Eine Bankauskunft (genauer: Bank-an-Bank-Auskunft) dient dazu, vorwiegend allgemein gehaltene Informationen über die finanziellen Verhältnisse eines Dritten zu erhalten. Schon aus Gründen des Datenschutzes sind die damit verbundenen Regularien streng. Auskünfte erteilen nur Kreditinstitute an andere Kreditinstitute aufgrund einer schriftlichen Anfrage. Diese kann aus Eigeninteresse geschehen, etwa weil der (gemeinsame) Kunde einen Antrag auf Durchführung einer Finanzierung gestellt hat, oder für einen Kunden, beispielsweise einen Lieferanten. Dies muss aus der Anfrage eindeutig hervorgehen.
Über wen Auskünfte erteilt werden, ist ebenfalls geregelt. Auskünfte über Privatpersonen werden seitens der Hausbank nur erteilt, wenn diese im Vorfeld für den konkreten Anlass eine Ermächtigung erteilt haben. Bei Unternehmen ist es umgekehrt: Sofern der Kunde nicht zuvor grundsätzlich oder im Einzelfall der Auskunftserteilung widersprochen hat, kann die Hausbank eine Bankauskunft erteilen. Der Anlass der Anfrage muss ebenfalls ersichtlich sein, um das erforderliche berechtigte Interesse des Anfragenden zu dokumentieren. Zu beachten für Unternehmen ist, dass die Häufung bzw. ein Anstieg von Auskunfsanfragen über sie durch Dritte bisweilen als ein Indikator für Zweifel hinsichtlich der Bonität gewertet werden kann. Zahlreiche Auskunftsanfragen von Lieferanten deuten im Übrigen darauf hin, dass ein wesentlicher Anteil der Unternehmensfinanzierung nicht über Kredite von Kreditinstituten, sondern die Inanspruchnahme von gewährten Zahlungszielen der Kreditoren erfolgt.
Artikel-Schlagworte: „Bonität“
Bankauskunft
Montag, 2. August 2010Schlagworte:Auskunft, Auskünfte, Bankauskunft, Berechtigtes Interesse, Bonität, Finanzierung, Kredite, Kreditoren, Unternehmensfinanzierung, Zahlungsziel
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Cashflow-Analyse
Freitag, 7. Mai 2010Viele Unternehmen kranken daran, dass sie eigentlich rentabel arbeiten, dennoch mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben: Die (handelsrechtliche) Gewinn- und Verlustrechnung ist (noch) durch Überschüsse geprägt, während die Liquidität nachhaltig abnehmende Tendenzen zeigt. Während die Debitoren des Betriebes längere Zahlungsziele in Anspruch nehmen und ggf. auch die Forderungsausfallrate des Unternehmens steigt, besteht umgekehrt geringer Spielraum, von den Lieferanten längere Zahlungsziele zu vertretbaren Konditionen zu erhalten. Skonto kann kaum mehr genutzt werden, was gleichbedeutend mit der Inanspruchnahme sehr teurer Lieferantenkredite ist. Die Kontokorrentverbindlichkeiten weisen eine nachhaltig steigende Tendenz auf, verbunden mit einem markanten Anstieg der Zinsaufwendungen und damit des negativen Finanzergebnisses. Dies wiederum zieht ein schlechteres Rating verbunden mit Problemen bei der Unternehmensfinanzierung und/oder schlechteren Kreditkonditionen nach sich, da der Cashflow die zentrale Größe schlechthin darstellt, auf die Kreditinstitute bei der Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens im Rahmen der Bonitätsprüfung Augenmerk haben.
Eine Unternehmensberatung ist der geeignete Ansprechpartner, um Probleme bei der Cashflow-Generierung zu erkennen, zu analysieren und in Zusammenarbeit mit den Inhabern bzw. der Geschäftsführung durch Einleitung sachgerechter Maßnahmen zu beseitigen.
Schlagworte:Bonität, Bonitätsprüfung, Cashflow, Debitoren, Finanzergebnis, Forderungen, GuV, Handelsrecht, Jahresabschluss, Kapital, Kapitaldienst, Kapitaldienstfähigkeit, Konditionen, Kontokorrent, Kredit, Kredite, Kreditinstitute, Kreditkonditionen, Lieferantenkredit, Liquidität, Liquiditätsengpass, Rating, Skonto, Überschuss, Unternehmensberatung, Verbindlichkeiten, Zahlungsziel, Zinsaufwand
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