Wer sich fragt, ob er nicht insgesamt zu viel für seine Versicherungen zahlt, liegt vermutlich nicht ganz falsch, falls er dies instinktiv vermutet. Das Problem ist hierbei, dass es alles andere als einfach ist, eine Versicherung hinsichtlich ihrer Preiswürdigkeit mit einer anderen, gleichwertigen zu vergleichen. Bereits die Gleichwertigkeit lässt sich bei näherer Betrachtung nicht ohne Weiteres beurteilen. Die eine Police hat diesen Zusatz, der beitragsfrei mitversichert ist, die andere ein anderes Extra, welches irgendwie nützlich erscheint. So gesehen, ist der Preis einer Versicherung nur begrenzt aussagekräftig. Dies sollte man bedenken, wenn man sich auf Online-Portale begibt. Diese suggerieren, für gewisse Vorgaben die günstigsten Tarife herauszufiltern. Abgesehen davon, dass sich längst nicht alle relevanten Anbieter auf diese Weise in einen Kostenvergleich einbeziehen lassen, stellt sich oftmals die Frage, ob ein wenig mehr Versicherungsumfang zu einem minimalen Aufpreis gegenüber dem nominal günstigeren Angebot einer anderen Gesellschaft nicht womöglich doch eine vorteilhafte Investition ist. Spätestens beim sprichwörtlichen Kleingedruckten wird deutlich, dass Versicherungen schwer zu vergleichende Produkte sind. Bei einem Kredit ist dies grundsätzlich einfacher: Für mehrere Angebote mit gleicher Flexibilität, was die Möglichkeit von kostenlosen Sondertilgungen angeht, kann man relativ einfach ein Ranking erstellen, indem man den Effektivzinssatz als Kriterium heranzieht. Der günstigste Kredit ist insoweit derjenige, um den man sich zuallererst bemühen sollte. Bei Versicherungen gilt dieses Prinzip, dass die günstigste schlicht die empfehlenswerteste ist, im Grunde nur für eine Risiko-Lebensversicherung, wie sie häufig in Zusammenhang mit dem Abschluss einer Baufinanzierung zur finanziellen Absicherung der Angehörigen für den Fall eines Falles abgeschlossen wird. Bei gleicher Versicherungssumme ergibt sich die Höhe der Versicherungsprämie aufgrund der persönlichen Antragsdaten. Lediglich die Höhe des Sofortrabatts ist für die Zukunft schwierig zu beurteilen. Diese hängt im Wesentlichen von der Ertragsentwicklung bzw. der Überschussbeteiligung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Entsprechend sollte man sich bei einem unabhängigen Finanzdienstleister eine zweite Meinung einholen, inwieweit das Risiko unerwarteter Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit einzuschätzen ist. Gegebenenfalls kann also auch das “eigentlich” zweitgünstigste Angebot insgesamt die Nase vorn haben. Bei allen anderen Gattungen von Versicherungen ist dies, wie gesagt, ohnehin der Fall. Der Preis ist hier jeweils ein wichtiges, aber auf keinen Fall das alleinentscheidende Kriterium.
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Vergleichen, aber richtig!
Freitag, 13. Januar 2012Spezielle Versicherung für die Finanzierung
Freitag, 23. Dezember 2011Leasing kann sich als eine überaus teure Form der Finanzierung entpuppen. Dies ist dann der Fall, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Beispielsweise ist dies der Fall wenn der Leasinggegenstand, etwa das Fahrzeug, einen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird. Abgesehen von Kulanzregelungen, die einige Anbieter während einer gewissen Karenzzeit ab Vertragsbeginn vorsehen, ist in der Regel kein Tausch des Leasingobjekts möglich. Wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird, ist zu beachten, dass grundsätzlich zwei Parteien hieran verdienen, nämlich die Leasinggesellschaft und die refinanzierende Bank. Neben für gewöhnlich anfallenden Vorfälligkeitsentschädigungen gilt es seitens des Leasingnehmers neben dem Restbuchwert des Leasinggegenstands auch die Finanzierungskosten auf einen Schlag abzulösen. Die sich hieraus ergebende Summe übersteigt den Ablösebetrag im Vergleich zu einem Kredit, der unter sonst gleichen Umständen gewährt würde, in aller Regel deutlich.
