Archiv für die Kategorie „Unternehmensberatung“

Tilgung von betrieblichen Finanzierungen

Donnerstag, 5. Januar 2012

Die Mindesttilgung bestimmt grundsätzlich bei einer Finanzierung deren längstmögliche Laufzeit. Während im Geschäft mit Privatkunden auch Darlehen zur freien Verwendung – meist allerdings als Ratenkredit – vergeben werden, ist dies im Kreditgeschäft an Unternehmen und beruflich Selbstständige vergleichsweise unüblich. So wird sich ein Finanzierungsangebot eines Kreditinstituts stets an der vorgesehenen Investition orientieren; gegebenenfalls stellt sich heraus, dass die vom Kunden favorisierte Darlehenslaufzeit schwerlich zu realisieren ist. Bei einer kürzeren Laufzeit steigt aufgrund der schnelleren Tilgung entsprechend der zu erbringende Kapitaldienst in Form der Darlehensannuität an.
Bei einer privaten Baufinanzierung hat sich eine Mindesttilgung von einem Prozent der Darlehenssumme zuzüglich ersparter Zinsen branchenweit als Standard herausgebildet. Bei gewerblichen Finanzierungen hingegen orientieren sich Kreditinstitute hinsichtlich der maximalen Darlehenslaufzeit bisweilen an den steuerlichen AfA-Sätzen.
Eine Besonderheit ergibt sich bei Umstrukturierungen der Unternehmensfinanzierung im Zuge der Konsolidierung. Für aufgelaufene Kontokorrentkredite, die in ein grundsätzlich zinsgünstigeres Konsolidierungsdarlehen umgeschuldet werden, sind bislang im Ergebnis keine Tilgungsleistungen erbracht worden. Die Darlehenslaufzeit entscheidet somit wesentlich über den – trotz des Zinsvorteils – höheren zu erbringenden Kapitaldienst infolge der einsetzenden Tilgung. Bei beabsichtigten betrieblichen Konsolidierungsdarlehen wird in der Praxis im Vorfeld häufig eine bankenunabhängige Unternehmensberatung eingebunden.

Aufrechterhaltung der Finanzierung

Dienstag, 20. Dezember 2011

Ganz grundsätzlich ist es überaus risikobehaftet, die Finanzierung eines Unternehmens im Wesentlichen auf das Wohlwollen seiner (einen bzw. einzigen) Hausbank abzustellen. Bei drohenden oder sich abzeichnenden Liquiditätsengpässen vergrößert sich die meist ungewollte Bankenabhängigkeit spürbar. Deutlich wird diese insbesondere, wenn sich höhere Auflagen bei der Prolongation bestehender Kreditlinien ergeben und die Gewährung von neuem Kapital zur Finanzierung der Betriebsmittel mit höheren Anforderungen, etwa zusätzlichen geforderten Kreditsicherheiten, verbunden ist. Wenn eingereichte betriebswirtschaftliche Unterlagen signalisieren, dass sich die Bonität des jeweiligen Unternehmens anhand des Ratings seitens der Bank verschlechtert hat, werden grundsätzlich auch bestehende Sonderkonditionen gestrichen, wodurch sich die Finanzierung im Vergleich zur bisherigen Situation verteuert. Die Anschlussfinanzierung wird bisweilen auch mit strengeren Auflagen als bisher versehen, beispielsweise hinsichtlich der Stellung von Kreditsicherheiten. Im Zusammenspiel mit der Geschäftsführung des Unternehmens werden in der Praxis häufig durch eine Unternehmensberatung sachgerechte Maßnahmen eingeleitet, die darauf abzielen, bestehenden Problemen bei der Generierung eines hinreichenden und nachhaltigen Cashflows zu begegnen. Dies stellt im Erfolgsfall sicher, dass das Unternehmen weiterhin die benötigten Kredite erhält.

