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Tipps für die Immobilienfinanzierung

Freitag, 3. Februar 2012

Wer sich heute für eine Baufinanzierung entscheidet, der wird whrscheinlich die nächsten 30 Jahre damit seine Zeit verbringen. Dies liegt zum einen natürlich dran, dass eine Finanzierung über viele Jahre abgeschlossen wird, zum anderen aber auch daran, dass mit der Anschaffung einer Immobilie immer weitere Kosten auf einen zukommen. Dennoch ist die Immobilie eine der besten Möglichkeiten einen Aufbau für die Altersvorsorge zu betreiben. Damit die Jahre mit der Baufinanzierung keine Bauchschmerzen verursachen, heißt es vor Abschluss einer Immobilienfinanzierung die Angebote zu vergleichen. Hierfür könnten beispielsweise Baufinanzierungsrechner genutzt werden, die man im Internet findet. Da nicht nur Banken Baufinanzierungen anbieten, sondern auch viele freie Finanzdienstleister, sollten die möglichen Alternativen einer Immobilienfinanzierung genau berechnet werden. Auch eine zusätzliche Absicherung für eine Anschlussfinanzierung ist sinnvoll, sodass die Absicherung der Zinsen bereits zu Vertragsabschluss der Immobilienfinanzierung gemacht werden kann.

Das klassische Bankdarlehen bei der Immobilienfinanzierung!

Vor einer Immobilienfinanzierung heißt es, die genauen Kosten zu berechnen. Hierzu zählen nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Baunebenkosten wie beispielsweise Renovierungsarbeiten oder Behördenkosten. Mit diesem Kostenplan ausgestattet kann eine Bank oder ein freier Finanzdienstleister aufgesucht werden, sodass ein Angebot zur Baufinanzierung erstellt werden kann. Zur klassischen Baufinanzierung zählt das Annuitätendarlehen. Hierbei entscheidet sich der Kreditnehmer für eine Baufinanzierung, welche mithilfe von monatlichen Raten zurückgezahlt wird. In dieser Rate sind die Zins- und Tilgungskosten enthalten. Zu Beginn der Baufinanzierung wird der Zinsanteil höher sein, da die Darlehenssumme größer ist. Je länger die Laufzeit, umso mehr relativiert sich das Verhältnis zwischen Zins und Tilgung, sodass am Ende eine höhere Tilgungsleistung erbracht werden kann. Sinnvoll für die Baufinanzierung ist eine Zinsfestschreibung. So kann man sich beispielsweise für eine Zinsfestschreibung von 10 Jahren entscheiden. Hierbei ist garantiert, dass der Zinssatz der Immobilienfinanzierung während dieser Zeit nicht geändert wird. Mithilfe eines Fowarddarlehens, welches ebenfalls viele Banken anbieten, kann sogar schon eine Zinsabsicherung für die Zukunft getroffen werden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Folgefinanzierung der Baufinanzierung in 2 oder 3 Jahren bevorsteht und abgesichert werden soll.

Eigenkapital mit in die Immobilienfinanzierung einbringen!

Eine wichtige Grundregel für die Immobilienfinanzierung sollte die Einbringung von Eigenkapital sein. Durch dieses Eigenkapital wird die Finanzierungssumme verkleinert und der Kunde hat eine geringe Belastung. Auch für die Bank ist die Einbringung von Eigenkapital in die Immobilienfinanzierung sinnvoll, da der Kunde hier seine Sparfähigkeit unter Beweis gestellt hat. Eigenkapital für eine Immobilienfinanzierung kann in Form von Bargeld aber auch durch Eigenleistungen oder eines bereits bezahlten Grundstücks vorhanden sein bzw. erbracht werden. Sollten die Einkommensverhältnisse aber ausreichend gut sein, ist auch eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital möglich. Bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital sollten aber nicht zu viele, besser sogar keine Kredite bestehen, da dann die Darstellung der Finanzierung immer schwieriger wird. Sollten beispielsweise aber nur ein oder zwei kleine Ratenkredite bestehen, könnten diese im Zusammenhang mit der Baufinanzierung ohne Eigenkapital gleich mit umgeschuldet werden.

Zinsgünstige Darlehen für die Immobilienfinanzierung nutzen!

