Artikel-Schlagworte: „Cashflow“

Aufrechterhaltung der Finanzierung

Dienstag, 20. Dezember 2011

Ganz grundsätzlich ist es überaus risikobehaftet, die Finanzierung eines Unternehmens im Wesentlichen auf das Wohlwollen seiner (einen bzw. einzigen) Hausbank abzustellen. Bei drohenden oder sich abzeichnenden Liquiditätsengpässen vergrößert sich die meist ungewollte Bankenabhängigkeit spürbar. Deutlich wird diese insbesondere, wenn sich höhere Auflagen bei der Prolongation bestehender Kreditlinien ergeben und die Gewährung von neuem Kapital zur Finanzierung der Betriebsmittel mit höheren Anforderungen, etwa zusätzlichen geforderten Kreditsicherheiten, verbunden ist. Wenn eingereichte betriebswirtschaftliche Unterlagen signalisieren, dass sich die Bonität des jeweiligen Unternehmens anhand des Ratings seitens der Bank verschlechtert hat, werden grundsätzlich auch bestehende Sonderkonditionen gestrichen, wodurch sich die Finanzierung im Vergleich zur bisherigen Situation verteuert. Die Anschlussfinanzierung wird bisweilen auch mit strengeren Auflagen als bisher versehen, beispielsweise hinsichtlich der Stellung von Kreditsicherheiten. Im Zusammenspiel mit der Geschäftsführung des Unternehmens werden in der Praxis häufig durch eine Unternehmensberatung sachgerechte Maßnahmen eingeleitet, die darauf abzielen, bestehenden Problemen bei der Generierung eines hinreichenden und nachhaltigen Cashflows zu begegnen. Dies stellt im Erfolgsfall sicher, dass das Unternehmen weiterhin die benötigten Kredite erhält.

Bei Cashflow-Problemen

Montag, 28. Februar 2011

Eine Unternehmensberatung ist der geeignete Ansprechpartner für Unternehmen bei Problemen rund um den Cashflow. Diese werden offensichtlich durch Defizite betreffend die kurzfristige Liquidität: Kassenbestand, offene kurzfristige Forderungen und vor allem Liquiditätsausstattung des betrieblichen Kontokorrentkontos.
Ganz grundsätzlich ist es überaus risikobehaftet, die Finanzierung eines Unternehmens im Wesentlichen auf das Wohlwollen seiner Hausbank abzustellen. Bei drohenden oder sich abzeichnenden Liquiditätsengpässen vergrößert sich die meist ungewollte Bankenabhängigkeit spürbar. Deutlich wird diese insbesondere, wenn sich höhere Auflagen bei der Prolongation bestehender Kreditlinien ergeben und die Gewährung von neuem Kapital zur Finanzierung der Betriebsmittel mit höheren Anforderungen, etwa zusätzlichen geforderten Kreditsicherheiten, verbunden ist. Wenn anhand eingereichter betriebswirtschaftlicher Unterlagen sich die Bonität des jeweiligen Unternehmens anhand der Auswertung seitens der Bank verschlechtert hat, werden grundsätzlich auch bestehende Sonderkonditionen gestrichen, wodurch sich die Finanzierung im Vergleich zur bisherigen Situation verteuert. Im Zusammenspiel mit der Geschäftsführung des Unternehmens bietet es sich in dieser Konstellation gegebenenfalls an, ein ganzheitliches Konzept zur Neustrukturierung der Unternehmensfinanzierung in die Wege zu leiten.

Wohneigentum

Freitag, 7. Januar 2011

Die Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums ist zwar kein klassisches Thema rund um die Unternehmensfinanzierung, allerdings dürfte für das Gros der Unternehmer und beruflich Selbstständigen der Erwerb ihrer eigenen vier Wände, ob als Eigenheim oder Eigentumswohnung, eine betragsmäßig herausragende Investition darstellen. Der Umstand, dass der private Kapitaldienst auch aus dem betrieblichen Cashflow erwirtschaftet werden muss bzw. diesen verzehrt, legt nahe, bei der privaten Baufinanzierung eine besondere Sorgfalt walten zu lassen.
Auch für nicht abhängig Beschäftigte macht es Sinn, sich mit möglichen für sie infrage kommenden staatlichen Fördermöglichkeiten zu beschäftigen. Wenn die staatliche Wohneigentumsförderung nicht zum Tragen kommen sollte wegen fehlender Rentenversicherungspflicht (Wohn-Riester), sollte die Inanspruchnahme zinsgünstiger Förderdarlehen der öffentlichen Hand bei der Strukturierung der Immobilienfinanzierung insbesondere auch durch Unternehmer und Selbstständige genutzt werden. Eine Zusammenarbeit mit spezialisierten unabhängigen Finanzdienstleistern kann durch zusätzliche Rabatte auf die Programmkonditionen zu einer weiteren Ersparnis führen.

