Archiv für die Kategorie „Existenzgründung“

Business mit Plan

Dienstag, 7. Juni 2011

Planvolles Vorgehen ist bei einer Existenzgründung mehr von Vorteil als von Nachteil. Manchmal bedarf es hierfür auch eines regelrechten Business Plans, für dessen Erarbeitung sich angehende Selbstständige oft an eine unabhängige Unternehmensberatung wenden. Der Business Plan beinhaltet neben einer Darstellung der Geschäftsidee einen Zahlenteil, der die geplante Geschäftsentwicklung gegliedert in übersichtlicher Weise darstellt. Hierzu zählen eine Umsatzvorschau, eine Ertragsvorschau, eine Kapitalbedarfsplanung sowie eine Liquiditätsvorschau.

Über den Umfang und die Gliederungstiefe des Business Plans lässt sich im Einzelfall diskutieren, nicht aber darüber, dass das Zahlenwerk in sich widerspruchsfrei zu sein hat. Im Übrigen muss ein sachkundiger Dritter in der Lage sein, in angemessener Kürze die Erfolgsaussichten beurteilen zu können. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn es darum geht, Kredite zu beantragen, was bei annähernd jeder Existenzgründung zu Beginn der Geschäftseröffnung auf der Agenda steht.

Sofern man keine Finanzierungen durch Banken benötigt, kann ein Business Plan im Übrigen entbehrlich sein. Die Ausführlichkeit der Darstellung der Tragfähigkeit des Vorhabens darstellen zu können, ist dennoch von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit, wenn der angehende Existenzgründer oder seine mit ihm in Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft lebenden Angehörigen bereits laufende Kredite zu bedienen haben. Ansonsten könnte es zu Schwierigkeiten bei der unkomplizierten Abwicklung einer Anschlussfinanzierung kommen.

Haftpflicht plus

Donnerstag, 26. Mai 2011

Anlässlich einer Existenzgründung begnügen sich viele angehende Selbstständige in Punkto Versicherungen mit dem Abschluss einer Betriebshaftpflicht. Dies kann in Bezug auf neu abzuschließende Firmenversicherungen durchaus ausreichend sein, beispielsweise im Dienstleistungsgewerbe. Ob weitere betriebliche Policen über die Haftpflicht hinaus benötigt werden, hängt im Einzelfall vom Tätigkeitsbereich des zu gründenden Unternehmens und den damit verbundenen Risiken ab.
Auch wenn Versicherungen nur für Wenige ein Thema sind, mit dem sie sich gerne auseinandersetzen, sollte bei der Regelung des betrieblichen Versicherungsschutzes in diesem Zusammenhang nicht Schluss sein. Gegebenenfalls können nämlich auch Erfordernisse bestehen, die privaten Versicherungen anzupassen. Mitunter führt eine solche Generalüberprüfung auch dazu, dass sich der betriebliche Versicherungsschutz durch Einsparungen im Privatbereich quasi von selbst finanziert.
Nicht umhin kommt man darüber hinaus, sich mit Fragen rund um die Sozialversicherung auseinanderzusetzen. In jedem Versicherungszweig (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung) ist zu prüfen, was sich wie durch die neue Tätigkeit ändert und welche Optionen gegebenenfalls bestehen. Effizient ist es, dies in Zusammenhang mit dem Business Plan bzw. dem Tragfähigkeitskonzept, das man mit Hilfe einer unabhängigen Unternehmensberatung erarbeitet und durchspricht, zu behandeln, da naturgemäß Wechselwirkungen bestehen.

Viel zu klären vor dem Start

Dienstag, 24. Mai 2011

Eine Existenzgründung hat viele Facetten, zuallererst Bürokratie. Hierzu zählt manchmal auch ein Business Plan, der für Dritte nachvollziehbar dokumentieren und plausibel verdeutlichen soll, wie man in welchem Zeitraum wodurch Geld verdienen will in einem Ausmaß, das für die Kosten der Lebensführung und betriebliche Verbindlichkeiten, so diese durch aufgenommene Kredite bestehen, ausreichend ist, so dass das Konzept nach gängigen Maßstäben als tragfähig zu beurteilen ist. Oder man benötigt keinen Business Plan, beispielsweise, wenn man keine Kredite benötigt. Oder, wenn man einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen möchte. Hierfür reicht eine verkürzte Darstellung der Tragfähigkeit des geplanten Vorhabens. Die entsprechende fachkundige Stellungnahme, die dieses nach einer entsprechenden Prüfung bescheinigt, kann beispielsweise von einer Unternehmensberatung erteilt werden.

