Wer als Selbstständiger eine Finanzierung für den privaten Immobilienerwerb benötigt, darf in der Regel davon ausgehen, längere Wege zurücklegen zu müssen als Arbeitnehmer. Dies liegt daran, dass einige Banken grundsätzlich aus geschäftspolitischen Erwägungen nur im Geschäft mit Privatkunden engagiert sind, andere zwar nicht von vorn herein abwinken, jedoch in diesem Segment nicht mit guten Konditionen überzeugen können. Eine probate Abkürzung der Suche nach einer günstigen Immobilienfinanzierung lässt sich über unabhängige Finanzdienstleister bewerkstelligen. Versierte Anbieter schöpfen zudem konsequent die Möglichkeiten aus, die von der öffentlichen Hand in Form von Fördermitteln angeboten werden. Diese Programmdarlehen sorgen auch bei der Wohneigentumsfinanzierung für beruflich Selbstständige aufgrund der herausragend günstigen Konditionen für eine nicht unwesentliche Ersparnis. Wenig bekannt ist überdies, dass für Mittel aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm zusätzliche Rabattmöglichkeiten bestehen. Dies führt dazu, dass sich die Gesamtfinanzierung weiter verbilligt. Ebenso sollte auch für Selbstständige geprüft werden, inwieweit die Möglichkeit besteht, die Vorteile von Wohn-Riester als weiteren Finanzierungsbaustein zu nutzen. Bisweilen wird zwar kolportiert, Selbstständige seien von der Riester-Förderung ausgeschlossen, dem ist aber nicht grundsätzlich so. Prüfen lassen sollte man es in jedem Fall.
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Rabatte nutzen, Förderung prüfen
Montag, 27. Juni 2011Riester-Förderung
Mittwoch, 25. Mai 2011Die Riester-Rente war kürzlich wieder in den Schlagzeilen, vgl. hier. Das Phänomen, dass sich die Förderberechtigung für die staatlich geförderte private Altersvorsorge ändert, kann allerdings auch umgekehrt eintreten. Falls sich bei Selbstständigen nämlich der rentenversicherungsrechtliche Status dahingehend ändert, dass nunmehr Versicherungspflicht besteht (etwa, weil eine zuvor ausgesprochene befristete Befreiung anlässlich einer Existenzgründung ausgelaufen ist), erhält man “als Bonus“ auch die Förderberechtigung in Zusammenhang mit der Riester-Rente, falls man diese nicht schon zuvor mittelbar über den Ehegatten hatte. Einzelheiten lassen sich bei einer unabhängigen Unternehmensberatung klären. Selbstständige, die als rentenversicherungspflichtig eingestuft sind, können – wie Arbeitnehmer auch ohne Einkommensgrenzen – gefördertes Vermögen mit Hilfe von Versicherungen, Fondssparplänen oder Banksparplänen ansparen, alternativ mit Hilfe der Eigenheimrente (Wohn-Riester) den Schuldenabbau ihrer bestehenden privaten Baufinanzierung beschleunigen.
Baufinanzierung mit Eigenkapital
Donnerstag, 7. April 2011Wenn eine private Baufinanzierung für Selbstständige oder Unternehmer ansteht, stellt sich gegebenenfalls die Frage, wie das von der Bank, bei der die Finanzierungsanfrage gestellt wurde, geforderte Eigenkapital dargestellt werden soll. Mehr noch als bei Arbeitnehmern ist der Eigenkapitaleinsatz bei Banken und Sparkassen für beruflich Selbstständige ein entscheidendes Kriterium bei der Entscheidung, ob und zu welchen Konditionen eine Finanzierung begleitet wird. Hierfür kommen in erster Linie Eigenmittel aus dem Privatvermögen in Betracht; theoretisch können auch Teile des Betriebsvermögens über eine Entnahme oder als Darlehen an den Gesellschafter in die Immobilienfinanzierung eingebracht werden. Eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital sollte vom Interessenten dennoch nicht vorschnell als unrealistisch verworfen werden, wenn etwa seine Hausbank diesbezüglich abwinkt: Ein umfassender Vergleich von diversen Angeboten spezialisierter Banken mit Hilfe einer unabhängigen Unternehmensberatung erhöht die Chance, eine Vollfinanzierung der privaten Wohnimmobilie in die Wege leiten zu können. Dass der Kapitaldienst für die private Immobilienfinanzierung aus dem betrieblichen Cashflow nachhaltig zu erwirtschaften ist, ist letztlich die Aussage, die die Bonitätsprüfung ergeben muss.