Unternehmensfinanzierung

Freitag, 26. November 2010

Die Finanzierung eines Unternehmens ist vielfach des Pudels Kern in Bezug auf einen notwendigen Konsolidierungsbedarf. Eine Unternehmensanalyse hat häufig zum Ergebnis, dass keine fristgerechte Finanzierung des Anlagevermögens vorgenommen wurde. Hierbei wurden langfristige Investitionen über kurzfristiges Fremdkapital durch eine Inanspruchnahme der bereitgestellten Kreditlinie auf dem Betriebsmittelkonto finanziert. Dies hat in der Regel zur Folge, dass aus dem Cashflow heraus keine oder nur unzureichende Tilgungsleistungen erbracht werden, wodurch die Anlagendeckung – eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, auf die Kreditinstitute im Rahmen der Bonitätsprüfung verstärktes Augenmerk richten – beeinträchtigt wird. Zudem stellt sich Zinsbelastung des Unternehmens bei dieser Form der Finanzierung absolut und relativ weitaus höher dar, als sie notwendig wäre. Eine mittel- bis langfristige Darlehensaufnahme brächte im Vergleich deutlich günstigere Konditionen mit sich. Bereits dieser Effekt ist geeignet, eine deutliche Ersparnis zu realisieren.

Im Zuge einer Existenzgründung werden derartige Szenarien idealerweise im Vorfeld durchleuchtet. Hierbei wird häufig eine qualifizierte Unternehmensberatung in die Analyse eingebunden.

Rentenversicherungspflicht für Existenzgründer

Dienstag, 12. Oktober 2010

Wer sich im Rahmen einer Existenzgründung in die berufliche Selbstständigkeit begibt, hat sich u.a. mit der Deutschen Rentenversicherung hinsichtlich seines Versicherungsstatus zu befassen. Wer – wie bislang als Arbeitnehmer oder Arbeitsuchender – künftig pflichtversichert ist, für den ändert sich rentenversicherungsrechtlich nichts. Es gilt jedoch, die entsprechenden Beiträge in den Business Plan einfließen zu lassen, da der zu erwirtschaftende Cashflow, der zur Abdeckung der Privatentnahmen (bei juristischen Personen: des Geschäftsführergehalts) erforderlich ist, entsprechend angepasst werden muss. Gegebenenfalls besteht aufgrund der Tätigkeit eine Versicherungspflicht, von der man sich auf Antrag jedoch für einen befristeten Zeitraum befreien lassen kann. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, für den ändern sich, auch wenn freiwillig Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden, die Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge, insbesondere hinsichtlich der Riester-Förderung. Angespartes gefördertes Guthaben aus der Zeit als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bleibt pfändungssicher, auch gegenüber staatlichen Stellen. Künftige Beiträge für die Riester-Rente hingegen werden mangels Rentenversicherungspflicht nicht mehr staatlich gefördert. Sie werden insoweit wie Beiträge zu einer konventionellen privaten Rentenversicherung behandelt. Einzelheiten und Zweifelsfragen hinsichtlich der gesetzlichen Rente können angehende Existenzgründer bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung klären. Bezüglich der Optionen für die soziale Absicherung insgesamt und die private Altersvorsorge bietet es sich an, eine mit Fragen rund um die Existenzgründung vertraute Unternehmensberatung zu kontaktieren.

Liquiditätsstatus

Freitag, 24. September 2010

In Krisenzeiten eines Unternehmens gilt es, sowohl Kosten- als auch Erlösstrukturen zu analysieren, zu stabilisieren und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu optimieren. Für eine qualifizierte Unterstützung hierbei bietet es sich an, eine Unternehmensberatung zu Rate zu ziehen. Ein besonderes Augenmerk bei der Konsolidierung ist auf die Finanzsituation bzw. den Liquiditätsstatus des Betriebes zu richten. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Umstand, dass jedes Unternehmen auf das Wohlwollen seiner Kreditgeber angewiesen ist, bestehende Kreditlinien aufrecht zu erhalten oder gegebenenfalls auch kurzfristig auszuweiten. Insbesondere bei kleineren Betrieben, die inhabergeführt sind oder sich noch in der Phase der Existenzgründung befinden, hat die finanzielle Privatsphäre einen wesentlichen Einfluss auf den Verzehr des betrieblichen Cashflows und damit auf die betrieblichen Finanzen insgesamt. Einerseits ist zu prüfen, inwieweit im privaten Bereich Einsparpotenziale gegeben sind, die den Betrieb somit entlasten können, andererseits bestehen bei einer unbefriedigenden Ertragssituation des Betriebes und damit einer unzureichenden Einkommenssituation des oder der Geschäftsinhaber häufig Ansprüche auf staatliche Transferleistungen. In Betracht kommen insbesondere Wohngeld als Mietzuschuss bzw. ein Lastenzuschuss, falls der Antragsteller in eigenen vier Wänden wohnt und eine laufende Baufinanzierung zu bedienen hat.

