Wer sich selbstständig machen möchte, hat sich auch mit Bürokratie zu befassen. Zum Beispiel die Sozialversicherung ist ein Thema, das man keinesfalls unterschätzen und erst recht nicht unter den Teppich kehren sollte. Als Selbstständiger kann man bei der Suche nach einer günstigen Krankenversicherung auch die PKV einbeziehen und ist nicht mehr an die gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Das ist grundsätzlich von Vorteil. Dennoch sind die Kosten aufgrund des Umstands, dass der Arbeitgeberbeitrag entfällt, mitunter höher als zunächst eingeplant. Das Finanzierungskonzept muss also von vorn herein die Kosten der sozialen Absicherung insgesamt angemessen berücksichtigen, damit die geplante Existenzgründung auch ein Erfolg wird.
Wie die Finanzplanung insgesamt auszugestalten ist, sollte man, wenn man nicht Experte in Sachen Finanzen ist, mit einem Existenzgründungscoach oder einer unabhängigen Unternehmensberatung besprechen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Auch die private Vorsorge ist in jedem Fall ein zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Auch wenn man eigentlich der Meinung ist, kein Geld für die Beiträge übrig zu haben, kann es doch sein, dass man pflichtversichert bleibt. Dies gilt es abzuklären. An den Rentenversicherungsstatus knüpft im Übrigen auch die Förderberechtigung für die Riester-Rente an.
Wer hingegen nicht rentenversicherungspflichtig ist, für den ändern sich, auch wenn freiwillig Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden, die Rahmenbedingungen für die Riester-Förderung. Angespartes gefördertes Guthaben aus der Zeit als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bleibt pfändungssicher. Künftige Beiträge für die Riester-Rente werden jedoch ohne Rentenversicherungspflicht nicht mehr staatlich gefördert. Sie werden daher wie Beiträge zu konventionellen kapitalbildenden Versicherungen (Lebensversicherung oder Rentenversicherung) behandelt.
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Vorsorge in der Finanzplanung
Montag, 16. April 2012Baufinanzierung für Selbstständige
Donnerstag, 12. April 2012Auch beruflich Selbstständige haben bisweilen den Wunsch nach eigenen vier Wänden. Für eine Baufinanzierung, die Selbstständige benötigen, gehen die Uhren allerdings etwas anders als für Arbeitnehmer. Dies betrifft insbesondere die Art der Bonitätsprüfung durch die Kreditinstitute, die die Finanzierung bereitstellen sollen. Grundsätzlich ist eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital schwieriger darzustellen als bei Angestellten oder Beamten. Gehen tut es jedoch. Voraussetzung ist, dass die Bank zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kunde die künftig fälligen Darlehensraten aus dem verfügbaren Einkommen ohne größere Probleme bestreiten kann. Eingeweihte sprechen von der sogenannten Kapitaldienstfähigkeit, die gegeben bzw. gewährleistet sein muss, damit die Baufinanzierung genehmigt werden kann.
Wenn der Kunde hierbei nicht sicher ist, wie er seine Zahlen in Form von Jahresabschlüssen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen diesbezüglich einschätzen kann, sollte er sich an eine unabhängige Unternehmensberatung wenden. Diese kann eine Vorprüfung und Aufbereitung des Zahlenmaterials durchführen und verfügt aufgrund ihrer Erfahrung und Marktkenntnis häufig zu guten Kontakten zu unabhängigen Finanzdienstleistern, die auch Finanzierungen für Selbstständige in die Wege leiten können. Die Zusammenarbeit mit einem versierten unabhängigen Finanzdienstleister kann sowieso eine Menge Zeit und Nerven ersparen. Das gilt auch für die Einbeziehung zinsgünstiger öffentlicher Fördergelder in die Immobilienfinanzierung. Besonders zinsgünstige Förderdarlehen der öffentlichen Hand können zu einer deutlichen Ersparnis bei der Zinsbelastung führen. Je mehr zinsgünstige Fördergelder und Zuschüsse in die Finanzierung eingebunden werden können und je mehr Eigenkapital der Kunde in die Finanzierung einbringen kann, desto geringer wird die monatliche Belastung und desto eher kann man sich die Investition in ein eigenes Haus oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung auch leisten.
