Archiv für die Kategorie „Existenzgründung“

Kürzere Förderung

Dienstag, 20. September 2011

Für die Förderung einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus verändern sich ab 1. November 2011 die Bedingungen zum Nachteil der angehenden Selbstständigen. Die Förderung durch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit wird künftig nur noch für einen kürzeren Zeitraum von maximal sechs statt bislang neun Monaten gewährt. Hinsichtlich der Höhe der Förderung ändert sich nichts. Wie bisher bleibt diese an die Höhe des Arbeitslosengelds geknüpft. Die Förderungshöchstdauer insgesamt wird zukünftig zwar nicht sinken, da die weniger bekannte zweite Phase des Gründungszuschusses verlängert wird. Vom Umfang her ändert sich aber auch an dieser Stelle nichts. In der zweiten Phase wird nur eine Sozialversicherungspauschale gewährt. Der Antrag für die zweite Phase ist direkt bei der Agentur zu stellen. Anders als bei der ersten Phase ist keine weitere sachkundige Stellungnahme beispielsweise durch die zuständige Kammer oder eine Unternehmensberatung erforderlich.

Warnung der OECD

Donnerstag, 8. September 2011

Laut Auffassung der OECD ist das Risiko von Altersarmut in Deutschland als besonders hoch einzuschätzen. Insbesondere Geringverdiener gehörten im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern bei der Alterssicherung. Ursache sei die strikte Beitrags-Leistungs-Bindung. Entsprechend seien auch Beitragszahler mit längeren Unterbrechungszeiten, etwa durch Arbeitslosigkeit oder Familienzuwachs, gefährdet. Da hierbei insgesamt auf die Leistungen durch die staatliche soziale Sicherung abgestellt wird, ist offensichtlich, dass diejenigen, die im wahrsten Sinne des Wortes selbstständig für ihre Altersvorsorge aufkommen müssen, da sie weite Teile ihres Berufslebens außerhalb der staatlichen Sicherungssysteme angesiedelt waren, die größten Defizite aufweisen.
Entsprechend groß ist für diesen Personenkreis die Notwendigkeit, planmäßig vorzugehen und das absehbare Problem systematisch von langer Hand anzugehen. Dies gilt von Beginn der Selbstständigkeit an, also bereits mit der Existenzgründung. Hierbei ist zunächst dringlich zu klären, welche Pflichten man mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit man künftig gegenüber welchem Zweig der Sozialversicherung unter welchen Voraussetzungen haben wird und welche Optionen gegebenenfalls bestehen. Ansprechpartner für eine dementsprechend ganzheitliche Information kann beispielsweise eine mit Gründungsfragen befasste unabhängige Unternehmensberatung sein.

Notwendig für jede Existenzgründung

Mittwoch, 31. August 2011

Wer sich in die berufliche Selbstständigkeit begeben will, benötigt eine Vielzahl von Informationen. Vordringlich sind hierbei Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Erfordernisse. Hierzu zählen beispielsweise behördliche Auflagen, Zulassungen und dergleichen. Darüber hinaus ist unabhängig von der Art der Dienstleistung oder Tätigkeit, die mit der Existenzgründung angestrebt wird, eine kaufmännische Organisation des zu gründenden Betriebes einzurichten und auf Nachhaltigkeit einzurichten. Neben der Organisation einer Buchführung und einer Kostenrechnung ist hiermit die Sicherstellung der Einhaltung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Pflichten verbunden. Um den Betrieb ins Laufen zu bringen, ist zu Beginn in jedem Fall die finanzielle Basis für die Gründungskosten und Anfangsinvestitionen zu schaffen. Neben vorhandenen Eigenmitteln kommenden Zuschüsse und Kredite als Finanzierungsmittel in Betracht.

Insbesondere für die Aspekte der Unternehmensfinanzierung, bei denen es gilt, staatliche Fördermöglichkeiten zu eruieren und die Zusammenarbeit mit Kreditinstituten, die Existenzgründungen begleiten, in die Wege zu leiten, ist eine unabhängige Unternehmensberatung ein guter Ansprechpartner für Interessierte. Auch Fragen, die das betriebliche Rechnungswesen sowie den oftmals benötigten Business Plan betreffen, werden häufig an Unternehmensberatungen herangetragen. Aspekte, die zu Beginn in der Praxis häufig vorrangig sind, betreffen den Liquiditätsstatus auf mittlere Sicht sowie die Ertragsvorschau. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass diese Aspekte sowohl für die Kreditvergabe durch Banken bei der Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit und auch bei der Beantragung von Fördermitteln von entscheidender Bedeutung sind. Auch bei einer Existenzgründung mit geringerem Finanzierungsbedarf, wie beispielsweise dem Sprung in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus, sind dies oftmals die Schwerpunkte in der Beratung.