Andere Aspekte rund um die Existenzgründung und hiermit einhergehende Bürokratie betreffen die Sozialversicherung und Transferzahlungen. Letztere können in Betracht kommen, falls sich der Betrieb auch nach dem Auslaufen der Anlaufphase nicht so fulminant entwickelt wie angedacht und man Ansprüche auf Wohngeld bzw. bei einer bestehenden Baufinanzierung auf einen Lastenzuschuss hat.

Die Sozialversicherung betrifft mehrere Versicherungen. Folgendes ist hierbei unter anderem zu klären: Wie wird die Krankenversicherung organisiert, privat oder gesetzlich? Sind Zusatzversicherungen bei einem Verbleib in der GKV angezeigt? Ist die berufliche Tätigkeit mit einer Pflichtmitgliedschaft in der Rentenversicherung verbunden bzw. kommt eine vollständige oder befristete Befreiung in Betracht? Regelt man die private Unfallversicherung auch über die zuständige Berufsgenossenschaft oder benötigt man nach eigenem Ermessen bis auf Weiteres keine private Unfallversicherung? Unter welchen Umständen empfiehlt sich eine Antragspflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit? Wie sichert man darüber hinaus die latenten Risiken des Verlusts oder der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ab?

Wahlrecht

Montag, 16. Mai 2011

Bei der Krankenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Man kann, wenn man eine Existenzgründung in Angriff nimmt und sich somit selbstständig macht, allerdings ein Wahlrecht ausüben. Dieses besteht darin, dass man entweder im System der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt oder sich privat versichert. Bei dieser Variante besteht die Möglichkeit, den gesetzlichen Mindestschutz durch Kombination von zahlreichen zur Verfügung stehenden Tarifbausteinen gezielt den individuellen Bedürfnissen entsprechend auszuweiten bzw. zu ergänzen. Bei der privaten Krankenversicherung bemessen sich die Versicherungsprämien, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Beiträge einkommensabhängig bemessen werden, anhand der individuellen Kalkulation der Versicherungsgesellschaft. Hierbei wird das Risiko unter maßgeblichem Einfluss des Alters und von Vorerkrankungen bzw. anhand bestehender Erkrankungen des Versicherungsnehmers beim Vertragsabschluss für die Höhe der Versicherungsprämie kalkuliert. Privat Krankenversicherte unterliegen im Übrigen dem latenten Risiko von Beitragserhöhungen. Diese lassen sich entweder durch einen Wechsel in einen günstigeren Tarif bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft oder unter bestimmten Voraussetzungen durch den Wechsel zu einer günstigeren Versicherung abmildern. Dennoch sollte man die Beitragsstabilität in der Vergangenheit bei der Auswahl der jeweiligen Versicherungsgesellschaft als Entscheidungskriterium hoch gewichten.