Rote Zahlen

Mittwoch, 30. November 2011

Letztlich kann ein Unternehmen nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben. Genau dies passiert jedoch, wenn nachhaltig rote Zahlen geschrieben und somit Verluste eingefahren werden. Diese schmälern die Kapitaldecke, so dass die Finanzierung des Betriebes sich zunehmend schwieriger gestaltet, da Kreditgeber wie Banken, Sparkassen und Lieferanten weniger Vertrauen in die Rückführung ihrer Kredite aufbringen bzw. dies nicht mehr aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen oder institutseigener Grundsätze darstellen können.
Entsprechend gilt es, grobe Schnitzer bei der Unternehmensfinanzierung zu vermeiden. Hierzu lässt sich zählen, langfristige Investitionen, die das Sachanlagevermögen betreffen, durch die Inanspruchnahme bereitgestellter Kreditlinien auf dem Kontokorrentkonto zu finanzieren. Im Rahmen einer bis auf weiteres zugesagten Kreditlinie vollzieht sich dies zwar bequem ohne zusätzliche Kreditverhandlungen. Andererseits ist diese Art der Finanzierung auch bei günstigen Konditionen für den Kontokorrentkredit deutlich teurer im Vergleich zu einer Darlehensfinanzierung. Zudem gerät der Betrieb nicht selten in eine Reinvestitionsfalle, wenn im Zuge der Inanspruchnahme der Kreditlinien keine Tilgungsleistungen erbracht werden. Zum Zwecke einer Neustrukturierung der Finanzierung wenden sich Unternehmen in der Praxis häufig an eine bankenunabhängige Unternehmensberatung.

Kostensenkungen

Dienstag, 15. November 2011

Der Effekt, die Finanzierungskosten durch Umschuldung von (ursprünglich) kurzfristigen Verbindlichkeiten in ein längerfristiges Darlehen mit günstigeren Konditionen zu senken, ist grundsätzlich im Unternehmensbereich vorteilhaft. Die Durchführung gestaltet sich in der Praxis jedoch bisweilen schwieriger als bei Privathaushalten, die ihren Dispo durch einen Ratenkredit ablösen lassen möchten. Bei Betrieben wird eine überhöhte Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites bankseitig häufig als Krisenfrühindikator gewertet. Insbesondere kann es problematisch werden, die Finanzierung neu zu strukturieren, wenn Zusammenhänge zwischen der Kreditinanspruchnahme und  rückläufigen Umsätzen und/oder betrieblichen Verlusten zu erkennen sind. Entsprechend kann es angeraten sein, bei den Kreditverhandlungen mit einem in sich geschlossenen Finanzierungskonzept aufzuwarten, welches im Vorfeld unter Einbeziehung einer spezialisierten Unternehmensberatung begleitet bzw. geprüft wurde. Insbesondere für die Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung für neu benötigte Mittel (beispielsweise für die Ablösung der KK-Inanspruchnahme) ist ansonsten in der Praxis nicht mit einer reibungslosen Bewilligung und Abwicklung zu rechnen.

Konsolidierung

Montag, 14. November 2011

Sofern auf dem Geschäftskonto eines Unternehmens oder beruflich Selbstständigen Sollsalden mit steigender Tendenz auf dem Kontokorrentkonto auftreten, besteht Handlungsbedarf. Grundsätzlich ist es für den Betrieb anzuraten, sich einer intensiven Ursachenforschung zu widmen, um aktiv an einer Lösung mitarbeiten zu können und nicht das Heft des Handelns den Kreditgebern überlassen zu müssen. Sofern die überhöhte Inanspruchnahme lediglich auf einer Ausweitung des betrieblichen Geschäftsumfangs, verbunden mit einem erhöhten Bedarf an einer Finanzierung von Betriebsmitteln beruht, kann eine dauerhafte, bei Saisonbetrieben gegebenenfalls auch befristete Erhöhung des Kontokorrentkredites bereits die ideale Lösung für Kreditgeber und Kreditnehmer sein.
Nicht selten jedoch zeigt eine tiefergehende Analyse, die vorzugsweise von einer bankenunabhängigen und somit neutralen Unternehmensberatung vorgenommen werden sollte, dass der kurzfristige Finanzierungsbedarf, der sich durch die überhöhte Inanspruchnahme der Kreditlinie manifestiert, nicht im Einklang mit den Umsatzzahlen steht und vielmehr Ausdruck einer nicht ausreichenden Finanzplanung, mangelnder betrieblicher Rentabilität und/oder einer nicht fristenkongruenten Finanzierung des betrieblichen Anlagevermögens ist.
In diesen Fällen gilt es, eine Konsolidierung der Kredite des Betriebes in die Wege zu leiten. Häufig zeigt sich hierbei in der Praxis, dass die Konsolidierung nicht nur die Verbindlichkeiten gegenüber der Hausbank und Lieferanten berücksichtigen muss, sondern auch darüber hinausgehende private Verbindlichkeiten der Geschäftsinhaber, da mit zunehmendem Liquiditätsdruck keine strikte Trennung von betrieblicher und privater Finanzsphäre mehr vorgenommen wurde.

