Ganz grundsätzlich ist es überaus risikobehaftet, die Finanzierung eines Unternehmens im Wesentlichen auf das Wohlwollen seiner (einen bzw. einzigen) Hausbank abzustellen. Bei drohenden oder sich abzeichnenden Liquiditätsengpässen vergrößert sich die meist ungewollte Bankenabhängigkeit spürbar. Deutlich wird diese insbesondere, wenn sich höhere Auflagen bei der Prolongation bestehender Kreditlinien ergeben und die Gewährung von neuem Kapital zur Finanzierung der Betriebsmittel mit höheren Anforderungen, etwa zusätzlichen geforderten Kreditsicherheiten, verbunden ist. Wenn eingereichte betriebswirtschaftliche Unterlagen signalisieren, dass sich die Bonität des jeweiligen Unternehmens anhand des Ratings seitens der Bank verschlechtert hat, werden grundsätzlich auch bestehende Sonderkonditionen gestrichen, wodurch sich die Finanzierung im Vergleich zur bisherigen Situation verteuert. Die Anschlussfinanzierung wird bisweilen auch mit strengeren Auflagen als bisher versehen, beispielsweise hinsichtlich der Stellung von Kreditsicherheiten. Im Zusammenspiel mit der Geschäftsführung des Unternehmens werden in der Praxis häufig durch eine Unternehmensberatung sachgerechte Maßnahmen eingeleitet, die darauf abzielen, bestehenden Problemen bei der Generierung eines hinreichenden und nachhaltigen Cashflows zu begegnen. Dies stellt im Erfolgsfall sicher, dass das Unternehmen weiterhin die benötigten Kredite erhält.
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Wohneigentum
Freitag, 7. Januar 2011Die Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums ist zwar kein klassisches Thema rund um die Unternehmensfinanzierung, allerdings dürfte für das Gros der Unternehmer und beruflich Selbstständigen der Erwerb ihrer eigenen vier Wände, ob als Eigenheim oder Eigentumswohnung, eine betragsmäßig herausragende Investition darstellen. Der Umstand, dass der private Kapitaldienst auch aus dem betrieblichen Cashflow erwirtschaftet werden muss bzw. diesen verzehrt, legt nahe, bei der privaten Baufinanzierung eine besondere Sorgfalt walten zu lassen.
Auch für nicht abhängig Beschäftigte macht es Sinn, sich mit möglichen für sie infrage kommenden staatlichen Fördermöglichkeiten zu beschäftigen. Wenn die staatliche Wohneigentumsförderung nicht zum Tragen kommen sollte wegen fehlender Rentenversicherungspflicht (Wohn-Riester), sollte die Inanspruchnahme zinsgünstiger Förderdarlehen der öffentlichen Hand bei der Strukturierung der Immobilienfinanzierung insbesondere auch durch Unternehmer und Selbstständige genutzt werden. Eine Zusammenarbeit mit spezialisierten unabhängigen Finanzdienstleistern kann durch zusätzliche Rabatte auf die Programmkonditionen zu einer weiteren Ersparnis führen.
Rentenversicherungspflicht für Existenzgründer
Dienstag, 12. Oktober 2010Wer sich im Rahmen einer Existenzgründung in die berufliche Selbstständigkeit begibt, hat sich u.a. mit der Deutschen Rentenversicherung hinsichtlich seines Versicherungsstatus zu befassen. Wer – wie bislang als Arbeitnehmer oder Arbeitsuchender – künftig pflichtversichert ist, für den ändert sich rentenversicherungsrechtlich nichts. Es gilt jedoch, die entsprechenden Beiträge in den Business Plan einfließen zu lassen, da der zu erwirtschaftende Cashflow, der zur Abdeckung der Privatentnahmen (bei juristischen Personen: des Geschäftsführergehalts) erforderlich ist, entsprechend angepasst werden muss. Gegebenenfalls besteht aufgrund der Tätigkeit eine Versicherungspflicht, von der man sich auf Antrag jedoch für einen befristeten Zeitraum befreien lassen kann. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, für den ändern sich, auch wenn freiwillig Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden, die Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge, insbesondere hinsichtlich der Riester-Förderung. Angespartes gefördertes Guthaben aus der Zeit als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bleibt pfändungssicher, auch gegenüber staatlichen Stellen. Künftige Beiträge für die Riester-Rente hingegen werden mangels Rentenversicherungspflicht nicht mehr staatlich gefördert. Sie werden insoweit wie Beiträge zu einer konventionellen privaten Rentenversicherung behandelt. Einzelheiten und Zweifelsfragen hinsichtlich der gesetzlichen Rente können angehende Existenzgründer bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung klären. Bezüglich der Optionen für die soziale Absicherung insgesamt und die private Altersvorsorge bietet es sich an, eine mit Fragen rund um die Existenzgründung vertraute Unternehmensberatung zu kontaktieren.