Privatvermögen von Existenzgründern

Dienstag, 26. April 2011

Versicherungen kosten in jedem Fall Geld. Bisweilen retten sie auch welches, in mitunter existenziellem Ausmaß. Bei einer Existenzgründung ist aus diesem Grunde eine intensive Auseinandersetzung mit Haftung im Allgemeinen und finanziellen Risiken im Besonderen dringend anzuraten. Der prämierte Business Plan nützt wenig, wenn Haftungsgefahren übersehen oder aus falschem Geiz heraus unzureichend abgedeckt wurden.
Bevor man sich der Frage widmet, welche betrieblichen Versicherungen mit welchem Deckungsumfang benötigt werden, sollte man sich eingehend mit seinem sozialversicherungsrechtlichen Status nach Beginn des Sprungs in die Selbstständigkeit auseinandersetzen. Ein markantes Beispiel ist die Krankenversicherung, die sich ohne gegensteuernde Maßnahmen durch den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses annähernd beitragsmäßig verdoppelt. Entsprechendes gilt für die Pflegeversicherung als weitere Pflichtversicherung. Dieser Kostenblock muss entsprechend im Rahmen der Finanzplanung berücksichtigt werden und im Vorfeld dem geplanten Cashflow gegenübergestellt werden. Grundsätzlich ist eine möglichst detaillierte und sorgfältige Kalkulation sämtlicher anfallender Fixkosten unter besonderer Berücksichtigung der Trennung zwischen betrieblicher und privater Finanzsphäre dringend geboten. Inwieweit es Wahlrechte oder Möglichkeiten zur gegebenenfalls befristeten Befreiung von Pflichtversicherungen in einigen Versicherungszweigen gibt, die im individuellen Einzelfall in Betracht kommen, können angehende Existenzgründer von einem entsprechenden Existenzgründungscoach oder einer spezialisierten Unternehmensberatung in Erfahrung bringen oder sich selbst mit den einzelnen Versicherungsträgern ins Benehmen setzen.
Dass bezogen auf die betrieblichen Versicherungen die Beiträge jedoch nicht nur als Kostenfaktor fungieren, sondern im Schadensfall auch das Betriebs- und Privatvermögen des Unternehmers durch die jeweilige Versicherungsleistung sichern können sollen, ist bei der Vereinbarung der jeweiligen Deckungssumme im Hinterkopf zu behalten. Der Vermögensschutz ist darüber hinaus auch ein Thema, wenn Existenzgründer Kredite benötigen. Im Gegensatz zu Dispositions- oder Konsumentenkrediten an Privatkunden sind Kreditsicherheiten hierbei bei der Antragstellung und Bewilligung grundsätzlich ein nicht unwichtiges Thema. Eine Existenzgründung in der Rechtsform einer juristischen Person mit einer entsprechenden Haftungsbeschränkung auf des Gesellschaftsvermögen sollte niemanden zu der Annahme verleiten lassen, Banken würden in diesen Fällen auf den potenziellen Zugriff auf das Privatvermögen des Gesellschafters durch Hereinnahme selbstschuldnerischer Bürgschaften sowie – bei Eheleuten – Vermögensverschiebenserklärungen verzichten. In der Praxis übliche Konstellationen zur Gestaltung der Unternehmensfinanzierung sollte man in Zweifelsfällen im Vorfeld mit einer Unternehmensberatung besprechen.

Kredite zur Existenzgründung

Dienstag, 12. April 2011

Der Kapitalbedarf für eine Existenzgründung lässt sich bei einem Start-up von überschaubarer Größe manchmal komplett aus eigenen Mitteln bestreiten. Meistens werden jedoch Kredite in einem gewissen Umfang benötigt. Ratenkredite kommen hierbei grundsätzlich nur für überschaubare Beträge in Betracht. Ansonsten werden Darlehen zur betrieblichen Finanzierung beantragt. Der Unterschied liegt insbesondere in den unterschiedlichen Konditionen beider Finanzierungsvarianten. Während Ratenkredite vornehmlich standardisiert vergeben werden, bedarf es bei einem Darlehen einer individuellen Prüfung der Finanzierung durch das jeweilige Kreditinstitut. Für Unternehmen, auch Selbstständige, gilt ohnehin die Besonderheit, dass die Bonitätsprüfung auch laufend erfolgt. Hierfür sind turnusmäßig Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen seitens der Kunden einzureichen. Die Besicherung eines Darlehens ist in aller Regel ebenfalls abweichend von einem herkömmlichen Kredit, wie er für Privatpersonen zur freien Verwendung oder zur Anschaffung von Konsumgütern vergeben wird. Grundsätzlich sind Kreditsicherheiten ebenso wie die Zinssätze im Geschäft mit Firmenkunden Verhandlungssache. Beide Vertragsbedingungen hängen allerdings auch voneinander ab. Je besser ein Darlehen abgesichert ist, desto günstigere Konditionen kann ein Kunde grundsätzlich im Vergleich zu einem Blankokredit erwarten. Eine Unternehmensberatung, die mit Fragen der betrieblichen Finanzierung eingehend vertraut ist und mit diversen Kreditinstituten zusammenarbeitet, kann durch eine Analyse der bestehenden Kreditverträge und Berücksichtigung der Marktgegebenheiten im Einzelfall die gesamten Finanzierungskosten im Zuge der Existenzgründung und für bereits etablierte Betriebe durchaus nicht unwesentlich verringern.