Jetzt Kapitaldienst senken

Freitag, 4. November 2011

Überraschend für viele hat die EZB den Leitzins um 25 Basispunkte auf 1,25% gesenkt. Für Unternehmen mit einem hohen Anteil an kurzfristigem Fremdkapital bedeutet dies – nach der hehren Theorie – die Aussicht auf eine Entlastung beim Kapitaldienst für die entsprechenden Finanzierungen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Kreditgeber dergestalt mitspielen, dass sie ihre geringeren Refinanzierungskosten entsprechend an ihre Kunden weitergeben. Vor dem Hintergrund, dass die Konditionen für KK-Kredite insgesamt auf einem (angesichts des Dauerzinstiefs im langfristigen Darlehensbereich) nach wie vor erstaunlich hohen Niveau befindlich sind, sollten Unternehmen und Selbstständige in jedem Fall die Gesprächsbereitschaft ihrer Hausbank zu einer Konditionssenkung eruieren, sofern diese nicht von sich aus aktiv wird. Vor allem bei einer Dauerinanspruchnahme der betrieblichen Kontokorrentlinie empfiehlt es sich überdies, eine Umschuldung in den mittelfristigen Darlehensbereich ins Auge zu fassen, gegebenenfalls unterstützt durch eine unabhängige Unternehmensberatung mit Expertise in Fragen rund um betriebliche Finanzierungen.

Eigenheimrente – ja oder nein?

Mittwoch, 2. November 2011

Die Eigenheimrente als die jüngste Variante der Riester-Rente ist landläufig besser belannt unter dem Schlagwort Wohn-Riester. Das Besondere hierbei ist, dass die staatlichen Zulagen als Sondertilgungen direkt in die Immobilienfinanzierung einfließen. Logischerweise kommt diese Variante nur dann zum Einsatz, wenn der Kunde über Wohneigentum verfügt, das teilweise oder vollständig fremdfinanziert ist. Weiterhin muss es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln; das Objekt muss in Deutschland belegen sein. Entsprechend scheiden sowohl Auslandsimmobilien als auch Renditeobjekte von vorn herein für die Riester-Förderung in Zusammenhang mit der Immobilie aus. Zudem müssen die Antragsteller förderberechtigt entsprechend den Regularien der staatlich geförderten Altersvorsorge sein. Die Bedingungen, um die staatliche Riester-Förderung zu erhalten, sind bei Wohn-Riester identisch wie bei den übrigen Varianten der Riester-Rente: Förderberechtigt sind – ohne Einkommensgrenzen – alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer; außerdem Beamte. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige, soweit sie nicht der  Rentenversicherungspflicht unterliegen, kann allerdings auch mittelbar begünstigt werden und erhält jährlich die Altersvorsorgezulage, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt. Detailfragen hierzu können Selbstständige und Unternehmer mit einer unabhängigen Unternehmensberatung besprechen. Die Eigenheimrente lohnt sich als Baustein einer besonders preisgünstigen Immobilienfinanzierung praktisch immer, sofern die beschriebenen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Ersparnis ist tendenziell für Familien aufgrund der zusätzlichen Kinderzulagen, die für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird oder ein Kinderfreibetrag eingeräumt ist, am höchsten.

Gute Einkaufskonditionen sichern

Montag, 10. Oktober 2011

Der Finanz- und Schuldenkrise sei Dank: Die Zinsen in Deutschland, das in Sachen Bonität weiterhin in Europa als der Mercedes gilt, sind außerordentlich gesunken. Die Einkaufskonditionen für Finanzierungen sind dementsprechend hervorragend. Kreditnehmer, die für eine bereits laufende Finanzierung in Kürze eine Anschlussfinanzierung benötigen, können hiervon profitieren. Ebenso ist bei Darlehen mit variabler Zinsvereinbarung, gegebenenfalls mit Verhandlungsgeschick bzw. –druck, eine Besserstellung hinsichtlich der Zinssätze möglich. Bei einer noch etwas länger laufenden Festzinsvereinbarung lässt sich eine Sicherung der derzeit hervorragenden Finanzierungskonditionen durch ein Forward Darlehen bewerkstelligen. Für die folgende Anschlussfinanzierung der laufenden Darlehen lässt sich auf diese Weise im Vorfeld eine Zinsvereinbarung treffen, die dazu führt, dass das Risiko zwischenzeitlicher Zinserhöhungen für den Kreditnehmer ausgeschaltet wird. Unternehmen oder Selbstständige, die Mühe haben, derzeit an Finanzierungsmittel zu den allgemein herrschenden günstigen Bedingungen zu gelangen, weil es etwa Bedenken seitens der jeweiligen Bank hinsichtlich der Bonität oder des Ratings gibt, wenden sich erfahrungsgemäß an eine bankenunabhängige Unternehmensberatung, um Spielräume und alternative Finanzierungsmöglichkeiten auszuloten. Eine Option ist es vielfach, anstelle von Prolongationen auslaufender Finanzierungen darüber hinaus auch Umstrukturierungen der gesamten Unternehmensfinanzierung durchzudiskutieren. Diese können neben einer besseren Teilhabe an den derzeit günstigen Finanzierungskosten auch zu stabileren bilanziellen Verhältnissen führen.

