Ein Rating bringt für ein Unternehmen zunächst einen Erkenntniswert, wie seine Kreditwürdigkeit durch die Hausbank eingeschätzt wird. Nicht selten ergibt sich hierdurch weiterhin ein gewisses Maß an Unruhe im Hause, ausgelöst durch einen sich abzeichnenden Handlungsbedarf.
Wie kam es zu dieser Entwicklung? Die Bonitätsbeurteilung durch die kreditgebenden Banken war für Unternehmen stets eine kritische Erfolgsgröße gewesen. Sie unterlag in der Vergangenheit hinsichtlich ihrer Intensität häufig Schwankungen bedingt durch das Ausmaß der bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben an die Kreditinstitute. So hat die Aufhebung wesentlicher Ausführungsbestimmungen der Bankenaufsicht zur Auslegung des § 18 Kreditwesengesetz, der die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Kreditnehmern zum Inhalt hat, zunächst für eine branchenweite Lockerung bei der Prüfungsintensität der Banken gegenüber ihren Firmen- und Unternehmenskunden geführt. Im Gegenzug allerdings wurde dieser Effekt durch die Einführung bzw. verfeinerte Ausgestaltung bankinterner Ratingprozesse, ausgelöst durch den sogenannten Basel-II-Akkord, überkompensiert. Waren ehedem nur sehr große Unternehmen, die sich auf dem Kapitalmarkt refinanzieren, gezwungen, ihr Zahlenwerk in der gebotenen Tiefe analysieren und beurteilen zu lassen, werden nunmehr auch kleine und mittlere Unternehmen, die auf Kredite angewiesen sind, mit einem Rating seitens ihrer Hausbank(en) konfrontiert.
Unternehmen sind gut beraten, diesem Prozess die gebotene Beachtung zu schenken. Eine Unternehmensberatung, die mit der Methodik des Ratings unter Berücksichtigung spezieller branchenspezifischer Usancen vertraut ist, macht sich durch eine Stärken-Schwächen-Analyse bezogen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse (Jahresabschluss und Gesellschafterebene) und qualitative Bewertungen seitens der Banken häufig bereits dadurch bezahlt, dass sie die mit einem schwächeren Rating einhergehenden höheren Kosten der Finanzierung vermeiden helfen kann.
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Das Wichtigste beim Business Plan
Mittwoch, 2. März 2011Bei jeder Existenzgründung ist letztlich die entscheidende Frage, ob sich das Vorhaben als tragfähig erweist, und zwar nachhaltig. Eben diese Tragfähigkeit muss ein Business Plan zum Ausdruck bringen, um aus Sicht von Banken und Förderinstitutionen als Grundlage für die Gewährung von Finanzierungen bzw. Fördermitteln Akzeptanz zu finden.
Aus der Praxis heraus lässt sich Folgendes häufig feststellen: Die Anlaufphase ist nicht selten durch Verluste geprägt: Die Umsätze steigen erst sukzessive an und können zu Beginn die von vorn herein existenten Fixkosten noch nicht abdecken. Sorgsam und realistisch erstellte Ertragsvorschaurechnungen beinhalten nicht selten “geplante Verluste“. Kreditinstitute, die die Existenzgründung durch Bereitstellung eigener Kredite oder Durchleitung staatlicher Fördermittel begleiten, wissen um die Problematik und haben bei der Plausibilitätsprüfung der Ertragsvorschau ein besonderes Augenmerk auf die Darstellung der Anfangsphase. Geplante Verluste, die solide finanziert sind, sind aus diesem Grund grundsätzlich nicht zwangsläufig als Makel des geplanten Existenzgründungsvorhabens zu interpretieren.
Sofern sich zeigt, dass die ursprünglich angestrebten Umsatzzahlen hinter den Erwartungen zurückbleiben, hat dies zweierlei Effekte, die unmittelbar miteinander zusammenhängen: Zum Einen werden die Planzahlen der Ertragsvorschaurechnung verfehlt, zum Anderen entsteht ein Defizit hinsichtlich der Liquiditätsausstattung des Unternehmens. Diese Zusammenhänge aufzuzeigen, ist ein Kernstück des Dienstleistungsangebots einer Unternehmensberatung. Unternehmensberater unterstützen Existenzgründer sowohl bei der Erstellung der für den Business Plan erforderlichen Ertragsvorschau als auch beim Controlling.
