Artikel-Schlagworte: „Existenzgründung“

Wahlrecht

Montag, 16. Mai 2011

Bei der Krankenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Man kann, wenn man eine Existenzgründung in Angriff nimmt und sich somit selbstständig macht, allerdings ein Wahlrecht ausüben. Dieses besteht darin, dass man entweder im System der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt oder sich privat versichert. Bei dieser Variante besteht die Möglichkeit, den gesetzlichen Mindestschutz durch Kombination von zahlreichen zur Verfügung stehenden Tarifbausteinen gezielt den individuellen Bedürfnissen entsprechend auszuweiten bzw. zu ergänzen. Bei der privaten Krankenversicherung bemessen sich die Versicherungsprämien, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Beiträge einkommensabhängig bemessen werden, anhand der individuellen Kalkulation der Versicherungsgesellschaft. Hierbei wird das Risiko unter maßgeblichem Einfluss des Alters und von Vorerkrankungen bzw. anhand bestehender Erkrankungen des Versicherungsnehmers beim Vertragsabschluss für die Höhe der Versicherungsprämie kalkuliert. Privat Krankenversicherte unterliegen im Übrigen dem latenten Risiko von Beitragserhöhungen. Diese lassen sich entweder durch einen Wechsel in einen günstigeren Tarif bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft oder unter bestimmten Voraussetzungen durch den Wechsel zu einer günstigeren Versicherung abmildern. Dennoch sollte man die Beitragsstabilität in der Vergangenheit bei der Auswahl der jeweiligen Versicherungsgesellschaft als Entscheidungskriterium hoch gewichten.

Privatvermögen von Existenzgründern

Dienstag, 26. April 2011

Versicherungen kosten in jedem Fall Geld. Bisweilen retten sie auch welches, in mitunter existenziellem Ausmaß. Bei einer Existenzgründung ist aus diesem Grunde eine intensive Auseinandersetzung mit Haftung im Allgemeinen und finanziellen Risiken im Besonderen dringend anzuraten. Der prämierte Business Plan nützt wenig, wenn Haftungsgefahren übersehen oder aus falschem Geiz heraus unzureichend abgedeckt wurden.
Bevor man sich der Frage widmet, welche betrieblichen Versicherungen mit welchem Deckungsumfang benötigt werden, sollte man sich eingehend mit seinem sozialversicherungsrechtlichen Status nach Beginn des Sprungs in die Selbstständigkeit auseinandersetzen. Ein markantes Beispiel ist die Krankenversicherung, die sich ohne gegensteuernde Maßnahmen durch den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses annähernd beitragsmäßig verdoppelt. Entsprechendes gilt für die Pflegeversicherung als weitere Pflichtversicherung. Dieser Kostenblock muss entsprechend im Rahmen der Finanzplanung berücksichtigt werden und im Vorfeld dem geplanten Cashflow gegenübergestellt werden. Grundsätzlich ist eine möglichst detaillierte und sorgfältige Kalkulation sämtlicher anfallender Fixkosten unter besonderer Berücksichtigung der Trennung zwischen betrieblicher und privater Finanzsphäre dringend geboten. Inwieweit es Wahlrechte oder Möglichkeiten zur gegebenenfalls befristeten Befreiung von Pflichtversicherungen in einigen Versicherungszweigen gibt, die im individuellen Einzelfall in Betracht kommen, können angehende Existenzgründer von einem entsprechenden Existenzgründungscoach oder einer spezialisierten Unternehmensberatung in Erfahrung bringen oder sich selbst mit den einzelnen Versicherungsträgern ins Benehmen setzen.
Dass bezogen auf die betrieblichen Versicherungen die Beiträge jedoch nicht nur als Kostenfaktor fungieren, sondern im Schadensfall auch das Betriebs- und Privatvermögen des Unternehmers durch die jeweilige Versicherungsleistung sichern können sollen, ist bei der Vereinbarung der jeweiligen Deckungssumme im Hinterkopf zu behalten. Der Vermögensschutz ist darüber hinaus auch ein Thema, wenn Existenzgründer Kredite benötigen. Im Gegensatz zu Dispositions- oder Konsumentenkrediten an Privatkunden sind Kreditsicherheiten hierbei bei der Antragstellung und Bewilligung grundsätzlich ein nicht unwichtiges Thema. Eine Existenzgründung in der Rechtsform einer juristischen Person mit einer entsprechenden Haftungsbeschränkung auf des Gesellschaftsvermögen sollte niemanden zu der Annahme verleiten lassen, Banken würden in diesen Fällen auf den potenziellen Zugriff auf das Privatvermögen des Gesellschafters durch Hereinnahme selbstschuldnerischer Bürgschaften sowie – bei Eheleuten – Vermögensverschiebenserklärungen verzichten. In der Praxis übliche Konstellationen zur Gestaltung der Unternehmensfinanzierung sollte man in Zweifelsfällen im Vorfeld mit einer Unternehmensberatung besprechen.

