Artikel-Schlagworte: „Existenzgründung“

Kürzere Förderung

Dienstag, 20. September 2011

Für die Förderung einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus verändern sich ab 1. November 2011 die Bedingungen zum Nachteil der angehenden Selbstständigen. Die Förderung durch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit wird künftig nur noch für einen kürzeren Zeitraum von maximal sechs statt bislang neun Monaten gewährt. Hinsichtlich der Höhe der Förderung ändert sich nichts. Wie bisher bleibt diese an die Höhe des Arbeitslosengelds geknüpft. Die Förderungshöchstdauer insgesamt wird zukünftig zwar nicht sinken, da die weniger bekannte zweite Phase des Gründungszuschusses verlängert wird. Vom Umfang her ändert sich aber auch an dieser Stelle nichts. In der zweiten Phase wird nur eine Sozialversicherungspauschale gewährt. Der Antrag für die zweite Phase ist direkt bei der Agentur zu stellen. Anders als bei der ersten Phase ist keine weitere sachkundige Stellungnahme beispielsweise durch die zuständige Kammer oder eine Unternehmensberatung erforderlich.

Warnung der OECD

Donnerstag, 8. September 2011

Laut Auffassung der OECD ist das Risiko von Altersarmut in Deutschland als besonders hoch einzuschätzen. Insbesondere Geringverdiener gehörten im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern bei der Alterssicherung. Ursache sei die strikte Beitrags-Leistungs-Bindung. Entsprechend seien auch Beitragszahler mit längeren Unterbrechungszeiten, etwa durch Arbeitslosigkeit oder Familienzuwachs, gefährdet. Da hierbei insgesamt auf die Leistungen durch die staatliche soziale Sicherung abgestellt wird, ist offensichtlich, dass diejenigen, die im wahrsten Sinne des Wortes selbstständig für ihre Altersvorsorge aufkommen müssen, da sie weite Teile ihres Berufslebens außerhalb der staatlichen Sicherungssysteme angesiedelt waren, die größten Defizite aufweisen.
Entsprechend groß ist für diesen Personenkreis die Notwendigkeit, planmäßig vorzugehen und das absehbare Problem systematisch von langer Hand anzugehen. Dies gilt von Beginn der Selbstständigkeit an, also bereits mit der Existenzgründung. Hierbei ist zunächst dringlich zu klären, welche Pflichten man mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit man künftig gegenüber welchem Zweig der Sozialversicherung unter welchen Voraussetzungen haben wird und welche Optionen gegebenenfalls bestehen. Ansprechpartner für eine dementsprechend ganzheitliche Information kann beispielsweise eine mit Gründungsfragen befasste unabhängige Unternehmensberatung sein.

Abzahlungsdarlehen

Freitag, 15. Juli 2011

Ein Abzahlungsdarlehen ist eine durchaus gängige, in der Praxis allerdings nicht sehr weit verbreitete Darlehensvariante. Anders als bei einem Annuitätendarlehen, der bei einer Immobilienfinanzierung üblichen Darlehensart, ergibt sich keine konstante, sondern eine fallende Darlehensvariante. Dies liegt daran, dass die Tilgung in gleichbleibenden Raten erfolgt. Die in der Darlehensrate darüber hinaus enthaltenen Zinsen reduzieren sich jedoch fortlaufend, so dass entsprechend auch die Höhe der Leistungsrate kontinuierlich sinkt. Ein aktuelles Beispiel für einen Förderkredit, der als Abzahlungsdarlehen zur Verfügung gestellt wird, sind die Mikrokredite der Investitionsbank Schleswig-Holstein, die für die eine oder andere Existenzgründung von Interesse sein könnten.

Entlastung durch Gründungszuschuss

Freitag, 24. Juni 2011

Selbstständige haben grundsätzlich die Wahl zwischen dem Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Abschluss einer privaten Versicherung. Die Absicherung durch eine private Krankenversicherung entspricht im sogenannten Basistarif jeweils mindestens dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Selbstständige, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenzgründung anstreben, kann es interessant sein, gegebenenfalls vorläufig gesetzlich versichert zu bleiben, wenn die Existenzgründung durch die Agentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss gefördert wird. Hierbei werden nämlich für den Existenzgründer in der Krankenversicherung (und auch in der Pflegeversicherung) niedrigere Mindestbeiträge zugrunde gelegt. Da zu Beginn der Selbstständigkeit nicht selten rote Zahlen geschrieben werden bzw. sich das Vorhaben noch nicht ohne staatliche Transferleistungen tragen würde, ist die geringere Mindestbemessungsgrundlage insoweit eine willkommene Entlastung. Diese wird auch in der zweiten Phase des Gründungszuschusses (um 6 Monate verlängerte Förderung in Höhe der Sozialversicherungspauschale von 300 €) gewährt. Dass es annähernd unmöglich sei, den Gründungszuschuss für die zweite Phase bewilligt zu bekommen, ist übrigens einer der zahlreichen Mythen rund um die Existenzgründung. Im Zweifelsfall wendet man sich an eine unabhängige Unternehmensberatung.

