Artikel-Schlagworte: „Altersvorsorge“

Änderungen 2012

Freitag, 7. Oktober 2011

Kommendes Jahr ändert sich so einiges rund um den Themenkreis der Altersvorsorge. Besonders wichtig ist, dass sich für neu abgeschlossene Verträge ab 2012 der Zeitpunkt, an dem frühestmöglich Leistungen bezogen werden können, vom 60. auf den 62. Geburtstag verschiebt. Dies betrifft sowohl die Riester-Rente als auch die Rürup-Rente und auch Verträge für die Betriebliche Altersvorsorge. Die Heraufsetzung des Mindestalters steht im Einklang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Vollendung des 67. Lebensjahrs.
Auch ist zu beachten, dass bei einigen Verträgen, sofern sie als klassische kapitalbildende Versicherungen aufgebaut sind, die gesetzlich garantierten Leistungen für neu abgeschlossene Verträge ab kommendem Jahr sinken werden, unabhängig davon, ob und welche Form der staatlichen Förderung im Einzelfall ansonsten zum Tragen kommt!
Selbstständige und Unternehmer tun somit gut daran zu prüfen, inwieweit in diesem Jahr noch Handlungsbedarf besteht. Dies betrifft sowohl die eigenen Finanzen als auch die Ausgestaltung bestehender oder künftiger Vereinbarungen rund um die bAV ihrer Arbeitnehmer, zu denen auch reine Entgeltumwandlungen ohne Zuschüsse des Arbeitgebers zählen. Eine unabhängige Unternehmensberatung ist hierfür ein guter Ansprechpartner.

Gefördert und garantiert

Mittwoch, 14. September 2011

Die Riester-Rente hat zwei entscheidende Vorteile: Die staatliche Riester-Förderung sowie eine Garantie. Garantiert ist zum Ende der planmäßigen Ansparphase, dass als Basis für die Auszahlungs- oder Rentenphase mindestens ein Guthaben in Höhe der auf dem Vertrag eingegangenen Beiträge des Sparers und auch der staatlichen Zulagen zur Verfügung steht. Verluste sind, sofern der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird, somit ausgeschlossen.
Die staatliche Förderung besteht aus Zulagen, außerdem gegebenenfalls noch zusätzlichen Steuervorteilen. Sie steht unmittelbar jedem zu, der eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, außerdem auch Beamten. Unter die Rentenversicherungspflicht und damit die Förderberechtigung fallen auch viele Selbstständige, die entsprechend von den Vorteilen dieser Form der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge uneingeschränkt profitieren können. Mittelbar gefördert werden zudem Ehegatten eines (unmittelbar) förderberechtigten Riester-Sparers.

Warnung der OECD

Donnerstag, 8. September 2011

Laut Auffassung der OECD ist das Risiko von Altersarmut in Deutschland als besonders hoch einzuschätzen. Insbesondere Geringverdiener gehörten im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern bei der Alterssicherung. Ursache sei die strikte Beitrags-Leistungs-Bindung. Entsprechend seien auch Beitragszahler mit längeren Unterbrechungszeiten, etwa durch Arbeitslosigkeit oder Familienzuwachs, gefährdet. Da hierbei insgesamt auf die Leistungen durch die staatliche soziale Sicherung abgestellt wird, ist offensichtlich, dass diejenigen, die im wahrsten Sinne des Wortes selbstständig für ihre Altersvorsorge aufkommen müssen, da sie weite Teile ihres Berufslebens außerhalb der staatlichen Sicherungssysteme angesiedelt waren, die größten Defizite aufweisen.
Entsprechend groß ist für diesen Personenkreis die Notwendigkeit, planmäßig vorzugehen und das absehbare Problem systematisch von langer Hand anzugehen. Dies gilt von Beginn der Selbstständigkeit an, also bereits mit der Existenzgründung. Hierbei ist zunächst dringlich zu klären, welche Pflichten man mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit man künftig gegenüber welchem Zweig der Sozialversicherung unter welchen Voraussetzungen haben wird und welche Optionen gegebenenfalls bestehen. Ansprechpartner für eine dementsprechend ganzheitliche Information kann beispielsweise eine mit Gründungsfragen befasste unabhängige Unternehmensberatung sein.