Neben dem Thema Eigenkapital und Bankdarlehen bei der Immobilienfinanzierung sollte auch die Aufnahme eines zinsgünstigen Darlehens bedacht werden. Diese Darlehen haben den Vorteil, dass sie mit einem besonders günstigen Zinssatz und einer niedrigen Tilgung ausgestattet sind. Somit hat der Kunde keine hohe monatliche Belastung zu einem günstigen Preis. Da zinsgünstige Darlehen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden können, muss hier eine genau Kreditprüfung stattfinden. Solche Darlehen für die Baufinanzierung werden von den Ländern oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) angeboten und oftmals einfach nur als Förderdarlehen bezeichnet. Bei der KfW müssen bestimmte Kriterien wie energieeffizientes Bauen oder altersgerechtes Bauen nachgewiesen werden. Das Baugeld bzw. die Konditionen von Förderdarlehen sind meistens subventioniert und liegen daher oftmal unter dem üblichen Kapitalniveau. Besteht noch kein Bausparvertrag, so ist es manchmal sinnvoll diesen mit der Baufinanzierung gemeinsam abzuschließen, da auch dieser für eine spätere Folgefinanzierung genutzt werden kann.

Vergleichen, aber richtig!

Freitag, 13. Januar 2012

Wer sich fragt, ob er nicht insgesamt zu viel für seine Versicherungen zahlt, liegt vermutlich nicht ganz falsch, falls er dies instinktiv vermutet. Das Problem ist hierbei, dass es alles andere als einfach ist, eine Versicherung hinsichtlich ihrer Preiswürdigkeit mit einer anderen, gleichwertigen zu vergleichen. Bereits die Gleichwertigkeit lässt sich bei näherer Betrachtung nicht ohne Weiteres beurteilen. Die eine Police hat diesen Zusatz, der beitragsfrei mitversichert ist, die andere ein anderes Extra, welches irgendwie nützlich erscheint. So gesehen, ist der Preis einer Versicherung nur begrenzt aussagekräftig. Dies sollte man bedenken, wenn man sich auf Online-Portale begibt. Diese suggerieren, für gewisse Vorgaben die günstigsten Tarife herauszufiltern. Abgesehen davon, dass sich längst nicht alle relevanten Anbieter auf diese Weise in einen Kostenvergleich einbeziehen lassen, stellt sich oftmals die Frage, ob ein wenig mehr Versicherungsumfang zu einem minimalen Aufpreis gegenüber dem nominal günstigeren Angebot einer anderen Gesellschaft nicht womöglich doch eine vorteilhafte Investition ist. Spätestens beim sprichwörtlichen Kleingedruckten wird deutlich, dass Versicherungen schwer zu vergleichende Produkte sind. Bei einem Kredit ist dies grundsätzlich einfacher: Für mehrere Angebote mit gleicher Flexibilität, was die Möglichkeit von kostenlosen Sondertilgungen angeht, kann man relativ einfach ein Ranking erstellen, indem man den Effektivzinssatz als Kriterium heranzieht. Der günstigste Kredit ist insoweit derjenige, um den man sich zuallererst bemühen sollte. Bei Versicherungen gilt dieses Prinzip, dass die günstigste schlicht die empfehlenswerteste ist, im Grunde nur für eine Risiko-Lebensversicherung, wie sie häufig in Zusammenhang mit dem Abschluss einer Baufinanzierung zur finanziellen Absicherung der Angehörigen für den Fall eines Falles abgeschlossen wird. Bei gleicher Versicherungssumme ergibt sich die Höhe der Versicherungsprämie aufgrund der persönlichen Antragsdaten. Lediglich die Höhe des Sofortrabatts ist für die Zukunft schwierig zu beurteilen. Diese hängt im Wesentlichen von der Ertragsentwicklung bzw. der Überschussbeteiligung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Entsprechend sollte man sich bei einem unabhängigen Finanzdienstleister eine zweite Meinung einholen, inwieweit das Risiko unerwarteter Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit einzuschätzen ist. Gegebenenfalls kann also auch das “eigentlich” zweitgünstigste Angebot insgesamt die Nase vorn haben. Bei allen anderen Gattungen von Versicherungen ist dies, wie gesagt, ohnehin der Fall. Der Preis ist hier jeweils ein wichtiges, aber auf keinen Fall das alleinentscheidende Kriterium.

