Archiv für die Kategorie „Baufinanzierung“

Wer schlau ist, der nutzt die günstigen Zinsen für seine private Immobilienfinanzierung

Mittwoch, 28. September 2011

Im Moment sind die Zinssätze für die private Immobilienfinanzierung so billig wie selten zuvor. Wer jetzt einen festen Job hat, kann eigentlich fast schon damit rechnen, dass die Immobilienfinanzierung für das Haus oder die Wohnung, die er zur Zeit mietet deutlich billiger wäre als die Mietbelastung! Solche Zeiten sollte man ausnutzen und sich jetzt informieren und eine Baufinanzierung abschließen bevor es zu spät ist!

Mit zu spät meinen wir das nächste ansteigen der Zinsen. Nach jeder Niedrigphase kommt wieder eine Hochphase, auch wenn diese nicht super hoch ausfallen muss, werden die Zinsen nicht ewig auf diesem niedrigen Niveau bleiben. Bei der Baufinanzierung können Sie jetzt einiges an Geld auf die nächsten Jahre oder sogar Jahrzehnte sparen. Im Trend sind auch langfristige Finanzierungen, wie zum Bespiel der Baufinanzierung auf 30 Jahre. Hier muss man zwar mit leichten Zinsaufschlägen rechnen, aber da die Zinsen im Moment so niedrig sind, spielt das kaum noch eine Rolle im Vergleich zu anderen Zeiten. Wenn man bei der Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung nur eine kurze Zinsbindung nimmt muss man dann mit etwas pech in einer Zinshochphase das Darlehen verlängern, das wäre dann sehr ärgerlich.

Wenn Sie schon eine Immobilie besitzen können Sie von FMW auch die Baufinanzierung jetzt schon überprüfen lassen und eine Anschlussfinanzierung ermitteln lassen. Auch hier profitieren Sie jetzt schon von den jetzt günstigen Zinsen. Selbst wenn Ihre Baufinanzierung erst in ein paar Jahren ausläuft, dann könnten Sie mit einem sog. Forward-Darlehen günstig die Immobilienfinanzierung verlängern.

Zinsersparnis

Montag, 26. September 2011

Eine Immobilienfinanzierung umfasst einen Zeitraum von bisweilen über 40 Jahren. Dies ergibt sich in der Praxis schon aus der hohen Darlehenssumme, die es zu tilgen gilt. Die Mindesttilgung, die Banken und Sparkassen bei der Vergabe von entsprechenden Darlehen voraussetzen, beläuft sich auf jährlich ein Prozent der Darlehenssumme, allerdings zuzüglich ersparter Zinsen. Die ersparten Zinsen erhöhen die Tilgungsleistung dadurch, dass die Darlehensrate während der Dauer der Festzinsbindung konstant bleibt, der Zinsanteil jedoch mit jeder geleisteten Tilgung sinkt. Der Zinsanteil sinkt, da sich die ausstehende Darlehensschuld als Bemessungsgrundlage für die Zinsberechnung mit jeder Tilgungsleistung reduziert. Da bei einem Annuitätendarlehen, der klassischen Darlehensvariante für die Finanzierung einer Immobilie, die ersparten Zinsen nicht die Darlehensrate reduzieren, sondern durch zusätzliche Tilgungsanteile aufgefüllt werden, bleibt die Darlehensrate konstant. Der in der Darlehensrate enthaltene Tilgungsanteil steigt somit sukzessive an: Die Tilgung der ausstehenden Darlehensvaluta erhöht sich mit jeder Darlehensrate, und zwar absolut und prozentual. Dies beschleunigt die Tilgung der Immobilienfinanzierung und führt zu einer deutlich schnelleren Entschuldung, als es eine Tilgung von jährlich einem Prozent zunächst vermuten ließe. Ohne die Tilgung ersparter Zinsen beliefe sich der Darlehenszeitraum bei einer jährlich Tilgung von einem Prozent des Darlehensbetrages auf 100 Jahre. In Abhängigkeit von den Darlehenszinsen ergibt sich somit in der Praxis bei einer einprozentigen Tilgung eine Laufzeit einer gewöhnlichen Immobilienfinanzierung von rund 40 Jahren. Die Auswirkung einer höheren Tilgung, wie sie insbesondere in Zeiten besonders niedriger Zinsen zu empfehlen ist, lässt sich mit einem Baufinanzierungsrechner, wie er im Internet kostenlos zur Nutzung angeboten wird, leicht nachvollziehen.