Abzahlungsdarlehen

Freitag, 15. Juli 2011

Ein Abzahlungsdarlehen ist eine durchaus gängige, in der Praxis allerdings nicht sehr weit verbreitete Darlehensvariante. Anders als bei einem Annuitätendarlehen, der bei einer Immobilienfinanzierung üblichen Darlehensart, ergibt sich keine konstante, sondern eine fallende Darlehensvariante. Dies liegt daran, dass die Tilgung in gleichbleibenden Raten erfolgt. Die in der Darlehensrate darüber hinaus enthaltenen Zinsen reduzieren sich jedoch fortlaufend, so dass entsprechend auch die Höhe der Leistungsrate kontinuierlich sinkt. Ein aktuelles Beispiel für einen Förderkredit, der als Abzahlungsdarlehen zur Verfügung gestellt wird, sind die Mikrokredite der Investitionsbank Schleswig-Holstein, die für die eine oder andere Existenzgründung von Interesse sein könnten.

Entlastung durch Gründungszuschuss

Freitag, 24. Juni 2011

Selbstständige haben grundsätzlich die Wahl zwischen dem Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Abschluss einer privaten Versicherung. Die Absicherung durch eine private Krankenversicherung entspricht im sogenannten Basistarif jeweils mindestens dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Selbstständige, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenzgründung anstreben, kann es interessant sein, gegebenenfalls vorläufig gesetzlich versichert zu bleiben, wenn die Existenzgründung durch die Agentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss gefördert wird. Hierbei werden nämlich für den Existenzgründer in der Krankenversicherung (und auch in der Pflegeversicherung) niedrigere Mindestbeiträge zugrunde gelegt. Da zu Beginn der Selbstständigkeit nicht selten rote Zahlen geschrieben werden bzw. sich das Vorhaben noch nicht ohne staatliche Transferleistungen tragen würde, ist die geringere Mindestbemessungsgrundlage insoweit eine willkommene Entlastung. Diese wird auch in der zweiten Phase des Gründungszuschusses (um 6 Monate verlängerte Förderung in Höhe der Sozialversicherungspauschale von 300 €) gewährt. Dass es annähernd unmöglich sei, den Gründungszuschuss für die zweite Phase bewilligt zu bekommen, ist übrigens einer der zahlreichen Mythen rund um die Existenzgründung. Im Zweifelsfall wendet man sich an eine unabhängige Unternehmensberatung.

Business mit Plan

Dienstag, 7. Juni 2011

Planvolles Vorgehen ist bei einer Existenzgründung mehr von Vorteil als von Nachteil. Manchmal bedarf es hierfür auch eines regelrechten Business Plans, für dessen Erarbeitung sich angehende Selbstständige oft an eine unabhängige Unternehmensberatung wenden. Der Business Plan beinhaltet neben einer Darstellung der Geschäftsidee einen Zahlenteil, der die geplante Geschäftsentwicklung gegliedert in übersichtlicher Weise darstellt. Hierzu zählen eine Umsatzvorschau, eine Ertragsvorschau, eine Kapitalbedarfsplanung sowie eine Liquiditätsvorschau.

Über den Umfang und die Gliederungstiefe des Business Plans lässt sich im Einzelfall diskutieren, nicht aber darüber, dass das Zahlenwerk in sich widerspruchsfrei zu sein hat. Im Übrigen muss ein sachkundiger Dritter in der Lage sein, in angemessener Kürze die Erfolgsaussichten beurteilen zu können. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn es darum geht, Kredite zu beantragen, was bei annähernd jeder Existenzgründung zu Beginn der Geschäftseröffnung auf der Agenda steht.

Sofern man keine Finanzierungen durch Banken benötigt, kann ein Business Plan im Übrigen entbehrlich sein. Die Ausführlichkeit der Darstellung der Tragfähigkeit des Vorhabens darstellen zu können, ist dennoch von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit, wenn der angehende Existenzgründer oder seine mit ihm in Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft lebenden Angehörigen bereits laufende Kredite zu bedienen haben. Ansonsten könnte es zu Schwierigkeiten bei der unkomplizierten Abwicklung einer Anschlussfinanzierung kommen.