Solide Vorsorge

Freitag, 2. September 2011

Diverse Studien und Umfragen haben zum Ergebnis, dass die eigenen vier Wände in der Bevölkerung als die sicherste Form der Altersvorsorge angesehen werden. Im Vergleich zu anderen Vermögenswerten wird bei Immobilien vornehmlich auf die langfristige Wertstabilität, auch unter dem Aspekt Inflation, abgestellt. Der Besitz eines lastenfreien Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung bringt darüber hinaus aufgrund der nicht notwendigen Mietzahlungen eine deutliche Entlastung der privaten Haushaltskasse in der Phase des beruflichen Ruhestands.
Wer mit dem Erwerb einer Immobilie liebäugelt, muss sich aufgrund des hohen finanziellen Aufwands eingehend mit der Auswahl eines passenden Objekts befassen und insbesondere auch der Strukturierung und Gestaltung der Immobilienfinanzierung ausreichende Zeit widmen. Neben einem Vergleich mehrerer Darlehensangebote sollte hierbei auch die Einbindung besonders zinsgünstiger öffentlicher Fördergelder geprüft werden. Auch für Selbstständige stehen diese grundsätzlich zur Verfügung. Der Staat als (mittelbarer) Kreditgeber nimmt, anders als bei anderen Subventionen, keine Differenzierung bei der Förderberechtigung der Antragsteller vor. Für die klassischen Bankdarlehen als weiteren Bestandteil der Finanzierung stellt sich für Selbstständige hingegen mitunter die Problematik, dass der Zugang zu den benötigten Bankdarlehen relativ schwierig ist. Der Weg zu einer unabhängigen Unternehmensberatung führt hierbei in der Praxis oftmals zu einer Beschleunigung bei der Umsetzung des geplanten Vorhabens.

Basis-Rente – ja oder nein?

Montag, 11. Juli 2011

Die Basis-Rente ist noch vergleichsweise unbekannt, eher noch ist ihr “Spitzname” Rürup-Rente geläufig, benannt nach ihrem geistigen Vater. Konzipiert wurde sie seitens des Gesetzgebers, um jedermann die Möglichkeit zu geben, Einschnitte bei der gesetzlichen Rente durch private Vorsorge kompensieren zu können. Jedermann bedeutet, dass auch Personen, die keine Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Rentenbeiträgen erworben haben, eine solche Basis-Rente abschließen können. Dies sind beispielsweise Hausfrauen (bzw. allgemein Personen ohne Erwerbstätigkeit) und Beamte (deren Altersversorgung auf Pensionsansprüchen fußt). Auch Selbstständige können hierunter fallen: Grob gibt es drei Ausprägungen hinsichtlich des Rentenversicherungsstatus bei beruflich Selbstständigen (Pflichtversicherung, Ersatzweise Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk und Versicherungsfreiheit).

Je nachdem, welche künftigen laufenden Einkünfte für die Altersvorsorge schon durch die gesetzliche Rente abgedeckt werden, kann eine Basis-Rente entweder kompensierend wirken (man sorgt durch eigene Vorsorge dafür, dass man sich bei der Rente so stellt, als wären die Leistungen hieraus nicht im Zuge der Reformen der letzten Dekade gekürzt worden) oder als zentraler Baustein der finanziellen Vorsorge für den Ruhestand privat abgeschlossen werden. Die “Spielregeln” von gesetzlicher Rente und Basis-Rente unterscheiden sich nicht wesentlich. Beide Vorsorgeformen können grundsätzlich als sicher angesehen werden: Die gesetzliche Rente aufgrund entsprechender Aussagen politischer Entscheidungsträger und der aktuellen gesetzlichen Verankerung des Verbots einer Rentenkürzung, die Basis-Rente aufgrund der mehrstufigen Sicherungssysteme, die eine Insolvenz eines Versicherungsunternehmens praktisch unmöglich erscheinen lassen. Sofern man eine Basis-Rente abschließt, bei der man als Anlager auch das Kapitalanlagerisiko übernimmt (indem die Beiträge nicht im gebundenen Vermögen der Versicherung, sondern in Fonds angelegt werden), sind allerdings Verluste dergestalt möglich, dass das aufgebaute Vermögen zum Rentenbeginn die bis dato eingezahlten Beiträge unterschreitet. Hiergegen kann man sich durch Abschluss von guten Fondspolicen wappnen, die neben einer ertragsorientierten Form der Geldanlage auch Garantien in Höhe der eingezahlten Beiträge und gegebenenfalls darüber hinaus auch Mindestrenditen garantieren.