Rote Zahlen
Montag, 31. Januar 2011Letztlich kann ein Unternehmen nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben. Genau dies passiert jedoch, wenn nachhaltig rote Zahlen geschrieben und somit Verluste eingefahren werden. Diese schmälern die Kapitaldecke, so dass die Finanzierung des Betriebes sich zunehmend schwieriger gestaltet, da Kreditgeber wie Banken, Sparkassen und Lieferanten weniger Vertrauen in die Rückführung ihrer Kredite aufbringen bzw. dies nicht mehr aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen oder institutseigener Grundsätze darstellen können.
Entsprechend gilt es, grobe Schnitzer bei der Unternehmensfinanzierung zu vermeiden. Zu den verbreiteten, aber vermeidbaren Fehlern hierbei zählt es, langfristige Investitionen, die das Sachanlagevermögen betreffen, durch die Inanspruchnahme bereitgestellter Kreditlinien auf dem Kontokorrentkonto zu finanzieren. Im Rahmen einer bis auf Weiteres zugesagten Kreditlinie vollzieht sich dies zwar bequem ohne zusätzliche Kreditverhandlungen. Zum einen ist diese Art der Finanzierung jedoch auch bei günstigen Konditionen für den Kontokorrentkredit deutlich teurer im Vergleich zu einer Darlehensfinanzierung, zum anderen gerät der Betrieb nicht selten in eine Reinvestitionsfalle, wenn im Zuge der Inanspruchnahme der Kreditlinien keine Tilgungsleistungen erbracht werden. Bevor die Krise schlagend wird, sollte entsprechend rechtzeitig eine Unternehmensberatung eingeschaltet werden.
Funktion einer Bankauskunft
Dienstag, 25. Januar 2011Eine Bankauskunft ist genauer gesagt eine Bank-an-Bank-Auskunft. Sie dient dazu, vorwiegend allgemein gehaltene Informationen über die finanziellen Verhältnisse eines Dritten zu erhalten. Schon aus Gründen des Datenschutzes sind die damit verbundenen Regularien streng. Auskünfte erteilen nur Kreditinstitute an andere Kreditinstitute aufgrund einer schriftlichen Anfrage. Diese kann in dessen Eigeninteresse geschehen, etwa weil der (gemeinsame) Kunde einen Antrag auf Durchführung einer Finanzierung gestellt hat, oder für einen Kunden. Dies muss aus der Anfrage eindeutig hervorgehen.
Über wen Auskünfte erteilt werden, ist ebenfalls geregelt. Auskünfte über Privatpersonen werden seitens der Hausbank nur erteilt, wenn diese im Vorfeld für den konkreten Anlass eine Ermächtigung erteilt haben. Bei juristischen Personen, also Unternehmen, ist es umgekehrt: Sofern der Kunde nicht zuvor grundsätzlich oder im Einzelfall der Auskunftserteilung widersprochen hat, kann die Hausbank eine Bankauskunft erteilen. Der Anlass der Anfrage muss ebenfalls ersichtlich sein, um das für die Auskunftserteilung geforderte berechtigte Interesse des Anfragenden zu dokumentieren. Weit verbreitet ist das Bankauskunftsverfahren im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Gewährung von verlängerten Zahlungszielen, einer Form des Lieferantenkredites.
Privatkunden können mit einer Bankauskunft insoweit konfrontiert werden, wenn sie bei einem Kreditinstitut, mit dem sie bislang nicht in Geschäftsverbindung stehen, einen Kredit, beispielsweise einen günstigen Ratenkredit beantragen wollen. Nicht wenige Banken haben nämlich für Neukunden die Einholung einer Bankauskunft von dem kontoführenden Kreditinstitut als Bestandteil der einzureichenden Unterlagen vorgesehen, um das Krediturteil auf einer sichereren Basis treffen zu können.
