Selbstständige, die keine oder nur unbedeutende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut haben und auch keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören, sind hinsichtlich ihrer privaten Altersvorsorge auf sich allein gestellt. Unternehmer müssen entsprechend selbst aktiv werden, um für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben finanzielle Vorsorge zu treffen. In aller Regel stellt der Betrieb bzw. das Unternehmen den maßgeblichen Vermögenswert dar. Dieser kann im Zuge einer Nachfolgeregelung veräußert oder verpachtet werden. Aus dem Verkaufserlös sind zunächst bestehende private Verbindlichkeiten, etwa aus einer restlich bestehenden privaten Immobilienfinanzierung zu begleichen. Liquides Vermögen, das zum laufenden Lebensunterhalt verbraucht werden kann, lässt sich mit Hilfe staatlicher Förderung nur durch eine Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) ansparen. Diese spezielle Form einer privaten Rentenversicherung garantiert eine lebenslange Leibrente und kann um eine entsprechende Hinterbliebenenversorgung erweitert werden. Die staatliche Förderung vollzieht sich durch die steuerliche Begünstigung der Beiträge. In der Sparphase reduziert sich die Steuerlast durch Berücksichtigung der Beiträge bis zu 20.000 € (40.000 € bei zusammenveranlagten Ehegatten) jährlich als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Wie bei der geseetzlichen Rente auch, sind allerdings keine Kapitalauszahlungen möglich. Die Höhe der monatlichen Rente ergibt sich aus der Höhe der insgesamt eingezahlten Beiträge, der Laufzeit und der Rendite nach Kosten der jeweiligen Geldanlage. Die Rendite lässt sich auf längere Sicht im Vergleich zu klassischen Versicherungen erfahrungsgemäß dadurch steigern, dass in Fonds investiert wird. Gute Fondspolicen beinhalten neben der Chance auf höhere Renditen auch eine garantierte Mindestverzinsung.
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