Kredite zur Existenzgründung

Dienstag, 12. April 2011

Der Kapitalbedarf für eine Existenzgründung lässt sich bei einem Start-up von überschaubarer Größe manchmal komplett aus eigenen Mitteln bestreiten. Meistens werden jedoch Kredite in einem gewissen Umfang benötigt. Ratenkredite kommen hierbei grundsätzlich nur für überschaubare Beträge in Betracht. Ansonsten werden Darlehen zur betrieblichen Finanzierung beantragt. Der Unterschied liegt insbesondere in den unterschiedlichen Konditionen beider Finanzierungsvarianten. Während Ratenkredite vornehmlich standardisiert vergeben werden, bedarf es bei einem Darlehen einer individuellen Prüfung der Finanzierung durch das jeweilige Kreditinstitut. Für Unternehmen, auch Selbstständige, gilt ohnehin die Besonderheit, dass die Bonitätsprüfung auch laufend erfolgt. Hierfür sind turnusmäßig Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen seitens der Kunden einzureichen. Die Besicherung eines Darlehens ist in aller Regel ebenfalls abweichend von einem herkömmlichen Kredit, wie er für Privatpersonen zur freien Verwendung oder zur Anschaffung von Konsumgütern vergeben wird. Grundsätzlich sind Kreditsicherheiten ebenso wie die Zinssätze im Geschäft mit Firmenkunden Verhandlungssache. Beide Vertragsbedingungen hängen allerdings auch voneinander ab. Je besser ein Darlehen abgesichert ist, desto günstigere Konditionen kann ein Kunde grundsätzlich im Vergleich zu einem Blankokredit erwarten. Eine Unternehmensberatung, die mit Fragen der betrieblichen Finanzierung eingehend vertraut ist und mit diversen Kreditinstituten zusammenarbeitet, kann durch eine Analyse der bestehenden Kreditverträge und Berücksichtigung der Marktgegebenheiten im Einzelfall die gesamten Finanzierungskosten im Zuge der Existenzgründung und für bereits etablierte Betriebe durchaus nicht unwesentlich verringern.

Haftungsrisiken: Zentraler Aspekt bei der Existenzgründung

Freitag, 25. März 2011

Haftungsrisiken für den angehenden Unternehmer sind ein überaus zentraler Aspekt im Vorfeld seiner Existenzgründung. Es gilt, potenzielle Risiken zu erkennen und abzudecken oder wenigstens zu begrenzen.
Die Haftungsfrage mündet unmittelbar in die Frage, welche Rechtsform das künftige Unternehmen haben soll. Einige Rechtsformen begrenzen die Haftung gegenüber Dritten dergestalt, dass nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen haftet, nicht jedoch der oder die Gesellschafter. Hierunter fallen die GmbH, die Ltd. und die relativ neue Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt). Man sollte sich indessen darüber bewusst sein, dass die haftungsbegrenzende Wirkung durch den Firmenmantel einer juristischen Person grundsätzlich nur eingeschränkt greift. Gegenüber Kreditinstituten, die in aller Regel die Hauptgläubiger eines Unternehmens darstellen, ist in der Praxis keine Beschränkung der Haftung für aufgenommene Verbindlichkeiten gegeben. Banken und Sparkassen als Gläubiger verlangen bei einer GmbH, einer Ltd. und einer UG (haftungsbeschränkt) grundsätzlich zur Sicherung ihrer Kredite eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter.
Betriebliche Versicherungen sind in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens und damit vom Risikogehalt der Geschäftstätigkeit zu prüfen. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung wird in aller Regel unumgänglich sein, um drohende Haftungsrisiken gegenüber Dritten im Umfang zu begrenzen bzw. auszuschließen. Da in letzter Konsequenz das Privatvermögen des Unternehmers bzw. Geschäftsinhabers einem Haftungs- und damit Verlustrisiko unterliegt, bietet es sich an, dem Gesamtkomplex der Haftung einen besonderen Stellenwert bei der Planung und Umsetzung der Existenzgründung einzuräumen und hierfür eine Unternehmensberatung, die in derlei Problemstellungen firm ist, einzubeziehen.

