Artikel-Schlagworte: „Existenzgründer“

Soziale Absicherung

Montag, 29. November 2010

Eine Existenzgründung sollte man als ein Gesamtkunstwerk begreifen. Entsprechend gilt es, nicht nur seinen Business Plan zu verfolgen und seinen Betrieb möglichst schnell zum Laufen zu bringen. Vielmehr sollte man sich im Vorfeld auch eingehend mit dem Umstand auseinandersetzen, dass das soziale Netz für Selbstständige grundsätzlich weitmaschiger gestrickt ist als für abhängig Beschäftigte. Über die Unterschiede und persönlichen Veränderungen in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung sollte man sich, etwa mit Hilfe einer in Fragen rund um die Existenzgründung versierten Unternehmensberatung, informieren, um seine Optionen und Handlungsspielräume auszuloten und auch, um gegebenenfalls bestehenden Pflichten nachzukommen.
Stichwortartig geht es hierbei insgesamt um Folgendes: Wie organisiert man seine Krankenversicherung, privat oder gesetzlich? Sind hierbei Zusatzversicherungen vonnöten? Ist die berufliche Tätigkeit mit einer Pflichtmitgliedschaft in der Rentenversicherung verbunden? Regelt man die private Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft? Unter welchen Umständen empfiehlt sich eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit? Wie sichert man effizient Risiken des Verlustes oder der Einschränkung der Arbeitskraft ab (Schwere Krankheiten bzw. Berufsunfähigkeit)?

Leasing für Existenzgründer

Mittwoch, 17. November 2010

Ratenkredite als Alternative zum Leasing werden oftmals, auch wegen der in aller Regel höheren monatlichen Belastung durch die Kreditrate im Vergleich zur Leasingrate, als teurer empfunden. Für einen aussagefähigen Vergleich sollten jedoch die Gesamtkosten jeder Finanzierung miteinander verglichen werden, um sich für die günstigere Variante zu entscheiden. Auch mögliche vertragliche Nutzungseinschränkungen aufgrund der begrenzten Laufzeit des Leasingvertrages und einer möglicherweise vereinbarten Fahrleistung, die nicht ohne zusätzliche Kosten überschritten werden darf, sind hierbei zu bedenken.
Im Rahmen einer Existenzgründung kommt Leasing, nicht nur für Kraftfahrzeuge, relativ häufig zur Anwendung. Der entscheidende Vorteil im Vergleich zur Kreditfinanzierung, die in aller Regel geringere monatliche Belastung, gibt hier häufig den Ausschlag bei der Wahl der Finanzierung. Im Vergleich zu einem Kredit kann beim Leasing im Übrigen unter Umständen eine weniger intensive Bonitätsprüfung seitens der Leasinggesellschaft den Ausschlag geben. Zu bedenken sind für Unternehmen in der Phase der Existenzgründung jedoch, dass die Geschäftsinhaber hierbei noch als Privatpersonen, auch in Bezug auf die Schufa, gelten. Dies sollte wie auch die Frage nach bilanziellen Auswirkungen bei den unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten mit einer auf Finanzierung und Existenzgründung spezialisierten und von Kreditinstituten unabhängigen Unternehmensberatung besprochen werden.

Gibt es zur Berufsunfähigkeitsversicherung Alternativen?

Montag, 15. November 2010

Als alternative Versicherungen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung stehen eine sogenannte Dread Disease Versicherung (Schwere Krankheiten Vorsorge), eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie eine Grundfähigkeitsversicherung zur Auswahl.
Die beiden letztgenannten Policen kommen insbesondere dann in Betracht, wenn eine umfassendere Form der Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erhältlich, nur mit Leistungseinschränkungen erhältlich oder schlicht nicht bezahlbar ist. Diesem Problem stehen nicht wenige Selbstständige gegenüber, beispielsweise Handwerker. Diesbezügliche Marktdaten und Erfahrungswerte liegen beispielsweise bei einer Unternehmensberatung vor, die sich mit Fragen rund um die Existenzgründung befasst.
Die Dread Disease Versicherung verfolgt im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung einen anderen Ansatz, der im Einzelfall gleichwohl zu einem probaten und gleichwertigen Schutz führen kann. Der Leistungsfall tritt im Falle der Diagnose einer von diversen vertraglich fixierten schweren Krankheiten ein. Die Versicherung leistet in diesem Fall keine monatliche Rente, deren Bezug – wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – von dem gesundheitlichen Befinden der versicherten Person abhängig wäre, sondern eine steuerfreie Einmalzahlung. Diese kann bei Fälligkeit nach Belieben für notwendige Verrichtungen, also krankheitsbedingten Einmalaufwand, oder für eine laufende Erhöhung des monatlichen Budgets, beispielsweise durch einen Auszahlplan oder eine Privatrente, genutzt werden.

