Archiv für die Kategorie „Immobilienfinanzierung“

Günstiges Baugeld vom Staat

Freitag, 21. Oktober 2011

Überaus günstiges Baugeld gibt es vom Staat in Form von Förderdarlehen. Wenig bekannt ist hierbei, dass grundsätzlich auch Selbstständige hiervon für ihre private Immobilienfinanzierung profitieren können. Bedingung ist nur, dass es sich um selbstgenutztes Wohneigentum, das im Inland belegen ist, handeln muss. Dass die Finanzierung der Immobilie durch die Inanspruchnahme der zinssubventionierten Förderdarlehen günstiger darzustellen ist, ist Fakt. Dennoch bleibt für viele Selbstständige das grundsätzliche Problem, dass ihnen nicht immer und zu jeder Zeit Banken die Tür einrennen, um sie mit einer Finanzierung begleiten zu dürfen. In der Praxis wenden sich Selbstständige daher oft an eine unabhängige Unternehmensberatung, die mit hinreichender Kenntnis in Fragen rund um die Immobilienfinanzierung zielgerichtet auch für Selbstständige eine Bewilligung zu günstigen Konditionen in die Wege leiten kann.

Ein anderer Aspekt, der bei der Finanzierung eines Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung auch für Selbstständige interessant sein kann (aber nicht muss), ist die Riester-Förderung durch die sogenannte Eigenheimrente (besser bekannt als Wohn-Riester). Hier kommt es hinsichtlich der Förderung darauf an, ob man als Selbstständiger berechtigt ist oder nicht. Kriterium ist eine bestehende Rentenversicherungspflicht. Ist diese gegeben, ist es dringend zu empfehlen, sich über Vor- und Nachteile dieser staatlichen Förderung in Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung zu informieren. Die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung führt in vielen Fällen zu einer beträchtlichen Ersparnis an Finanzierungskosten. Besteht hingegen keine Rentenversicherungspflicht und kann man als Selbstständiger auch nicht mit einem entsprechenden Ehegatten aufwarten (über den man dann die Förderung mittelbar erhalten könnte), kommt Wohn-Riester leider nicht in Betracht.

Mietähnliche Belastung ist möglich

Mittwoch, 19. Oktober 2011

Insbesondere derzeit kann es angesichts historisch niedriger Zinssätze durchaus darstellbar sein, eine Finanzierung von Wohneigentum unter Dach und Fach zu bringen, die mit einer mietähnlichen Belastung einhergeht bzw. keine zusätzliche Belastung für die frischgebackenen Eigenheim- oder Wohnungsbesitzer mit sich bringt.
Dies gilt auch für beruflich Selbstständige. Gleichwohl stellt sich hierbei in der Praxis die Umsetzung meist ein wenig kniffliger dar als bei einer Immobilienfinanzierung für Arbeitnehmer. Viele Selbstständige kennen die ein oder andere Hürde bereits aus der betrieblichen Finanzierungspraxis heraus. Es ist nun mal so, dass Kreditinstitute tendenziell bei der Kreditvergabe an Selbstständige strengere Anforderungen stellen. Ursache ist insbesondere der Umstand, dass die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit für Zins- und Tilgungsleistungen weniger eindeutig zu beurteilen ist als bei abhängig Beschäftigten. Insofern ist es sinnvoll, eine Immobilienfinanzierung für selbst genutztes Wohneigentum in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Finanzdienstleister, der mit zahlreichen Kreditinstituten in Geschäftsverbindung steht, in die Wege zu leiten. Öffentliche Förderung, beispielsweise durch zinsgünstige Förderdarlehen wie das KfW-Wohneigentumsprogramm, ist auch für beruflich Selbstständige eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit der Ersparnis an Kapitalkosten. Wenn für den nicht förderfähigen Teil der Gesamtfinanzierung auch noch günstiges Baugeld eingekauft werden kann, spricht vieles dafür, dass eine Finanzierung der Immobilie mit einer mietähnlichen Belastung bei gleichzeitiger Zinssicherheit realisiert werden kann.

Wer schlau ist, der nutzt die günstigen Zinsen für seine private Immobilienfinanzierung

Mittwoch, 28. September 2011

Im Moment sind die Zinssätze für die private Immobilienfinanzierung so billig wie selten zuvor. Wer jetzt einen festen Job hat, kann eigentlich fast schon damit rechnen, dass die Immobilienfinanzierung für das Haus oder die Wohnung, die er zur Zeit mietet deutlich billiger wäre als die Mietbelastung! Solche Zeiten sollte man ausnutzen und sich jetzt informieren und eine Baufinanzierung abschließen bevor es zu spät ist!