Haftpflicht plus

Donnerstag, 26. Mai 2011

Anlässlich einer Existenzgründung begnügen sich viele angehende Selbstständige in Punkto Versicherungen mit dem Abschluss einer Betriebshaftpflicht. Dies kann in Bezug auf neu abzuschließende Firmenversicherungen durchaus ausreichend sein, beispielsweise im Dienstleistungsgewerbe. Ob weitere betriebliche Policen über die Haftpflicht hinaus benötigt werden, hängt im Einzelfall vom Tätigkeitsbereich des zu gründenden Unternehmens und den damit verbundenen Risiken ab.
Auch wenn Versicherungen nur für Wenige ein Thema sind, mit dem sie sich gerne auseinandersetzen, sollte bei der Regelung des betrieblichen Versicherungsschutzes in diesem Zusammenhang nicht Schluss sein. Gegebenenfalls können nämlich auch Erfordernisse bestehen, die privaten Versicherungen anzupassen. Mitunter führt eine solche Generalüberprüfung auch dazu, dass sich der betriebliche Versicherungsschutz durch Einsparungen im Privatbereich quasi von selbst finanziert.
Nicht umhin kommt man darüber hinaus, sich mit Fragen rund um die Sozialversicherung auseinanderzusetzen. In jedem Versicherungszweig (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung) ist zu prüfen, was sich wie durch die neue Tätigkeit ändert und welche Optionen gegebenenfalls bestehen. Effizient ist es, dies in Zusammenhang mit dem Business Plan bzw. dem Tragfähigkeitskonzept, das man mit Hilfe einer unabhängigen Unternehmensberatung erarbeitet und durchspricht, zu behandeln, da naturgemäß Wechselwirkungen bestehen.

Wahlrecht

Montag, 16. Mai 2011

Bei der Krankenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Man kann, wenn man eine Existenzgründung in Angriff nimmt und sich somit selbstständig macht, allerdings ein Wahlrecht ausüben. Dieses besteht darin, dass man entweder im System der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt oder sich privat versichert. Bei dieser Variante besteht die Möglichkeit, den gesetzlichen Mindestschutz durch Kombination von zahlreichen zur Verfügung stehenden Tarifbausteinen gezielt den individuellen Bedürfnissen entsprechend auszuweiten bzw. zu ergänzen. Bei der privaten Krankenversicherung bemessen sich die Versicherungsprämien, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Beiträge einkommensabhängig bemessen werden, anhand der individuellen Kalkulation der Versicherungsgesellschaft. Hierbei wird das Risiko unter maßgeblichem Einfluss des Alters und von Vorerkrankungen bzw. anhand bestehender Erkrankungen des Versicherungsnehmers beim Vertragsabschluss für die Höhe der Versicherungsprämie kalkuliert. Privat Krankenversicherte unterliegen im Übrigen dem latenten Risiko von Beitragserhöhungen. Diese lassen sich entweder durch einen Wechsel in einen günstigeren Tarif bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft oder unter bestimmten Voraussetzungen durch den Wechsel zu einer günstigeren Versicherung abmildern. Dennoch sollte man die Beitragsstabilität in der Vergangenheit bei der Auswahl der jeweiligen Versicherungsgesellschaft als Entscheidungskriterium hoch gewichten.