Versicherungen überprüfen

Donnerstag, 11. November 2010

Im Zuge einer Existenzgründung gilt es, sich über den Umfang der benötigten betrieblichen Versicherungen eingehend Gedanken zu machen. Darüber hinaus bietet es sich an, seine bisherigen privaten Policen überprüfen zu lassen. Ein entsprechender Check verhindert gegebenenfalls Mehrfachabsicherungen und führt nicht selten zu einer Kostenentlastung.
Ein reiner Preisvergleich zwischen zwei oder mehreren Versicherungsangeboten wird jedoch grundsätzlich dadurch erschwert, dass Versicherungen insgesamt als vergleichsweise intransparente Produkte anzusehen sind. Entsprechend ist es oftmals schwierig, einen angemessenen Preis-Leistungs-Vergleich durchführen zu können, ohne einen externen Fachmann zu Rate zu ziehen. Der Gesetzgeber hat zwar in jüngerer Zeit mehrere Maßnahmen wie die Vorschrift über die Erstellung eines Versicherungsprotokolls oder die Einführung eines Produktinformationsblattes mit den wesentlichen Bestandteilen des Versicherungsvertrages ergriffen. Dennoch besteht ohne die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen ein gewisses Risiko, quasi Äpfel mit Birnen zu vergleichen und bestehende Sparpotenziale außer Acht zu lassen.
Grundsätzlich sollte man (teure) Ratenzuschläge vermeiden, die bei einigen Versicherungssparten von manchen Versicherungsgesellschaften erhoben werden, sofern die Prämienzahlung nicht jährlich, sondern in einem unterjährigen Turnus erfolgt. Eine vielfach gegebene Möglichkeit, die Versicherungskosten zu senken, besteht in dem Verzicht auf häufig teure und gleichzeitig unnütze Zusatzoptionen zu Versicherungsverträgen wie beispielsweise einen doppelten Unfalltodzusatzschutz.
Wer sich von teuren Versicherungen trennen möchte oder bestehende Policen nicht mehr benötigt, kann auch langlaufende Verträge zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen.

Rentenversicherungspflicht für Existenzgründer

Dienstag, 12. Oktober 2010

Wer sich im Rahmen einer Existenzgründung in die berufliche Selbstständigkeit begibt, hat sich u.a. mit der Deutschen Rentenversicherung hinsichtlich seines Versicherungsstatus zu befassen. Wer – wie bislang als Arbeitnehmer oder Arbeitsuchender – künftig pflichtversichert ist, für den ändert sich rentenversicherungsrechtlich nichts. Es gilt jedoch, die entsprechenden Beiträge in den Business Plan einfließen zu lassen, da der zu erwirtschaftende Cashflow, der zur Abdeckung der Privatentnahmen (bei juristischen Personen: des Geschäftsführergehalts) erforderlich ist, entsprechend angepasst werden muss. Gegebenenfalls besteht aufgrund der Tätigkeit eine Versicherungspflicht, von der man sich auf Antrag jedoch für einen befristeten Zeitraum befreien lassen kann. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, für den ändern sich, auch wenn freiwillig Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden, die Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge, insbesondere hinsichtlich der Riester-Förderung. Angespartes gefördertes Guthaben aus der Zeit als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bleibt pfändungssicher, auch gegenüber staatlichen Stellen. Künftige Beiträge für die Riester-Rente hingegen werden mangels Rentenversicherungspflicht nicht mehr staatlich gefördert. Sie werden insoweit wie Beiträge zu einer konventionellen privaten Rentenversicherung behandelt. Einzelheiten und Zweifelsfragen hinsichtlich der gesetzlichen Rente können angehende Existenzgründer bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung klären. Bezüglich der Optionen für die soziale Absicherung insgesamt und die private Altersvorsorge bietet es sich an, eine mit Fragen rund um die Existenzgründung vertraute Unternehmensberatung zu kontaktieren.