Bedarfsgerecht versichern
Dienstag, 10. April 2012Versicherungsschutz sollte man bedarfsgerecht einkaufen. Dies ist in vielen Fällen nicht der Fall, indem Policen fehlen oder eindeutig zu niedrige Deckungssummen bzw. Versicherungssummen vereinbart wurden. Auch finden sich nicht selten Mehrfachabsicherungen, dadurch dass einzelne Risiken durch mehrere sich überschneidende Versicherungen abgedeckt sind. Auch zu teuer bezahlter Versicherungsschutz ist keine Seltenheit. Da sich ganz allgemein der Bedarf schon durch Veränderungen der persönlichen wie auch der familiären Verhältnisse ändern kann, ist es anlassbezogen eine gute Entscheidung, sein Portefeuille unabhängig prüfen und checken zu lassen, um herauszufinden, was unter welchen Voraussetzungen als suboptimal und verbesserungswürdig anzusehen ist.
Ebenso ist es anzuraten, seinen Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen turnusmäßig auf die Probe zu stellen und hierzu unabhängige Finanzdienstleister um Rat zu fragen. Dies gilt natürlich auch für besondere anlassbezogene Überprüfungen wie beispielsweise die Geburt eines Kindes oder den Umzug von der Mietwohnung in die eigenen vier Wände, bei der neben der benötigten Baufinanzierung auch Versicherungen rund ums Haus ein Thema sind, das nicht auf die lange Bank geschoben werden sollte, sondern zeitnah angegangen werden sollte.
Auch berufliche Veränderungen spielen oftmals eine größere Rolle auch in Bezug auf den Umfang und die Auswahl der privaten Versicherungen, als man für gewöhnlich denkt. Ganz besonders deutlich wird dies bei Selbstständigen, die in diesem Bereich ganz andere Herausforderungen zu bewerkstelligen haben als Arbeitnehmer. Während für Fragen rund um die betriebliche Finanzierung vorwiegend eine unabhängige Unternehmensberatung als Ansprechpartner gewählt wird, können unabhängige Finanzdienstleister auch für beruflich Selbstständige die notwendige Überprüfung der Bedarfsgerechtigkeit ihres Versicherungsportefeuilles durchführen und gegebenenfalls Alternativvorschläge unterbreiten.
Finanzierungskosten senken
Donnerstag, 5. April 2012Aufgelaufene Verbindlichkeiten auf dem Girokonto sind in zweierlei Hinsicht ungünstig. Sowohl die Konditionen dieser Form der Finanzierung sind als suboptimal anzusehen als auch in der Regel die Ursache für das entstandene Soll. Zu den Konditionen lässt sich lapidar feststellen, dass ein Dispo ein überaus teurer Kredit ist. Noch teurere Formen der Fremdfinanzierung finden sich bisweilen lediglich in der Analyse von Unternehmen durch eine unabhängige Unternehmensberatung, wenn diese die Konditionen für die in Anspruch genommenen Lieferantenkredite unter die Lupe nimmt. Die Ursache für entstandene Verbindlichkeiten auf dem Girokonto ist deshalb als suboptimal zu bezeichnen, da diesen nämlich in nicht wenigen Fällen in der Praxis keine entsprechenden Gegenwerte gegenüber stehen, die auf Pump gekauft bzw. vorfinanziert wurden. Vielmehr passiert es nicht selten, dass infolge einer mangelnden finanziellen Disziplin Ausgaben getätigt werden, die nicht mit den regelmäßigen Einkünften in Einklang stehen, so dass das Konto ins Minus rutscht. Nicht zuletzt durch die dafür in Rechnung gestellten Zinsen kann es passieren, dass der Kredit keine Rückführung erfährt, sondern eine planmäßige und nachhaltige Reduzierung der Kreditinanspruchnahme unterbleibt und auf die lange Bank geschoben wird.