Mit zu spät meinen wir das nächste ansteigen der Zinsen. Nach jeder Niedrigphase kommt wieder eine Hochphase, auch wenn diese nicht super hoch ausfallen muss, werden die Zinsen nicht ewig auf diesem niedrigen Niveau bleiben. Bei der Baufinanzierung können Sie jetzt einiges an Geld auf die nächsten Jahre oder sogar Jahrzehnte sparen. Im Trend sind auch langfristige Finanzierungen, wie zum Bespiel der Baufinanzierung auf 30 Jahre. Hier muss man zwar mit leichten Zinsaufschlägen rechnen, aber da die Zinsen im Moment so niedrig sind, spielt das kaum noch eine Rolle im Vergleich zu anderen Zeiten. Wenn man bei der Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung nur eine kurze Zinsbindung nimmt muss man dann mit etwas pech in einer Zinshochphase das Darlehen verlängern, das wäre dann sehr ärgerlich.

Wenn Sie schon eine Immobilie besitzen können Sie von FMW auch die Baufinanzierung jetzt schon überprüfen lassen und eine Anschlussfinanzierung ermitteln lassen. Auch hier profitieren Sie jetzt schon von den jetzt günstigen Zinsen. Selbst wenn Ihre Baufinanzierung erst in ein paar Jahren ausläuft, dann könnten Sie mit einem sog. Forward-Darlehen günstig die Immobilienfinanzierung verlängern.

Zinsersparnis

Montag, 26. September 2011

Eine Immobilienfinanzierung umfasst einen Zeitraum von bisweilen über 40 Jahren. Dies ergibt sich in der Praxis schon aus der hohen Darlehenssumme, die es zu tilgen gilt. Die Mindesttilgung, die Banken und Sparkassen bei der Vergabe von entsprechenden Darlehen voraussetzen, beläuft sich auf jährlich ein Prozent der Darlehenssumme, allerdings zuzüglich ersparter Zinsen. Die ersparten Zinsen erhöhen die Tilgungsleistung dadurch, dass die Darlehensrate während der Dauer der Festzinsbindung konstant bleibt, der Zinsanteil jedoch mit jeder geleisteten Tilgung sinkt. Der Zinsanteil sinkt, da sich die ausstehende Darlehensschuld als Bemessungsgrundlage für die Zinsberechnung mit jeder Tilgungsleistung reduziert. Da bei einem Annuitätendarlehen, der klassischen Darlehensvariante für die Finanzierung einer Immobilie, die ersparten Zinsen nicht die Darlehensrate reduzieren, sondern durch zusätzliche Tilgungsanteile aufgefüllt werden, bleibt die Darlehensrate konstant. Der in der Darlehensrate enthaltene Tilgungsanteil steigt somit sukzessive an: Die Tilgung der ausstehenden Darlehensvaluta erhöht sich mit jeder Darlehensrate, und zwar absolut und prozentual. Dies beschleunigt die Tilgung der Immobilienfinanzierung und führt zu einer deutlich schnelleren Entschuldung, als es eine Tilgung von jährlich einem Prozent zunächst vermuten ließe. Ohne die Tilgung ersparter Zinsen beliefe sich der Darlehenszeitraum bei einer jährlich Tilgung von einem Prozent des Darlehensbetrages auf 100 Jahre. In Abhängigkeit von den Darlehenszinsen ergibt sich somit in der Praxis bei einer einprozentigen Tilgung eine Laufzeit einer gewöhnlichen Immobilienfinanzierung von rund 40 Jahren. Die Auswirkung einer höheren Tilgung, wie sie insbesondere in Zeiten besonders niedriger Zinsen zu empfehlen ist, lässt sich mit einem Baufinanzierungsrechner, wie er im Internet kostenlos zur Nutzung angeboten wird, leicht nachvollziehen.