Goldene Finanzierungsregel
Montag, 24. Januar 2011Eine “goldene Finanzierungsregel“ der Unternehmensfinanzierung besagt, dass das betriebliche Anlagevermögen durch langfristiges Kapital finanziert werden sollte, also durch langfristiges Fremdkapital und Eigenkapital des Unternehmens. Zum betrieblichen Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen langfristig dienen sollen. Man unterscheidet zwischen Sachanlagevermögen und Finanzanlagevermögen. Der Quotient aus langfristigem Kapital und Anlagevermögen wird als Anlagendeckung bezeichnet. Diese zählt zu den gängigen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen bei der Analyse eines Jahresabschlusses bzw. der Unternehmensanalyse.
Um die Anlagendeckung konstant zu halten, müssen unter sonst gleichen Umständen den Abschreibungen auf das Anlagevermögen entsprechende Tilgungen auf die aufgenommenen Fremdmittel gegenüberstehen. Bei der Finanzierung des Anlagevermögens auf Fremdkapitalbasis ist zu beachten, dass sich Kreditinstitute grundsätzlich schwer damit tun, Gegenstände des Sachanlagevermögens über einen längeren Zeitraum als den steuerlichen AfA-Satz zu finanzieren.
Ertragsvorschau
Mittwoch, 19. Januar 2011Man begibt sich aus vielerlei Motiven in die berufliche Selbstständigkeit: Angestrebte Unabhängigkeit ist der vermutlich meistgenannte Beweggrund, um eine Existenzgründung in Angriff zu nehmen.
Letztlich ist bei jeder Existenzgründung jedoch die entscheidende Frage, ob sich das Vorhaben als tragfähig erweist, und zwar nachhaltig. Die Anlaufphase ist nicht selten durch Verluste geprägt: Die Umsätze steigen erst sukzessive an und können zu Beginn die von vorn herein existenten Fixkosten noch nicht abdecken. Sorgsam und realistisch erstellte Ertragsvorschaurechnungen beinhalten nicht selten “geplante Verluste“. Kreditinstitute, die die Existenzgründung durch Bereitstellung eigener Kredite oder Durchleitung staatlicher Fördermittel begleiten, wissen um die Problematik und haben bei der Plausibilitätsprüfung der Ertragsvorschau ein besonderes Augenmerk auf die Darstellung der Anfangsphase. Geplante Verluste, die solide finanziert sind, sind aus diesem Grund grundsätzlich nicht zwangsläufig als Makel des geplanten Existenzgründungsvorhabens zu interpretieren.
Sofern sich zeigt, dass die ursprünglich angestrebten Umsatzzahlen hinter den Erwartungen zurückbleiben, hat dies zweierlei Effekte, die unmittelbar miteinander zusammenhängen: Zum Einen werden die Planzahlen der Ertragsvorschaurechnung verfehlt, zum Anderen entsteht ein Defizit hinsichtlich der Liquiditätsausstattung des Unternehmens. Diese Zusammenhänge aufzuzeigen, ist ein Kernstück des Dienstleistungsangebots einer Unternehmensberatung. Unternehmensberater unterstützen Existenzgründer sowohl bei der Erstellung der für den Business Plan erforderlichen Ertragsvorschau als auch beim Controlling.
Privatentnahmen
Montag, 17. Januar 2011Bei Problemen hinsichtlich der Unternehmensfinanzierung, die auf einer zunehmenden Zurückhaltung seitens der finanzierenden Kreditinstitute beruhen, sind grundsätzlich Zweifel an der Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens ursächlich, im schlimmeren Fall bereits offensichtliche Mängel.
Neben Maßnahmen, die zu einer Kapitaldienstentlastung führen, gilt es, Optionen zu einer Steigerung der Kapitaldienstgrenze zu prüfen. Hierunter fallen einerseits Möglichkeiten, Umsatzsteigerungen zu realisieren, andererseits ist auszuloten, inwieweit Kostensenkungen vorgenommen werden können. Für beide Zielrichtungen bietet sich die Einbindung einer Unternehmensberatung mit Know-how in der jeweiligen Branche an. Ebenso betrifft dies den dritten zentralen Punkt, der geeignet ist, eine Steigerung der Kapitaldienstgrenze herbeizuführen: Die Bindung des betrieblichen Cashflows durch Privatentnahmen des Inhabers bzw. entsprechend Geschäftsführergehälter. Eine Konsolidierung der privaten Finanzen, beispielsweise durch Umschuldungen privat aufgenommener Kredite, kann insoweit auch zu einer merklichen Entlastung der betrieblichen Sphäre beitragen.