittwoch, 5. Januar 2011Betriebliche Versicherungen sind in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens und damit vom Risikogehalt der Geschäftstätigkeit zu prüfen. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung wird in aller Regel unumgänglich sein, um drohende Haftungsrisiken gegenüber Dritten im Umfang zu begrenzen bzw. auszuschließen. In einem Zuge kauft man hierdurch auch passiven Rechtsschutz, den Schutz vor unberechtigten Ansprüchen, ein. Welche Risiken in welchem Umfang bestehen und wie bzw. wodurch abzusichern oder zu begrenzen sind, ist grundsätzlich von den individuellen Gegebenheiten abhängig.
Da letztendlich das Privatvermögen des Unternehmers einem Haftungsrisiko unterliegt, sofern es sich nicht um geschütztes Altersvorsorge-Vermögen handelt (Riester, Rürup, erworbene bAV-Ansprüche), sollte jedoch der Gesamtkomplex der Haftung mit einer versierten Unternehmensberatung im Vorfeld einer Existenzgründung ganzheitlich besprochen werden.
Versicherungen überprüfen
Donnerstag, 11. November 2010Im Zuge einer Existenzgründung gilt es, sich über den Umfang der benötigten betrieblichen Versicherungen eingehend Gedanken zu machen. Darüber hinaus bietet es sich an, seine bisherigen privaten Policen überprüfen zu lassen. Ein entsprechender Check verhindert gegebenenfalls Mehrfachabsicherungen und führt nicht selten zu einer Kostenentlastung.
Ein reiner Preisvergleich zwischen zwei oder mehreren Versicherungsangeboten wird jedoch grundsätzlich dadurch erschwert, dass Versicherungen insgesamt als vergleichsweise intransparente Produkte anzusehen sind. Entsprechend ist es oftmals schwierig, einen angemessenen Preis-Leistungs-Vergleich durchführen zu können, ohne einen externen Fachmann zu Rate zu ziehen. Der Gesetzgeber hat zwar in jüngerer Zeit mehrere Maßnahmen wie die Vorschrift über die Erstellung eines Versicherungsprotokolls oder die Einführung eines Produktinformationsblattes mit den wesentlichen Bestandteilen des Versicherungsvertrages ergriffen. Dennoch besteht ohne die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen ein gewisses Risiko, quasi Äpfel mit Birnen zu vergleichen und bestehende Sparpotenziale außer Acht zu lassen.
Grundsätzlich sollte man (teure) Ratenzuschläge vermeiden, die bei einigen Versicherungssparten von manchen Versicherungsgesellschaften erhoben werden, sofern die Prämienzahlung nicht jährlich, sondern in einem unterjährigen Turnus erfolgt. Eine vielfach gegebene Möglichkeit, die Versicherungskosten zu senken, besteht in dem Verzicht auf häufig teure und gleichzeitig unnütze Zusatzoptionen zu Versicherungsverträgen wie beispielsweise einen doppelten Unfalltodzusatzschutz.
Wer sich von teuren Versicherungen trennen möchte oder bestehende Policen nicht mehr benötigt, kann auch langlaufende Verträge zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen.
Bürgschaft
Freitag, 6. August 2010Eine Bürgschaft ist eine klassische Form der Kreditsicherung. Hierbei steht der Bürge dafür ein, dass der vergebene Kredit vom Kreditnehmer entsprechend den Regelungen der zugrunde liegenden Finanzierung zurückgezahlt wird. Im Falle von Zahlungsstörungen kann sich das finanzierende Kreditinstitut somit an den Bürgen halten. Bei einer Begleichung der Forderung durch den Bürgen kann sich dieser als Folge des gesetzlichen Forderungsübergangs an den Kreditnehmer als Hauptschuldner wenden.
Die Bürgschaft spielt im Privatkundengeschäft der Banken und Sparkassen eine vergleichsweise seltene Rolle, sieht man von Mietbürgschaften ab. Bei einer Baufinanzierung treten Kunden mitunter als Bürgschaftsnehmer einer Bürgschaft der Hausbank zugunsten des Bauunternehmens hinsichtlich der Vertragserfüllung auf.
Kredite an juristische Personen, beispielsweise eine GmbH, werden in aller Regel durch Kreditinstitute nur dann vergeben, wenn sie durch Bürgschaften der Gesellschafter abgesichert sind. Die persönliche Haftung der Gesellschafter bei Aufnahme einer Finanzierung lässt sich gegenüber Kreditinstituten kaum vermeiden. Gegenüber Lieferanten mag dies im Zweifelsfall anders zu gestalten sein. Hierbei wiederum sollten die Konditionen für etwaige Lieferantenkredite, gegebenenfalls unter Einbeziehung einer Unternehmensberatung, jedoch unbedingt ins Kalkül gezogen werden.