Auf den ersten Blick ist, jedenfalls im Zeitraum unmittelbar nach Gehaltseingang, das Problem zudem häufig nicht als solches erkenntlich, da für diese Phase des Monats wieder Guthaben auf dem Konto vorhanden sind. Wenn der Sollsaldo über einen längeren Zeitraum betrachtet jedoch eine tendenzielle Steigerung erfährt, sollte man sich erstens eindringlich zu finanzieller Disziplin ermahnen und zweitens eine Umschuldung in Betracht ziehen. Die Ablösung eines dauerhaft im Soll befindlichen Girokontos durch einen Ratenkredit trägt durch die meistens deutlich niedrigeren Zinssätze als Sparmaßnahme zu einer erforderlichen Konsolidierung der privaten Finanzen bei. Außerdem ist durch die planmäßige Tilgung eine Rückführung der aufgelaufenen Verbindlichkeiten gewährleistet.
Förderung auch für Selbstständige
Freitag, 30. März 2012Mitunter hätten beruflich Selbstständige Anlass, sich hinsichtlich der Teilhabe an staatlichen Fördermöglichkeiten diskriminiert zu fühlen. Beispielsweise die Riester-Förderung ist gekoppelt an eine bestehende Rentenversicherungspflicht. Wer diese, wie der überwiegende Teil der Selbstständigen und Freiberufler, nicht innehat und auch nicht mit einem entsprechend klassifizierten Ehegatten aufwarten kann, geht insoweit leer aus. Was die staatliche Unterstützung rund um die private, selbstgenutzte Immobilie angeht, kommt entsprechend die Nutzung der Eigenheimrente nicht in Betracht. Allerdings fördert der Staat eine private Immobilienfinanzierung auch auf anderen Wegen. Hierunter fallen Programmdarlehen, die von dem staatlichen Sektor zuzurechnenden Instituten auf Antrag vergeben werden. Die öffentliche Förderung vollzieht sich hierbei durch eine Subvention der angebotenen Zinssätze. Diese führt im Ergebnis dazu, dass sich die Konditionen der entsprechenden Förderdarlehen als konkurrenzlos günstig darstellen und insoweit im Rahmen einer praktisch jeden privaten Wohneigentumsfinanzierung zu einer Ersparnis an Finanzierungskosten, verbunden mit einer niedrigeren monatlichen Belastung oder alternativ einer schnelleren Tilgung führen. Dass auch Selbstständige (unabhängig von ihrem sozialversicherungsrechtlichen Status) hiervon profitieren können und insoweit nicht von dieser mittelbaren Form der staatlichen Förderung ausgenommen sind, ist vergleichsweise wenig bekannt. Da die Förderdarlehen grundsätzlich jedoch nur einen Teilbetrag der Kosten der zu finanzierenden Immobilie abdecken, benötigt man weitere Finanzierungsmittel in Form von Eigenkapital oder konventionellen Darlehen von Kreditinstituten, um die Baufinanzierung insgesamt unter Dach und Fach zu bringen. Hierbei bietet es sich im Zweifel für Selbstständige an, sich mit ihrem Finanzierungswunsch an einen unabhängigen Finanzdienstleister zu wenden, der mit einer Vielzahl von Banken zusammenarbeitet und somit hinsichtlich der Auswahl und der Konditionen aus dem Vollen schöpfen kann.
Förderung für Arbeitnehmer
Dienstag, 27. März 2012Die Anlage von kleinen monatlichen Sparbeiträgen im Rahmen eines Sparvertrags für Vermögenswirksame Leistungen (VL) stellt eine gängige und beliebte Möglichkeit für grundsätzlich jeden Arbeitnehmer dar, gezielt und regelmäßig den Aufbau von Vermögen zu betreiben. Jeder Arbeitnehmer kann mit seinem Arbeitgeber vereinbaren, dass ein Teil des Bruttogehalts nicht an ihn überwiesen wird, sondern direkt zur Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen verwendet wird. Aufgrund von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist zudem in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle in der Praxis geregelt, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss gewährt oder die Vermögenswirksamen Leistungen vollständig übernimmt.
Eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage gestaltet die Geldanlage mit VL überaus attraktiv. Sie wird unter bestimmten Voraussetzungen für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen in einen Sparvertrag für Fonds gewährt; ebenso wird das Bausparen auf diese Weise gefördert. Die Anlage der VL in einem Sparvertrag für Fonds wird durch die Arbeitnehmer-Sparzulage aufgrund der Bestimmungen des 5. Vermögensbildungsgesetzes gefördert, wenn der Sparer ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000 € nicht überschreitet (zusammenveranlagte Ehegatten 40.000 €). Sie beträgt 20% auf Anlagebeträge von jährlich bis zu 400 €. Entsprechend erhält man einen staatlichen steuerfreien und sozialabgabenfreien Zuschuss von bis zu 80 € jährlich. Bei dem Fonds muss es sich um einen Investmentfonds handeln, der sein Vermögen überwiegend in Aktien investiert. Die damit verbundenen Renditeaussichten für die mittel- bis langfristige Geldanlage auch mit kleinen Beträgen gestalten die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen in Fonds überaus attraktiv. Nach Ablauf des VL-Vertrages steht das Geld zur freien Verfügung. Während des letzten Jahres der Vertragslaufzeit ruht der Vertrag. Parallel kann hier schon ein neuer Vertrag mit der üblichen Laufzeit von sieben Jahren begonnen werden. Unabhängige Finanzdienstleister bieten in der Praxis häufig die für den Arbeitnehmer kostengünstigsten Lösungen an, was sowohl die Nebenkosten in Form von Depotgebühren als auch die Konditionen der Fonds angeht. Mitunter lassen sich auch langjährig von unabhängiger Seite empfohlene Fonds ohne Ausgabeaufschlag für den Sparvertrag beziehen.
Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz beachten
Freitag, 23. März 2012Wer als Selbstständiger über einen reinen Zulagenvertrag (auch als Huckepack- oder Anhängselvertrag) privat mithilfe der Riester-Rente vorsorgt, ist von den Auswirkungen des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes betroffen. Dieses sieht nämlich vor, dass in jedem Fall ein Eigenbeitrag des Sparers in Höhe von 60 Euro zu leisten ist. Selbstständige, soweit sie nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, konnten bislang über einen pflichtversicherten und riesternden Ehegatten die staatlichen Zulagen einstreichen, ohne eigene Beiträge leisten zu müssen. Dies ist nunmehr ausgeschlossen. In der Praxis werden von den notwendigen Vertragsumstellungen weniger Versicherungen betroffen sein, da hier die meisten Anbieter ohnehin aufgrund der Vertragsbedingungen einen Mindestbeitrag gefordert haben, als Bank- oder Fondssparpläne.
