Artikel-Schlagworte: „Altersvorsorge“

Rente für Selbstständige

Mittwoch, 14. Dezember 2011

Selbstständige, die keine oder nur unbedeutende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut haben und auch keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören, sind hinsichtlich ihrer privaten Altersvorsorge auf sich allein gestellt. Unternehmer müssen entsprechend selbst aktiv werden, um für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben finanzielle Vorsorge zu treffen. In aller Regel stellt der Betrieb bzw. das Unternehmen den maßgeblichen Vermögenswert dar. Dieser kann im Zuge einer Nachfolgeregelung veräußert oder verpachtet werden. Aus dem Verkaufserlös sind zunächst bestehende private Verbindlichkeiten, etwa aus einer restlich bestehenden privaten Immobilienfinanzierung zu begleichen. Liquides Vermögen, das zum laufenden Lebensunterhalt verbraucht werden kann, lässt sich mit Hilfe staatlicher Förderung nur durch eine Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) ansparen. Diese spezielle Form einer privaten Rentenversicherung garantiert eine lebenslange Leibrente und kann um eine entsprechende Hinterbliebenenversorgung erweitert werden. Die staatliche Förderung vollzieht sich durch die steuerliche Begünstigung der Beiträge. In der Sparphase reduziert sich die Steuerlast durch Berücksichtigung der Beiträge bis zu 20.000 € (40.000 € bei zusammenveranlagten Ehegatten) jährlich als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Wie bei der geseetzlichen Rente auch, sind allerdings keine Kapitalauszahlungen möglich. Die Höhe der monatlichen Rente ergibt sich aus der Höhe der insgesamt eingezahlten Beiträge, der Laufzeit und der Rendite nach Kosten der jeweiligen Geldanlage. Die Rendite lässt sich auf längere Sicht im Vergleich zu klassischen Versicherungen erfahrungsgemäß dadurch steigern, dass in Fonds investiert wird. Gute Fondspolicen beinhalten neben der Chance auf höhere Renditen auch eine garantierte Mindestverzinsung.

Einmalanlagen

Dienstag, 6. Dezember 2011

Die Einmalanlage höherer Beträge ist für Selbstständige unter mehreren Aspekten zu prüfen: Liquidität bzw. Verfügbarkeit und Zugriffsschutz Dritter bzw. Eignung als Bestandteil der privaten Altersvorsorge. Darüber hinaus gilt wie bei jeder Geldanlage naturgemäß der Zusammenhang zwischen Rendite und Risiko. Bei Selbstständigen, insbesondere, wenn die Geschäfte gut gehen, ist die Nachsteuerrendite hierbei das primär zu berücksichtigende Kriterium. Allerdings gilt es auch den im Zusammenhang mit Steuern wichtigsten Grundsatz überhaupt zu beherzigen, nämlich den, nichts aus rein steuerlichen Motiven heraus in die Wege zu leiten. Die Transparenz schließlich ist ebenfalls ein nicht zu vernachlässigender Aspekt, nicht nur, aber insbesondere bei höheren Beträgen. Staatliche Fördermöglichkeiten können die Rendite aufpäppeln, beispielsweise durch Anlage von Geldern bei Versicherungen als Basis-Rente. Hier gibt es mittlerweile gut strukturierte Investmentmöglichkeiten zu vertretbaren Kosten, über die man sich bei unabhängigen Finanzdienstleistern, die nicht an das Produktangebot einzelner Gesellschaften gebunden sind, informieren sollte. Inwieweit man auf die noch kürzere Mindestlaufzeit bestimmter Geldanlageformen bis zur frühestmöglichen Verfügbarkeit mit dem 60. Geburtstag (ab 2012 ist dies für Neuabschlüsse der 62. Geburtstag) Wert legt, kann auch von Bedeutung sein.

Förderung sinkt

Donnerstag, 17. November 2011

Für Selbstständige, die nur deshalb in den Genuss der Riester-Förderung kommen, weil sie dank ihres rentenversicherungspflichtigen oder verbeamteten Ehegatten einen reinen Zulagenvertrag ohne eigene Beiträge abgeschlossen haben, ändert sich ab kommendem Jahr etwas: In jedem Fall, egal, ob man unmittelbar oder “huckepack” (also mittelbar) gefördert wird durch Zulagen und/oder Steuervorteile, ist künftig der sogenannte Sockelbetrag von 60 € jährlich vom Anleger aus eigenen Mitteln aufzubringen! Dadurch, dass es den Effekt einer Umsonst-Rente nun nicht mehr gibt, kann man von einer Kürzung der Förderung sprechen. Andererseits waren diese Umsonst-Renten ohnehin nur ein geringes Zubrot und kaum geeignet, bestehende Lücken in der privaten Altersvorsorge wirksam zu schließen. Die Riester-Rente bleibt im Übrigen weiterhin eine attraktive Option.

