Die Mindesttilgung bestimmt grundsätzlich bei einer Finanzierung deren längstmögliche Laufzeit. Während im Geschäft mit Privatkunden auch Darlehen zur freien Verwendung – meist allerdings als Ratenkredit – vergeben werden, ist dies im Kreditgeschäft an Unternehmen und beruflich Selbstständige vergleichsweise unüblich. So wird sich ein Finanzierungsangebot eines Kreditinstituts stets an der vorgesehenen Investition orientieren; gegebenenfalls stellt sich heraus, dass die vom Kunden favorisierte Darlehenslaufzeit schwerlich zu realisieren ist. Bei einer kürzeren Laufzeit steigt aufgrund der schnelleren Tilgung entsprechend der zu erbringende Kapitaldienst in Form der Darlehensannuität an.
Bei einer privaten Baufinanzierung hat sich eine Mindesttilgung von einem Prozent der Darlehenssumme zuzüglich ersparter Zinsen branchenweit als Standard herausgebildet. Bei gewerblichen Finanzierungen hingegen orientieren sich Kreditinstitute hinsichtlich der maximalen Darlehenslaufzeit bisweilen an den steuerlichen AfA-Sätzen.
Eine Besonderheit ergibt sich bei Umstrukturierungen der Unternehmensfinanzierung im Zuge der Konsolidierung. Für aufgelaufene Kontokorrentkredite, die in ein grundsätzlich zinsgünstigeres Konsolidierungsdarlehen umgeschuldet werden, sind bislang im Ergebnis keine Tilgungsleistungen erbracht worden. Die Darlehenslaufzeit entscheidet somit wesentlich über den – trotz des Zinsvorteils – höheren zu erbringenden Kapitaldienst infolge der einsetzenden Tilgung. Bei beabsichtigten betrieblichen Konsolidierungsdarlehen wird in der Praxis im Vorfeld häufig eine bankenunabhängige Unternehmensberatung eingebunden.
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Tilgung von betrieblichen Finanzierungen
Donnerstag, 5. Januar 2012Spezielle Versicherung für die Finanzierung
Freitag, 23. Dezember 2011Leasing kann sich als eine überaus teure Form der Finanzierung entpuppen. Dies ist dann der Fall, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Beispielsweise ist dies der Fall wenn der Leasinggegenstand, etwa das Fahrzeug, einen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird. Abgesehen von Kulanzregelungen, die einige Anbieter während einer gewissen Karenzzeit ab Vertragsbeginn vorsehen, ist in der Regel kein Tausch des Leasingobjekts möglich. Wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird, ist zu beachten, dass grundsätzlich zwei Parteien hieran verdienen, nämlich die Leasinggesellschaft und die refinanzierende Bank. Neben für gewöhnlich anfallenden Vorfälligkeitsentschädigungen gilt es seitens des Leasingnehmers neben dem Restbuchwert des Leasinggegenstands auch die Finanzierungskosten auf einen Schlag abzulösen. Die sich hieraus ergebende Summe übersteigt den Ablösebetrag im Vergleich zu einem Kredit, der unter sonst gleichen Umständen gewährt würde, in aller Regel deutlich.
Das Risiko, dass dieser sogenannte Gap, die Differenz zwischen Zeitwert und Ablösebetrag zum Tragen kommt, kann bei einigen Anbietern durch eine entsprechende Gap-Versicherung abgesichert werden. Wie bei allen Versicherungen gilt, auch wenn es sich hierbei um eine relativ junge und noch nicht sehr weit verbreitete Police handelt, dass der Interessent einen Preis-Leistungs-Vergleich durchführen sollte, um nicht zu viel zu bezahlen. In jedem Fall sollte sich der Kunde bei der vor der Investition im Raum stehenden Frage, ob Leasing oder Kredit die bessere Alternative für ihn ist, einen Tilgungsplan bzw. eine Entwicklung des Ablösebetrags bei planmäßigem Vertragsverlauf vorlegen lassen, um das Risiko beziffern zu können.
Rote Zahlen
Mittwoch, 30. November 2011Letztlich kann ein Unternehmen nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben. Genau dies passiert jedoch, wenn nachhaltig rote Zahlen geschrieben und somit Verluste eingefahren werden. Diese schmälern die Kapitaldecke, so dass die Finanzierung des Betriebes sich zunehmend schwieriger gestaltet, da Kreditgeber wie Banken, Sparkassen und Lieferanten weniger Vertrauen in die Rückführung ihrer Kredite aufbringen bzw. dies nicht mehr aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen oder institutseigener Grundsätze darstellen können.
