Leasing kann sich als eine überaus teure Form der Finanzierung entpuppen. Dies ist dann der Fall, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Beispielsweise ist dies der Fall wenn der Leasinggegenstand, etwa das Fahrzeug, einen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird. Abgesehen von Kulanzregelungen, die einige Anbieter während einer gewissen Karenzzeit ab Vertragsbeginn vorsehen, ist in der Regel kein Tausch des Leasingobjekts möglich. Wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird, ist zu beachten, dass grundsätzlich zwei Parteien hieran verdienen, nämlich die Leasinggesellschaft und die refinanzierende Bank. Neben für gewöhnlich anfallenden Vorfälligkeitsentschädigungen gilt es seitens des Leasingnehmers neben dem Restbuchwert des Leasinggegenstands auch die Finanzierungskosten auf einen Schlag abzulösen. Die sich hieraus ergebende Summe übersteigt den Ablösebetrag im Vergleich zu einem Kredit, der unter sonst gleichen Umständen gewährt würde, in aller Regel deutlich.
Das Risiko, dass dieser sogenannte Gap, die Differenz zwischen Zeitwert und Ablösebetrag zum Tragen kommt, kann bei einigen Anbietern durch eine entsprechende Gap-Versicherung abgesichert werden. Wie bei allen Versicherungen gilt, auch wenn es sich hierbei um eine relativ junge und noch nicht sehr weit verbreitete Police handelt, dass der Interessent einen Preis-Leistungs-Vergleich durchführen sollte, um nicht zu viel zu bezahlen. In jedem Fall sollte sich der Kunde bei der vor der Investition im Raum stehenden Frage, ob Leasing oder Kredit die bessere Alternative für ihn ist, einen Tilgungsplan bzw. eine Entwicklung des Ablösebetrags bei planmäßigem Vertragsverlauf vorlegen lassen, um das Risiko beziffern zu können.
Artikel-Schlagworte: „Gap-Versicherung“
Spezielle Versicherung für die Finanzierung
Freitag, 23. Dezember 2011Gap-Versicherung
Montag, 18. April 2011Bei einer Gap-Versicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Versicherung, die sich unter Umständen im Zusammenhang mit der Finanzierung betrieblichen Anlagevermögens als überlegenswerte Option entpuppen kann. Sie kommt zum Tragen, wenn ein Leasingvertrag vorzeitig beendet wird. Beispielsweise ist dies der Fall wenn der Leasinggegenstand, etwa das Fahrzeug, einen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird. Abgesehen von Kulanzregelungen, die einige Anbieter während einer gewissen Karenzzeit ab Vertragsbeginn vorsehen, ist in der Regel kein Tausch des Leasingobjekts möglich. Wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird, ist zu beachten, dass grundsätzlich zwei Parteien hieran verdienen, nämlich die Leasinggesellschaft und die refinanzierende Bank. Neben für gewöhnlich anfallenden Vorfälligkeitsentschädigungen gilt es seitens des Leasingnehmers neben dem Restbuchwert des Leasinggegenstands auch die Finanzierungskosten auf einen Schlag abzulösen. Die sich hieraus ergebende Summe übersteigt den Ablösebetrag im Vergleich zu einem Kredit, der unter sonst gleichen Umständen gewährt würde, in aller Regel deutlich. Eben diesen sogenannten Gap, die Differenz zwischen Zeitwert und Ablösebetrag, kann man bei einigen Anbietern durch eine entsprechende Gap-Versicherung absichern. Wie bei allen Versicherungen gilt, dass der Interessent einen Preis-Leistungs-Vergleich durchführen sollte, um nicht zu viel zu bezahlen. In jedem Fall sollte sich der Kunde bei der vor der Investition im Raum stehenden Frage, ob Leasing oder Kredit die bessere Alternative für ihn ist, einen Tilgungsplan bzw. eine Entwicklung des Ablösebetrags bei planmäßigem Vertragsverlauf vorlegen lassen, um das Risiko beziffern zu können. Letztlich führen Überlegungen rund um den Gap und entsprechende Risiken und Versicherungskosten zu der Frage, ob alternative Finanzierungsmöglichkeiten zum Leasing – insbesondere ein klassisches Darlehen – nicht günstiger sind. Als Ansprechpartner hierfür ist eine unabhängige Unternehmensberatung geeignet.