Eigenheimrente – ja oder nein?

Mittwoch, 2. November 2011

Die Eigenheimrente als die jüngste Variante der Riester-Rente ist landläufig besser belannt unter dem Schlagwort Wohn-Riester. Das Besondere hierbei ist, dass die staatlichen Zulagen als Sondertilgungen direkt in die Immobilienfinanzierung einfließen. Logischerweise kommt diese Variante nur dann zum Einsatz, wenn der Kunde über Wohneigentum verfügt, das teilweise oder vollständig fremdfinanziert ist. Weiterhin muss es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln; das Objekt muss in Deutschland belegen sein. Entsprechend scheiden sowohl Auslandsimmobilien als auch Renditeobjekte von vorn herein für die Riester-Förderung in Zusammenhang mit der Immobilie aus. Zudem müssen die Antragsteller förderberechtigt entsprechend den Regularien der staatlich geförderten Altersvorsorge sein. Die Bedingungen, um die staatliche Riester-Förderung zu erhalten, sind bei Wohn-Riester identisch wie bei den übrigen Varianten der Riester-Rente: Förderberechtigt sind – ohne Einkommensgrenzen – alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer; außerdem Beamte. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige, soweit sie nicht der  Rentenversicherungspflicht unterliegen, kann allerdings auch mittelbar begünstigt werden und erhält jährlich die Altersvorsorgezulage, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt. Detailfragen hierzu können Selbstständige und Unternehmer mit einer unabhängigen Unternehmensberatung besprechen. Die Eigenheimrente lohnt sich als Baustein einer besonders preisgünstigen Immobilienfinanzierung praktisch immer, sofern die beschriebenen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Ersparnis ist tendenziell für Familien aufgrund der zusätzlichen Kinderzulagen, die für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird oder ein Kinderfreibetrag eingeräumt ist, am höchsten.

Rentenerhöhung in Sicht

Donnerstag, 27. Oktober 2011

Nach Aussage der Deutschen Rentenversicherung könnten die Renten 2012 um 2,3% (West) bzw. sogar 3,2% (Ost) steigen. Im Vergleich zu den eher kargen Erhöhungen der letzten Jahren wäre dies ein spürbarer Zuwachs, möglich durch gute Konjunktur und sinkende Arbeitslosigkeit. Dass die Erhöhung nur aktiven Rentnern zugute kommt, steht auf einem anderen Blatt. Wer sich derzeit noch in der Phase der Anwartschaft befindet, sollte hingegen weniger seinen Fokus auf die Erhöhung von 2,3% bzw. 3,2% legen, sondern auf die 100%. Sprich, wie hoch ist die aktuelle Rentenbasis aktuell und wie wird sie sich unter welchen Voraussetzungen bis zum tatsächlichen Rentenbeginn entwickeln. In nicht wenigen Fällen wird die Anschlussfrage dahin zielen müssen, wie man von den gesetzlichen Alterseinkünften einen auch nur einigermaßen angemessenen Lebensstandard unter Berücksichtigung der persönlichen Fixkosten finanzieren soll. Lösung, die in vielen Fällen, insbesondere für Selbstständige ohne nennenswerte Rentenanwartschaften, unumgänglich ist: Private Vorsorge. Problem: Welche Form der Altersvorsorge? Tipp: Vorschläge mit Begründungen durch unabhängige Finanzdienstleister einhlen, die alle gängigen Formen und Varianten wie beispielsweise Riester, Rürup, private Versicherungen und Fonds im Angebot haben und somit nicht von vorn herein festgelegt sind und vielmehr die jeweiligen Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse und Zielsetzungen des Kunden darstellen können.

Jetzt noch riestern?

Dienstag, 25. Oktober 2011

Für viele Selbstständige ist die private Altersvorsorge grundsätzlich ein immens wichtiges Thema, da sie staatlicherseits diesbezüglich nichts oder nichts Berauschendes zu erwarten haben. Von daher ist es ratsam, sich mit den momentan gängigen Werbebotschaften der Finanzindustrie auseinander zu setzen. Tenor dieses Schlussverkaufs insbesondere kapitalbildender Versicherungen ist, dass für Neuverträge ab 2012 alles schlechter wird und man aus diesem Grunde noch in diesem Jahr bestehende Lücken bei der Altersvorsorge schließen sollte.

