Artikel-Schlagworte: „Bilanz“

Bilanzstrukturen

Montag, 2. Mai 2011

In Zeiten steigender Zinsen besteht die Gefahr eines sich selbst verstärkenden Effekts mit unschönen Auswirkungen auf Bilanzstrukturen und damit Rating sowie Bonität eines Unternehmens. Im Falle der Anpassung der Konditionen bestehender Kredite durch die finanzierenden Kreditinstitute an deren gestiegene Refinanzierungskosten verteuert sich die Finanzierung insgesamt. Insbesondere die Zinssätze für die Betriebsmittelkreditlinie auf dem betrieblichen Kontokorrentkonto sind hiervon betroffen. Auch Darlehen ohne Festzinsvereinbarung, also variabel verzinslich ausgestattete, sind von Zinssteigerungen betroffen. Hierdurch ist ein höherer Kapitaldienst die Folge. Im Falle betroffener Darlehen erhöht sich die Leistungsrate bei gleichbleibender Tilgung. Somit geht mit einer höheren Verzinsung zwar keine Verlängerung der Laufzeit einher, die Differenz aus bisheriger und künftig höherer Annuität spielgelt sich jedoch als zusätzlicher Zinsaufwand liquiditätswirksam auf dem Kontokorrentkonto wider. Der Cashflow, der für Investitionen und Verzehr, beispielsweise durch Privatentnahmen bzw. Geschäftsführergehälter, zur Verfügung steht, sinkt somit. Fatal kann es sich auswirken, wenn die Bilanzstrukturen des Unternehmens bislang ohnehin durch einen hohen Anteil an kurzfristigem Fremdkapital, gekennzeichnet sind. Ein hoher Anteil von Kontokorrentverbindlichkeiten ist einerseits mit einer erhöhten Anfälligkeit für Zinserhöhungen, andererseits mit einer niedrigen Anlagendeckung verbunden. Diese im Rahmen der Unternehmensanalyse gängige Kennzahl verdeutlicht, indem langfristig zur Verfügung stehendes Kapital – Eigenkapital sowie langfristig zur Verfügung stehendes Fremdkapital – ins Verhältnis zum Anlagevermögen des Unternehmens gesetzt werden. Eine bislang maue Relation verschlechtert sich durch den geschilderten Effekt zwangsläufig. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass kurzfristige Finanzierungsmittel, sofern sie über das KK-Konto dargestellt werden, mit schlechteren Konditionen verbunden sind. Mit Hilfe einer Unternehmensberatung sollte in einem Szenario steigender Zinsen bei gegebener Anfälligkeit eines Betriebes die Zinsreagibilität der gesamten Finanzierung auf den Prüfstand gestellt werden; anhand alternativer Berechnungen möglicher Umschuldungsvarianten und Umstrukturierungsmöglichkeiten lassen sich im Idealfall eine höhere Stabilität und günstigere Finanzierungskonditionen gleichermaßen realisieren.

Schont Leasing die Bilanz?

Montag, 28. Februar 2011

Dass Leasing die Bilanz schone, ist eines der markanten Argumente, die zugunsten dieser Variante der Finanzierung nicht selten vorgetragen werden. Hierbei wird darauf abgestellt, dass das Unternehmen als Leasingnehmer, sofern es aufgrund der Vertragsgestaltung kein wirtschaftliches Eigentum erwirbt, das Leasingobjekt nicht als Vermögensposten in der Bilanz aktiviert. Da die Leasingraten jedoch als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ihren Niederschlag finden, macht sich der Verzehr des betrieblichen Eigenkapitals ratierlich bemerkbar. Überdies werden die im Anhang zum Jahresabschluss anzugebenden offenen Verpflichtungen gegenüber der Leasinggesellschaft bei der Unternehmensanalyse beispielsweise durch die Hausbank nicht unberücksichtigt gelassen.
Da die Schonung der Bilanz, in welchem Ausmaß auch immer, zudem nur ein Entscheidungskriterium unter vielen ist, sollten auch andere Aspekte in die Auswahl einer möglichst passgenauen Finanzierung einbezogen werden. Hierunter fällt auch die Frage, wie günstig sich Leasing im Einzelfall im Vergleich zu einer klassischen Finanzierung durch ein Darlehen bzw. einen Kredit darstellt.

BilMoG

Donnerstag, 7. Oktober 2010

Die neue handelsrechtliche Bilanzierung nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) bringt erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss von Unternehmen mit sich, die nach dem HGB bilanzieren. Betroffen sind somit auch kleinere Mittelständler. In aller Regel ergeben sich deutliche Veränderungen durch eine höhere Dotierung der Pensionsrückstellungen für die Betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dies geht grundsätzlich mit Verschlechterungen von Bilanzkennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote) und Auswirkungen auf das Rating des Unternehmens einher. Die Unternehmensfinanzierung insgesamt bleibt somit auch nicht unberührt.