Günstiges Geld sichern

Montag, 19. September 2011

Langlaufende Darlehen, insbesondere für eine private Immobilienfinanzierung, erstrecken sich nicht selten über einen Zeitraum von über 30 Jahren. Entsprechend werden die Verbindlichkeiten nur in seltenen Fällen “in einem Rutsch“ getilgt. Turnusmäßig stehen nach Ablauf einer Festzinsbindungsvereinbarung Verlängerungen bzw. Prolongationen an. Vor der Annahme des Angebots der finanzierenden Bank für eine Anschlussfinanzierung sollte man grundsätzlich alternative Vergleichsangebote, vorzugsweise über unabhängige Finanzdienstleister, die mit diversen Kreditinstituten zusammenarbeiten, einholen. Die Zinssätze, mit denen Prolongationen versehen sind, die als erstes Angebot meist auf dem Postweg und automatisiert an die Kunden versandt werden, sind in aller Regel im Zweifel nicht das letzte Wort der jeweiligen Bank oder Sparkasse. Überdies ist es in der Praxis nicht selten möglich, auch bei wettbewerbsbedingten Zugeständnissen seitens der Hausbank des Kunden ein noch günstigeres Angebot bei spezialisierten Kreditinstituten unter Dach und Fach zu bringen. Wenn, wie im derzeitigen Zinstief, besonders günstige Konditionen für eine Immobilienfinanzierung erhältlich wären, man sie aber nicht nutzen kann, da die Zinsbindungsfrist noch nicht unmittelbar vor dem Auslaufen begriffen ist, kann man sich über ein Forward Darlehen behelfen. Bei einer solchen Vereinbarung lassen sich Zinssätze im Vorfeld einer anstehenden Anschlussfinanzierung festschreiben. Auch für diese Option sind unabhängige Finanzdienstleister ein qualifizierter Ansprechpartner.

Sonderkonditionen für Selbstständige

Freitag, 16. September 2011

Sonderkonditionen bei der Baufinanzierung sind grundsätzlich für alle Kunden umsetzbar, sofern die Bewilligung erst einmal unter Dach und Fach ist. Eben dies ist jedoch für Selbstständige bisweilen in der Praxis mitunter etwas kniffliger darzustellen als für Arbeitnehmer im Hinblick auf die schwieriger zu prognostizierende Kapitaldienstfähigkeit. Eine bankenunabhängige Unternehmensberatung mit einer entsprechenden Expertise rund um die Immobilienfinanzierung stellt insoweit eine gute Anlaufstelle dar. Die Sonderkonditionen ergeben sich nicht nur durch den Umstand, dass öffentliche Fördergelder zum Einsatz kommen, die hinsichtlich der Zinssätze aufgrund der enthaltenen Zinssubvention unschlagbar günstige Konditionen beinhalten. Vielmehr lassen sich hierauf – auch für Selbstständige – noch Rabatte erzielen, jedenfalls bei einer Vermittlung der Finanzierung durch qualifizierte unabhängige Finanzdienstleister.

Liquidität durch Immobilien

Montag, 12. September 2011

Eine Möglichkeit, mit selbstgenutzten Wohnimmobilien Liquidität zur Aufstockung der privaten Altersvorsorge zu generieren, besteht für Ruheständler durch eine sogenannte Umkehrhypothek, welche durch spezialisierte Kreditinstitute gewährt wird. Die Eigentümer erhalten hierdurch im Ergebnis regelmäßige Zahlungen in gleichbleibender Höhe. Das lebenslange Wohnrecht bleibt hiervon unberührt. Man spricht bei einer Umkehrhypothek aufgrund der lebenslangen, rentenähnlichen Zahlungen entsprechend auch von einer Immobilienrente. Das gewährte Darlehen wird entweder vorzeitig abgelöst oder bei Tod des letzten Eigentümers durch den Verkaufserlös der Immobilie getilgt. Die Bonitätsfrage, mit der insbesondere Selbstständige bisweilen bei der Beantragung von Finanzierungen zu kämpfen haben, stellt sich hierbei grundsätzlich nicht, da von den Kreditnehmern keinerlei Zahlungen zu erbringen sind. Lediglich im Hinblick auf die Werthaltigkeit der Immobilie gibt es gewisse Mindestanforderungen. Da das Risiko des kreditgebenden Instituts darin besteht, dass die Darlehensvaluta durch den späteren Verkaufserlös der Wohnimmobilie nicht vollständig abgelöst werden kann, ergibt sich für die Nutzbarkeit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie die Einschränkung, dass diese annähernd lastenfrei zu sein hat. Eine ursprünglich aufgenommene Baufinanzierung sollte somit zum Zeitpunkt des Antrags auf eine Umkehrhypothek bereits eine vollständige Erledigung erfahren haben.

Niedrigzinsniveau dauert an

Montag, 5. September 2011

Voraussichtlich stehen kurzfristig keine weiteren Zinserhöhungen seitens der EZB an. Entsprechende Aussagen im Vorfeld lassen sich so interpretieren, dass am kommenden Donnerstag der Leitzins auf dem aktuellen, im historischen Vergleich somit äußerst niedrigen Niveau belassen werden wird. Bei einer insgesamt als eher verhalten einzuschätzenden konjunkturellen Entwicklung treten die zuvor geäußerten Inflationssorgen nunmehr in den Hintergrund. Bei einer kurzfristig anstehenden Anschlussfinanzierung sollten Unternehmen insoweit von dem aktuell auch über längere Laufzeiten sehr niedrigen Zinsniveau profitieren können. Bei Konditionsofferten, die die günstigen Refinanzierungsbedingungen der Kreditinstitute nicht widerspiegeln, sollten Betriebe im Zweifel eine zweite Meinung einer unabhängigen Unternehmensberatung einholen, bevor eine Finanzierung unter Dach und Fach gebracht wird.