Für die langfristige Finanzierung

Mittwoch, 23. November 2011

Annuitätendarlehen für die langfristige Finanzierung
Eine Baufinanzierung umfasst einen Zeitraum von bisweilen über 40 Jahren. Dies ergibt sich aus der hohen Darlehenssumme, die es zu tilgen gilt. Die Mindesttilgung, die Banken und Sparkassen bei der Vergabe von Darlehen für eine Immobilienfinanzierung voraussetzen, beläuft sich auf jährlich 1 Prozent zuzüglich ersparter Zinsen.
Ohne die Tilgung ersparter Zinsen beliefe sich der Darlehenszeitraum bei einer jährlich Tilgung von einem Prozent des Darlehensbetrages auf 100 Jahre. Die ersparten Zinsen erhöhen jedoch die Tilgungsleistung dadurch, dass die Darlehensrate während der Dauer der Festzinsbindung konstant bleibt, der Zinsanteil jedoch mit jeder geleisteten Tilgung sinkt. Der Zinsanteil sinkt, da sich die ausstehende Darlehensschuld als Bemessungsgrundlage für die Zinsberechnung mit jeder Tilgungsleistung reduziert.
Dadurch, dass bei einem Annuitätendarlehen, der klassischen Finanzierungsvariante für eine Immobilie, die ersparten Zinsen nicht die Darlehensrate reduzieren, sondern gewissermaßen durch zusätzliche Tilgungsanteile ersetzt werden, bleibt die Darlehensrate konstant. Der in der Darlehensrate enthaltene Tilgungsanteil steigt sukzessive an; die Tilgung der ausstehenden Darlehensvaluta erhöht sich mit jeder Darlehensrate, und zwar absolut und prozentual. Dies beschleunigt die Tilgung der Baufinanzierung und führt zu einer deutlich schnelleren Entschuldung, als es eine Tilgung von jährlich einem Prozent vermuten lässt. In Abhängigkeit von den Darlehenszinsen ergibt sich somit eine Laufzeit der Immobilienfinanzierung von rund 40 Jahren. Die Wirkungsweise einer höheren Tilgung oder einer einprozentigen Tilgung bei unterschiedlichen Darlehenszinssätzen kann man mit einem Baufinanzierungsrechner, wie er beispielsweise im Internet vielfach angeboten wird, leicht nachvollziehen.

Sondertilgungen bei niedrigen Zinsen

Montag, 7. November 2011

Eine immense Wirkung auf die Höhe des insgesamt zu leistenden Kapitaldienstes entfalten Sondertilgungen insbesondere bei niedrigen Zinssätzen, wie sie heutzutage vorzufinden sind. Der zunehmende Wettbewerb unter den Banken und Sparkassen hat dazu geführt, dass die Flexibilität der Kreditinstitute zugenommen hat, bei einer privaten Baufinanzierung auch für Selbstständige in den Darlehensverträgen, die mit einer Festzinsvereinbarung ausgestattet sind, dem Kunden auch in einem begrenzten Maße das Recht einräumen, Sondertilgungen zu leisten, ohne dass hierfür Entgelte in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden. Anders ausgedrückt, verzichtet die Bank in diesem Fall für einen meist gedeckelten Betrag je Kalenderjahr auf eine Kündigungsfrist seitens des Kunden. Dieser kann also nach eigenem Ermessen flexibel zusätzlich zu den regelmäßigen Darlehensraten, die Zinsen und sukzessive steigende Tilgungsanteile beinhalten, Sondertilgungen leisten.
Die kostensparende Wirkung einer Sondertilgung ist zu Beginn der Finanzierung am höchsten, da sich durch die zusätzliche Tilgung die Restschuld unmittelbar reduziert. Entsprechend werden zum nächsten Fälligkeitstermin der regelmäßigen Darlehensrate weniger Zinsen berechnet, so dass der Tilgungsanteil automatisch sprunghaft ansteigt. Der Zinseszinseffekt macht sich somit zum Vorteil des Kunden bemerkbar. Besonders interessant sind Sondertilgungen bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital, die beispielsweise vom Kunden abgeschlossen wurde, um zeitnah sein individuelles Traumhaus finanzieren zu können, aber durch größere Geldeingänge wie Tantiemen oder auch fällige Sparverträge einen schnelleren Abbau der Schulden vornehmen möchte.