Vorsorge nicht vergessen

Mittwoch, 23. März 2011

Die Zeiten, in denen alleine die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für einen auskömmlichen Lebensstandard im Ruhestand sorgen konnten, sind wohl definitiv vorbei. Wer sich im Rahmen einer Existenzgründung in die berufliche Selbstständigkeit begibt, sollte dies bei seiner mittelfristigen Finanzplanung unbedingt berücksichtigen, auch wenn dieser Aspekt womöglich zunächst im Rahmen des gesamten Projekts Selbstständigkeit nicht vordringlich erscheint. In jedem Fall zu klären ist jedoch der rentenversicherungsrechtliche Status, den der Selbstständige künftig einnimmt. Dieser wird seitens der Deutschen Rentenversicherung per Verwaltungsakt beschieden. Sich im Zuge der Existenzgründung hierum nicht zu kümmern, birgt das Risiko von unter Umständen langjährigen Nachzahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen in sich.
Wer als nicht rentenversicherungspflichtig eingestuft wird oder sich für einen befristeten Zeitraum von der Versicherungspflicht befreien lässt und keine freiwilligen Beiträge entrichtet, verfügt zwar über einen zusätzlichen Liquiditätspuffer, der in quasi jeder Anlaufphase einer Existenzgründung willkommen ist. Andererseits jedoch entsteht bzw. vergrößert sich auf längere Sicht eine Lücke bei der Altersvorsorge.
Eine anlässlich der Existenzgründung sorgsam durchgeführte Finanzplanung berücksichtigt diese Lücke, die oftmals auch mit einem vergleichsweise geringen Budget bei langen Zeiträumen zu schließen ist. Eine Unternehmensberatung, die parallel in die Erstellung und Prüfung des Business Plans eingebunden ist, ist hierbei ein geeigneter Partner, auch bei der Frage, welche Vor- und Nachteile einzelne Möglichkeiten zur privaten Vorsorge aufweisen.

Transparenz im Zahlenwerk

Freitag, 18. März 2011

Das Ergebnis einer Unternehmensanalyse, die durch Kreditinstitute oder eine Unternehmensberatung durchgeführt wird, wenn sich das Zahlenwerk zunehmend verschlechtert, ist bisweilen, dass es dem Betrieb an wirkungsvollen internen Steuerungsinstrumenten mangelt bzw. dass es kein funktionsfähiges Controlling gibt. Ohne ein den betrieblichen Bedürfnissen gerechtes Controlling wird jedoch gewissermaßen vor sich hin gewirtschaftet, was mittel- bis langfristig verheerende Folgen auf den Unternehmenserfolg nach sich ziehen kann, mindestens aber zu suboptimalen Ergebnissen, bedingt durch zu hohe Kosten und/oder ungenutzte Absatz- und Umsatzpotenziale, führt.
Insbesondere kleinere oder jüngere Unternehmen, die sich noch im Status einer Existenzgründung befinden, unterschätzen häufig die Wirkungen fehlender Transparenz im Kosten- und Erlösbereich. Da es zudem keinerlei administrative Vorgaben zur Ausgestaltung eines Controllings gibt, beschränkt sich dieser Bereich häufig auf die oberflächliche Lektüre der in der vom Steuerberater gelieferten monatlichen bwA enthaltenen Kennzahlen aus der Buchführung.
Dass neben dem Zahlenmaterial für Zwecke der Handelsbilanz und die Steuererklärungen betriebswirtschaftliche Kennzahlen einen immensen Erkenntniswert für die Unternehmensführung aufweisen können, mag man sich daran verdeutlichen, dass es ohne diese keine befriedigenden Aussagen darüber gibt, mit welchen Produkten oder Dienstleistungen das Unternehmen eigentlich Geld verdient, ob es Verlustbringer im Portefeuille hat oder mit welchen Kunden man im Ergebnis rote Zahlen schreibt. Das Kerngeschäft von Unternehmensberatungen besteht darin, durch Implementierung hinreichender, an den betrieblichen Bedürfnissen orientierter Controllinginstrumente, beispielsweise Einführung einer Deckungsbeitragsrechnung, nachhaltigen Mehrwert für das Unternehmen zu schaffen.