Haftpflicht plus

Donnerstag, 26. Mai 2011

Anlässlich einer Existenzgründung begnügen sich viele angehende Selbstständige in Punkto Versicherungen mit dem Abschluss einer Betriebshaftpflicht. Dies kann in Bezug auf neu abzuschließende Firmenversicherungen durchaus ausreichend sein, beispielsweise im Dienstleistungsgewerbe. Ob weitere betriebliche Policen über die Haftpflicht hinaus benötigt werden, hängt im Einzelfall vom Tätigkeitsbereich des zu gründenden Unternehmens und den damit verbundenen Risiken ab.
Auch wenn Versicherungen nur für Wenige ein Thema sind, mit dem sie sich gerne auseinandersetzen, sollte bei der Regelung des betrieblichen Versicherungsschutzes in diesem Zusammenhang nicht Schluss sein. Gegebenenfalls können nämlich auch Erfordernisse bestehen, die privaten Versicherungen anzupassen. Mitunter führt eine solche Generalüberprüfung auch dazu, dass sich der betriebliche Versicherungsschutz durch Einsparungen im Privatbereich quasi von selbst finanziert.
Nicht umhin kommt man darüber hinaus, sich mit Fragen rund um die Sozialversicherung auseinanderzusetzen. In jedem Versicherungszweig (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung) ist zu prüfen, was sich wie durch die neue Tätigkeit ändert und welche Optionen gegebenenfalls bestehen. Effizient ist es, dies in Zusammenhang mit dem Business Plan bzw. dem Tragfähigkeitskonzept, das man mit Hilfe einer unabhängigen Unternehmensberatung erarbeitet und durchspricht, zu behandeln, da naturgemäß Wechselwirkungen bestehen.

Viel zu klären vor dem Start

Dienstag, 24. Mai 2011

Eine Existenzgründung hat viele Facetten, zuallererst Bürokratie. Hierzu zählt manchmal auch ein Business Plan, der für Dritte nachvollziehbar dokumentieren und plausibel verdeutlichen soll, wie man in welchem Zeitraum wodurch Geld verdienen will in einem Ausmaß, das für die Kosten der Lebensführung und betriebliche Verbindlichkeiten, so diese durch aufgenommene Kredite bestehen, ausreichend ist, so dass das Konzept nach gängigen Maßstäben als tragfähig zu beurteilen ist. Oder man benötigt keinen Business Plan, beispielsweise, wenn man keine Kredite benötigt. Oder, wenn man einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen möchte. Hierfür reicht eine verkürzte Darstellung der Tragfähigkeit des geplanten Vorhabens. Die entsprechende fachkundige Stellungnahme, die dieses nach einer entsprechenden Prüfung bescheinigt, kann beispielsweise von einer Unternehmensberatung erteilt werden.

Andere Aspekte rund um die Existenzgründung und hiermit einhergehende Bürokratie betreffen die Sozialversicherung und Transferzahlungen. Letztere können in Betracht kommen, falls sich der Betrieb auch nach dem Auslaufen der Anlaufphase nicht so fulminant entwickelt wie angedacht und man Ansprüche auf Wohngeld bzw. bei einer bestehenden Baufinanzierung auf einen Lastenzuschuss hat.

Die Sozialversicherung betrifft mehrere Versicherungen. Folgendes ist hierbei unter anderem zu klären: Wie wird die Krankenversicherung organisiert, privat oder gesetzlich? Sind Zusatzversicherungen bei einem Verbleib in der GKV angezeigt? Ist die berufliche Tätigkeit mit einer Pflichtmitgliedschaft in der Rentenversicherung verbunden bzw. kommt eine vollständige oder befristete Befreiung in Betracht? Regelt man die private Unfallversicherung auch über die zuständige Berufsgenossenschaft oder benötigt man nach eigenem Ermessen bis auf Weiteres keine private Unfallversicherung? Unter welchen Umständen empfiehlt sich eine Antragspflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit? Wie sichert man darüber hinaus die latenten Risiken des Verlusts oder der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ab?