Fakt ist, dass bei allen neu abgeschlossenen Riester-Renten und Basis-Renten ab kommendem Jahr ein späterer Zeitpunkt die Folge ist, ab welchem man frühestens Leistungen in Form einer Rente oder eines Auszahlplans beziehen kann: Der 62. Geburtstag (statt aktuell der 60.). Auch für kapitalbildende Versicherungen, die keiner direkten staatlichen Förderung unterliegen, also private Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen ändert sich analog etwas: Damit Kapitalauszahlungen steuerlich begünstigt werden, ist neben einer (weiterhin) mindestens zwölfjährigen Laufzeit als zweite Bedingung die frühestmögliche Auszahlung ab Vollendung des 62. Lebensjahrs (aktuell noch des 60.) zu erfüllen. Sofern es sich nicht um Fondspolicen handelt, beträgt bei kapitalbildenden Versicherungen für Neuabschlüsse ab 2012 der gesetzlich maximal zulässige Garantiezins auf die Sparbeiträge nur noch 1,75 Prozent (statt derzeit 2,25 Prozent).

So gesehen, spricht vieles für einen Abschluss noch in diesem Jahr. Ob hierbei eine Riester-Rente die passende Vorsorgeform ist, hängt für Selbstständige hauptsächlich von einem Kriterium ab: Ihrem rentenrechtlichen Status. Besteht Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung, gibt es die Riester-Förderung, ansonsten nicht. Die Basis-Rente hingegen kann sowohl für einkommensstarke Personen aufgrund der hohen steuerlichen Abzugsfähigkeit interessant sein, als auch für Selbstständige, die finanziell nicht auf Rosen gebettet sind (Pfändungsschutz und Hartz-IV-Sicherheit). Auf der anderen Seite sind Basis-Renten (auch Rürup-Renten genannt) leider recht unflexibel. Die Flexibilität hingegen ist ein großer Trumpf von staatlich nicht geförderten Rentenversicherungen. Empfehlenswert sind hierbei Angebote, bei denen der niedrigere Garantiezins nicht zum Tragen kommt, und bei denen eine chancenorientierte Form der Geldanlage mit Sicherheitskomponenten zu niedrigen Kosten kombiniert wird. Beispiel: UWP-Policen, die auch eine garantierte Mindestverzinsung bieten.

Garantiezinssenkung und die Folgen

Donnerstag, 13. Oktober 2011

Die ab kommendem Jahr von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent sinkende Garantieverzinsung kapitalbildender Versicherungen hat schon in diesem Jahr Auswirkungen: Es gibt mehr Werbung zum Thema Altersvorsorge. Schlussverkäufe sollten jedoch grundsätzlich einer besonders kritischen Würdigung unterzogen werden. Richtig ist, dass Lebens- und Rentenversicherungen, die ab kommendem Jahr abgeschlossen werden, unattraktiver sind als solche, für die noch in diesem Jahr die Unterschrift unter den Vertrag geleistet wird. Richtig ist aber auch, dass es attraktivere Angebote für den langfristigen Vermögensaufbau bis hin zur privaten Altersvorsorge gibt, die von der Garantiezinssenkung nicht betroffen sind, also aufgrund der gesetzlichen Änderung nicht an Attraktivität verlieren, sondern im Gegenteil noch interessanter werden. Insbesondere Selbstständige, die sich selbst um ihren finanziell auskömmlichen Ruhestand kümmern müssen, sollten Für und Wider eines Neuabschlusses im Schlussverkauf der Lebensversicherungen eingehend überdenken. Fondspolicen mit Kapitalgarantie und Mindestverzinsung bei vergleichsweise niedrigen Kosten sind eine sehr gute Alternative. Dieses und nächstes Jahr.