Kostenfalle Kontokorrentkredit

Mittwoch, 15. September 2010

Wenn in Zusammenhang mit dem Dispo auf dem privaten Girokonto bisweilen von einer Kostenfalle die Rede ist, gilt dies nicht selten auch für Kontokorrentkredite. Anders als im Privatkundengeschäft lässt sich, etwa über die Bereitstellung von Kreditsicherheiten, mitunter zwar über die Konditionen verhandeln, dennoch sind die Angebote der Kreditinstitute in aller Regel kaum als günstig zu bezeichnen, insbesondere nicht im Vergleich zu mittel- und langfristigen Finanzierungen. Ohnehin stellt eine KK-Inanspruchnahme, die über Dispositionsspitzen hinausgeht, ein latentes Risiko für die Unternehmensfinanzierung dar. Neben der Belastung der Ertragslage durch die Finanzierungskosten geht mit einer Dauerinanspruchnahme des KK-Kredits auch eine Verschlechterung der Bilanzrelationen einher, die sich in einem verschlechterten Rating und damit künftig eingeschränkteren Finanzierungsmöglichkeiten äußern kann. Ein Investitionsbedarf, der fremdfinanziert werden soll, sollte somit über Kredite, die sich in ihrer Laufzeit an der geplanten Nutzungsdauer orientieren, abgedeckt werden.

Konsolidierung

Dienstag, 27. Juli 2010

Sofern auf dem Geschäftskonto eines Unternehmens oder beruflich Selbstständigen Sollsalden mit steigender Tendenz auf dem Kontokorrentkonto auftreten, besteht Handlungsbedarf. Falls die höhere Inanspruchnahme nachvollziehbar auf einer Ausweitung des Geschäftsumfangs beruht, verbunden mit einem steigenden Bedarf an einer Finanzierung von Betriebsmitteln, kann eine dauerhafte (bei Saisonbetrieben gegebenenfalls auch befristete) Erhöhung des KK-Limits bereits die ideale Lösung für Kreditgeber und Kreditnehmer darstellen.

Falls jedoch eine tiefergehende Analyse durch das finanzierende Kreditinstitut oder eine bankenunabhängige, neutrale Unternehmensberatung zeigt, dass der kurzfristige Finanzierungsbedarf, der sich in der steigenden Inanspruchnahme der Kreditlinie widerspiegelt, nicht im Einklang mit den Umsatzzahlen steht, kommen andere Ursachen in Betracht, beispielsweise eine nicht ausreichende Finanzplanung, rückläufige Rentabilität, steigende Debitorenlaufzeiten und/oder eine nicht fristenkongruente Finanzierung des betrieblichen Anlagevermögens. In diesen Fällen gilt es, eine Konsolidierung der Kredite des Betriebes in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Finanzierungskosten zu senken und die Bilanzrelationen zu verbessern.

Sale-and-lease-back

Freitag, 25. Juni 2010

Die Veräußerung von Betriebsvermögen an eine Leasinggesellschaft mit anschließender Miete der jeweiligen Vermögensgegenstände wird als sale-and- lease-back bezeichnet. Durchführbar ist diese Form der Finanzierung mit Mobilien wie z.B. dem Fuhrpark sowie mit Immobilien. Sofern das Sachanlagevermögen stille Reserven enthält, der gemeine Wert also den Restbuchwert übersteigt, lassen sich diese mittels sale-and-lease-back liquiditätswirksam realisieren. Inwieweit die Maßnahme insgesamt zu einer Kapitaldienstentlastung führt, lässt sich ebenso wie die bilanziellen Auswirkungen durch eine Zusammenarbeit mit einer Unternehmensberatung ermitteln. Einzubeziehen in die ratierlich anfallenden Mehrkosten gegenüber der bisherigen Finanzierung sind beim Immobilienleasing etwa Vorfälligkeitsentschädigungen, falls das Kreditinstitut, das die bisherige Baufinanzierung zur Verfügung gestellt hat, nicht die Refinanzierung der Leasinggesellschaft übernimmt, also abgelöst wird.

Bilanzpolitik

Mittwoch, 2. Juni 2010

Ein Wechsel der Bilanzpolitik von konservativ nach progressiv bleibt im Zuge der Jahresabschlussanalyse durch die kreditgebenden Banken nicht unbeobachtet. Beispiele hierfür, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Vergleich zur bisherigen Handhabung tendenziell “stärker“ darzustellen, sind die Aktivierung von Bilanzierungshilfen, die Realisierung stiller Reserven, Sale-and-lease-back sowie die Einbeziehung von Verwaltungs- und Fremdkapitalkosten in die Herstellungskosten. Seitens des Unternehmens sollte erwogen werden, eine Unternehmensberatung bei derartigen Maßnahmen parallel zu Rate zu ziehen, damit die Einmaleffekte durch eine geänderte Bilanzpolitik nicht verpuffen, und um ein vorzeigbares Konzept für die nachhaltige Unternehmensentwicklung zu erarbeiten.