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Sicherungsübereignung

Freitag, 13. August 2010

Die Sicherungsübereignung (kurz auch SÜ) von beweglichen Wirtschaftsgütern ist eine weit verbreitete Form der Kreditsicherung. Hierbei wird ein Gegenstand, der durch die bereitgestellte Finanzierung erworben werden soll, dem jeweiligen Kreditinstitut sicherungshalber übereignet. Dies bedeutet, dass die finanzierende Bank juristische Eigentümerin ist, die Rechte hieraus jedoch nur geltend machen kann, wenn der zugrunde liegende Kredit nicht vereinbarungsgemäß bedient wird und nachhaltige Zahlungsstörungen vorliegen.
Ein sehr häufiger Anwendungsfall für eine Sicherungsübereignung ist die PKW-Finanzierung über einen Ratenkredit oder ein Darlehen. Dadurch, dass das Kreditinstitut sicherungshalber Eigentümer wird, ist der Kreditnehmer rein rechtlich lediglich Fahrzeugbesitzer, wie beispielsweise auch beim Leasing. Im Zuge einer Baufinanzierung spielt eine SÜ selten eine Rolle. Mitunter kann es jedoch fraglich sein, inwieweit bewegliche Gegenstände in bzw. auf dem Objekt wesentliche Bestandteile sind oder der Zubehörhaftung unterliegen, also im Verwertungsfall der Immobilie herangezogen werden können, so dass gegebenenfalls zur Sicherheit ein ergänzender SÜ-Vertrag geschlossen wird.
Eine vergleichbare Problematik ergibt sich für Unternehmen nicht selten dahingehend, dass ihr Umlaufvermögen einerseits als Kreditsicherheit gegenüber der Hausbank fungieren soll, andererseits noch Eigentumsvorbehalten von Lieferanten unterliegen kann. Dieses Problem bei der Unternehmensfinanzierung begleitet Unternehmen von der Existenzgründung an.

Finanzierungskosten

Mittwoch, 28. Juli 2010

Die Finanzierungskosten, bestehend aus Zinsen, Bearbeitungsgebühren für Kredite und Nebenkosten des Geldverkehrs verzehren in vielen Unternehmen einen wesentlichen Teil des Rohgewinns. Sofern die gesamten Finanzierungskosten eine steigende Tendenz aufweisen, kann dies grundsätzlich mehrer Ursachen haben: Ein Anstieg der in Anspruch genommenen betrieblichen Kredite ist ebenso wie eine Erhöhung der Durchschnittsverzinsung denkbar. Im Hinblick auf eine vielfach seitens der Kreditinstitute praktizierte risikogerechte Bepreissung ist auch eine Wechselwirkung in der Praxis nicht selten anzutreffen: Höher verschuldete Unternehmen erhalten schlechtere Konditionen für beantragte Finanzierungen, da ihr Rating schlechter ausfällt.

Um einer Überschuldung entgegenzuwirken, die sich darin äußert, dass der Kapitaldienst nicht oder nicht mehr vollständig aus dem laufenden Cashflow erbracht werden kann, ist eine rechtzeitige Einleitung einer Konsolidierung der Finanzen geboten. Eine häufige Maßnahme besteht in einer Neustrukturierung der betrieblichen Verbindlichkeiten, unter anderem mit einer Ablösung des Kontokorrentsaldos durch ein längerfristiges Konsolidierungsdarlehen. Im Übrigen zeigt eine Unternehmensberatung häufig Potenziale zur Optimierung der betrieblichen Finanzierung außerhalb der Geschäftsverbindung zu den finanzierenden Banken auf. Eine Verkürzung der Debitorenlaufzeit sowie aktives und passives Nutzen von Skontovereinbarungen stellen in dieser Hinsicht Ansatzpunkte dar, um die Finanzierungskosten eines Unternehmens zu reduzieren.

Kreditkonditionen

Montag, 28. Juni 2010

Das derzeitige Zinsniveau zeichnet sich durch Rekordtiefstände im langfristigen Darlehensbereich aus. Profitieren sollten nicht nur private Bauherren im Rahmen ihrer Baufinanzierung, sondern auch Unternehmen. Nicht nur anlässlich von Prolongationen oder der Besprechung des Ratings nach der Jahresabschlussanalyse empfiehlt es sich, den Kontakt zu den finanzierenden Banken aufzunehmen, um Zinssenkungsspielräume auszuloten. Bestehen variabel verzinsliche Darlehen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens, kann es in dem zurzeit herrschenden Umfeld Sinn machen, eine Festzinsvereinbarung zu treffen, um sich die attraktiven Konditionen mittel- bis langfristig zu sichern und das Zinsänderungsrisiko zu reduzieren. Sieht sich die Hausbank zu keinerlei Entgegenkommen in der Lage, hilft bisweilen die Einschaltung einer Unternehmensberatung, etwa um im Rahmen von Umschuldungen aufgelaufener KK-Inanspruchnahmen koordinierend tätig zu werden.