Artikel-Schlagworte: „Anlagevermögen“

Goldene Finanzierungsregel

Montag, 24. Januar 2011

Eine “goldene Finanzierungsregel“ der Unternehmensfinanzierung besagt, dass das betriebliche Anlagevermögen durch langfristiges Kapital finanziert werden sollte, also durch langfristiges Fremdkapital und Eigenkapital des Unternehmens. Zum betrieblichen Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen langfristig dienen sollen. Man unterscheidet zwischen Sachanlagevermögen und Finanzanlagevermögen. Der Quotient aus langfristigem Kapital und Anlagevermögen wird als Anlagendeckung bezeichnet. Diese zählt zu den gängigen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen bei der Analyse eines Jahresabschlusses bzw. der Unternehmensanalyse.
Um die Anlagendeckung konstant zu halten, müssen unter sonst gleichen Umständen den Abschreibungen auf das Anlagevermögen entsprechende Tilgungen auf die aufgenommenen Fremdmittel gegenüberstehen. Bei der Finanzierung des Anlagevermögens auf Fremdkapitalbasis ist zu beachten, dass sich Kreditinstitute grundsätzlich schwer damit tun, Gegenstände des Sachanlagevermögens über einen längeren Zeitraum als den steuerlichen AfA-Satz zu finanzieren.

Kurzfristige Kredite

Mittwoch, 22. Dezember 2010

Die Laufzeit eines Kredites orientiert sich grundsätzlich an dem Verwendungszweck der entsprechenden Finanzierung. Entsprechend kann die Kreditlaufzeit nur wenige Tage betragen, gegebenenfalls auch unbefristet bzw. sehr langfristig vereinbart werden. Unbefristet bzw. “bis auf Weiteres“ vergeben werden insbesondere Dispositionskredite im Privatkundengeschäft der Banken und Sparkassen. Der eingeräumte Dispo steht dem Kontoinhaber damit grundsätzlich unbegrenzt zur Verfügung, solange die Voraussetzungen für die Kreditvergabe (regelmäßiges Einkommen in der aktuellen Höhe, Höhe des Gesamtverschuldungsgrads, keine Beanstandungen in der Kontoführung, keine Negativmerkmale, die dem Kreditinstitut aus externen Quellen wie der Schufa bekannt werden) gewahrt bleiben. Da Sollsalden vom Kreditnehmer täglich ohne Kündigung zurückgeführt werden können, handelt es sich um einen kurzfristigen Kredit, auch wenn dieser dauerhaft eingeräumt ist.
Befristete Kreditlinien sind hingegen nicht unüblich im Geschäft mit Geschäftskunden, also Unternehmen und Selbstständigen, zumal es sich hierbei oftmals um höhere Kreditbeträge handelt. Die revolvierende Aufrechterhaltung der zur Verfügung gestellten Kreditlinie ist hierbei abhängig von dem Ergebnis der turnusmäßigen Bonitätsprüfung anhand der einzureichenden Geschäftszahlen. Neben der notwendigen Ausstattung mit Betriebsmittelkrediten ist es Aufgabe der Finanzplanung, dafür Sorge zu tragen, dass die Struktur der Unternehmensfinanzierung ein dem betrieblichen Anlagevermögen angemessenes Volumen an langfristigen Verbindlichkeiten beinhaltet. Bei einer notwendigen Neustrukturierung ist es oftmals sinnvoll, die Dienste einer in Finanzierungsfragen versierten Unternehmensberatung in Anspruch zu nehmen.

Konsolidierung

Dienstag, 27. Juli 2010

Sofern auf dem Geschäftskonto eines Unternehmens oder beruflich Selbstständigen Sollsalden mit steigender Tendenz auf dem Kontokorrentkonto auftreten, besteht Handlungsbedarf. Falls die höhere Inanspruchnahme nachvollziehbar auf einer Ausweitung des Geschäftsumfangs beruht, verbunden mit einem steigenden Bedarf an einer Finanzierung von Betriebsmitteln, kann eine dauerhafte (bei Saisonbetrieben gegebenenfalls auch befristete) Erhöhung des KK-Limits bereits die ideale Lösung für Kreditgeber und Kreditnehmer darstellen.

Falls jedoch eine tiefergehende Analyse durch das finanzierende Kreditinstitut oder eine bankenunabhängige, neutrale Unternehmensberatung zeigt, dass der kurzfristige Finanzierungsbedarf, der sich in der steigenden Inanspruchnahme der Kreditlinie widerspiegelt, nicht im Einklang mit den Umsatzzahlen steht, kommen andere Ursachen in Betracht, beispielsweise eine nicht ausreichende Finanzplanung, rückläufige Rentabilität, steigende Debitorenlaufzeiten und/oder eine nicht fristenkongruente Finanzierung des betrieblichen Anlagevermögens. In diesen Fällen gilt es, eine Konsolidierung der Kredite des Betriebes in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Finanzierungskosten zu senken und die Bilanzrelationen zu verbessern.

Kreditkonditionen

Montag, 28. Juni 2010

Das derzeitige Zinsniveau zeichnet sich durch Rekordtiefstände im langfristigen Darlehensbereich aus. Profitieren sollten nicht nur private Bauherren im Rahmen ihrer Baufinanzierung, sondern auch Unternehmen. Nicht nur anlässlich von Prolongationen oder der Besprechung des Ratings nach der Jahresabschlussanalyse empfiehlt es sich, den Kontakt zu den finanzierenden Banken aufzunehmen, um Zinssenkungsspielräume auszuloten. Bestehen variabel verzinsliche Darlehen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens, kann es in dem zurzeit herrschenden Umfeld Sinn machen, eine Festzinsvereinbarung zu treffen, um sich die attraktiven Konditionen mittel- bis langfristig zu sichern und das Zinsänderungsrisiko zu reduzieren. Sieht sich die Hausbank zu keinerlei Entgegenkommen in der Lage, hilft bisweilen die Einschaltung einer Unternehmensberatung, etwa um im Rahmen von Umschuldungen aufgelaufener KK-Inanspruchnahmen koordinierend tätig zu werden.