Das Risiko, dass dieser sogenannte Gap, die Differenz zwischen Zeitwert und Ablösebetrag zum Tragen kommt, kann bei einigen Anbietern durch eine entsprechende Gap-Versicherung abgesichert werden. Wie bei allen Versicherungen gilt, auch wenn es sich hierbei um eine relativ junge und noch nicht sehr weit verbreitete Police handelt, dass der Interessent einen Preis-Leistungs-Vergleich durchführen sollte, um nicht zu viel zu bezahlen. In jedem Fall sollte sich der Kunde bei der vor der Investition im Raum stehenden Frage, ob Leasing oder Kredit die bessere Alternative für ihn ist, einen Tilgungsplan bzw. eine Entwicklung des Ablösebetrags bei planmäßigem Vertragsverlauf vorlegen lassen, um das Risiko beziffern zu können.
Änderungen 2012
Freitag, 7. Oktober 2011Kommendes Jahr ändert sich so einiges rund um den Themenkreis der Altersvorsorge. Besonders wichtig ist, dass sich für neu abgeschlossene Verträge ab 2012 der Zeitpunkt, an dem frühestmöglich Leistungen bezogen werden können, vom 60. auf den 62. Geburtstag verschiebt. Dies betrifft sowohl die Riester-Rente als auch die Rürup-Rente und auch Verträge für die Betriebliche Altersvorsorge. Die Heraufsetzung des Mindestalters steht im Einklang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Vollendung des 67. Lebensjahrs.
Auch ist zu beachten, dass bei einigen Verträgen, sofern sie als klassische kapitalbildende Versicherungen aufgebaut sind, die gesetzlich garantierten Leistungen für neu abgeschlossene Verträge ab kommendem Jahr sinken werden, unabhängig davon, ob und welche Form der staatlichen Förderung im Einzelfall ansonsten zum Tragen kommt!
Selbstständige und Unternehmer tun somit gut daran zu prüfen, inwieweit in diesem Jahr noch Handlungsbedarf besteht. Dies betrifft sowohl die eigenen Finanzen als auch die Ausgestaltung bestehender oder künftiger Vereinbarungen rund um die bAV ihrer Arbeitnehmer, zu denen auch reine Entgeltumwandlungen ohne Zuschüsse des Arbeitgebers zählen. Eine unabhängige Unternehmensberatung ist hierfür ein guter Ansprechpartner.
Haftpflicht plus
Donnerstag, 26. Mai 2011Anlässlich einer Existenzgründung begnügen sich viele angehende Selbstständige in Punkto Versicherungen mit dem Abschluss einer Betriebshaftpflicht. Dies kann in Bezug auf neu abzuschließende Firmenversicherungen durchaus ausreichend sein, beispielsweise im Dienstleistungsgewerbe. Ob weitere betriebliche Policen über die Haftpflicht hinaus benötigt werden, hängt im Einzelfall vom Tätigkeitsbereich des zu gründenden Unternehmens und den damit verbundenen Risiken ab.
Auch wenn Versicherungen nur für Wenige ein Thema sind, mit dem sie sich gerne auseinandersetzen, sollte bei der Regelung des betrieblichen Versicherungsschutzes in diesem Zusammenhang nicht Schluss sein. Gegebenenfalls können nämlich auch Erfordernisse bestehen, die privaten Versicherungen anzupassen. Mitunter führt eine solche Generalüberprüfung auch dazu, dass sich der betriebliche Versicherungsschutz durch Einsparungen im Privatbereich quasi von selbst finanziert.
Nicht umhin kommt man darüber hinaus, sich mit Fragen rund um die Sozialversicherung auseinanderzusetzen. In jedem Versicherungszweig (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung) ist zu prüfen, was sich wie durch die neue Tätigkeit ändert und welche Optionen gegebenenfalls bestehen. Effizient ist es, dies in Zusammenhang mit dem Business Plan bzw. dem Tragfähigkeitskonzept, das man mit Hilfe einer unabhängigen Unternehmensberatung erarbeitet und durchspricht, zu behandeln, da naturgemäß Wechselwirkungen bestehen.