Günstiges Geld sichern

Montag, 19. September 2011

Langlaufende Darlehen, insbesondere für eine private Immobilienfinanzierung, erstrecken sich nicht selten über einen Zeitraum von über 30 Jahren. Entsprechend werden die Verbindlichkeiten nur in seltenen Fällen “in einem Rutsch“ getilgt. Turnusmäßig stehen nach Ablauf einer Festzinsbindungsvereinbarung Verlängerungen bzw. Prolongationen an. Vor der Annahme des Angebots der finanzierenden Bank für eine Anschlussfinanzierung sollte man grundsätzlich alternative Vergleichsangebote, vorzugsweise über unabhängige Finanzdienstleister, die mit diversen Kreditinstituten zusammenarbeiten, einholen. Die Zinssätze, mit denen Prolongationen versehen sind, die als erstes Angebot meist auf dem Postweg und automatisiert an die Kunden versandt werden, sind in aller Regel im Zweifel nicht das letzte Wort der jeweiligen Bank oder Sparkasse. Überdies ist es in der Praxis nicht selten möglich, auch bei wettbewerbsbedingten Zugeständnissen seitens der Hausbank des Kunden ein noch günstigeres Angebot bei spezialisierten Kreditinstituten unter Dach und Fach zu bringen. Wenn, wie im derzeitigen Zinstief, besonders günstige Konditionen für eine Immobilienfinanzierung erhältlich wären, man sie aber nicht nutzen kann, da die Zinsbindungsfrist noch nicht unmittelbar vor dem Auslaufen begriffen ist, kann man sich über ein Forward Darlehen behelfen. Bei einer solchen Vereinbarung lassen sich Zinssätze im Vorfeld einer anstehenden Anschlussfinanzierung festschreiben. Auch für diese Option sind unabhängige Finanzdienstleister ein qualifizierter Ansprechpartner.

Sonderkonditionen für Selbstständige

Freitag, 16. September 2011

Sonderkonditionen bei der Baufinanzierung sind grundsätzlich für alle Kunden umsetzbar, sofern die Bewilligung erst einmal unter Dach und Fach ist. Eben dies ist jedoch für Selbstständige bisweilen in der Praxis mitunter etwas kniffliger darzustellen als für Arbeitnehmer im Hinblick auf die schwieriger zu prognostizierende Kapitaldienstfähigkeit. Eine bankenunabhängige Unternehmensberatung mit einer entsprechenden Expertise rund um die Immobilienfinanzierung stellt insoweit eine gute Anlaufstelle dar. Die Sonderkonditionen ergeben sich nicht nur durch den Umstand, dass öffentliche Fördergelder zum Einsatz kommen, die hinsichtlich der Zinssätze aufgrund der enthaltenen Zinssubvention unschlagbar günstige Konditionen beinhalten. Vielmehr lassen sich hierauf – auch für Selbstständige – noch Rabatte erzielen, jedenfalls bei einer Vermittlung der Finanzierung durch qualifizierte unabhängige Finanzdienstleister.

Liquidität durch Immobilien

Montag, 12. September 2011

Eine Möglichkeit, mit selbstgenutzten Wohnimmobilien Liquidität zur Aufstockung der privaten Altersvorsorge zu generieren, besteht für Ruheständler durch eine sogenannte Umkehrhypothek, welche durch spezialisierte Kreditinstitute gewährt wird. Die Eigentümer erhalten hierdurch im Ergebnis regelmäßige Zahlungen in gleichbleibender Höhe. Das lebenslange Wohnrecht bleibt hiervon unberührt. Man spricht bei einer Umkehrhypothek aufgrund der lebenslangen, rentenähnlichen Zahlungen entsprechend auch von einer Immobilienrente. Das gewährte Darlehen wird entweder vorzeitig abgelöst oder bei Tod des letzten Eigentümers durch den Verkaufserlös der Immobilie getilgt. Die Bonitätsfrage, mit der insbesondere Selbstständige bisweilen bei der Beantragung von Finanzierungen zu kämpfen haben, stellt sich hierbei grundsätzlich nicht, da von den Kreditnehmern keinerlei Zahlungen zu erbringen sind. Lediglich im Hinblick auf die Werthaltigkeit der Immobilie gibt es gewisse Mindestanforderungen. Da das Risiko des kreditgebenden Instituts darin besteht, dass die Darlehensvaluta durch den späteren Verkaufserlös der Wohnimmobilie nicht vollständig abgelöst werden kann, ergibt sich für die Nutzbarkeit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie die Einschränkung, dass diese annähernd lastenfrei zu sein hat. Eine ursprünglich aufgenommene Baufinanzierung sollte somit zum Zeitpunkt des Antrags auf eine Umkehrhypothek bereits eine vollständige Erledigung erfahren haben.