Konsolidierung

Dienstag, 21. September 2010

Wenn die Kapitaldienstfähigkeit offenkundig durch eine ansteigende Verschuldung nicht mehr gegeben ist, da die zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen nicht mehr vollständig erwirtschaftet werden, ist dringender Konsolidierungsbedarf für ein Unternehmen angezeigt. Eine qualifizierte Unternehmensberatung kann sich den beiden zur Verfügung stehenden Stellschrauben eingehend widmen. Dies sind Möglichkeiten zur Steigerung der Kapitaldienstgrenze, insbesondere durch Steigerung des Cashflows, sowie Optionen zur Kapitaldienstentlastung, sprich Reduzierung der zu leistenden Zins- und Tilgungsleistungen, etwa durch eine Umstrukturierung der Unternehmensfinanzierung.

Finanzierungskosten

Mittwoch, 28. Juli 2010

Die Finanzierungskosten, bestehend aus Zinsen, Bearbeitungsgebühren für Kredite und Nebenkosten des Geldverkehrs verzehren in vielen Unternehmen einen wesentlichen Teil des Rohgewinns. Sofern die gesamten Finanzierungskosten eine steigende Tendenz aufweisen, kann dies grundsätzlich mehrer Ursachen haben: Ein Anstieg der in Anspruch genommenen betrieblichen Kredite ist ebenso wie eine Erhöhung der Durchschnittsverzinsung denkbar. Im Hinblick auf eine vielfach seitens der Kreditinstitute praktizierte risikogerechte Bepreissung ist auch eine Wechselwirkung in der Praxis nicht selten anzutreffen: Höher verschuldete Unternehmen erhalten schlechtere Konditionen für beantragte Finanzierungen, da ihr Rating schlechter ausfällt.

Um einer Überschuldung entgegenzuwirken, die sich darin äußert, dass der Kapitaldienst nicht oder nicht mehr vollständig aus dem laufenden Cashflow erbracht werden kann, ist eine rechtzeitige Einleitung einer Konsolidierung der Finanzen geboten. Eine häufige Maßnahme besteht in einer Neustrukturierung der betrieblichen Verbindlichkeiten, unter anderem mit einer Ablösung des Kontokorrentsaldos durch ein längerfristiges Konsolidierungsdarlehen. Im Übrigen zeigt eine Unternehmensberatung häufig Potenziale zur Optimierung der betrieblichen Finanzierung außerhalb der Geschäftsverbindung zu den finanzierenden Banken auf. Eine Verkürzung der Debitorenlaufzeit sowie aktives und passives Nutzen von Skontovereinbarungen stellen in dieser Hinsicht Ansatzpunkte dar, um die Finanzierungskosten eines Unternehmens zu reduzieren.

Krisenmanagement

Dienstag, 15. Juni 2010

Unternehmen in Krisensituationen bedürfen eines Konzepts zur nachhaltigen finanziellen Gesundung des Betriebes. Dieses Konzept sollte unter Mithilfe einer von den Kreditgebern unabhängigen Unternehmensberatung erstellt werden bzw. zumindest von dieser auf Plausibilität geprüft werden. Insbesondere bei inhabergeführten kleineren Betrieben und jungen Unternehmen, die sich noch in der Phase der Existenzgründung befinden, spielen die privaten Finanzen zudem eine wesentliche Rolle bei der Konsolidierung. Eine Entlastung des betrieblichen Cashflows lässt sich durch einen Mietzuschuss (Wohngeld) bewerkstelligen. Bevor bei EFH- oder ETW-Besitzern eine private Baufinanzierung zu platzen droht, empfiehlt es sich, einen Lastenzuschuss (das Pendant zum Wohngeld) zu beantragen.

Verzehr des Cashflows

Dienstag, 8. Juni 2010

Um die Kapitaldienstfähigkeit seines Betriebes nachhaltig aufrecht zu erhalten, ist für den Unternehmer bzw. Geschäftsinhaber eine ganzheitliche Betrachtungsweise sowohl der betrieblichen als auch der privaten Finanzsphäre notwendig. Die privaten Finanzen haben über den Verzehr des betrieblichen Cashflows für private Verbindlichkeiten und Lebenshaltung indirekt einen nicht unerheblichen Einfluss auf die betriebliche Kapitaldienstfähigkeit. Insbesondere eine private Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung stellt hinsichtlich Konditionen und Tilgungssatz eine wesentliche Stellschraube dar. Die Nutzung übriger Sparpotenziale in der privaten Finanzsphäre entlastet die Unternehmensfinanzierung entsprechend.