Sonderkonditionen für Selbstständige

Freitag, 16. September 2011

Sonderkonditionen bei der Baufinanzierung sind grundsätzlich für alle Kunden umsetzbar, sofern die Bewilligung erst einmal unter Dach und Fach ist. Eben dies ist jedoch für Selbstständige bisweilen in der Praxis mitunter etwas kniffliger darzustellen als für Arbeitnehmer im Hinblick auf die schwieriger zu prognostizierende Kapitaldienstfähigkeit. Eine bankenunabhängige Unternehmensberatung mit einer entsprechenden Expertise rund um die Immobilienfinanzierung stellt insoweit eine gute Anlaufstelle dar. Die Sonderkonditionen ergeben sich nicht nur durch den Umstand, dass öffentliche Fördergelder zum Einsatz kommen, die hinsichtlich der Zinssätze aufgrund der enthaltenen Zinssubvention unschlagbar günstige Konditionen beinhalten. Vielmehr lassen sich hierauf – auch für Selbstständige – noch Rabatte erzielen, jedenfalls bei einer Vermittlung der Finanzierung durch qualifizierte unabhängige Finanzdienstleister.

Finanzierungsplan

Mittwoch, 13. Juli 2011

Ein indvidueller Finanzierungsplan ist bei einer Baufinanzierung das, was man erwarten kann, wenn man sich zu einem unabhängigen Finanzdienstleister begibt. In der Regel werden es mehrere Finanzierungsbausteine sein, die die Gesamtkosten abdecken. Bei Selbstständigen wird von einigen Banken ein gewisser Eigenkapitalanteil wenn nicht gefordert, dann doch zumindest als wesentlich für die Kreditentscheidung angesehen. Eine Vollfinanzierung ist in der Praxis allerdings durchaus ein Thema, das sich angehen lässt, wenn die monatliche Belastung im Einklang mit den finanziellen Verhältnissen steht, die Kapitaldienstfähigkeit also gegeben ist. Um wiederum die monatliche Belastung gering zu halten, ist die Einbindung zinsgünstiger öffentlicher Förderdarlehen, die auch für Selbstständige (unabhängig von ihrem rentenrechtlichen Status) vergeben werden, ein wesentlicher Aspekt. Häufig werden bei Baufinanzierungen für Selbstständige somit drei Finanzierungsbausteine den Finanzierungsplan bilden, nämlich Bankdarlehen, Förderdarlehen und Eigenkapital. Zur zügigen und reibungslosen Umsetzung ist der Kunde auch gefordert, indem er die notwendigen Unterlagen wie Selbstauskunft, Nachweise zu den finanziellen Verhältnissen, Objektunterlagen und Kostenaufstellung beibringt.

Rabatte nutzen, Förderung prüfen

Montag, 27. Juni 2011

Wer als Selbstständiger eine Finanzierung für den privaten Immobilienerwerb benötigt, darf in der Regel davon ausgehen, längere Wege zurücklegen zu müssen als Arbeitnehmer. Dies liegt daran, dass einige Banken grundsätzlich aus geschäftspolitischen Erwägungen nur im Geschäft mit Privatkunden engagiert sind, andere zwar nicht von vorn herein abwinken, jedoch in diesem Segment nicht mit guten Konditionen überzeugen können. Eine probate Abkürzung der Suche nach einer günstigen Immobilienfinanzierung lässt sich über unabhängige Finanzdienstleister bewerkstelligen. Versierte Anbieter schöpfen zudem konsequent die Möglichkeiten aus, die von der öffentlichen Hand in Form von Fördermitteln angeboten werden. Diese Programmdarlehen sorgen auch bei der Wohneigentumsfinanzierung für beruflich Selbstständige aufgrund der herausragend günstigen Konditionen für eine nicht unwesentliche Ersparnis. Wenig bekannt ist überdies, dass für Mittel aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm zusätzliche Rabattmöglichkeiten bestehen. Dies führt dazu, dass sich die Gesamtfinanzierung weiter verbilligt. Ebenso sollte auch für Selbstständige geprüft werden, inwieweit die Möglichkeit besteht, die Vorteile von Wohn-Riester als weiteren Finanzierungsbaustein zu nutzen. Bisweilen wird zwar kolportiert, Selbstständige seien von der Riester-Förderung ausgeschlossen, dem ist aber nicht grundsätzlich so. Prüfen lassen sollte man es in jedem Fall.