Niedrigzinsniveau dauert an

Montag, 5. September 2011

Voraussichtlich stehen kurzfristig keine weiteren Zinserhöhungen seitens der EZB an. Entsprechende Aussagen im Vorfeld lassen sich so interpretieren, dass am kommenden Donnerstag der Leitzins auf dem aktuellen, im historischen Vergleich somit äußerst niedrigen Niveau belassen werden wird. Bei einer insgesamt als eher verhalten einzuschätzenden konjunkturellen Entwicklung treten die zuvor geäußerten Inflationssorgen nunmehr in den Hintergrund. Bei einer kurzfristig anstehenden Anschlussfinanzierung sollten Unternehmen insoweit von dem aktuell auch über längere Laufzeiten sehr niedrigen Zinsniveau profitieren können. Bei Konditionsofferten, die die günstigen Refinanzierungsbedingungen der Kreditinstitute nicht widerspiegeln, sollten Betriebe im Zweifel eine zweite Meinung einer unabhängigen Unternehmensberatung einholen, bevor eine Finanzierung unter Dach und Fach gebracht wird.

Voraussetzungen von Wohn-Riester

Montag, 29. August 2011

Wer Wohn-Riester nutzen möchte, benötigt zweierlei: Eine förderfähige Immobilie sowie die persönliche Förderberechtigung. Letztere ist abhängig von einer bestehenden Rentenversicherungspflicht: Wer sie hat, wird gefördert, wer nicht, geht leer aus, sofern er nicht ersatzweise mit einem förderberechtigten Ehegatten aufwarten kann. Bei der Immobilie muss es sich um ein in Deutschland belegenes Objekt handeln. Dies ist unmittelbar einleuchtend, da der deutsche Staat derjenige ist, der gegebenenfalls eine Förderung vornimmt. Darüber hinaus muss es sich jedoch um Wohneigentum handeln, welches selbstgenutzt wird. In Betracht kommen also grundsätzlich nur Eigenheime und Eigentumswohnungen, die von den Eigentümern selbst bewohnt werden. Gewerblich genutzte Objekte oder solche, bei denen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden, gelten nicht als förderfähig im Sinne der Riester-Rente. Das klassische Eigenheim hingegen zählt ebenso wie eine selbstgenutzte Eigentumswohnung zum Altersvorsorgevermögen. Entsprechend kann man das über Riester-Versicherungen, Riester-Fonds oder Riester-Banksparpläne angesparte Kapital zum Kauf, zum Bau oder zur Entschuldung einer solchen Immobilie verwenden, ohne die erhaltene Förderung in Form von Zulagen und gegebenenfalls weiteren Steuervorteilen zu gefährden. Bei der Entschuldung wird eine für das Wohneigentum aufgenommene Immobilienfinanzierung teilweise oder vollständig getilgt. Eben dies ist die Besonderheit und auch der Zweck von Wohn-Riester: Die staatliche Förderung wird von vorn herein für eine schnellere Entschuldung eingesetzt, ein paralleler Kapitalaufbau findet also nicht statt. Durch die Ersparnis von Finanzierungskosten in Form von Darlehenszinsen ergibt sich über die lange Laufzeit jedoch ein meist erheblicher Vermögensvorteil. Dem grundsätzlich anstrebenswerten Ziel, über eine lastenfreie Immobilie als zentralen Bestandteil der privaten Altersvorsorge zum Zeitpunkt des Eintritts in den beruflichen Ruhestand zu verfügen, kommt man mit Hilfe der Eigenheimrente (so die offizielle Bezeichnung für Wohn-Riester) schneller näher.

Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Donnerstag, 25. August 2011

Das nördlichste Bundesland zieht nach: Auch in Schleswig-Holstein wird die Grunderwerbsteuer erhöht. Ab 2012 beträgt sie 5 statt den langjährigen 3,5 Prozent. Betroffen sind sowohl betriebliche als auch private Investitionen in Immobilien jeder Couleur. Die Zurechnung der Immobilie zum Betriebs- bzw. zum Privatvermögen ist insoweit ohne Belang. Vom Grundsatz, nichts aus rein steuerlichen Motiven heraus in die Wege zu leiten, sollte man insoweit abweichen, als ohnehin geplanter Immobilienerwerb im Zweifel noch in diesem Jahr und nicht nach dem Jahreswechsel vollzogen werden sollte. Eine Ersparnis von 1,5 Prozent bezogen auf die Investition und damit auch die Finanzierung insgesamt ist schließlich keine Bagatelle.