Sicherheit bedeutet auch, dass kein Dritter Zugriff auf das angesparte Vermögen während der Aufschub- bzw. Sparphase hat (Pfändungsschutz, Hartz-IV-Sicherheit). Man selbst ist allerdings auch außen vor (keine voerzeitige Auflösung, Verpfändung oder Veräußerung). Insofern ist Sicherheit teilweise auch gleichbedeutend mit Unflexibilität, dem gravierendsten Nachteil der Basis-Rente: Wer nicht gänzlich sicher sein kann, auf das angesparte Vermögen bis zum Eintritt in den Ruhestand verzichten zu können oder gegebenenfalls größere einmalige Anschaffungen hieraus tätigen muss (Teilauszahlungen sind – genau wie bei der gesetzlichen Rente auch - nicht möglich), für den ist eine Basis-Rente nicht das richtige Produkt. Wer sich hingegen mit den Einschränkungen arrangieren kann, für den ist diese Form der Vorsorge umso interessanter, je größer die Lücke fürs Alter ist und je höher der persönliche Steuersatz liegt. Wie bei allen Versicherungen sollte man allerdings nicht an einen Abschluss denken, bevor man sich umfassend über die gängigen Angebote informiert hat und mindestens eine zweite unabhängige Meinung eingeholt hat. Da ein Anbieterwechsel zwar gesetzlich nicht ausgeschlossen ist, in der Praxis jedoch kaum durchführbar ist, handelt es sich schließlich quasi um eine Entscheidung fürs Leben.

Steuerersparnis für Selbstständige

Donnerstag, 16. Juni 2011

Die Rürup-Rente bietet für Selbstständige die Möglichkeit, eine steuerlich begünstigte Altersvorsorge zu betreiben. Abgesehen davon, dass die Höhe der Steuerersparnis wesentlich vom persönlichen Grenzsteuersatz abhängig ist, was dazu führt, dass die Ersparnis gleich null ist, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht erreicht, was insbesondere bei einer Existenzgründung in der Anlaufphase keine Seltenheit ist, sollte man sich den wohl wichtigsten Grundsatz im Zusammenhang mit Geldanlage und Steuern vor Augen halten: Nichts aus steuerlichen Motiven heraus abschließen; Steuerersparnismöglichkeiten nur als I-Tüpfelchen oder Sahnehäubchen begreifen! Dass die Rürup-Rente, unabhängig von der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge analog zu Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, eine durchaus interessante und attraktive Form der Vorsorge insbesondere für Selbstständige, die aus der gesetzlichen Rente keine oder nur unwesentliche Ansprüche zu erwarten haben, soll jedoch nicht in Abrede gestellt werden. Allerdings ist die eingeschränkte Flexibilität der Verträge, die sich unter anderem dadurch auszeichnet, dass nur eine Leibrente fließen darf und keine (Teil-)Auszahlungen wie bei der Riester-Rente zulässig sind, ein ganz besonders entscheidender Aspekt. Daher sollte man, wenn man von dieser Vorsorgeform überzeugt ist, vor der Unterschrift sicherstellen, dass man ein gutes Angebot vorliegen hat. Die qualitativen Unterschiede sowie die Kostenstrukturen unterscheiden sich zwischen einzelnen Anbietern nämlich gewaltig, ein späterer Wechsel ist mindestens teuer, wenn nicht ausgeschlossen. Drum prüfe…

Wie funktioniert Riester für Selbstständige?