Privatvermögen von Existenzgründern

Dienstag, 26. April 2011

Versicherungen kosten in jedem Fall Geld. Bisweilen retten sie auch welches, in mitunter existenziellem Ausmaß. Bei einer Existenzgründung ist aus diesem Grunde eine intensive Auseinandersetzung mit Haftung im Allgemeinen und finanziellen Risiken im Besonderen dringend anzuraten. Der prämierte Business Plan nützt wenig, wenn Haftungsgefahren übersehen oder aus falschem Geiz heraus unzureichend abgedeckt wurden.
Bevor man sich der Frage widmet, welche betrieblichen Versicherungen mit welchem Deckungsumfang benötigt werden, sollte man sich eingehend mit seinem sozialversicherungsrechtlichen Status nach Beginn des Sprungs in die Selbstständigkeit auseinandersetzen. Ein markantes Beispiel ist die Krankenversicherung, die sich ohne gegensteuernde Maßnahmen durch den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses annähernd beitragsmäßig verdoppelt. Entsprechendes gilt für die Pflegeversicherung als weitere Pflichtversicherung. Dieser Kostenblock muss entsprechend im Rahmen der Finanzplanung berücksichtigt werden und im Vorfeld dem geplanten Cashflow gegenübergestellt werden. Grundsätzlich ist eine möglichst detaillierte und sorgfältige Kalkulation sämtlicher anfallender Fixkosten unter besonderer Berücksichtigung der Trennung zwischen betrieblicher und privater Finanzsphäre dringend geboten. Inwieweit es Wahlrechte oder Möglichkeiten zur gegebenenfalls befristeten Befreiung von Pflichtversicherungen in einigen Versicherungszweigen gibt, die im individuellen Einzelfall in Betracht kommen, können angehende Existenzgründer von einem entsprechenden Existenzgründungscoach oder einer spezialisierten Unternehmensberatung in Erfahrung bringen oder sich selbst mit den einzelnen Versicherungsträgern ins Benehmen setzen.
Dass bezogen auf die betrieblichen Versicherungen die Beiträge jedoch nicht nur als Kostenfaktor fungieren, sondern im Schadensfall auch das Betriebs- und Privatvermögen des Unternehmers durch die jeweilige Versicherungsleistung sichern können sollen, ist bei der Vereinbarung der jeweiligen Deckungssumme im Hinterkopf zu behalten. Der Vermögensschutz ist darüber hinaus auch ein Thema, wenn Existenzgründer Kredite benötigen. Im Gegensatz zu Dispositions- oder Konsumentenkrediten an Privatkunden sind Kreditsicherheiten hierbei bei der Antragstellung und Bewilligung grundsätzlich ein nicht unwichtiges Thema. Eine Existenzgründung in der Rechtsform einer juristischen Person mit einer entsprechenden Haftungsbeschränkung auf des Gesellschaftsvermögen sollte niemanden zu der Annahme verleiten lassen, Banken würden in diesen Fällen auf den potenziellen Zugriff auf das Privatvermögen des Gesellschafters durch Hereinnahme selbstschuldnerischer Bürgschaften sowie – bei Eheleuten – Vermögensverschiebenserklärungen verzichten. In der Praxis übliche Konstellationen zur Gestaltung der Unternehmensfinanzierung sollte man in Zweifelsfällen im Vorfeld mit einer Unternehmensberatung besprechen.

Kredite zur Existenzgründung

Dienstag, 12. April 2011

Der Kapitalbedarf für eine Existenzgründung lässt sich bei einem Start-up von überschaubarer Größe manchmal komplett aus eigenen Mitteln bestreiten. Meistens werden jedoch Kredite in einem gewissen Umfang benötigt. Ratenkredite kommen hierbei grundsätzlich nur für überschaubare Beträge in Betracht. Ansonsten werden Darlehen zur betrieblichen Finanzierung beantragt. Der Unterschied liegt insbesondere in den unterschiedlichen Konditionen beider Finanzierungsvarianten. Während Ratenkredite vornehmlich standardisiert vergeben werden, bedarf es bei einem Darlehen einer individuellen Prüfung der Finanzierung durch das jeweilige Kreditinstitut. Für Unternehmen, auch Selbstständige, gilt ohnehin die Besonderheit, dass die Bonitätsprüfung auch laufend erfolgt. Hierfür sind turnusmäßig Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen seitens der Kunden einzureichen. Die Besicherung eines Darlehens ist in aller Regel ebenfalls abweichend von einem herkömmlichen Kredit, wie er für Privatpersonen zur freien Verwendung oder zur Anschaffung von Konsumgütern vergeben wird. Grundsätzlich sind Kreditsicherheiten ebenso wie die Zinssätze im Geschäft mit Firmenkunden Verhandlungssache. Beide Vertragsbedingungen hängen allerdings auch voneinander ab. Je besser ein Darlehen abgesichert ist, desto günstigere Konditionen kann ein Kunde grundsätzlich im Vergleich zu einem Blankokredit erwarten. Eine Unternehmensberatung, die mit Fragen der betrieblichen Finanzierung eingehend vertraut ist und mit diversen Kreditinstituten zusammenarbeitet, kann durch eine Analyse der bestehenden Kreditverträge und Berücksichtigung der Marktgegebenheiten im Einzelfall die gesamten Finanzierungskosten im Zuge der Existenzgründung und für bereits etablierte Betriebe durchaus nicht unwesentlich verringern.