Förderung der Baufinanzierung
Montag, 7. Februar 2011Die private Baufinanzierung des Eigenheims kann durch die Inanspruchnahme staatlicher Fördermöglichkeiten meist deutlich günstiger gestaltet werden. Neben besonders zinsgünstigen Förderdarlehen der öffentlichen Hand kommt Wohn-Riester in Betracht. Hier gibt es allerdings Einschränkungen hinsichtlich des geförderten Personenkreises: Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Amtsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Einkommensgrenzen bestehen nicht. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird allerdings mittelbar begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und anspart. Ob man rentenversicherungspflichtig ist oder nicht, sollte dringend frühzeitig im Rahmen einer Existenzgründung bei der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden! Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Zusätzliche Steuervorteile können gegebenenfalls im Rahmen der Steuererklärung realisiert werden. Die staatlichen Zulagen fließen bei Wohn-Riester als Sondertilgungen auf ein spezielles Wohn-Riester-Darlehen. Dadurch verkürzt sich die Darlehenslaufzeit. Die Rendite von Wohn-Riester ist in diesem Fall gleichzusetzen mit dem Effektivzins des betreffenden Darlehens.
Wohneigentum
Freitag, 7. Januar 2011Die Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums ist zwar kein klassisches Thema rund um die Unternehmensfinanzierung, allerdings dürfte für das Gros der Unternehmer und beruflich Selbstständigen der Erwerb ihrer eigenen vier Wände, ob als Eigenheim oder Eigentumswohnung, eine betragsmäßig herausragende Investition darstellen. Der Umstand, dass der private Kapitaldienst auch aus dem betrieblichen Cashflow erwirtschaftet werden muss bzw. diesen verzehrt, legt nahe, bei der privaten Baufinanzierung eine besondere Sorgfalt walten zu lassen.
Auch für nicht abhängig Beschäftigte macht es Sinn, sich mit möglichen für sie infrage kommenden staatlichen Fördermöglichkeiten zu beschäftigen. Wenn die staatliche Wohneigentumsförderung nicht zum Tragen kommen sollte wegen fehlender Rentenversicherungspflicht (Wohn-Riester), sollte die Inanspruchnahme zinsgünstiger Förderdarlehen der öffentlichen Hand bei der Strukturierung der Immobilienfinanzierung insbesondere auch durch Unternehmer und Selbstständige genutzt werden. Eine Zusammenarbeit mit spezialisierten unabhängigen Finanzdienstleistern kann durch zusätzliche Rabatte auf die Programmkonditionen zu einer weiteren Ersparnis führen.
Darlehen oder Ratenkredit?
Freitag, 17. Dezember 2010Ein Darlehen ist die klassische Form für die Bereitstellung mittel- bis langfristiger Finanzierungen durch Kreditinstitute. Die Laufzeiten richten sich nach dem Verwendungszweck und reichen von kurzfristigen Krediten auf Darlehensbasis bis hin zu rd. 30 Jahren für eine Immobilienfinanzierung. Es stehen grundsätzlich diverse Tilgungsmöglichkeiten zur Verfügung. In der Praxis dominiert das sogenannte Annuitätendarlehen. Die regelmäßig zu leistende konstante Darlehensrate setzt sich hierbei aus einem mit zunehmender Laufzeit abnehmenden Zinsanteil und einem ansteigenden Tilgungsanteil zusammen. Das Gegenstück ist das sogenannte Festdarlehen, das bis zum Ende seiner Laufzeit nicht direkt getilgt wird; parallel werden hierfür sogenannte Tilgungssurrogate wie etwa Lebensversicherungen oder Fonds angespart, die das Darlehen zum Laufzeitende in einer Summe ablösen sollen.
Darlehen für mittlere Laufzeiten sind in ihrer Ausgestaltung einem Ratenkredit sehr ähnlich. Sie sind allerdings in aller Regel mit günstigeren Konditionen versehen, erfordern aber meist einen höheren zu finanzierenden Mindestbetrag sowie eine entsprechende Bonität des Kreditnehmers. Hinsichtlich der genauen Ausgestaltung der jeweiligen Finanzierungsvariante mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen bietet es sich im Zweifel an, eine Unternehmensberatung mit Expertise in Fragen rund um die Unternehmensfinanzierung zu kontaktieren.
Lohnt eine Restschuldversicherung?
Montag, 22. November 2010Bei der Aufnahme einer Finanzierung größeren Ausmaßes, beispielsweise einer Baufinanzierung, werden häufig und sinnvollerweise die Risiken, die darin bestehen, dass die Hinterbliebenen nach dem Tod des Alleinverdieners die Immobilie finanziell nicht halten können, durch eine Risikolebensversicherung abgesichert.
