Aufrechterhaltung der Finanzierung

Ganz grundsätzlich ist es überaus risikobehaftet, die Finanzierung eines Unternehmens im Wesentlichen auf das Wohlwollen seiner (einen bzw. einzigen) Hausbank abzustellen. Bei drohenden oder sich abzeichnenden Liquiditätsengpässen vergrößert sich die meist ungewollte Bankenabhängigkeit spürbar. Deutlich wird diese insbesondere, wenn sich höhere Auflagen bei der Prolongation bestehender Kreditlinien ergeben und die Gewährung von neuem Kapital zur Finanzierung der Betriebsmittel mit höheren Anforderungen, etwa zusätzlichen geforderten Kreditsicherheiten, verbunden ist. Wenn eingereichte betriebswirtschaftliche Unterlagen signalisieren, dass sich die Bonität des jeweiligen Unternehmens anhand des Ratings seitens der Bank verschlechtert hat, werden grundsätzlich auch bestehende Sonderkonditionen gestrichen, wodurch sich die Finanzierung im Vergleich zur bisherigen Situation verteuert. Die Anschlussfinanzierung wird bisweilen auch mit strengeren Auflagen als bisher versehen, beispielsweise hinsichtlich der Stellung von Kreditsicherheiten. Im Zusammenspiel mit der Geschäftsführung des Unternehmens werden in der Praxis häufig durch eine Unternehmensberatung sachgerechte Maßnahmen eingeleitet, die darauf abzielen, bestehenden Problemen bei der Generierung eines hinreichenden und nachhaltigen Cashflows zu begegnen. Dies stellt im Erfolgsfall sicher, dass das Unternehmen weiterhin die benötigten Kredite erhält.

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