Haftungsrisiken: Zentraler Aspekt bei der Existenzgründung

Freitag, 25. März 2011

Haftungsrisiken für den angehenden Unternehmer sind ein überaus zentraler Aspekt im Vorfeld seiner Existenzgründung. Es gilt, potenzielle Risiken zu erkennen und abzudecken oder wenigstens zu begrenzen.
Die Haftungsfrage mündet unmittelbar in die Frage, welche Rechtsform das künftige Unternehmen haben soll. Einige Rechtsformen begrenzen die Haftung gegenüber Dritten dergestalt, dass nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen haftet, nicht jedoch der oder die Gesellschafter. Hierunter fallen die GmbH, die Ltd. und die relativ neue Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt). Man sollte sich indessen darüber bewusst sein, dass die haftungsbegrenzende Wirkung durch den Firmenmantel einer juristischen Person grundsätzlich nur eingeschränkt greift. Gegenüber Kreditinstituten, die in aller Regel die Hauptgläubiger eines Unternehmens darstellen, ist in der Praxis keine Beschränkung der Haftung für aufgenommene Verbindlichkeiten gegeben. Banken und Sparkassen als Gläubiger verlangen bei einer GmbH, einer Ltd. und einer UG (haftungsbeschränkt) grundsätzlich zur Sicherung ihrer Kredite eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter.
Betriebliche Versicherungen sind in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens und damit vom Risikogehalt der Geschäftstätigkeit zu prüfen. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung wird in aller Regel unumgänglich sein, um drohende Haftungsrisiken gegenüber Dritten im Umfang zu begrenzen bzw. auszuschließen. Da in letzter Konsequenz das Privatvermögen des Unternehmers bzw. Geschäftsinhabers einem Haftungs- und damit Verlustrisiko unterliegt, bietet es sich an, dem Gesamtkomplex der Haftung einen besonderen Stellenwert bei der Planung und Umsetzung der Existenzgründung einzuräumen und hierfür eine Unternehmensberatung, die in derlei Problemstellungen firm ist, einzubeziehen.

Vorsorge nicht vergessen

Mittwoch, 23. März 2011

Die Zeiten, in denen alleine die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für einen auskömmlichen Lebensstandard im Ruhestand sorgen konnten, sind wohl definitiv vorbei. Wer sich im Rahmen einer Existenzgründung in die berufliche Selbstständigkeit begibt, sollte dies bei seiner mittelfristigen Finanzplanung unbedingt berücksichtigen, auch wenn dieser Aspekt womöglich zunächst im Rahmen des gesamten Projekts Selbstständigkeit nicht vordringlich erscheint. In jedem Fall zu klären ist jedoch der rentenversicherungsrechtliche Status, den der Selbstständige künftig einnimmt. Dieser wird seitens der Deutschen Rentenversicherung per Verwaltungsakt beschieden. Sich im Zuge der Existenzgründung hierum nicht zu kümmern, birgt das Risiko von unter Umständen langjährigen Nachzahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen in sich.
Wer als nicht rentenversicherungspflichtig eingestuft wird oder sich für einen befristeten Zeitraum von der Versicherungspflicht befreien lässt und keine freiwilligen Beiträge entrichtet, verfügt zwar über einen zusätzlichen Liquiditätspuffer, der in quasi jeder Anlaufphase einer Existenzgründung willkommen ist. Andererseits jedoch entsteht bzw. vergrößert sich auf längere Sicht eine Lücke bei der Altersvorsorge.
Eine anlässlich der Existenzgründung sorgsam durchgeführte Finanzplanung berücksichtigt diese Lücke, die oftmals auch mit einem vergleichsweise geringen Budget bei langen Zeiträumen zu schließen ist. Eine Unternehmensberatung, die parallel in die Erstellung und Prüfung des Business Plans eingebunden ist, ist hierbei ein geeigneter Partner, auch bei der Frage, welche Vor- und Nachteile einzelne Möglichkeiten zur privaten Vorsorge aufweisen.