Die Folgen der Niedrigzinsphase
Mittwoch, 4. Mai 2011Selbstständige, die von der gesetzlichen Rentenversicherung abgekoppelt sind, müssen ihre Altersvorsorge selbst auf die Beine stellen, sofern sie nicht einem berufsständischen Versorgungswerk angehören oder ohnehin über hinreichendes freies Vermögen verfügen. Traditionell findet ein wesentlicher Teil des entsprechenden Kapital- und Vermögensaufbaus über Versicherungen statt, denen für eine sichere Kapitalanlage und Abdeckung des biometrischen Risikos die notwendige Expertise zugestanden wird. Vor dem Hintergrund, dass es diese Sicherheit nicht zum Nulltarif gibt (Stichworte: Kosten und Intransparenz) und diese maßgeblich darauf fußt, dass die Rendite des gebundenen Kapitals über kurzfristig risikolose Anlageformen – Anleihen bester Bonität – erwirtschaftet wird, erklären sich die seit Längerem rückläufigen Überschussbeteiligungen. Ebenso erklärt sich hierdurch der traurige Effekt, dass weit mehr als die Hälfte der kapitalbildenden Versicherungen ihr ursprünglich geplantes Ende nicht erlebt, weil der Versicherungsnehmer die Reißleine zieht. Die im historischen Vergleich überaus niedrigen Zinsen während der letzten Jahre führen nunmehr auch dazu, dass der aufsichtsrechtlich zulässige Garantiezins ab kommendem Jahr sinkt. Hierbei wird lediglich die Zinsentwicklung der letzten Jahre ex post nachvollzogen, während die Kredit- und Darlehenszinsen bereits wieder im Anstieg begriffen sind und die durchschnittlichen Kapitalkosten im Rahmen der Unternehmensfinanzierung aktuell ihren Tiefpunkt somit bereits hinter sich gelassen haben. Vor diesem Hintergrund lohnen Neuabschlüsse bei klassischen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen künftig noch weniger als aktuell. Bestehende Lücken als Differenz zwischen bei Abschluss in Aussicht gestellten Entwicklungen der Überschüsse und tatsächlich erfolgten Gutschriften sollte man jedoch eher sofort als später als solche erkennen und nicht auf eine Besserung hoffen. Alternativen zu klassischen kapitalbildenden Versicherungen bestehen in speziellen Fondspolicen, die das Kapitalanlagerisiko nicht alleine dem Versicherungsnehmer aufbürden, sondern dieses durch Kapitalgarantien und darüber hinaus gehende garantierte Mindestverzinsungen wesentlich abmildern, dennoch eine Aktien- und damit chancenorientierte Form der Geldanlage darstellen. Diese sog. UWP-Policen sind in allen drei Schichten der Altersvorsorge (Rürup, Betriebliche Altersvorsorge, Privatrente) in vielen Fällen, nicht nur für Selbstständige, eine vermutlich bessere Alternative zur klassischen Lebens- oder Rentenversicherung.
Privatvermögen von Existenzgründern
Dienstag, 26. April 2011Versicherungen kosten in jedem Fall Geld. Bisweilen retten sie auch welches, in mitunter existenziellem Ausmaß. Bei einer Existenzgründung ist aus diesem Grunde eine intensive Auseinandersetzung mit Haftung im Allgemeinen und finanziellen Risiken im Besonderen dringend anzuraten. Der prämierte Business Plan nützt wenig, wenn Haftungsgefahren übersehen oder aus falschem Geiz heraus unzureichend abgedeckt wurden.
