Die Betriebliche Altersvorsorge insgesamt wurde seitens des Staates dadurch gestärkt, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat (§ 1 BetrAVG). Durch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen bestehen Anreize für die Beschäftigten, sich an der betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen.
Auch für den Arbeitgeber bringt die bAV jedoch Vorteile mit sich: Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge des Arbeitnehmers sind (im Rahmen gesetzlich vorgegebener Grenzen) sozialversicherungsfrei. Dies bedeutet für den Arbeitgeber eine Ersparnis an Sozialversicherungsabgaben bei gleichem Arbeitnehmerentgelt. Somit sinken die Lohnnebenkosten, verbunden mit einem liquiditätswirksamen Effekt auf die Unternehmensfinanzierung. Neben dem direkten finanziellen Vorteil ist davon auszugehen, dass die betriebliche Altersvorsorge auch hinsichtlich sogenannter “weicher“ Faktoren positive Wirkungen entfaltet (Stichwort Mitarbeitermotivation mit entsprechenden Auswirkungen auf Betriebsklima und Produktivität). Weiterhin bewirkt die betriebliche Altersversorgung, insbesondere bei Zuschüssen des Arbeitgebers, eine Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens für potenzielle neue Mitarbeiter. Die Direktversicherung stellt den unkompliziertesten und am weitesten verbreiteten Durchführungsweg im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge dar. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall der Arbeitgeber, also gegebenenfalls auch eine juristische Person. Versicherte Person bzw. Begünstigter ist der Arbeitnehmer. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder von beiden gemeinsam getragen. Hier gilt es, ggf. bestehende tarifvertragliche Regelungen zu beachten.
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Entgeltumwandlung: Mehr als Bürokratie
Freitag, 19. November 2010Gibt es zur Berufsunfähigkeitsversicherung Alternativen?
Montag, 15. November 2010Als alternative Versicherungen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung stehen eine sogenannte Dread Disease Versicherung (Schwere Krankheiten Vorsorge), eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie eine Grundfähigkeitsversicherung zur Auswahl.
Die beiden letztgenannten Policen kommen insbesondere dann in Betracht, wenn eine umfassendere Form der Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erhältlich, nur mit Leistungseinschränkungen erhältlich oder schlicht nicht bezahlbar ist. Diesem Problem stehen nicht wenige Selbstständige gegenüber, beispielsweise Handwerker. Diesbezügliche Marktdaten und Erfahrungswerte liegen beispielsweise bei einer Unternehmensberatung vor, die sich mit Fragen rund um die Existenzgründung befasst.
Die Dread Disease Versicherung verfolgt im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung einen anderen Ansatz, der im Einzelfall gleichwohl zu einem probaten und gleichwertigen Schutz führen kann. Der Leistungsfall tritt im Falle der Diagnose einer von diversen vertraglich fixierten schweren Krankheiten ein. Die Versicherung leistet in diesem Fall keine monatliche Rente, deren Bezug – wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – von dem gesundheitlichen Befinden der versicherten Person abhängig wäre, sondern eine steuerfreie Einmalzahlung. Diese kann bei Fälligkeit nach Belieben für notwendige Verrichtungen, also krankheitsbedingten Einmalaufwand, oder für eine laufende Erhöhung des monatlichen Budgets, beispielsweise durch einen Auszahlplan oder eine Privatrente, genutzt werden.