Liquiditätsstatus
Freitag, 24. September 2010In Krisenzeiten eines Unternehmens gilt es, sowohl Kosten- als auch Erlösstrukturen zu analysieren, zu stabilisieren und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu optimieren. Für eine qualifizierte Unterstützung hierbei bietet es sich an, eine Unternehmensberatung zu Rate zu ziehen. Ein besonderes Augenmerk bei der Konsolidierung ist auf die Finanzsituation bzw. den Liquiditätsstatus des Betriebes zu richten. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Umstand, dass jedes Unternehmen auf das Wohlwollen seiner Kreditgeber angewiesen ist, bestehende Kreditlinien aufrecht zu erhalten oder gegebenenfalls auch kurzfristig auszuweiten. Insbesondere bei kleineren Betrieben, die inhabergeführt sind oder sich noch in der Phase der Existenzgründung befinden, hat die finanzielle Privatsphäre einen wesentlichen Einfluss auf den Verzehr des betrieblichen Cashflows und damit auf die betrieblichen Finanzen insgesamt. Einerseits ist zu prüfen, inwieweit im privaten Bereich Einsparpotenziale gegeben sind, die den Betrieb somit entlasten können, andererseits bestehen bei einer unbefriedigenden Ertragssituation des Betriebes und damit einer unzureichenden Einkommenssituation des oder der Geschäftsinhaber häufig Ansprüche auf staatliche Transferleistungen. In Betracht kommen insbesondere Wohngeld als Mietzuschuss bzw. ein Lastenzuschuss, falls der Antragsteller in eigenen vier Wänden wohnt und eine laufende Baufinanzierung zu bedienen hat.
Konsolidierung
Dienstag, 21. September 2010Wenn die Kapitaldienstfähigkeit offenkundig durch eine ansteigende Verschuldung nicht mehr gegeben ist, da die zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen nicht mehr vollständig erwirtschaftet werden, ist dringender Konsolidierungsbedarf für ein Unternehmen angezeigt. Eine qualifizierte Unternehmensberatung kann sich den beiden zur Verfügung stehenden Stellschrauben eingehend widmen. Dies sind Möglichkeiten zur Steigerung der Kapitaldienstgrenze, insbesondere durch Steigerung des Cashflows, sowie Optionen zur Kapitaldienstentlastung, sprich Reduzierung der zu leistenden Zins- und Tilgungsleistungen, etwa durch eine Umstrukturierung der Unternehmensfinanzierung.
Krisenmanagement
Dienstag, 15. Juni 2010Unternehmen in Krisensituationen bedürfen eines Konzepts zur nachhaltigen finanziellen Gesundung des Betriebes. Dieses Konzept sollte unter Mithilfe einer von den Kreditgebern unabhängigen Unternehmensberatung erstellt werden bzw. zumindest von dieser auf Plausibilität geprüft werden. Insbesondere bei inhabergeführten kleineren Betrieben und jungen Unternehmen, die sich noch in der Phase der Existenzgründung befinden, spielen die privaten Finanzen zudem eine wesentliche Rolle bei der Konsolidierung. Eine Entlastung des betrieblichen Cashflows lässt sich durch einen Mietzuschuss (Wohngeld) bewerkstelligen. Bevor bei EFH- oder ETW-Besitzern eine private Baufinanzierung zu platzen droht, empfiehlt es sich, einen Lastenzuschuss (das Pendant zum Wohngeld) zu beantragen.
Verzehr des Cashflows
Dienstag, 8. Juni 2010Um die Kapitaldienstfähigkeit seines Betriebes nachhaltig aufrecht zu erhalten, ist für den Unternehmer bzw. Geschäftsinhaber eine ganzheitliche Betrachtungsweise sowohl der betrieblichen als auch der privaten Finanzsphäre notwendig. Die privaten Finanzen haben über den Verzehr des betrieblichen Cashflows für private Verbindlichkeiten und Lebenshaltung indirekt einen nicht unerheblichen Einfluss auf die betriebliche Kapitaldienstfähigkeit. Insbesondere eine private Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung stellt hinsichtlich Konditionen und Tilgungssatz eine wesentliche Stellschraube dar. Die Nutzung übriger Sparpotenziale in der privaten Finanzsphäre entlastet die Unternehmensfinanzierung entsprechend.