Entsprechend gilt es, grobe Schnitzer bei der Unternehmensfinanzierung zu vermeiden. Hierzu lässt sich zählen, langfristige Investitionen, die das Sachanlagevermögen betreffen, durch die Inanspruchnahme bereitgestellter Kreditlinien auf dem Kontokorrentkonto zu finanzieren. Im Rahmen einer bis auf weiteres zugesagten Kreditlinie vollzieht sich dies zwar bequem ohne zusätzliche Kreditverhandlungen. Andererseits ist diese Art der Finanzierung auch bei günstigen Konditionen für den Kontokorrentkredit deutlich teurer im Vergleich zu einer Darlehensfinanzierung. Zudem gerät der Betrieb nicht selten in eine Reinvestitionsfalle, wenn im Zuge der Inanspruchnahme der Kreditlinien keine Tilgungsleistungen erbracht werden. Zum Zwecke einer Neustrukturierung der Finanzierung wenden sich Unternehmen in der Praxis häufig an eine bankenunabhängige Unternehmensberatung.
Für die langfristige Finanzierung
Mittwoch, 23. November 2011Annuitätendarlehen für die langfristige Finanzierung
Eine Baufinanzierung umfasst einen Zeitraum von bisweilen über 40 Jahren. Dies ergibt sich aus der hohen Darlehenssumme, die es zu tilgen gilt. Die Mindesttilgung, die Banken und Sparkassen bei der Vergabe von Darlehen für eine Immobilienfinanzierung voraussetzen, beläuft sich auf jährlich 1 Prozent zuzüglich ersparter Zinsen.
Ohne die Tilgung ersparter Zinsen beliefe sich der Darlehenszeitraum bei einer jährlich Tilgung von einem Prozent des Darlehensbetrages auf 100 Jahre. Die ersparten Zinsen erhöhen jedoch die Tilgungsleistung dadurch, dass die Darlehensrate während der Dauer der Festzinsbindung konstant bleibt, der Zinsanteil jedoch mit jeder geleisteten Tilgung sinkt. Der Zinsanteil sinkt, da sich die ausstehende Darlehensschuld als Bemessungsgrundlage für die Zinsberechnung mit jeder Tilgungsleistung reduziert.
Dadurch, dass bei einem Annuitätendarlehen, der klassischen Finanzierungsvariante für eine Immobilie, die ersparten Zinsen nicht die Darlehensrate reduzieren, sondern gewissermaßen durch zusätzliche Tilgungsanteile ersetzt werden, bleibt die Darlehensrate konstant. Der in der Darlehensrate enthaltene Tilgungsanteil steigt sukzessive an; die Tilgung der ausstehenden Darlehensvaluta erhöht sich mit jeder Darlehensrate, und zwar absolut und prozentual. Dies beschleunigt die Tilgung der Baufinanzierung und führt zu einer deutlich schnelleren Entschuldung, als es eine Tilgung von jährlich einem Prozent vermuten lässt. In Abhängigkeit von den Darlehenszinsen ergibt sich somit eine Laufzeit der Immobilienfinanzierung von rund 40 Jahren. Die Wirkungsweise einer höheren Tilgung oder einer einprozentigen Tilgung bei unterschiedlichen Darlehenszinssätzen kann man mit einem Baufinanzierungsrechner, wie er beispielsweise im Internet vielfach angeboten wird, leicht nachvollziehen.
Kostensenkungen
Dienstag, 15. November 2011Der Effekt, die Finanzierungskosten durch Umschuldung von (ursprünglich) kurzfristigen Verbindlichkeiten in ein längerfristiges Darlehen mit günstigeren Konditionen zu senken, ist grundsätzlich im Unternehmensbereich vorteilhaft. Die Durchführung gestaltet sich in der Praxis jedoch bisweilen schwieriger als bei Privathaushalten, die ihren Dispo durch einen Ratenkredit ablösen lassen möchten. Bei Betrieben wird eine überhöhte Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites bankseitig häufig als Krisenfrühindikator gewertet. Insbesondere kann es problematisch werden, die Finanzierung neu zu strukturieren, wenn Zusammenhänge zwischen der Kreditinanspruchnahme und rückläufigen Umsätzen und/oder betrieblichen Verlusten zu erkennen sind. Entsprechend kann es angeraten sein, bei den Kreditverhandlungen mit einem in sich geschlossenen Finanzierungskonzept aufzuwarten, welches im Vorfeld unter Einbeziehung einer spezialisierten Unternehmensberatung begleitet bzw. geprüft wurde. Insbesondere für die Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung für neu benötigte Mittel (beispielsweise für die Ablösung der KK-Inanspruchnahme) ist ansonsten in der Praxis nicht mit einer reibungslosen Bewilligung und Abwicklung zu rechnen.
Konsolidierung
Montag, 14. November 2011Sofern auf dem Geschäftskonto eines Unternehmens oder beruflich Selbstständigen Sollsalden mit steigender Tendenz auf dem Kontokorrentkonto auftreten, besteht Handlungsbedarf. Grundsätzlich ist es für den Betrieb anzuraten, sich einer intensiven Ursachenforschung zu widmen, um aktiv an einer Lösung mitarbeiten zu können und nicht das Heft des Handelns den Kreditgebern überlassen zu müssen. Sofern die überhöhte Inanspruchnahme lediglich auf einer Ausweitung des betrieblichen Geschäftsumfangs, verbunden mit einem erhöhten Bedarf an einer Finanzierung von Betriebsmitteln beruht, kann eine dauerhafte, bei Saisonbetrieben gegebenenfalls auch befristete Erhöhung des Kontokorrentkredites bereits die ideale Lösung für Kreditgeber und Kreditnehmer sein.