Richtig finanziert?

Montag, 14. März 2011

Eine ausgewogene Kapitalstruktur, bestehend aus Eigenkapital, langfristigem Fremdkapital und kurzfristigen Fremdmitteln, ist von immenser Bedeutung für jedes Unternehmen, vom Start-up, das soeben der Existenzgründung entschlüpft ist, bis hin zum Großbetrieb. Kreditinstitute stellen im Rahmen der Bonitätsprüfung, die sich nicht nur im Zuge der Beantragung neuer Kredite, sondern auch laufend durch turnusmäßige Auswertung der Jahresabschlüsse und unterjähriger betriebswirtschaftlicher Auswertungen vollzieht, in wesentlichem Maße auf eine ausgewogene Kapitalstruktur und damit die gesamte Finanzierung des Unternehmens ab. Insbesondere gelten die Eigenkapitalquote eines Unternehmens und die Anlagendeckung – das Verhältnis von langfristigem Fremdkapital zum Sachanlagevermögen – als wichtige Indikatoren für die finanzielle Stabilität eines Unternehmens. Eine Unternehmensberatung, die die einschlägigen betrieblichen Kennzahlen unter Berücksichtigung der jeweiligen Branchensituation im Zusammenspiel mit der Geschäftsleitung analysiert und steuert, ist hierbei als eine wertvolle Investition aufzufassen, spätestens, wenn sich abzeichnet, dass das Unternehmen mit einem schlechteren Rating durch seine Hausbank konfrontiert wird.

Zu günstig oder zu teuer?

Freitag, 11. März 2011

Wie kalkuliert man seine Preise? Diese Frage stellt sich für jedes Unternehmen, und zwar permanent. Die Kalkulation betrifft jedes einzelne angebotene Produkt, egal ob es sich um einen Handelsbetrieb, ein Industrieunternehmen oder einen Betrieb aus dem Dienstleistungssektor handelt.
Das Festsetzen von Preisen gestaltet sich dann besonders dann schwierig, wenn es an Erfahrungswerten mangelt. Wenn ein Unternehmen neu in dem jeweiligen Marktsegment agiert, beispielsweise bei einer Ausweitung des bestehenden Sortiments, bei einem kompletten Markteintritt oder auf einem neuen Vertriebsweg, steht die Preiskalkulation auf unsicheren Füßen. Dementsprechend ist dies für junge Betriebe in der Phase der Existenzgründung eine besondere Herausforderung und eine kritische Erfolgsgröße.
Die Praxis zeigt aus Sicht einer begleitenden Unternehmensberatung, dass mitunter die Gefahr besteht, dass Existenzgründer sich gleichsam unter Wert verkaufen. Dies bedeutet, dass der Versuch unternommen wird, einen erfolgreichen Markteintritt “über den Preis“ zu realisieren. Dies kann funktionieren, muss es aber nicht. Der Erfolg einer solchen Strategie hängt insbesondere von den herrschenden Wettbewerbsbedingungen ab. Diese unterscheiden sich erheblich in einzelnen Branchen. Ein Ergebnis der Analyse der Preiskalkulation durch eine Unternehmensberatung kann beispielsweise darin bestehen, dass einzelne Produkte “über den Preis“ angeboten werden müssen, während für andere aufgrund etwa bestehender Differenzierungsmöglichkeiten gegenüber dem Angebot der Wettbewerber das Durchsetzen einer höheren Marge realisierbar erscheint. Man stellt hierbei in der Praxis regelmäßig auf besondere Alleinstellungsmerkmale seines Produkts oder seiner Dienstleistung ab, um einen im Vergleich zunächst höher erscheinenden Preis begründen zu können.