Änderungen 2012

Freitag, 7. Oktober 2011

Kommendes Jahr ändert sich so einiges rund um den Themenkreis der Altersvorsorge. Besonders wichtig ist, dass sich für neu abgeschlossene Verträge ab 2012 der Zeitpunkt, an dem frühestmöglich Leistungen bezogen werden können, vom 60. auf den 62. Geburtstag verschiebt. Dies betrifft sowohl die Riester-Rente als auch die Rürup-Rente und auch Verträge für die Betriebliche Altersvorsorge. Die Heraufsetzung des Mindestalters steht im Einklang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Vollendung des 67. Lebensjahrs.
Auch ist zu beachten, dass bei einigen Verträgen, sofern sie als klassische kapitalbildende Versicherungen aufgebaut sind, die gesetzlich garantierten Leistungen für neu abgeschlossene Verträge ab kommendem Jahr sinken werden, unabhängig davon, ob und welche Form der staatlichen Förderung im Einzelfall ansonsten zum Tragen kommt!
Selbstständige und Unternehmer tun somit gut daran zu prüfen, inwieweit in diesem Jahr noch Handlungsbedarf besteht. Dies betrifft sowohl die eigenen Finanzen als auch die Ausgestaltung bestehender oder künftiger Vereinbarungen rund um die bAV ihrer Arbeitnehmer, zu denen auch reine Entgeltumwandlungen ohne Zuschüsse des Arbeitgebers zählen. Eine unabhängige Unternehmensberatung ist hierfür ein guter Ansprechpartner.

Analyse des Finanzierungsaufwands

Donnerstag, 22. September 2011

Der Finanzierungsaufwand, bestehend aus Zinsen, Bearbeitungsgebühren für Kredite und Nebenkosten des Geldverkehrs wie Kontoführungsgebühren umfasst in vielen Unternehmen einen wesentlichen Teil des Budgets und verzehrt entsprechend einen nicht unerheblichen Teil des Rohgewinns. Sofern die gesamten Kosten der Finanzierung eine steigende Tendenz aufweisen aufgrund zunehmender Höhe der Verbindlichkeiten und/oder ansteigender Zinsen aufgrund einer allgemeinen Zinserhöhung bzw. auch einer Verschlechterung der Bonität infolge schwächerer Ratingergebnisse, besteht Handlungsbedarf. Um einer Überschuldung entgegenzuwirken, die sich dadurch manifestiert, dass der Kapitaldienst nicht oder nicht mehr vollständig aus dem verfügbaren Cashflow erbracht werden kann, ist eine rechtzeitige Einleitung einer Konsolidierung der Finanzsphäre angezeigt. Für Unternehmen ist eine Konsolidierung in der Regel komplexer zu handhaben als eine drohende Überschuldungssituation bei Privathaushalten. Sie setzt insbesondere eine Ursachenanalyse der gestiegenen Kosten für die Finanzierung des Betriebs voraus. Das Ergebnis einer Unternehmensanalyse seitens einer unabhängigen Unternehmensberatung kann in der Praxis beispielsweise darauf hinauslaufen, dass Investitionsvorhaben über einen längeren Zeitraum nicht planmäßig mittel- bis langfristig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, sondern durch Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits finanziert wurden. Hierdurch wurde der Grundstein gelegt für eine spätere finanzielle Schieflage des Unternehmens, sofern angestrebte Umsatzziele nicht erreicht wurden und/oder Zinsänderungsrisiken schlagend wurden, woraufhin zusätzlicher Finanzierungsbedarf durch noch teurere Kredite in Form von Lieferantenkrediten und Verzicht auf Skonto gedeckt werden musste.