Die Mindesttilgung bestimmt grundsätzlich bei einer Finanzierung deren längstmögliche Laufzeit. Während im Geschäft mit Privatkunden auch Darlehen zur freien Verwendung – meist allerdings als Ratenkredit – vergeben werden, ist dies im Kreditgeschäft an Unternehmen und beruflich Selbstständige vergleichsweise unüblich. So wird sich ein Finanzierungsangebot eines Kreditinstituts stets an der vorgesehenen Investition orientieren; gegebenenfalls stellt sich heraus, dass die vom Kunden favorisierte Darlehenslaufzeit schwerlich zu realisieren ist. Bei einer kürzeren Laufzeit steigt aufgrund der schnelleren Tilgung entsprechend der zu erbringende Kapitaldienst in Form der Darlehensannuität an.
Bei einer privaten Baufinanzierung hat sich eine Mindesttilgung von einem Prozent der Darlehenssumme zuzüglich ersparter Zinsen branchenweit als Standard herausgebildet. Bei gewerblichen Finanzierungen hingegen orientieren sich Kreditinstitute hinsichtlich der maximalen Darlehenslaufzeit bisweilen an den steuerlichen AfA-Sätzen.
Eine Besonderheit ergibt sich bei Umstrukturierungen der Unternehmensfinanzierung im Zuge der Konsolidierung. Für aufgelaufene Kontokorrentkredite, die in ein grundsätzlich zinsgünstigeres Konsolidierungsdarlehen umgeschuldet werden, sind bislang im Ergebnis keine Tilgungsleistungen erbracht worden. Die Darlehenslaufzeit entscheidet somit wesentlich über den – trotz des Zinsvorteils – höheren zu erbringenden Kapitaldienst infolge der einsetzenden Tilgung. Bei beabsichtigten betrieblichen Konsolidierungsdarlehen wird in der Praxis im Vorfeld häufig eine bankenunabhängige Unternehmensberatung eingebunden.
Schlagworte: Finanzierung, Konsolidierung, Tilgung, Unternehmensberatung, Unternehmensfinanzierung