Riester-Förderung

Mittwoch, 25. Mai 2011

Die Riester-Rente war kürzlich wieder in den Schlagzeilen, vgl. hier. Das Phänomen, dass sich die Förderberechtigung für die staatlich geförderte private Altersvorsorge ändert, kann allerdings auch umgekehrt eintreten. Falls sich bei Selbstständigen nämlich der rentenversicherungsrechtliche Status dahingehend ändert, dass nunmehr Versicherungspflicht besteht (etwa, weil eine zuvor ausgesprochene befristete Befreiung anlässlich einer Existenzgründung ausgelaufen ist), erhält man “als Bonus“ auch die Förderberechtigung in Zusammenhang mit der Riester-Rente, falls man diese nicht schon zuvor mittelbar über den Ehegatten hatte. Einzelheiten lassen sich bei einer unabhängigen Unternehmensberatung klären. Selbstständige, die als rentenversicherungspflichtig eingestuft sind, können – wie Arbeitnehmer auch ohne Einkommensgrenzen – gefördertes Vermögen mit Hilfe von Versicherungen, Fondssparplänen oder Banksparplänen ansparen, alternativ mit Hilfe der Eigenheimrente (Wohn-Riester) den Schuldenabbau ihrer bestehenden privaten Baufinanzierung beschleunigen.

Baufinanzierung mit Eigenkapital

Donnerstag, 7. April 2011

Wenn eine private Baufinanzierung für Selbstständige oder Unternehmer ansteht, stellt sich gegebenenfalls die Frage, wie das von der Bank, bei der die Finanzierungsanfrage gestellt wurde, geforderte Eigenkapital dargestellt werden soll. Mehr noch als bei Arbeitnehmern ist der Eigenkapitaleinsatz bei Banken und Sparkassen für beruflich Selbstständige ein entscheidendes Kriterium bei der Entscheidung, ob und zu welchen Konditionen eine Finanzierung begleitet wird. Hierfür kommen in erster Linie Eigenmittel aus dem Privatvermögen in Betracht; theoretisch können auch Teile des Betriebsvermögens über eine Entnahme oder als Darlehen an den Gesellschafter in die Immobilienfinanzierung eingebracht werden. Eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital sollte vom Interessenten dennoch nicht vorschnell als unrealistisch verworfen werden, wenn etwa seine Hausbank diesbezüglich abwinkt: Ein umfassender Vergleich von diversen Angeboten spezialisierter Banken mit Hilfe einer unabhängigen Unternehmensberatung erhöht die Chance, eine Vollfinanzierung der privaten Wohnimmobilie in die Wege leiten zu können. Dass der Kapitaldienst für die private Immobilienfinanzierung aus dem betrieblichen Cashflow nachhaltig zu erwirtschaften ist, ist letztlich die Aussage, die die Bonitätsprüfung ergeben muss.

Förderung der Baufinanzierung

Montag, 7. Februar 2011

Die private Baufinanzierung des Eigenheims kann durch die Inanspruchnahme staatlicher Fördermöglichkeiten meist deutlich günstiger gestaltet werden. Neben besonders zinsgünstigen Förderdarlehen der öffentlichen Hand kommt Wohn-Riester in Betracht. Hier gibt es allerdings Einschränkungen hinsichtlich des geförderten Personenkreises: Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Amtsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Einkommensgrenzen bestehen nicht. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird allerdings mittelbar begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und anspart. Ob man rentenversicherungspflichtig ist oder nicht, sollte dringend frühzeitig im Rahmen einer Existenzgründung bei der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden! Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Zusätzliche Steuervorteile können gegebenenfalls im Rahmen der Steuererklärung realisiert werden. Die staatlichen Zulagen fließen bei Wohn-Riester als Sondertilgungen auf ein spezielles Wohn-Riester-Darlehen. Dadurch verkürzt sich die Darlehenslaufzeit. Die Rendite von Wohn-Riester ist in diesem Fall gleichzusetzen mit dem Effektivzins des betreffenden Darlehens.