Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV) bietet zahlreiche Vorteile sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Sie gehört zu den Formen der Altersvorsorge, die staatlich gefördert werden. Zusammen mit der Riester-Rente bildet die betriebliche Altersvorsorge die sogenannte zweite Schicht innerhalb des Systems der Altersversorgung in Deutschland. Sie ist insbesondere dafür geeignet, für den Ruhestand regelmäßige Einkünfte in nennenswerter Höhe anzusparen, um die Folgen der vorgenommenen Absenkungen des Niveaus der gesetzlichen Altersrente abzufedern bzw. zu kompensieren.

Unabhängig davon, für welchen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer verständigen, entfaltet die bAV ihre Vorzüge durch die staatliche Förderung. Diese setzt an den Sozialabgaben an, die einen wesentlichen Bestandteil der Lohnnebenkosten darstellen. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind innerhalb eines jährlichen Höchstbetrages von zurzeit 2.640 € sozialabgabenfrei. Dies bedeutet einen unmittelbaren Sparvorteil für den Arbeitnehmer und stellt gleichzeitig eine unmittelbare liquiditätswirksame Entlastung für den Arbeitgeber dar, da entsprechend auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung entfällt. Überdies sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge innerhalb der genannten Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus einkommensteuerfrei, d.h., der Arbeitnehmer spart seine künftige Altersvorsorge in Form einer Betriebsrente aus dem Brutto anstelle aus dem Netto.

Neben der Senkung der Lohnnebenkosten ist die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber durch eine Erhöhung der Mitarbeitermotivation und Senkung der Fluktuationsrate von Vorteil, insbesondere wenn eine teilweise oder vollständige Weitergabe der Sozialabgabenersparnis an den Arbeitnehmer in Form eines Zuschusses zur bAV erfolgt. Hierzu bekommen Sie bei uns natürlich auch eine Unternehmensberatung.

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