Haftungsrisiken: Zentraler Aspekt bei der Existenzgründung

Freitag, 25. März 2011

Haftungsrisiken für den angehenden Unternehmer sind ein überaus zentraler Aspekt im Vorfeld seiner Existenzgründung. Es gilt, potenzielle Risiken zu erkennen und abzudecken oder wenigstens zu begrenzen.
Die Haftungsfrage mündet unmittelbar in die Frage, welche Rechtsform das künftige Unternehmen haben soll. Einige Rechtsformen begrenzen die Haftung gegenüber Dritten dergestalt, dass nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen haftet, nicht jedoch der oder die Gesellschafter. Hierunter fallen die GmbH, die Ltd. und die relativ neue Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt). Man sollte sich indessen darüber bewusst sein, dass die haftungsbegrenzende Wirkung durch den Firmenmantel einer juristischen Person grundsätzlich nur eingeschränkt greift. Gegenüber Kreditinstituten, die in aller Regel die Hauptgläubiger eines Unternehmens darstellen, ist in der Praxis keine Beschränkung der Haftung für aufgenommene Verbindlichkeiten gegeben. Banken und Sparkassen als Gläubiger verlangen bei einer GmbH, einer Ltd. und einer UG (haftungsbeschränkt) grundsätzlich zur Sicherung ihrer Kredite eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter.
Betriebliche Versicherungen sind in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens und damit vom Risikogehalt der Geschäftstätigkeit zu prüfen. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung wird in aller Regel unumgänglich sein, um drohende Haftungsrisiken gegenüber Dritten im Umfang zu begrenzen bzw. auszuschließen. Da in letzter Konsequenz das Privatvermögen des Unternehmers bzw. Geschäftsinhabers einem Haftungs- und damit Verlustrisiko unterliegt, bietet es sich an, dem Gesamtkomplex der Haftung einen besonderen Stellenwert bei der Planung und Umsetzung der Existenzgründung einzuräumen und hierfür eine Unternehmensberatung, die in derlei Problemstellungen firm ist, einzubeziehen.

Vorsorge nicht vergessen

Mittwoch, 23. März 2011

Die Zeiten, in denen alleine die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für einen auskömmlichen Lebensstandard im Ruhestand sorgen konnten, sind wohl definitiv vorbei. Wer sich im Rahmen einer Existenzgründung in die berufliche Selbstständigkeit begibt, sollte dies bei seiner mittelfristigen Finanzplanung unbedingt berücksichtigen, auch wenn dieser Aspekt womöglich zunächst im Rahmen des gesamten Projekts Selbstständigkeit nicht vordringlich erscheint. In jedem Fall zu klären ist jedoch der rentenversicherungsrechtliche Status, den der Selbstständige künftig einnimmt. Dieser wird seitens der Deutschen Rentenversicherung per Verwaltungsakt beschieden. Sich im Zuge der Existenzgründung hierum nicht zu kümmern, birgt das Risiko von unter Umständen langjährigen Nachzahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen in sich.
Wer als nicht rentenversicherungspflichtig eingestuft wird oder sich für einen befristeten Zeitraum von der Versicherungspflicht befreien lässt und keine freiwilligen Beiträge entrichtet, verfügt zwar über einen zusätzlichen Liquiditätspuffer, der in quasi jeder Anlaufphase einer Existenzgründung willkommen ist. Andererseits jedoch entsteht bzw. vergrößert sich auf längere Sicht eine Lücke bei der Altersvorsorge.
Eine anlässlich der Existenzgründung sorgsam durchgeführte Finanzplanung berücksichtigt diese Lücke, die oftmals auch mit einem vergleichsweise geringen Budget bei langen Zeiträumen zu schließen ist. Eine Unternehmensberatung, die parallel in die Erstellung und Prüfung des Business Plans eingebunden ist, ist hierbei ein geeigneter Partner, auch bei der Frage, welche Vor- und Nachteile einzelne Möglichkeiten zur privaten Vorsorge aufweisen.

