Der Umstand, dass Kredite bonitätsabhängig vergeben werden, ist ein uralter Hut. Lediglich in jüngerer Zeit ist die Vokabel “bonitätsabhängig” in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt, da Kreditinstitute auch im Privatkundengeschäft für Ratenkredite individuelle Konditionen eingeführt haben. Diese werden grundsätzlich anhand des EDV-gestützten Scorings ermittelt und weichen in der Regel nicht unerheblich von den mit Fußnoten und/oder Sternchen versehenen Top-Konditionen aus der Werbung ab. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie diese Praxis eindämmen wird.
Für Unternehmen und beruflich Selbstständige ändert sich an der bisherigen Handhabung nichts, wonach die Bonität als Zusammenspiel von wirtschaftlicher und persönlicher Kreditwürdigkeit kontinuierlich durch das jährliche Rating neu unter Beweis gestellt werden muss. Die Konditionen für bereitgestellte Kredite sowie die Bereitschaft der Banken, das Unternehmen durch die Bereitstellung von Finanzierungen weiterhin zu begleiten, werden weiterhin von den Ergebnissen der Jahresabschlussanalyse, der Kontoführung und der Qualität der zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten abhängen. Werden Probleme bei der Unternehmensfinanzierung unübersehbar, die sich beispielsweise durch eine zunehmende Ausschöpfung der Kreditlinie äußern, empfliehlt es sich, beizeiten eine Unternehmensberatung zur Ursachen- und Schwachstellenanalyse einzuschalten.
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