Wahlrecht

Montag, 16. Mai 2011

Bei der Krankenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Man kann, wenn man eine Existenzgründung in Angriff nimmt und sich somit selbstständig macht, allerdings ein Wahlrecht ausüben. Dieses besteht darin, dass man entweder im System der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt oder sich privat versichert. Bei dieser Variante besteht die Möglichkeit, den gesetzlichen Mindestschutz durch Kombination von zahlreichen zur Verfügung stehenden Tarifbausteinen gezielt den individuellen Bedürfnissen entsprechend auszuweiten bzw. zu ergänzen. Bei der privaten Krankenversicherung bemessen sich die Versicherungsprämien, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Beiträge einkommensabhängig bemessen werden, anhand der individuellen Kalkulation der Versicherungsgesellschaft. Hierbei wird das Risiko unter maßgeblichem Einfluss des Alters und von Vorerkrankungen bzw. anhand bestehender Erkrankungen des Versicherungsnehmers beim Vertragsabschluss für die Höhe der Versicherungsprämie kalkuliert. Privat Krankenversicherte unterliegen im Übrigen dem latenten Risiko von Beitragserhöhungen. Diese lassen sich entweder durch einen Wechsel in einen günstigeren Tarif bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft oder unter bestimmten Voraussetzungen durch den Wechsel zu einer günstigeren Versicherung abmildern. Dennoch sollte man die Beitragsstabilität in der Vergangenheit bei der Auswahl der jeweiligen Versicherungsgesellschaft als Entscheidungskriterium hoch gewichten.

Privatvermögen von Existenzgründern

Dienstag, 26. April 2011

Versicherungen kosten in jedem Fall Geld. Bisweilen retten sie auch welches, in mitunter existenziellem Ausmaß. Bei einer Existenzgründung ist aus diesem Grunde eine intensive Auseinandersetzung mit Haftung im Allgemeinen und finanziellen Risiken im Besonderen dringend anzuraten. Der prämierte Business Plan nützt wenig, wenn Haftungsgefahren übersehen oder aus falschem Geiz heraus unzureichend abgedeckt wurden.
Bevor man sich der Frage widmet, welche betrieblichen Versicherungen mit welchem Deckungsumfang benötigt werden, sollte man sich eingehend mit seinem sozialversicherungsrechtlichen Status nach Beginn des Sprungs in die Selbstständigkeit auseinandersetzen. Ein markantes Beispiel ist die Krankenversicherung, die sich ohne gegensteuernde Maßnahmen durch den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses annähernd beitragsmäßig verdoppelt. Entsprechendes gilt für die Pflegeversicherung als weitere Pflichtversicherung. Dieser Kostenblock muss entsprechend im Rahmen der Finanzplanung berücksichtigt werden und im Vorfeld dem geplanten Cashflow gegenübergestellt werden. Grundsätzlich ist eine möglichst detaillierte und sorgfältige Kalkulation sämtlicher anfallender Fixkosten unter besonderer Berücksichtigung der Trennung zwischen betrieblicher und privater Finanzsphäre dringend geboten. Inwieweit es Wahlrechte oder Möglichkeiten zur gegebenenfalls befristeten Befreiung von Pflichtversicherungen in einigen Versicherungszweigen gibt, die im individuellen Einzelfall in Betracht kommen, können angehende Existenzgründer von einem entsprechenden Existenzgründungscoach oder einer spezialisierten Unternehmensberatung in Erfahrung bringen oder sich selbst mit den einzelnen Versicherungsträgern ins Benehmen setzen.
Dass bezogen auf die betrieblichen Versicherungen die Beiträge jedoch nicht nur als Kostenfaktor fungieren, sondern im Schadensfall auch das Betriebs- und Privatvermögen des Unternehmers durch die jeweilige Versicherungsleistung sichern können sollen, ist bei der Vereinbarung der jeweiligen Deckungssumme im Hinterkopf zu behalten. Der Vermögensschutz ist darüber hinaus auch ein Thema, wenn Existenzgründer Kredite benötigen. Im Gegensatz zu Dispositions- oder Konsumentenkrediten an Privatkunden sind Kreditsicherheiten hierbei bei der Antragstellung und Bewilligung grundsätzlich ein nicht unwichtiges Thema. Eine Existenzgründung in der Rechtsform einer juristischen Person mit einer entsprechenden Haftungsbeschränkung auf des Gesellschaftsvermögen sollte niemanden zu der Annahme verleiten lassen, Banken würden in diesen Fällen auf den potenziellen Zugriff auf das Privatvermögen des Gesellschafters durch Hereinnahme selbstschuldnerischer Bürgschaften sowie – bei Eheleuten – Vermögensverschiebenserklärungen verzichten. In der Praxis übliche Konstellationen zur Gestaltung der Unternehmensfinanzierung sollte man in Zweifelsfällen im Vorfeld mit einer Unternehmensberatung besprechen.