Transparenz im Zahlenwerk

Freitag, 18. März 2011

Das Ergebnis einer Unternehmensanalyse, die durch Kreditinstitute oder eine Unternehmensberatung durchgeführt wird, wenn sich das Zahlenwerk zunehmend verschlechtert, ist bisweilen, dass es dem Betrieb an wirkungsvollen internen Steuerungsinstrumenten mangelt bzw. dass es kein funktionsfähiges Controlling gibt. Ohne ein den betrieblichen Bedürfnissen gerechtes Controlling wird jedoch gewissermaßen vor sich hin gewirtschaftet, was mittel- bis langfristig verheerende Folgen auf den Unternehmenserfolg nach sich ziehen kann, mindestens aber zu suboptimalen Ergebnissen, bedingt durch zu hohe Kosten und/oder ungenutzte Absatz- und Umsatzpotenziale, führt.
Insbesondere kleinere oder jüngere Unternehmen, die sich noch im Status einer Existenzgründung befinden, unterschätzen häufig die Wirkungen fehlender Transparenz im Kosten- und Erlösbereich. Da es zudem keinerlei administrative Vorgaben zur Ausgestaltung eines Controllings gibt, beschränkt sich dieser Bereich häufig auf die oberflächliche Lektüre der in der vom Steuerberater gelieferten monatlichen bwA enthaltenen Kennzahlen aus der Buchführung.
Dass neben dem Zahlenmaterial für Zwecke der Handelsbilanz und die Steuererklärungen betriebswirtschaftliche Kennzahlen einen immensen Erkenntniswert für die Unternehmensführung aufweisen können, mag man sich daran verdeutlichen, dass es ohne diese keine befriedigenden Aussagen darüber gibt, mit welchen Produkten oder Dienstleistungen das Unternehmen eigentlich Geld verdient, ob es Verlustbringer im Portefeuille hat oder mit welchen Kunden man im Ergebnis rote Zahlen schreibt. Das Kerngeschäft von Unternehmensberatungen besteht darin, durch Implementierung hinreichender, an den betrieblichen Bedürfnissen orientierter Controllinginstrumente, beispielsweise Einführung einer Deckungsbeitragsrechnung, nachhaltigen Mehrwert für das Unternehmen zu schaffen.

Richtig finanziert?

Montag, 14. März 2011

Eine ausgewogene Kapitalstruktur, bestehend aus Eigenkapital, langfristigem Fremdkapital und kurzfristigen Fremdmitteln, ist von immenser Bedeutung für jedes Unternehmen, vom Start-up, das soeben der Existenzgründung entschlüpft ist, bis hin zum Großbetrieb. Kreditinstitute stellen im Rahmen der Bonitätsprüfung, die sich nicht nur im Zuge der Beantragung neuer Kredite, sondern auch laufend durch turnusmäßige Auswertung der Jahresabschlüsse und unterjähriger betriebswirtschaftlicher Auswertungen vollzieht, in wesentlichem Maße auf eine ausgewogene Kapitalstruktur und damit die gesamte Finanzierung des Unternehmens ab. Insbesondere gelten die Eigenkapitalquote eines Unternehmens und die Anlagendeckung – das Verhältnis von langfristigem Fremdkapital zum Sachanlagevermögen – als wichtige Indikatoren für die finanzielle Stabilität eines Unternehmens. Eine Unternehmensberatung, die die einschlägigen betrieblichen Kennzahlen unter Berücksichtigung der jeweiligen Branchensituation im Zusammenspiel mit der Geschäftsleitung analysiert und steuert, ist hierbei als eine wertvolle Investition aufzufassen, spätestens, wenn sich abzeichnet, dass das Unternehmen mit einem schlechteren Rating durch seine Hausbank konfrontiert wird.