Bei kleineren und mittleren Finanzierungen, zu denen auch eine Existenzgründung zählen kann, wird bisweilen jedoch von Seiten des Kreditinstituts eine sogenannte Restschuldversicherung ins Spiel gebracht. Diese lohnt sich durchaus, jedoch nur für den Anbieter und den Vermittler, nicht für den Kunden. Bei einer Einbeziehung der Versicherungskosten könnte sich im Ergebnis der Effektive Jahreszins in einer Größenordnung von rund 5 Prozentpunkten verteuern. Als preisgünstigere Alternative steht für Kreditnehmer eine klassische Risikolebensversicherung zur Verfügung, deren Versicherungssumme sich degressiv fallend an die planmäßig ausstehende Restschuld der Darlehen bzw. Kredite anpasst.
Hinsichtlich einer nicht unnötig teuren Finanzierung empfiehlt es sich, auch auf derartige Feinheiten zu achten. Eine bankenunabhängige und neutrale Unternehmensberatung kann hierbei ein wertvoller Ansprechpartner sein.
Betriebliche und private Sphäre
Donnerstag, 30. September 2010Eine mitunter gewöhnungsbedürftige Erfahrung im Rahmen einer Existenzgründung für den Neu-Selbstständigen ist das Hinzukommen einer betrieblichen Sphäre zusätzlich zu den privaten Finanzen. Beide Sphären sind strikt zu trennen.
Die privaten Finanzen werden wie bisher über das private Girokonto als Drehscheibe des unbaren Zahlungsverkehrs abgewickelt. Daueraufträge und Lastschriftzahlungen für private Kosten wie etwa die private Miete verbleiben dort. Transferzahlungen wie das Kindergeld werden ebenfalls weiterhin auf dem Privatkonto verbucht. Der Umfang der Transferzahlungen kann im Übrigen in der Anlaufphase einer Existenzgründung zunehmen. Beispielsweise sind auch Selbstständige grundsätzlich antragsberechtigt für Wohngeld als Mietzuschuss bzw. für einen Lastenzuschuss (bei selbstgenutztem Wohneigentum, für das eine Immobilienfinanzierung zu bedienen ist).
Die betrieblichen Kosten werden über das neu zu eröffnende Geschäftsgirokonto abgewickelt. Erfahrungsgemäß kann es als Existenzgründer nicht vollständig unproblematisch sein, einen Kontokorrentkredit, das Pendant zum privaten Dispositionskredit, zu erhalten. Eine Unternehmensberatung, die mit der jeweiligen Existenzgründung befasst sind, etwa weil sie im Rahmen der Erstellung des Business Plans oder bei der fachlichen Stellungnahme zur Beantragung des Gründungszuschusses tätig war, kennt in der Regel auch den ansässigen Bankenmarkt und kann einschätzen, welche Kreditinstitute grundsätzlich Existenzgründungen begleiten möchten bzw. inwieweit auch branchenspezifische Präferenzen bei Banken und Sparkassen bestehen.
Defizite in der nicht selten durch noch geringe Umsätze geprägten Anlaufphase einer Existenzgründung werden durch Einlagen zu Lasten des Privatkontos auf dem Geschäftsgirokonto beseitigt.
Liquiditätsstatus
Freitag, 24. September 2010In Krisenzeiten eines Unternehmens gilt es, sowohl Kosten- als auch Erlösstrukturen zu analysieren, zu stabilisieren und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu optimieren. Für eine qualifizierte Unterstützung hierbei bietet es sich an, eine Unternehmensberatung zu Rate zu ziehen. Ein besonderes Augenmerk bei der Konsolidierung ist auf die Finanzsituation bzw. den Liquiditätsstatus des Betriebes zu richten. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Umstand, dass jedes Unternehmen auf das Wohlwollen seiner Kreditgeber angewiesen ist, bestehende Kreditlinien aufrecht zu erhalten oder gegebenenfalls auch kurzfristig auszuweiten. Insbesondere bei kleineren Betrieben, die inhabergeführt sind oder sich noch in der Phase der Existenzgründung befinden, hat die finanzielle Privatsphäre einen wesentlichen Einfluss auf den Verzehr des betrieblichen Cashflows und damit auf die betrieblichen Finanzen insgesamt. Einerseits ist zu prüfen, inwieweit im privaten Bereich Einsparpotenziale gegeben sind, die den Betrieb somit entlasten können, andererseits bestehen bei einer unbefriedigenden Ertragssituation des Betriebes und damit einer unzureichenden Einkommenssituation des oder der Geschäftsinhaber häufig Ansprüche auf staatliche Transferleistungen. In Betracht kommen insbesondere Wohngeld als Mietzuschuss bzw. ein Lastenzuschuss, falls der Antragsteller in eigenen vier Wänden wohnt und eine laufende Baufinanzierung zu bedienen hat.