Solide Vorsorge

Freitag, 2. September 2011

Diverse Studien und Umfragen haben zum Ergebnis, dass die eigenen vier Wände in der Bevölkerung als die sicherste Form der Altersvorsorge angesehen werden. Im Vergleich zu anderen Vermögenswerten wird bei Immobilien vornehmlich auf die langfristige Wertstabilität, auch unter dem Aspekt Inflation, abgestellt. Der Besitz eines lastenfreien Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung bringt darüber hinaus aufgrund der nicht notwendigen Mietzahlungen eine deutliche Entlastung der privaten Haushaltskasse in der Phase des beruflichen Ruhestands.
Wer mit dem Erwerb einer Immobilie liebäugelt, muss sich aufgrund des hohen finanziellen Aufwands eingehend mit der Auswahl eines passenden Objekts befassen und insbesondere auch der Strukturierung und Gestaltung der Immobilienfinanzierung ausreichende Zeit widmen. Neben einem Vergleich mehrerer Darlehensangebote sollte hierbei auch die Einbindung besonders zinsgünstiger öffentlicher Fördergelder geprüft werden. Auch für Selbstständige stehen diese grundsätzlich zur Verfügung. Der Staat als (mittelbarer) Kreditgeber nimmt, anders als bei anderen Subventionen, keine Differenzierung bei der Förderberechtigung der Antragsteller vor. Für die klassischen Bankdarlehen als weiteren Bestandteil der Finanzierung stellt sich für Selbstständige hingegen mitunter die Problematik, dass der Zugang zu den benötigten Bankdarlehen relativ schwierig ist. Der Weg zu einer unabhängigen Unternehmensberatung führt hierbei in der Praxis oftmals zu einer Beschleunigung bei der Umsetzung des geplanten Vorhabens.

Voraussetzungen von Wohn-Riester

Montag, 29. August 2011

Wer Wohn-Riester nutzen möchte, benötigt zweierlei: Eine förderfähige Immobilie sowie die persönliche Förderberechtigung. Letztere ist abhängig von einer bestehenden Rentenversicherungspflicht: Wer sie hat, wird gefördert, wer nicht, geht leer aus, sofern er nicht ersatzweise mit einem förderberechtigten Ehegatten aufwarten kann. Bei der Immobilie muss es sich um ein in Deutschland belegenes Objekt handeln. Dies ist unmittelbar einleuchtend, da der deutsche Staat derjenige ist, der gegebenenfalls eine Förderung vornimmt. Darüber hinaus muss es sich jedoch um Wohneigentum handeln, welches selbstgenutzt wird. In Betracht kommen also grundsätzlich nur Eigenheime und Eigentumswohnungen, die von den Eigentümern selbst bewohnt werden. Gewerblich genutzte Objekte oder solche, bei denen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden, gelten nicht als förderfähig im Sinne der Riester-Rente. Das klassische Eigenheim hingegen zählt ebenso wie eine selbstgenutzte Eigentumswohnung zum Altersvorsorgevermögen. Entsprechend kann man das über Riester-Versicherungen, Riester-Fonds oder Riester-Banksparpläne angesparte Kapital zum Kauf, zum Bau oder zur Entschuldung einer solchen Immobilie verwenden, ohne die erhaltene Förderung in Form von Zulagen und gegebenenfalls weiteren Steuervorteilen zu gefährden. Bei der Entschuldung wird eine für das Wohneigentum aufgenommene Immobilienfinanzierung teilweise oder vollständig getilgt. Eben dies ist die Besonderheit und auch der Zweck von Wohn-Riester: Die staatliche Förderung wird von vorn herein für eine schnellere Entschuldung eingesetzt, ein paralleler Kapitalaufbau findet also nicht statt. Durch die Ersparnis von Finanzierungskosten in Form von Darlehenszinsen ergibt sich über die lange Laufzeit jedoch ein meist erheblicher Vermögensvorteil. Dem grundsätzlich anstrebenswerten Ziel, über eine lastenfreie Immobilie als zentralen Bestandteil der privaten Altersvorsorge zum Zeitpunkt des Eintritts in den beruflichen Ruhestand zu verfügen, kommt man mit Hilfe der Eigenheimrente (so die offizielle Bezeichnung für Wohn-Riester) schneller näher.