Nicht selten jedoch zeigt eine tiefergehende Analyse, die vorzugsweise von einer bankenunabhängigen und somit neutralen Unternehmensberatung vorgenommen werden sollte, dass der kurzfristige Finanzierungsbedarf, der sich durch die überhöhte Inanspruchnahme der Kreditlinie manifestiert, nicht im Einklang mit den Umsatzzahlen steht und vielmehr Ausdruck einer nicht ausreichenden Finanzplanung, mangelnder betrieblicher Rentabilität und/oder einer nicht fristenkongruenten Finanzierung des betrieblichen Anlagevermögens ist.
In diesen Fällen gilt es, eine Konsolidierung der Kredite des Betriebes in die Wege zu leiten. Häufig zeigt sich hierbei in der Praxis, dass die Konsolidierung nicht nur die Verbindlichkeiten gegenüber der Hausbank und Lieferanten berücksichtigen muss, sondern auch darüber hinausgehende private Verbindlichkeiten der Geschäftsinhaber, da mit zunehmendem Liquiditätsdruck keine strikte Trennung von betrieblicher und privater Finanzsphäre mehr vorgenommen wurde.
Jetzt Kapitaldienst senken
Freitag, 4. November 2011Überraschend für viele hat die EZB den Leitzins um 25 Basispunkte auf 1,25% gesenkt. Für Unternehmen mit einem hohen Anteil an kurzfristigem Fremdkapital bedeutet dies – nach der hehren Theorie – die Aussicht auf eine Entlastung beim Kapitaldienst für die entsprechenden Finanzierungen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Kreditgeber dergestalt mitspielen, dass sie ihre geringeren Refinanzierungskosten entsprechend an ihre Kunden weitergeben. Vor dem Hintergrund, dass die Konditionen für KK-Kredite insgesamt auf einem (angesichts des Dauerzinstiefs im langfristigen Darlehensbereich) nach wie vor erstaunlich hohen Niveau befindlich sind, sollten Unternehmen und Selbstständige in jedem Fall die Gesprächsbereitschaft ihrer Hausbank zu einer Konditionssenkung eruieren, sofern diese nicht von sich aus aktiv wird. Vor allem bei einer Dauerinanspruchnahme der betrieblichen Kontokorrentlinie empfiehlt es sich überdies, eine Umschuldung in den mittelfristigen Darlehensbereich ins Auge zu fassen, gegebenenfalls unterstützt durch eine unabhängige Unternehmensberatung mit Expertise in Fragen rund um betriebliche Finanzierungen.
Günstiges Baugeld vom Staat
Freitag, 21. Oktober 2011Überaus günstiges Baugeld gibt es vom Staat in Form von Förderdarlehen. Wenig bekannt ist hierbei, dass grundsätzlich auch Selbstständige hiervon für ihre private Immobilienfinanzierung profitieren können. Bedingung ist nur, dass es sich um selbstgenutztes Wohneigentum, das im Inland belegen ist, handeln muss. Dass die Finanzierung der Immobilie durch die Inanspruchnahme der zinssubventionierten Förderdarlehen günstiger darzustellen ist, ist Fakt. Dennoch bleibt für viele Selbstständige das grundsätzliche Problem, dass ihnen nicht immer und zu jeder Zeit Banken die Tür einrennen, um sie mit einer Finanzierung begleiten zu dürfen. In der Praxis wenden sich Selbstständige daher oft an eine unabhängige Unternehmensberatung, die mit hinreichender Kenntnis in Fragen rund um die Immobilienfinanzierung zielgerichtet auch für Selbstständige eine Bewilligung zu günstigen Konditionen in die Wege leiten kann.
Ein anderer Aspekt, der bei der Finanzierung eines Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung auch für Selbstständige interessant sein kann (aber nicht muss), ist die Riester-Förderung durch die sogenannte Eigenheimrente (besser bekannt als Wohn-Riester). Hier kommt es hinsichtlich der Förderung darauf an, ob man als Selbstständiger berechtigt ist oder nicht. Kriterium ist eine bestehende Rentenversicherungspflicht. Ist diese gegeben, ist es dringend zu empfehlen, sich über Vor- und Nachteile dieser staatlichen Förderung in Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung zu informieren. Die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung führt in vielen Fällen zu einer beträchtlichen Ersparnis an Finanzierungskosten. Besteht hingegen keine Rentenversicherungspflicht und kann man als Selbstständiger auch nicht mit einem entsprechenden Ehegatten aufwarten (über den man dann die Förderung mittelbar erhalten könnte), kommt Wohn-Riester leider nicht in Betracht.