Fördermittel auch für die ETW
Montag, 19. März 2012Die Eigenheimrente hat seit ihrer Einführung deutlichen Zulauf und breites Interesse erfahren. Besser bekannt ist dieses Instrument der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge als Wohn-Riester. Hiermit ist eine Möglichkeit geschaffen worden, die attraktive Riester-Förderung bereits in die Finanzierung einer Immobilie einzubauen. Die Verwendung der staatlichen Zulagen als direkte Sondertilgungen führt dadurch zu einer Ersparnis an Darlehenszinsen. Die entsprechende private Immobilienfinanzierung wird dadurch beschleunigt getilgt. Die schnellere Entschuldung durch die Eigenheimrente führt letztlich dazu, dass ein breiterer Teil der Bevölkerung in den Genuss einer bezahlten Wohnimmobilie als Bestandteil der privaten Altersvorsorge gelangt. Durch die sich ergebende niedrigere monatliche Belastung ist in mehr Fällen eine private Immobilienfinanzierung bei kleineren und mittleren Einkommen darstellbar als ohne Einsatz dieses Instruments der staatlichen Wohneigentumsförderung. Irreführend ist mitunter die Bezeichnung Eigenheimrente: Gefördert werden nicht nur Eigenheime, auch eine selbst genutzte Eigentumswohnung kann, soweit sie im Inland belegen ist, gefördert werden. Einkommensgrenzen bestehen nicht. Eine Einschränkung im Hinblick auf den geförderten Personenkreis besteht in Bezug auf ihren beruflichen Status. Angestellte und Beamte erhalten grundsätzlich bei Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags die Riester-Förderung. Bei Selbstständigen kommt es im Einzelfall darauf an, inwieweit sie einer Rentenversicherungspflicht unterliegen. Dieser Personenkreis wendet sich in der Praxis aufgrund der häufig komplexen und durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz zuletzt geänderten Förderbedingungen an eine unabhängige Unternehmensberatung. Wichtig ist grundsätzlich noch zu wissen, dass die direkte Förderung einer Wohnimmobilie über die Eigenheimrente nicht der einzige Weg ist, sich die Riester-Förderung zu sichern. Eine indirekte Förderung besteht dadurch, dass gefördertes Vermögen aus einer Riester-Rentenversicherung oder aus Riester-Fonds zum Kauf, zum Bau oder zur Entschuldung eines Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung verwendet.
Fördermittel ohne Einkommensgrenzen
Mittwoch, 14. März 2012Für beruflich Selbstständige ist es in der Praxis meist etwas schwieriger, den Wunsch nach eigenen vier Wänden in die Tat umzusetzen. Im Vergleich zu Arbeitnehmern stellen Banken und Sparkassen für gewöhnlich bei der Darlehensvergabe für eine Immobilienfinanzierung bei Selbstständigen etwas strengere Anforderungen. Die Ursache liegt darin, dass die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit in der Regel weniger eindeutig zu beurteilen ist als bei abhängig Beschäftigten. Es bietet sich nicht nur unter diesem Aspekt an, seine Finanzierung in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Finanzdienstleister in die Wege zu leiten, der mit einer Vielzahl von spezialisierten Banken zusammenarbeitet. Eine öffentliche Förderung, beispielsweise durch zinsgünstige Förderdarlehen im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms, ist eine Möglichkeit auch für Selbstständige, besonders günstige Konditionen zu erhalten. Die damit verbundene Ersparnis an Finanzierungskosten ist angesichts der Volumina an Darlehen häufig beträchtlich. Einkommensgrenzen bestehen im Übrigen hierbei grundsätzlich nicht.
Unterstützung bei Konsolidierungen
Donnerstag, 8. März 2012Im betrieblichen Bereich ergibt sich hierbei mitunter die Situation, dass der Cashflow sich rückläufig darstellt. Auffällig wird dies einerseits innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens, andererseits in der Regel auch durch die Inanspruchnahme der betrieblichen Betriebsmittelkreditlinie. Dieser Kredit für die Finanzierung der Betriebsmittel ist insbesondere für die Hausbank der permanent zur Verfügung stehende Indikator der Liquiditätslage eines Unternehmens. Eine dauerhafte Inanspruchnahme signalisiert somit einen latenten Finanzierungsbedarf. Bei sinkenden Umsatzerlösen und einem nicht in gleichem Maße Absenken der betrieblichen Kosten ist eine steigende Kreditinanspruchnahme die Folge. Die Besprechung der Jahresabschlüsse sowie die unterjährige Durchsicht und Auswertung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen manifestiert im Nachgang das Entstehen von Cashflow-Problemen. Da diese grundsätzlich mit einer verminderten Kapitaldienstfähigkeit einhergehen, bietet es sich aus diesem Grunde für Betriebe an, rechtzeitig im Vorfeld von anstehenden Kreditverhandlungen eine unabhängige Unternehmensberatung zu konsultieren, um branchenübliche Standards bei der Finanzierung auszuloten und darüber hinaus möglicherweise bestehende Optimierungspotenziale im Hinblick auf Strukturen und Konditionen aufgenommener Finanzierungen auszuloten.