Donnerstag, 19. Mai 2011

Riester ist eigentlich nicht kompliziert. Eigentlich. Diese staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge steht grundsätzlich jedermann offen. Das Salz in der Suppe ist freilich die Förderung in Form von Zulagen und gegebenenfalls weiteren Steuervorteilen. An dieser Stelle kommt es bei Selbstständigen auf den Einzelfall an, inwieweit eine Riester-Rente für sie individuell interessant sein kann. Abgestellt wird grundsätzlich nämlich auf die Rentenversicherungspflicht. Besteht diese, häufig etwa bei Handwerkern, ergibt sich auch eine Förderberechtigung. Liegt diese nicht vor aufgrund einer Befreiung von Pflichtbeiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung oder auch aufgrund der Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk, gibt es keine Riester-Förderung. Es sei denn, man kann mit einem geförderten Ehegatten aufwarten.
Wenn letztlich die Frage der Berechtigung hinsichtlich der Förderung geklärt ist, die sich allerdings Jahr für Jahr entsprechenden persönlichen Verhältnissen ändern kann, fängt die Arbeit für Interessenten dahingehend an, sich erstens für die geeignete Variante (Wohn-Riester zur schnelleren Entschuldung des Eigenheims oder alternativ langfristiger Vermögensaufbau mit Fonds, Versicherungen oder Bausparen) und zweitens für ein gutes Produkt zu entscheiden. Eine unabhängige Finanzberatung kann hinsichtlich der Fördermodalitäten und Produkt- und Anbieterauswahl gute Dienste leisten. Denn: Dass die Riester-Rente trotz der Liebe zum Detail seitens des Gesetzgebers insgesamt viel besser ist als ihr Ruf, wird heuer kaum mehr bestritten.

Asymmetrische Verteilung

Freitag, 13. Mai 2011

Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen, die häufig von Selbstständigen für ihre private Altersvorsorge als Instrument zum langfristigen Vermögensaufbau ausgewählt werden, muss man nach den Entwicklungen der letzten Jahr(zehnt)e konstatieren, dass aus heutiger Sicht Chancen und Risiken asymmetrisch verteilt sind. Grundsätzlich logisch ist, dass Selbstständige, die nicht auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in auskömmlichem Ausmaß für die Zeit nach dem aktiven Berufsleben vertrauen dürfen, eine Alternative benötigen. Allerdings hat sich die klassische Lebensversicherung hierfür in vielen Fällen als suboptimale Lösung herausgestellt, was sowohl an der rückläufigen Zahl neu abgeschlossener Verträge als auch an den anhaltend häufigen vorzeitigen Beendigungen ablesbar ist.
Die Rendite dieser Form der langfristigen Geldanlage stellt sich seit Längerem als rückläufig dar. Bedingt durch die anhaltend niedrigen Zinsen konnten die Versicherer in der überwiegenden Zahl der Fälle die ursprünglich bei Vertragsbeginn (unverbindlich) prognostizierten Überschussbeteiligungen nicht mehr aufrecht erhalten, sondern mussten hierbei Abstriche machen. Die Gesamtverzinsung des eingesetzten Kapitals bleibt also bei vielen aktuell bestehenden Verträgen unter den Erwartungen. Für diejenigen, die hierbei absehbare Lücken bei der Altersvorsorge schließen wollten, ergibt sich die betrübliche Konsequenz, dass sich die entsprechende Lücke vergrößert. Welche Optionen im konkreten Einzelfall die sinnvollste ist – Verträge weiterführen und auf Besserung hoffen, Beiträge reduzieren (oder Vertrag komplett beitragsfrei stellen) und parallel alternative Vorsorge betreiben (beispielsweise mit guten Fondspolicen, die auch Garantieleistungen beinhalten, oder durch Sparpläne, die in Fonds ohne Ausgabeaufschlag investieren) oder – meist der teuerste Weg – die Lebensversicherung kündigen, sollte man eingehend prüfen. Chancen bestehen für die klassische Lebensversicherung im Allgemeinen und die konkrete Police im Besonderen darin, dass es mit den Erträgen wieder aufwärts geht. Ob diese Chancen hoch genug sind im Vergleich zu den Risiken – der Trend bleibt wie bisher –, ist überaus fraglich; anders ausgedrückt, scheinen Chancen und Risiken bei der klassischen Lebensversicherung überaus asymmetrisch verteilt zu sein.

Neues zur Umsonst-Rente

Mittwoch, 11. Mai 2011

Auch Unternehmer und Selbstständige können im Einzelfall von der Problematik betroffen sein, dass ihnen bereits gewährte Riester-Zulagen nach der individuellen Überprüfung ihrer Verträge wieder entzogen werden, vgl. hier. Seitens des BMF als federführender Instanz soll hierbei im Einzelfall unbürokratisch verfahren werden können, so dass den Betroffenen gegebenenfalls bei entsprechender Mitwirkung und Nachzahlung der fälligen Mindestbeiträge die Zulagen letztlich doch erhalten bleiben. Einzelheiten sind jedoch noch nicht endgültig verabschiedet.