Garantierte Renditen

Dienstag, 11. Oktober 2011

Jede Form der Geldanlage beinhaltet Verlustrisiken, theoretisch zumindest. Im Zweifel kommt es auch bei absolut sicheren Geldanlagemöglichkeiten auf den Betrachtungszeitraum bzw. die Laufzeit an. Bezogen auf Fonds kann man das Risiko deutlich reduzieren, indem man beispielsweise Garantiefonds erwirbt. Diese garantieren, wie es die Bezeichnung bereits zum Ausdruck bringt, einen bestimmten Betrag, der in jedem Fall bei Fälligkeit zur Auszahlung gelangt. Eben weil es eine Fälligkeit gibt, unterscheiden sich Garantiefonds von anderen Fonds dadurch, dass sie somit eine begrenzte Laufzeit haben, an deren Ende sie liquidiert werden. Zudem ist zu beachten, dass die Ausgabeaufschläge grundsätzlich nicht von der Garantie eingeschlossen sind. Diese stellen insoweit bei einer schlechten Performance einen möglichen Verlust dar. In der Regel dürfte es somit interessanter sein, in gute und bewährte “klassische“ Fonds ohne Ausgabeaufschlag zu investieren, zumal Garantiefonds zumeist nur den Kapitalerhalt (ohne Ausgabeaufschlag) garantieren, aber keine Mindestrendite.
Diese hingegen bieten als längerfristig ausgelegte Alternative besondere Fondspolicen, die nach dem sogenannten UWP-Prinzip ausgestaltet sind. Bei diesen ist, abgesehen von vorzeitigen Vertragsauflösungen, das Guthaben in Höhe der eingezahlten Beträge zuzüglich einer Mindestrendite garantiert. Darüber hinaus gibt es insoweit Parallelen zu einer Geldanlage in Fonds, dass durch eine professionell gemanagtes chancenorientiertes Investment bei einem langen Zeithorizont Chancen auf hohe Renditen für den Anleger gegeben sind. Im Hinblick auf die langen Laufzeiten, die zum Einen erforderlich sind, um die Kapitalgarantie und die Mindestverzinsung abzubilden, zum Anderen auch zu empfehlen sind (Zinseszinseffekt!), sind diese Fondspolicen insbesondere als geeigneter Baustein der privaten Altersvorsorge anzusehen.

Änderungen 2012

Freitag, 7. Oktober 2011

Kommendes Jahr ändert sich so einiges rund um den Themenkreis der Altersvorsorge. Besonders wichtig ist, dass sich für neu abgeschlossene Verträge ab 2012 der Zeitpunkt, an dem frühestmöglich Leistungen bezogen werden können, vom 60. auf den 62. Geburtstag verschiebt. Dies betrifft sowohl die Riester-Rente als auch die Rürup-Rente und auch Verträge für die Betriebliche Altersvorsorge. Die Heraufsetzung des Mindestalters steht im Einklang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Vollendung des 67. Lebensjahrs.
Auch ist zu beachten, dass bei einigen Verträgen, sofern sie als klassische kapitalbildende Versicherungen aufgebaut sind, die gesetzlich garantierten Leistungen für neu abgeschlossene Verträge ab kommendem Jahr sinken werden, unabhängig davon, ob und welche Form der staatlichen Förderung im Einzelfall ansonsten zum Tragen kommt!
Selbstständige und Unternehmer tun somit gut daran zu prüfen, inwieweit in diesem Jahr noch Handlungsbedarf besteht. Dies betrifft sowohl die eigenen Finanzen als auch die Ausgestaltung bestehender oder künftiger Vereinbarungen rund um die bAV ihrer Arbeitnehmer, zu denen auch reine Entgeltumwandlungen ohne Zuschüsse des Arbeitgebers zählen. Eine unabhängige Unternehmensberatung ist hierfür ein guter Ansprechpartner.

Gefördert und garantiert

Mittwoch, 14. September 2011

Die Riester-Rente hat zwei entscheidende Vorteile: Die staatliche Riester-Förderung sowie eine Garantie. Garantiert ist zum Ende der planmäßigen Ansparphase, dass als Basis für die Auszahlungs- oder Rentenphase mindestens ein Guthaben in Höhe der auf dem Vertrag eingegangenen Beiträge des Sparers und auch der staatlichen Zulagen zur Verfügung steht. Verluste sind, sofern der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird, somit ausgeschlossen.
Die staatliche Förderung besteht aus Zulagen, außerdem gegebenenfalls noch zusätzlichen Steuervorteilen. Sie steht unmittelbar jedem zu, der eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, außerdem auch Beamten. Unter die Rentenversicherungspflicht und damit die Förderberechtigung fallen auch viele Selbstständige, die entsprechend von den Vorteilen dieser Form der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge uneingeschränkt profitieren können. Mittelbar gefördert werden zudem Ehegatten eines (unmittelbar) förderberechtigten Riester-Sparers.