Bevor man sich der Frage widmet, welche betrieblichen Versicherungen mit welchem Deckungsumfang benötigt werden, sollte man sich eingehend mit seinem sozialversicherungsrechtlichen Status nach Beginn des Sprungs in die Selbstständigkeit auseinandersetzen. Ein markantes Beispiel ist die Krankenversicherung, die sich ohne gegensteuernde Maßnahmen durch den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses annähernd beitragsmäßig verdoppelt. Entsprechendes gilt für die Pflegeversicherung als weitere Pflichtversicherung. Dieser Kostenblock muss entsprechend im Rahmen der Finanzplanung berücksichtigt werden und im Vorfeld dem geplanten Cashflow gegenübergestellt werden. Grundsätzlich ist eine möglichst detaillierte und sorgfältige Kalkulation sämtlicher anfallender Fixkosten unter besonderer Berücksichtigung der Trennung zwischen betrieblicher und privater Finanzsphäre dringend geboten. Inwieweit es Wahlrechte oder Möglichkeiten zur gegebenenfalls befristeten Befreiung von Pflichtversicherungen in einigen Versicherungszweigen gibt, die im individuellen Einzelfall in Betracht kommen, können angehende Existenzgründer von einem entsprechenden Existenzgründungscoach oder einer spezialisierten Unternehmensberatung in Erfahrung bringen oder sich selbst mit den einzelnen Versicherungsträgern ins Benehmen setzen.
Dass bezogen auf die betrieblichen Versicherungen die Beiträge jedoch nicht nur als Kostenfaktor fungieren, sondern im Schadensfall auch das Betriebs- und Privatvermögen des Unternehmers durch die jeweilige Versicherungsleistung sichern können sollen, ist bei der Vereinbarung der jeweiligen Deckungssumme im Hinterkopf zu behalten. Der Vermögensschutz ist darüber hinaus auch ein Thema, wenn Existenzgründer Kredite benötigen. Im Gegensatz zu Dispositions- oder Konsumentenkrediten an Privatkunden sind Kreditsicherheiten hierbei bei der Antragstellung und Bewilligung grundsätzlich ein nicht unwichtiges Thema. Eine Existenzgründung in der Rechtsform einer juristischen Person mit einer entsprechenden Haftungsbeschränkung auf des Gesellschaftsvermögen sollte niemanden zu der Annahme verleiten lassen, Banken würden in diesen Fällen auf den potenziellen Zugriff auf das Privatvermögen des Gesellschafters durch Hereinnahme selbstschuldnerischer Bürgschaften sowie – bei Eheleuten – Vermögensverschiebenserklärungen verzichten. In der Praxis übliche Konstellationen zur Gestaltung der Unternehmensfinanzierung sollte man in Zweifelsfällen im Vorfeld mit einer Unternehmensberatung besprechen.
Förderung für beide Seiten
Montag, 21. März 2011Die Möglichkeit, eine Betriebsrente als zusätzliche Altersvorsorge zusätzlich zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und freiem Vermögen aufzubauen, ist vornehmlich für Mitglieder der Geschäftsführung und leitende Angestellte seit langem gang und gebe. Allerdings bietet dieses Instrument auch für gemeine Angestellte interessante Gesichtspunkte. Hierzu zählt insbesondere die staatliche Förderung bestehend aus finanziellen Vorteilen durch Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit der Beiträge innerhalb gewisser Grenzen. Es besteht sogar ein Rechtsanspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Jeder Arbeitnehmer kann die Betriebliche Altersvorsorge somit nutzen. Der Arbeitgeber legt hierbei den oder die Durchführungswege sowie den oder die Vertragspartner fest. Als Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge stehen folgende fünf Möglichkeiten zur Verfügung: Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage und Direktversicherung. Die Direktversicherung ist der am meisten verbreitete Durchführungsweg, insbesondere weil diese Variante den geringsten administrativen Aufwand verursacht. Auch für kleine Betriebe ohne Spezialisten in der Personalverwaltung ist diese Variante leicht zu handhaben, da die Abwicklung weitestgehend durch den Anbieter erfolgt. Bei der jeweiligen Versicherung sollte darauf geachtet werden, dass es sich um eine renommierten Anbieter handelt mit langjähriger Expertise im Bereich der bAV. Allgemein bietet die bAV jedoch auch für den Arbeitgeber Vorteile durch eine Ersparnis an Sozialabgaben. Die Förderung betrifft somit beide Seiten.