Um bei laufenden Verträgen den Erhalt aller Zulagen zu gewährleisten, muss – wenn man rentenversicherungspflichtig ist (oder Beamter) – jedes Jahr zumindest ein Sockelbetrag von 60 € auf dem Vertrag als Eigenbeitrag eingehen. Wer nicht (für sich genommen) förderberechtigt ist, kann eine Umsonst-Rente erhalten, sofern der förderberechtigte Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt. Rentenversicherungspflichtige Selbstständige können also auf diese Weise ihren nicht rentenversicherungspflichtigen Ehegatten zu einer Huckepack-Förderung verhelfen. Umgekehrt können nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Unternehmer, auch wenn sie exquisit verdienen, über ihren Ehegatten im Angestelltenverhältnis die Huckepack-Förderung erhalten – oder besser gesagt “mitnehmen“. Dass allerdings die Umsonst-Rente durch einen reinen Zulagenvertrag nicht zu üppigen Zusatzeinkünften als Bestandteil der Altersvorsorge führt, sollte ohnehin klar sein. Einzelheiten können Selbstständige und Unternehmer bei einer Unternehmensberatung abklären.

Die Folgen der Niedrigzinsphase

Mittwoch, 4. Mai 2011

Selbstständige, die von der gesetzlichen Rentenversicherung abgekoppelt sind, müssen ihre Altersvorsorge selbst auf die Beine stellen, sofern sie nicht einem berufsständischen Versorgungswerk angehören oder ohnehin über hinreichendes freies Vermögen verfügen. Traditionell findet ein wesentlicher Teil des entsprechenden Kapital- und Vermögensaufbaus über Versicherungen statt, denen für eine sichere Kapitalanlage und Abdeckung des biometrischen Risikos die notwendige Expertise zugestanden wird. Vor dem Hintergrund, dass es diese Sicherheit nicht zum Nulltarif gibt (Stichworte: Kosten und Intransparenz) und diese maßgeblich darauf fußt, dass die Rendite des gebundenen Kapitals über kurzfristig risikolose Anlageformen – Anleihen bester Bonität – erwirtschaftet wird, erklären sich die seit Längerem rückläufigen Überschussbeteiligungen. Ebenso erklärt sich hierdurch der traurige Effekt, dass weit mehr als die Hälfte der kapitalbildenden Versicherungen ihr ursprünglich geplantes Ende nicht erlebt, weil der Versicherungsnehmer die Reißleine zieht. Die im historischen Vergleich überaus niedrigen Zinsen während der letzten Jahre führen nunmehr auch dazu, dass der aufsichtsrechtlich zulässige Garantiezins ab kommendem Jahr sinkt. Hierbei wird lediglich die Zinsentwicklung der letzten Jahre ex post nachvollzogen, während die Kredit- und Darlehenszinsen bereits wieder im Anstieg begriffen sind und die durchschnittlichen Kapitalkosten im Rahmen der Unternehmensfinanzierung aktuell ihren Tiefpunkt somit bereits hinter sich gelassen haben. Vor diesem Hintergrund lohnen Neuabschlüsse bei klassischen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen künftig noch weniger als aktuell. Bestehende Lücken als Differenz zwischen bei Abschluss in Aussicht gestellten Entwicklungen der Überschüsse und tatsächlich erfolgten Gutschriften sollte man jedoch eher sofort als später als solche erkennen und nicht auf eine Besserung hoffen. Alternativen zu klassischen kapitalbildenden Versicherungen bestehen in speziellen Fondspolicen, die das Kapitalanlagerisiko nicht alleine dem Versicherungsnehmer aufbürden, sondern dieses durch Kapitalgarantien und darüber hinaus gehende garantierte Mindestverzinsungen wesentlich abmildern, dennoch eine Aktien- und damit chancenorientierte Form der Geldanlage darstellen. Diese sog. UWP-Policen sind in allen drei Schichten der Altersvorsorge (Rürup, Betriebliche Altersvorsorge, Privatrente) in vielen Fällen, nicht nur für Selbstständige, eine vermutlich bessere Alternative zur klassischen Lebens- oder Rentenversicherung.