Betriebliche und private Sphäre

Donnerstag, 30. September 2010

Eine mitunter gewöhnungsbedürftige Erfahrung im Rahmen einer Existenzgründung für den Neu-Selbstständigen ist das Hinzukommen einer betrieblichen Sphäre zusätzlich zu den privaten Finanzen. Beide Sphären sind strikt zu trennen.
Die privaten Finanzen werden wie bisher über das private Girokonto als Drehscheibe des unbaren Zahlungsverkehrs abgewickelt. Daueraufträge und Lastschriftzahlungen für private Kosten wie etwa die private Miete verbleiben dort. Transferzahlungen wie das Kindergeld werden ebenfalls weiterhin auf dem Privatkonto verbucht. Der Umfang der Transferzahlungen kann im Übrigen in der Anlaufphase einer Existenzgründung zunehmen. Beispielsweise sind auch Selbstständige grundsätzlich antragsberechtigt für Wohngeld als Mietzuschuss bzw. für einen Lastenzuschuss (bei selbstgenutztem Wohneigentum, für das eine Immobilienfinanzierung zu bedienen ist).
Die betrieblichen Kosten werden über das neu zu eröffnende Geschäftsgirokonto abgewickelt. Erfahrungsgemäß kann es als Existenzgründer nicht vollständig unproblematisch sein, einen Kontokorrentkredit, das Pendant zum privaten Dispositionskredit, zu erhalten. Eine Unternehmensberatung, die mit der jeweiligen Existenzgründung befasst sind, etwa weil sie im Rahmen der Erstellung des Business Plans oder bei der fachlichen Stellungnahme zur Beantragung des Gründungszuschusses tätig war, kennt in der Regel auch den ansässigen Bankenmarkt und kann einschätzen, welche Kreditinstitute grundsätzlich Existenzgründungen begleiten möchten bzw. inwieweit auch branchenspezifische Präferenzen bei Banken und Sparkassen bestehen.
Defizite in der nicht selten durch noch geringe Umsätze geprägten Anlaufphase einer Existenzgründung werden durch Einlagen zu Lasten des Privatkontos auf dem Geschäftsgirokonto beseitigt.

Business Plan

Mittwoch, 29. September 2010

Ein Business Plan im Rahmen einer Existenzgründung enthält grundsätzlich eine Darstellung der Geschäftsidee bzw. des Existenzgründungsvorhabens sowie ein häufig umfangreiches Zahlenwerk, das die geplante Geschäftsentwicklung komprimiert darstellt. Hierunter fallen eine Umsatz- und Ertragsvorschau, eine Kapitalbedarfsplanung und eine Liquiditätsvorschau.
Wie umfangreich ein Business Plan im Einzelfall zu sein hat und über welchen Zeitrahmen sich das Zahlenwerk zu erstrecken hat, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dies hängt einerseits von der Komplexität des Geschäftsvorhabens ab, andererseits vom Adressaten. Beispielsweise kann ein und derselbe Business Plan ausreichend für einen Antrag auf den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit sein, für die Gewährung von Finanzierungen durch Kreditinstitute oder öffentliche Förderinstitutionen jedoch als nicht hinreichend in der Tiefe der Darstellung befunden werden.
Wichtig ist grundsätzlich, dass das Zahlenwerk in sich geschlossen und widerspruchsfrei ist und plausibel unter Berücksichtigung der Branchensituation von dem angehenden Existenzgründer erläutert und vertreten werden kann. Insbesondere, wenn dieser über keine einschlägigen kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Kenntnisse verfügt, kann eine Zusammenarbeit mit einer Unternehmensberatung bei der Erstellung des Business Plans überaus hilfreich sein.

Neuer Ratgeber für die Existenzgründung

Montag, 13. September 2010

In Kürze finden Sie auf www.fmw-unternehmensberatung.de einen neuen Ratgeber. In kompakter Weise werden Informationen, Wissenswertes und Tipps rund um das weite Feld der Existenzgründung bereitgestellt. Aus der Praxis einer Unternehmensberatung finden Interessierte, die sich gedanklich mit dem Schritt in die berufliche Selbstständigkeit befassen, stichwortartig einen Überblick über wichtige Aspekte, die bei einer Existenzgründung zu berücksichtigen und zu bedenken sind.

Haftung bei der Existenzgründung

Donnerstag, 26. August 2010

Einer der wichtigsten Aspekte im Rahmen einer Existenzgründung sind Haftungsgefahren. Dies beginnt bei der Frage nach der Rechtsform, die das künftige Unternehmen haben soll. Bei Rechtsformen, die die Haftung gegenüber Dritten auf das Gesellschaftsvermögen beschränken, sollten sich Existenzgründer im Vorfeld bewusst sein, dass die Haftungsbegrenzung in der Praxis gegenüber Kreditinstituten und damit für betriebliche Kredite grundsätzlich nicht greift. Kreditvergaben an eine GmbH, eine Ltd. und eine UG (haftungsbeschränkt) erfolgen grundsätzlich nur, wenn sie zur Sicherung durch selbstschuldnerische Bürgschaften der Gesellschafter unterlegt sind. Der Bedarf an betrieblichen Versicherungen ist in Abhängigkeit vom Risikogehalt der Geschäftstätigkeit zu prüfen. Zumindest eine betriebliche Haftpflichtversicherung wird in aller Regel unumgänglich sein.
Da letztendlich das Privatvermögen des Unternehmers einem Haftungsrisiko unterliegt, sofern es sich nicht um geschütztes Altersvorsorge-Vermögen handelt (Riester, Rürup, Betriebliche Altersvorsorge), empfiehlt es sich, den Gesamtkomplex der Haftung mit einer versierten Unternehmensberatung im Vorfeld der Existenzgründung ganzheitlich zu besprechen.