Vollfinanzierung von Immobilien

Freitag, 19. August 2011

Für Selbstständige ist es in der Praxis grundsätzlich schwieriger als für Arbeitnehmer, eine Immobilienfinanzierung ohne den Einsatz von Eigenkapital bewilligt zu bekommen. Der Grund liegt darin, dass die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit bzw. des für die Darlehensraten notwendigen Cashflows weitaus schwieriger zu beurteilen ist im Vergleich zu einem regelmäßigen Einkommen von abhängig Beschäftigten. Eine Vollfinanzierung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie muss dennoch kein unrealistisches Unterfangen sein. Wenn das von der Hausbank geforderte entsprechende Eigenkapital nicht zur Verfügung für steht, bietet es sich gegebenenfalls an, eine Unternehmensberatung bei der Suche nach alternativen Finanzierungspartnern zu Rate zu ziehen. Zu bedenken bei der Zusammenstellung der Finanzierung ist auch, dass zinsverbilligte Förderdarlehen der öffentlichen Hand grundsätzlich jedermann offenstehen. Als Eigenkapitalersatz kann im Übrigen – bei bestehender Förderberechtigung – die staatliche Förderung im Zusammenhang mit Wohn-Riester die monatliche Belastung senken helfen. Auch hierüber sollte man sich als Selbstständiger eingehend informieren, bevor die Finanzierung unter Dach und Fach gebracht wird.

Immobilienfinanzierung

Donnerstag, 28. Juli 2011

Wer eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, macht dies meist, um sie selbst als Wohnimmobilie zu nutzen. Oft entsteht dieser Wunsch, wenn eine Familie gegründet wird. Da es sich in diesen Fällen meist um Personen handelt, die noch nicht so lange im Erwerbsleben stehen und daher naturgemäß noch nicht über das erforderliche Eigenkapital verfügen, müssen sie sich anderweitig um sogenanntes Fremdkapital bemühen. Dies geschieht über eine Immobilienfinanzierung.

Wer eine Immobilienfinanzierung benötigt, erstellt zuerst einen Finanzplan. Das macht man, wenn es tatsächlich zu einer Finanzierung mit Bau oder Kauf einer Immobilie kommt, nicht im Alleingang sondern gemeinsam mit den Experten, die für diese Immobilienfinanzierung zuständig sind. Im Vorfeld sollte man sich jedoch schon eingehend informieren, damit man auch an der richtigen Stelle die richtigen Fragen stellen kann und weiß, welche Angaben später benötigt werden. Der Finanzplan in einer Immobilienfinanzierung führt das vorhandene Eigenkapital auf und das zu beschaffende Fremdkapital.

Als Eigenkapital im Rahmen einer Immobilienfinanzierung gelten all die Mittel, die dem zukünftigen Bauherren oder Immobilienbesitzer aus eigenen Mitteln für diese Maßnahme zur Verfügung stehen. Dies können sein Wertpapiere oder vrohandener Grundbesitz, aber auch Festgeld, Sparguthaben und Bargeld. Aber auch ein Verwandtendarlehen wird zu den Eigenmitteln gerechnet. Im privaten Bereich sind damit meist alle Mittel erschöpft. Da man nun feststellen wird, dass diese Gelder nicht für die Wunschimmobilie ausreichen werden, sind Femdmittel gefragt.

Innerhalb der Immobilienfinanzierung gelten all die Mittel, die die Lücke zwischen dem Eigenkapital und den tatsächlichen Baukosten schließen als Fremdkapital. Als Fremdkapital gelten somit die Finanzmittel, die bei Kreditinstituten und anderen Kreditgebern gegen Zinsen entliehen werden. Für den Kreditgeber ist dies ein Geschäft, das er sich entlohnen lässt, in dem er für die zur Verfügung gestellten Mittel einen Zins erhebt. Dieser Zins ist zusammen mit dem entliehenen Geld an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Hierüber wird ein Vertrag geschlossen. Wird dieser Vertrag von dem Kreditnehmer nicht eingehalten, zum Beispiel das Geld zweckentfremdet verwendet oder nicht vertragsgemäß zurückgezahlt, stehen dem Kreditgeber Mittel zur Verfügung, über Zwangsmaßnahmen an sein Geld zu kommen. Das kann bis zum Verkauf oder zur Versteigerung der Immobilie gehen.

Somit ist bei der Inanspruchnahme von Fremdkapital immer auf größte Sorgfalt zu achten. Der Finanzierungsplan enthält alle aktuellen Angaben zur Finanzsituation des Kreditnehmers, berücksichtigt aber auch die weitere Entwicklung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse, wie berufliche Laufbahn, zu erwartende Erbschaften oder Ausschüttungen. Da die Baufinanzierung eine langfristige finanzielle Festlegung darstellt, sind hier alle relevanten Angaben notwendigerweise miteinzubeziehen. Auf gar keinen Fall sollte der Kreditnehmer versuchen, seine Situation zu schönen oder gar zu übertreiben. Zum einen muss er seine Angaben belegen, und Übertreibungen würden das Vertrauensverhältnis trüben, und zum anderen tut er sich selbst keinen Gefallen mit falschen Angaben. Basiert die Berechnung der Rückzahlung auf geschönten Zahlen, wird er später in arge Schweirigkeiten bei der Rückzahlung geraten. Spätestens dann weiß er, wie wichtig es ist, mit korrekten Zahlen zu rechnen.