Operationelle Risiken absichern
Freitag, 21. Januar 2011Aufgrund ihres Wissens, ihrer Kontakte und ihrer Erfahrungen ist eine Fachkraft in einer Schlüsselposition, eine sogenannte Keyperson, innerhalb eines Unternehmens ein äußerst wichtiger Mitarbeiter. Der längerfristige Ausfall eines Geschäftsführers oder eines Spezialisten hat daher für ein Unternehmen nicht zu unterschätzende finanzielle Auswirkungen.
Durch die Absicherung von Keypersons können sich Unternehmen vor den weitreichenden Folgen eines krankheitsbedingten längeren Ausfalls ihrer Leistungsträger schützen. Insbesondere für junge Unternehmen in der Phase der Existenzgründung sowie kleine und mittlere Unternehmen bedeutet die entsprechende Absicherung die Eindämmung eines unter Umständen existenzbedrohenden Risikos.
Eine geeignete Versicherung hierfür ist die Dread-Disease-Versicherung (Schwere Krankheiten Versicherung). Hierbei wird bei Diagnose einer von bis zu 41 fest definierten Krankheitsbildern eine steuerfreie Einmalzahlung als Kapitalleistung zur Auszahlung fällig.
Versicherungen für Existenzgründer
Mittwoch, 5. Januar 2011Betriebliche Versicherungen sind in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens und damit vom Risikogehalt der Geschäftstätigkeit zu prüfen. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung wird in aller Regel unumgänglich sein, um drohende Haftungsrisiken gegenüber Dritten im Umfang zu begrenzen bzw. auszuschließen. In einem Zuge kauft man hierdurch auch passiven Rechtsschutz, den Schutz vor unberechtigten Ansprüchen, ein. Welche Risiken in welchem Umfang bestehen und wie bzw. wodurch abzusichern oder zu begrenzen sind, ist grundsätzlich von den individuellen Gegebenheiten abhängig.
Da letztendlich das Privatvermögen des Unternehmers einem Haftungsrisiko unterliegt, sofern es sich nicht um geschütztes Altersvorsorge-Vermögen handelt (Riester, Rürup, erworbene bAV-Ansprüche), sollte jedoch der Gesamtkomplex der Haftung mit einer versierten Unternehmensberatung im Vorfeld einer Existenzgründung ganzheitlich besprochen werden.
Entgeltumwandlung: Mehr als Bürokratie
Freitag, 19. November 2010Die Betriebliche Altersvorsorge insgesamt wurde seitens des Staates dadurch gestärkt, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat (§ 1 BetrAVG). Durch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen bestehen Anreize für die Beschäftigten, sich an der betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen.
Auch für den Arbeitgeber bringt die bAV jedoch Vorteile mit sich: Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge des Arbeitnehmers sind (im Rahmen gesetzlich vorgegebener Grenzen) sozialversicherungsfrei. Dies bedeutet für den Arbeitgeber eine Ersparnis an Sozialversicherungsabgaben bei gleichem Arbeitnehmerentgelt. Somit sinken die Lohnnebenkosten, verbunden mit einem liquiditätswirksamen Effekt auf die Unternehmensfinanzierung. Neben dem direkten finanziellen Vorteil ist davon auszugehen, dass die betriebliche Altersvorsorge auch hinsichtlich sogenannter “weicher“ Faktoren positive Wirkungen entfaltet (Stichwort Mitarbeitermotivation mit entsprechenden Auswirkungen auf Betriebsklima und Produktivität). Weiterhin bewirkt die betriebliche Altersversorgung, insbesondere bei Zuschüssen des Arbeitgebers, eine Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens für potenzielle neue Mitarbeiter. Die Direktversicherung stellt den unkompliziertesten und am weitesten verbreiteten Durchführungsweg im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge dar. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall der Arbeitgeber, also gegebenenfalls auch eine juristische Person. Versicherte Person bzw. Begünstigter ist der Arbeitnehmer. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder von beiden gemeinsam getragen. Hier gilt es, ggf. bestehende tarifvertragliche Regelungen zu beachten.