Sonderzahlungen, die beim Leasing häufig zum Einsatz gelangen, reduzieren die monatliche Belastung. Anders als Sondertilgungen bei einem Kredit sind Leasing-Sonderzahlungen jedoch nur zu Vertragsbeginn möglich. Mitunter liegen sie im Interesse des Leasingnehmers, teilweise werden sie auch von der finanzierenden Leasinggesellschaft zur Auflage gemacht, wenn eine Vollfinanzierung nicht darstellbar ist.
Nicht unproblematisch ist es, wenn eine Sonderzahlung zur Senkung des Risikos von Seiten der Leasinggesellschaft gefordert wird, der entsprechende Betrag jedoch nicht vom Kunden aus eigenen Mitteln aufgebracht werden kann. Die hierzu notwendige Fremdfinanzierung verteuert die gesamte Finanzierung insbesondere dann, wenn sie zu Lasten des Kontokorrentkontos erfolgt. In diesen Fällen sollte das Für und Wider des Abschlusses eines Leasingvertrages überdacht werden, beispielsweise indem hierzu eine Unternehmensberatung zu Rate gezogen wird. Ein klassischer Kredit als Alternative kann insbesondere hinsichtlich der vom Kunden zu stellenden Sicherheiten als flexibler angesehen werden. Während Leasinggesellschaften in aller Regel nicht mit weiteren Sicherheiten über das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt arbeiten und etwaige zu hohe kalkulierte Risiken über eine Reduzierung des Obligos durch geforderte Sonderzahlungen abdecken, sind Kreditinstitute in dieser Hinsicht flexibler. Dies kann unter Umständen bei einer knapp kalkulierten Finanzierung den Ausschlag für eine Bewilligung geben.
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