Gründungskosten u.v.m.

Mittwoch, 9. März 2011

Am Beginn einer Existenzgründung gilt es, den voraussichtlichen Kapitalbedarf zu fixieren. Nicht nur die reinen Gründungskosten müssen gedeckt werden. Weitere Investitionen sind zu tätigen, etwa für Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kautionen, Aufbau der Lagerbestände und vieles mehr.
Darüber hinaus gilt es, bereits in der Planungsphase, also vor dem eigentlichen Start der Geschäftsaufnahme, die künftigen regelmäßigen laufenden Kosten möglichst genau zu quantifizieren, ebenso wie die im Rahmen des betrieblichen Leistungsprozesses anfallenden variablen Kosten. Abzüglich einsetzbarer Eigenmittel seitens des Existenzgründers erhält dieser auf diese Weise einen guten Überblick über die Höhe der benötigten Fremdmittel zur Finanzierung.
Eine Plausibilitätsprüfung dieser Kapitalbedarfsrechnung ist wesentlicher Bestandteil der Bonitätsprüfung durch Kreditinstitute sowie von Tragfähigkeitsberechnungen bei der Beantragung staatlicher Zuschüsse. Eine qualifizierte Unternehmensberatung kann hierbei wertvolle Dienste leisten. Dies betrifft auch die Unterstützung bei Strukturierung der Unternehmensfinanzierung. Ein typischer Fehler besteht beispielsweise darin, langfristige Investitionen durch kurzfristiges Fremdkapital zu finanzieren. Hierdurch gerät die Kapitalstruktur eines Unternehmens aus den Fugen mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf das Rating und die Bonität in Verbindung mit künftigen Kreditkonditionen.

Das Wichtigste beim Business Plan

Mittwoch, 2. März 2011

Bei jeder Existenzgründung ist letztlich die entscheidende Frage, ob sich das Vorhaben als tragfähig erweist, und zwar nachhaltig. Eben diese Tragfähigkeit muss ein Business Plan zum Ausdruck bringen, um aus Sicht von Banken und Förderinstitutionen als Grundlage für die Gewährung von Finanzierungen bzw. Fördermitteln Akzeptanz zu finden.
Aus der Praxis heraus lässt sich Folgendes häufig feststellen: Die Anlaufphase ist nicht selten durch Verluste geprägt: Die Umsätze steigen erst sukzessive an und können zu Beginn die von vorn herein existenten Fixkosten noch nicht abdecken. Sorgsam und realistisch erstellte Ertragsvorschaurechnungen beinhalten nicht selten “geplante Verluste“. Kreditinstitute, die die Existenzgründung durch Bereitstellung eigener Kredite oder Durchleitung staatlicher Fördermittel begleiten, wissen um die Problematik und haben bei der Plausibilitätsprüfung der Ertragsvorschau ein besonderes Augenmerk auf die Darstellung der Anfangsphase. Geplante Verluste, die solide finanziert sind, sind aus diesem Grund grundsätzlich nicht zwangsläufig als Makel des geplanten Existenzgründungsvorhabens zu interpretieren.
Sofern sich zeigt, dass die ursprünglich angestrebten Umsatzzahlen hinter den Erwartungen zurückbleiben, hat dies zweierlei Effekte, die unmittelbar miteinander zusammenhängen: Zum Einen werden die Planzahlen der Ertragsvorschaurechnung verfehlt, zum Anderen entsteht ein Defizit hinsichtlich der Liquiditätsausstattung des Unternehmens. Diese Zusammenhänge aufzuzeigen, ist ein Kernstück des Dienstleistungsangebots einer Unternehmensberatung. Unternehmensberater unterstützen Existenzgründer sowohl bei der Erstellung der für den Business Plan erforderlichen Ertragsvorschau als auch beim Controlling.